Der Landtag Brandenburg hat in seiner 11. Sitzung am 1. April 2020 zum TOP 7 folgenden Beschluss gefasst:
Der Landtag Brandenburg hat im Dezember 2019 durch Gesetz ein Sondervermögen ‚Zukunftsinvestitionsfonds‘ errichtet und mit einem Vermögen von einer Milliarde Euro ausgestattet. Damit sollen strategisch bedeutende Investitionen des Landes aus mindestens einem Bereich von Regionalentwicklung, Klimaschutz, moderner Infrastruktur, Digitalisierung und Innovation finanziert werden, für die eine besonders günstige Relation zwischen dem verfolgten Zweck und den einzusetzenden Mitteln zu erwarten ist. Mit diesem Finanzierungsinstrument können die für herausgehobene Investitionen notwendigen Mittel losgelöst von der Jährlichkeit des Haushalts über einen längeren Zeitraum transparent, bedarfsangemessen und flexibel zur Verfügung gestellt werden. Aus dem Zukunftsinvestitionsfonds sollen Projekte oder selbstständige Teile von Projekten finanziert werden, die einschließlich des Doppelhaushalts 2019/2020 bisher nicht in einem Haushaltsplan etatisiert gewesen sind.
Die Landesregierung wird aufgefordert, die Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsfonds für folgende drei Kategorien vorzusehen:
Aufgrund ihrer Ausstrahlung und Hebelwirkung besitzt die Finanzierung der Ansiedlung von industriellen Großprojekten Priorität. Sie sind wesentlicher Faktor für die dauerhafte und zukunftsweisende Entwicklung des Landes Brandenburg. Mit den zahlreichen positiven Wachstumseffekten wirken sie auf sämtliche Politikbereiche. Die Unterstützung des Landes mit entsprechenden Fördermitteln und die Bereitstellung einer entsprechenden Infrastruktur ist daher konsequent und zielorientiert. Bei den zu finanzierenden Ansiedlungsvorhaben kommt es jedoch nicht allein auf positive Wachstumseffekte an. Vielmehr ist darauf zu achten, dass die Wirtschaftsansiedlungen auch in Bezug auf Fragen der Nachhaltigkeit und Innovation wichtige Impulse setzen. Hierfür ist die Stärkung der Forschung und Entwicklung eine zentrale Voraussetzung.
Vor diesem Hintergrund genießen aus dem Fonds zu finanzierende Investitionen in Wissenschaft und Forschung im ganzen Land deshalb Vorrang, wenn sie sich auf die im Zukunftsinvestitionsfonds-Errichtungsgesetz benannten Themenfelder Klimaschutz, Digitalisierung und Innovationen beziehen. Zugleich haben die Ansiedlung und der Ausbau von Einrichtungen der Wissenschaft und Forschung stets positive Effekte auf die Regionalentwicklung, da mit entsprechenden Institutionen das Know-how in einer Region wächst und attraktive Arbeitsplätze entstehen.
Kategorie 2: Innovative und nachhaltige Projekte aus den Bereichen Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV/SPNV und Gesundheitsversorgung sowie Klimaanpassungsmaßnahmen
Eine ähnliche Multiplikatorwirkung besitzen Investitionen in bedeutende Verkehrsinfrastrukturen (Verkehrsachsen) oder entsprechende infrastrukturelle Förderprogramme. Sie wirken langfristig und ermöglichen weitere wirtschaftliche und regionale Entwicklung. In besonderem Fokus stehen hier ausgewählte Projekte und Fördermaßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und insbesondere des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). Neben der Verbesserung der Infrastruktur ist hierbei der Klimaschutz ein zentrales Anliegen. Insofern stehen vor allem innovative und nachhaltige Verkehrsprojekte im Fokus.
Elementare Aufgabe der öffentlichen Hand ist die Sicherstellung einer verlässlichen und erreichbaren Gesundheitsversorgung für die Bürgerinnen und Bürger. Hier wirken besonders zielgerichtete Investitionen in zukunftsfeste Klinikstandorte. Soweit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der jeweiligen Krankenhausträger besteht, ist solchen Maßnahmen Vorrang einzuräumen, sofern sie sich in eine Gesamtkonzeption für das Land Brandenburg einfügen. Hierbei sollen insbesondere Förderungen im Bereich der Digitalisierung realisiert werden.
Um in Bezug auf weiter zunehmende Wetterextreme wie Hitzewellen, Stürme oder Starkniederschläge gewappnet zu sein, müssen Klimaanpassungsmaßnahmen ergriffen werden. Innovative Pilotprojekte aus diesen Bereichen sind in dieser Kategorie anzusiedeln.
Kategorie 3: Zukunftsorientierte Regionalentwicklung - Zusammenhalt, Digitalisierung und Nachhaltigkeit
Entsprechend Artikel 44 der Verfassung des Landes Brandenburg gewährleistet das Land eine Strukturförderung mit dem Ziel, in allen Landesteilen oder Regionen gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen und zu erhalten. In diesem Sinne kann die Förderung kommunaler Infrastruktur sowie die Förderung von Projekten im Bereich Zusammenhalt, Digitalisierung und Nachhaltigkeit die Kriterien des Zukunftsinvestitionsfonds-Errichtungsgesetzes erfüllen. Dazu muss ein kommunales Förderprogramm in seiner Gesamtheit einen landesweiten positiven Effekt auf zentrale Bereiche der staatlichen Daseinsvorsorge haben. In diesem Verständnis hat sich unter anderem das Kommunale Infrastrukturprogramm (KIP) bewährt und findet landesweite Akzeptanz. Die kommunale Bindung und der Sachverstand vor Ort sind wesentliche Faktoren für die seit Jahren erfolgreichen Investitionen.
Das Kommunale Investitionsprogramm (KIP) wird im Sinne des Zukunftsinvestitionsfonds zum Brandenburger Investitionsprogramm fortgeschrieben und erweitert. Förderschwerpunkte bleiben Bildung, Brand- und Katastrophenschutz und Sport. Die Bildung umfasst die Fördertatbestände Neubau, energetische Sanierung und Erweiterung von Schulen und Kitas.
Zusätzliche Förderschwerpunkte des Brandenburger Investitionsprogramms sind der Zusammenhalt, die Nachhaltigkeit, Digitales und die Kulturförderung:
Zusammenhalt • Förderung innovativer Ideen (Projekte) in Gemeinden bzw. Ortsteilen mit weniger als 3 000 Einwohnern
• Förderfähig sind Projekte, die der Verbesserung der Mobilität, der Gesundheit oder einer Verbesserung des sozialen Lebens dienen
• Fördervoraussetzung ist, dass die Projekte in einem partizipativen Prozess entwickelt wurden oder umgesetzt werden sollen
• Entwicklung und Einrichtung einer moor- und klimaschonenden Bewirtschaftung auf Moorflächen des Landes
Darüber hinaus kommen für die Finanzierung aus dem Zukunftsinvestitionsfonds weitere Maßnahmen in Betracht, die in herausgehobener Weise zu einer Steigerung der Attraktivität von Standorten beitragen und somit der Regionalentwicklung Rechnung tragen.
Hierzu gehören bei einer allgemein angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt beispielsweise der Ausbau und die Sanierung von Wohnheimen für Studierende. Bezahlbare und den Bedürfnissen entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten verbessern die Anziehungskraft von Hochschulstandorten. Sie tragen damit zur Auslastung von Lehrkapazitäten bei und leisten einen Beitrag für die Bindung der Studierenden an den Hochschulort und die jeweilige Region.