Protocol of the Session on May 7, 2020

che 7/1190, Änderung von Punkt 1 des Antragstextes, abstimmen. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich komme zweitens zum Antrag der Koalitionsfraktionen „Ausweitung des Brandenburgischen Landärzteprogramms“ auf Drucksache 7/1121. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag einstimmig angenommen.

Wir kommen drittens zum Entschließungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/1191 mit dem Titel „Möglichkeiten das Landärzteförderprogramm zukünftig voll auszuschöpfen“. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Entschließungsantrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 10 und rufe Tagesordnungspunkt 11 auf.

TOP 11: Finanzielle Unterstützung von Tierheimen in privater Trägerschaft während der Corona-Krise

Antrag der AfD-Fraktion

Drucksache 7/1081

Ich eröffne die Aussprache. Für die AfD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Nothing.

Sehr geehrte Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Mit unserem Antrag, Tierheime in privater Trägerschaft in Brandenburg während der Beschränkungen in der Corona-Zeit zu unterstützen, beruft sich die AfD auf das Tierschutzgesetz, aus dem ich wie folgt zitiere:

„Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.“

Der Grundsatz des Tierschutzgesetzes lautet:

„Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen.“

Diese gesetzliche Aufgabe ist vom Bund an die Länder, also auch an das Bundesland Brandenburg, weitergegeben worden.

Zu den Aufgaben des Tierschutzes gehört es auch, sich um hilfebedürftige Haustiere zu kümmern. Das wird in Brandenburg vor allem durch eine Vielzahl von privaten Tierheimen und Pflegestellen gewährleistet. Das Ministerium für Gesundheit und Soziales brachte dazu am 7. April 2020 folgenden Hilferuf in Umlauf. Ich zitiere:

„Tierheime brauchen Ihre Hilfe. Die Tierheime im Land Brandenburg werden mit großem Engagement mehrheitlich durch einzelne Tierschutzvereine betrieben.“

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein, danke.

„Allein über die Mitgliedsvereine des Deutschen Tierschutzbund e. V. werden hier bereits 16 Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen betreut. Hinzu kommen unzählige Pflegestellen, in denen Vereinsmitglieder wiederum viele Tiere, v. a. Hunde und Katzen, zu Hause oder an Futterstellen betreuen.“

Das Ministerium hat schon am 7. April 2020, genau vor einem Monat, die prekäre Situation in den Tierheimen erkannt. Im Text heißt es nämlich weiter:

„In Zeiten des Corona-Geschehens tritt es nochmals zu Tage: Tierheime und ihre Vereine übernehmen wichtige teils kommunale Aufgaben, müssen wirtschaftlich arbeiten, sind aber auch in vielen Bereichen auf ehrenamtlicher Helfer angewiesen.“

Ich frage deshalb das Ministerium: Was ist außer diesem Spendenaufruf passiert? - Unsere Tierheime leisten entscheidende Aufgaben für die Kommunen. Es sollte dafür eine kostendeckende Erstattung erfolgen. Laut einer Umfrage stellte sich heraus, dass die Kommunen nur knapp 25 % der realen Kosten übernehmen, aber knapp 80 % der Leistung abrufen.

Dazu äußert sich der Landestierschutzbeauftragte Herr Dr. Heidrich auf der Internetseite des Ministeriums für Gesundheit und Soziales wie folgt:

„Die Tierheime kommen derzeit an ihre Belastungsgrenze. Ehrenamtliche Helfer fallen aus. Das Stammpersonal arbeitet bereits präventiv im Schichtsystem, um keine Infektionsketten zuzulassen. Die Vermittlung von Tieren ist nur noch eingeschränkt möglich […] Entgegen anderslautender Berichte sinkt die Vermittlungsrate von Tieren in den Tierheimen Brandenburgs. Dagegen werden weiterhin wie gewohnt Fund- und Abgabetiere in die Tierheime aufgenommen. Veranstaltungen müssen abgesagt werden. Die Spendeneinnahmen sinken bereits deutlich. Nebeneinnahmen aus Hundetraining und Tierbetreuung entfallen.“

„Laut erhaltener Mitteilungen können die vereinsgeführten Tierheime derzeit im Land Brandenburg, meist aus ganz praktischen oder formalen Gründen, keine Wirtschaftshilfen im Sinne des Corona-Sofort-Programms in Anspruch nehmen.“

Dazu kommen die Hundeverordnungen in den einzelnen Bundesländern, die die Vermittlung von bestimmten Rassen sehr erschweren. Alte, kranke und rassetypische Tiere bleiben deshalb besonders lange in Tierheimen und sind schwer vermittelbar. Mittlerweile stehen fast 50 % der Tierheime des Tierschutzverbandes vor der Insolvenz. Spenden und anderweitige Zuwendungen sind stark eingebrochen.

Die Insolvenz der Tierheime wäre ein schwerer Schlag für den Tierschutz in Brandenburg. Wie bitte stellt sich das Ministerium, und wie stellen Sie sich, Frau Nonnemacher, zum Beispiel die

Betreuung von Fundtieren durch jeweilige Ordnungsämter vor? Gibt es einen Plan, wohin die Tiere verbracht werden können, wenn sie sich in dem in seiner Existenz bedrohten Tierheim befinden?

Deshalb fordern wir eine sofortige finanzielle Unterstützung für die Brandenburger Tierheime. Sie sollte dergestalt sein, dass die Kosten für Futtermittel und die Betriebskosten je nach nachweisbarem einzelnen Aufnahmefall übernommen werden. Sie sollten mindestens rückwirkend zum 7. April 2020 gezahlt werden, also von dem Tag an, an dem das Ministerium für Gesundheit und Soziales von sich aus die Missstände öffentlich machte.

Ich bitte daher im Namen der notleidenden Tiere in Brandenburg alle Fraktionen, dem Antrag der AfD zuzustimmen. Auch die Tausenden Tierschützer und Ehrenamtler, deren Aufwand und Engagement wir meist nur erahnen können, werden es Ihnen danken. - Vielen Dank.

Für die Koalitionsfraktionen spricht die Abgeordnete Augustin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die aufopferungsvolle Zuwendung, die viele Menschen in Brandenburg für ausgesetzte oder aufgefundene Tiere aufbringen, verdient unseren größten Respekt. Viele engagieren sich auch ehrenamtlich im Tierschutzverein, und sicherlich haben auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht nur einmal ein Tierheim oder einen Tierschutzverein in Ihrem Wahlkreis besucht, und das meist nicht ohne eine Geld- oder Futterspende in der Tasche.

Auch in diesem Bereich, bei den Tierschutzvereinen und Tierheimen, aber auch den Wildparks und Zoos, waren und sind die Auswirkungen der Corona-Krise zu spüren und bleiben die Möglichkeiten der Spendeneinahmen aus. Es wurde bereits erwähnt: Feste und Aktionen fallen weg, bei denen gerade die Tierheime und Tierschutzvereine um Spenden werben konnten.

Es werden - so wurde mir übermittelt - auch mehr Tiere abgegeben, weil sich der eine oder andere die Tierhaltung nicht mehr leisten kann. Wenn die Urlaubssaison wieder losgeht, steht zu befürchten, dass weitere Tiere in die Tierheime abgegeben werden. Zurzeit sind Tiere nur schwer vermittelbar. Jeder, der schon einmal in einem Tierschutzverein zu Gast war, weiß, wie sehr man sich darum bemüht, die Tiere in ein gutes Zuhause abzugeben. Mit den erhöhten Auflagen der Eindämmungsverordnung ist das nicht so leicht möglich. Die Vermittlung wird erschwert. Weniger Tiere werden vermittelt, und damit fallen die Gelder aus Vermittlungsgebühren weg.

Hinzu kommt, dass viele Mitarbeiter, die hauptamtlich dort angestellt sind, mittlerweile auf Kurzarbeit gesetzt werden mussten. Ehrenamtlich Mitwirkende, die zur Risikogruppe zählen, können derzeit nicht aktiv im Tierschutzverein oder im Tierheim arbeiten. Die Tierheime in Brandenburg befinden sich, kurzum, in einer Notlage, vor allem in einer finanziellen Notlage.

Da dies bekannt ist, wurde es in den vergangenen Wochen im zuständigen Verbraucherschutzausschuss besprochen, ebenso im Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, dort vor allem hinsichtlich der Wildparks und Zoos.

Mit dem vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion wird die Unterstützung von privaten Tierheimen gefordert. Das ist für mich nicht schlüssig. Der Bereich des Tierschutzes und der Tierpflege ist vielfältig und in der Trägerschaft verschieden. Es gibt Tierschutzvereine, die Tierheime betreiben. Die 15 Tierheime in Brandenburg werden von 27 Tierschutzvereinen betrieben. Es gibt Tierschutzvereine, die die Unterbringung der Tiere über ihre Mitglieder regeln. Es gibt auch privatwirtschaftliche Tierpensionen, die Tiere aufnehmen. Es gibt die Streichelzoos, die Wildparks, die Kinderbauernhöfe oder Gnadenhöfe, wo Tiere ein neues Zuhause finden können. Sie alle haben große finanzielle Sorgen und wissen nicht, ob sie ihre für die Gesellschaft so wichtige Aufgabe weiterhin erfüllen können.

So unterschiedlich die Formen und Trägerschaften für die Tiersorge sind, so unterschiedlich sind auch die Möglichkeiten der Unterstützung. Für privatwirtschaftliche Betriebe gibt es schon jetzt Möglichkeiten. Die Unterstützung der Tierheime - ich hatte es erwähnt - war wiederholt Thema im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz. Gerade in der letzten Sitzung am vergangenen Mittwoch hat sich Frau Ministerin Nonnemacher konkreten Fragen dazu gestellt, hat sich ausführlich dazu geäußert und die Situation dargestellt.

Sie erwähnte auch, dass es gerade Lottomittel sind, die den Tieren in der Vergangenheit sehr geholfen haben, von denen sie profitiert haben und die auch in der Zukunft eine wichtige Maßnahme sein müssen. Wir haben neben den eingeplanten Geldern im Haushalt für 2020 - 150 000 Euro sind es insgesamt für den Erhalt und Ausbau der Tierheime - auch die Gelder für die Kastration frei lebender Katzen eingestellt. Es wird zusätzlich geprüft, ob Mittel aus dem Rettungsschirm gegen die Folgen der Corona-Krise auch für Tierheime herangezogen werden können. Das hat die Ministerin in der vergangenen Woche ausdrücklich erwähnt. Herr Nothing, Sie waren in der Ausschusssitzung dabei.

Eine entsprechende Förderrichtlinie wurde auf den Weg gebracht. Insofern wurde bereits vieles, wenn nicht gar alles, was zur Unterstützung von Tierheimen gesagt werden kann, bereits letzte Woche im Ausschuss mitgeteilt. Allein die Frage, was die AfD-Fraktion als private Tierheime definiert, ist für mich noch nicht geklärt. Ich überlege, ob mein privater Haushalt auch als privates Tierheim klassifiziert wird, wenn ich drei Katzen aus dem Tierheim übernehme, oder ab wie vielen Tieren das der Fall ist. Darüber habe ich mir, als ich die Rede schrieb, Gedanken gemacht. Das können Sie vielleicht einmal erläutern, Herr Nothing.

In Ergänzung führe ich gerne noch einmal aus, was ich im Ausschuss gesagt habe: Neben dem Wunsch nach Unterstützung seitens der Landesregierung bleibt es jedem Einzelnen überlassen, sich für die Unterstützung der Tierheime und Tierschutzvereine in seinem Wahlkreis einzusetzen. Das muss nicht nur die eigene Spende sein, und das muss auch nicht die permanente Übernahme von weiteren Fundtieren sein - irgendwann ist auch bei mir die Grenze für die Übernahme von Katzen erreicht. Schon der Hinweis auf Unterstützung kann viel bewirken.

Ich möchte an der Stelle auf ein Projekt in meiner Kreisstadt Seelow hinweisen, das auf die Wildparks im Landkreis aufmerksam gemacht hat. Ein Unternehmer aus Frankfurt sammelt Geld dafür. In der Zeit, in der er in seiner eigentlichen Arbeit eingeschränkt war, konnte er viele Spenden einwerben und damit die Wildparks in Frankfurt (Oder) und in der Region Märkisch-Oderland unterstützen.

Sie alle können auf diese Situation aufmerksam machen, einfach nur, indem Sie darüber berichten, auch in Ihren sozialen Netzwerken.

Mein Dank gilt denjenigen, die sich im Haupt- und Ehrenamt im Tierschutz engagieren. All diejenigen, die sich um unsere Vierbeiner sorgen, sollten sich nicht noch darum sorgen müssen, woher das Futter kommt und ob es reicht.

Ihre Unterstützung ist eingeplant und zusätzlich angefordert. Wir lassen die Tierheime nicht im Stich. Das war schon in die Wege geleitet, bevor der Antrag vorlag. Insofern muss ich Ihnen sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen der AfD-Fraktion: Wir lehnen Ihren Antrag ab, denn er ist obsolet. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Wir fahren in der Rednerliste mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Für sie spricht Frau Abgeordnete Block.

Aus gegebenem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass der Verzehr von Speisen und Getränken im Plenarsaal nicht erlaubt ist. Ich hoffe, dass die Flasche, die gerade umgefallen ist, leer war.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind uns sicher über alle Fraktionen hinweg einig, dass Tierheime eine große Bedeutung haben und wichtige gesellschaftliche Aufgaben erfüllen. Deshalb liegt es im Interesse des Landes und der Bürgerinnen und Bürger, dafür Sorge zu tragen, dass deren Existenz in der aktuellen Krise gesichert wird und die Einrichtungen eine Zukunft haben.

So einfach und pauschal, wie es im vorliegenden Antrag gefordert wird, geht das aber nicht. Zu tollen Überschriften und schlecht gemachten Anträgen haben wir heute schon einiges gehört. Dazu spare ich mir weitere Ausführungen.

Es ist richtig, dass die Tierheime von der Corona-Krise betroffen sind. Zu den Gründen hat Frau Augustin gerade zutreffend ausgeführt. Tierheime werden oft von Vereinen betrieben, und diese fallen tatsächlich aus dem Corona-Rettungsschirm. Hier rächt es sich, dass die Landesregierung bei den Soforthilfen erst einmal ausschließlich auf die Wirtschaft geschaut und gemeinnützige Vereine, die als Träger von Einrichtungen verschiedener Art mindestens ebenso große Probleme wegen Corona haben, außen vor gelassen hat.

In manchen Bereichen hat sich das bereits geändert. Zum Beispiel im Bildungs- und Kulturbereich gibt es dafür jetzt eigene Richtlinien. Aber das alles ist Stückwerk, und es gibt immer wieder Bereiche, die durch das Raster fallen. Notwendig wären einheitliche Regelungen für gemeinnützige Träger in allen Bereichen.

Allerdings darf man nicht vergessen, dass der Tierschutz in erster Linie eine kommunale Aufgabe ist. Die Tierheime übernehmen kommunale Pflichtaufgaben, etwa bei der Versorgung von Fundtieren. Viele von ihnen lavieren bereits am Existenzminimum, denn ihre Leistungen werden von den Kommunen oft nicht adäquat finanziert. Wie die Tierheime künftig dastehen, hängt also auch von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen ab. Wir haben in diesem Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt unsere Vorschläge dazu unterbreitet. Jetzt werden wir sehen, wie die Landesregierung die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise auf die Kommunalfinanzen abfedern will.