Protocol of the Session on April 1, 2020

Stellvertretendes Mitglied Herr Abg. Mike Bischoff Herr Abg. Erik Stohn Herr Abg. Wolfgang Roick

Fraktionsgruppe AfD

Ordentliches Mitglied Frau Abg. Marianne Spring-Räumschüssel Herr Abg. Franz Josef Wiese

Stellvertretendes Mitglied Frau Abg. Sabine Barthel Herr Abg. Wilko Möller

Fraktionsgruppe CDU

Ordentliches Mitglied Herr Abg. Frank Bommert

Stellvertretendes Mitglied Herr Abg. Steeven Bretz

Fraktionsgruppe DIE LINKE

Ordentliches Mitglied Herr Marco Büchel

Stellvertretendes Mitglied Herr Abg. Sebastian Walter

Fraktionsgruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ordentliches Mitglied Herr Abg. Heiner Klemp

Stellvertretendes Mitglied Herr Abg. Thomas von Gizycki

Fraktionsgruppe BVB / FREIE WÄHLER

Ordentliches Mitglied Frau Abg. Christine Wernicke

Stellvertretendes Mitglied Herr Abg. Matthias Stefke“

Zweites Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes

2019/2020 (Nachtragshaushaltsgesetz 2020 - NTHG 2020)

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 11. Sitzung am 1. April 2020 zum TOP 7 folgenden Beschluss gefasst:

„Brandenburgs Zukunft gestalten - Die Mittel des Zu

kunftsinvestitionsfonds zielgerichtet einsetzen

Der Landtag Brandenburg hat im Dezember 2019 durch Gesetz ein Sondervermögen ‚Zukunftsinvestitionsfonds‘ errichtet und mit einem Vermögen von einer Milliarde Euro ausgestattet. Damit sollen strategisch bedeutende Investitionen des Landes aus mindestens einem Bereich von Regionalentwicklung, Klimaschutz, moderner Infrastruktur, Digitalisierung und Innovation finanziert werden, für die eine besonders günstige Relation zwischen dem verfolgten Zweck und den einzusetzenden Mitteln zu erwarten ist. Mit diesem Finanzierungsinstrument können die für herausgehobene Investitionen notwendigen Mittel losgelöst von der Jährlichkeit des Haushalts über einen längeren Zeitraum transparent, bedarfsangemessen und flexibel zur Verfügung gestellt werden. Aus dem Zukunftsinvestitionsfonds sollen Projekte oder selbstständige Teile von Projekten finanziert werden, die einschließlich des Doppelhaushalts 2019/2020 bisher nicht in einem Haushaltsplan etatisiert gewesen sind.

Die Landesregierung wird aufgefordert, die Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsfonds für folgende drei Kategorien vorzusehen:

Kategorie 1: Innovative und nachhaltige Wirtschaftsförderung

Aufgrund ihrer Ausstrahlung und Hebelwirkung besitzt die Finanzierung der Ansiedlung von industriellen Großprojekten Priorität. Sie sind wesentlicher Faktor für die dauerhafte und zukunftsweisende Entwicklung des Landes Brandenburg. Mit den zahlreichen positiven Wachstumseffekten wirken sie auf sämtliche Politikbereiche. Die Unterstützung des Landes mit entsprechenden Fördermitteln und die Bereitstellung einer entsprechenden Infrastruktur ist daher konsequent und zielorientiert. Bei den zu finanzierenden Ansiedlungsvorhaben kommt es jedoch nicht allein auf positive Wachstumseffekte an. Vielmehr ist darauf zu achten, dass die Wirtschaftsansiedlungen auch in Bezug auf Fragen der Nachhaltigkeit und Innovation wichtige Impulse setzen. Hierfür ist die Stärkung der Forschung und Entwicklung eine zentrale Voraussetzung.

Vor diesem Hintergrund genießen aus dem Fonds zu finanzierende Investitionen in Wissenschaft und Forschung im ganzen Land deshalb Vorrang, wenn sie sich auf die im Zukunftsinvestitionsfonds-Errichtungsgesetz benannten Themenfelder Klimaschutz, Digitalisierung und Innovationen beziehen. Zugleich haben die Ansiedlung und der Ausbau von Einrichtungen der Wissenschaft und Forschung stets positive Effekte auf die Regionalentwicklung, da mit entsprechenden Institutionen das Know-how in einer Region wächst und attraktive Arbeitsplätze entstehen.

Für die Kategorie 1 sollen etwa 35 % des Zukunftsinvestitionsfonds zur Verfügung stehen.

Kategorie 2: Innovative und nachhaltige Projekte aus den Bereichen Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV/SPNV und Gesundheitsversorgung sowie Klimaanpassungsmaßnahmen

Eine ähnliche Multiplikatorwirkung besitzen Investitionen in bedeutende Verkehrsinfrastrukturen (Verkehrsachsen) oder entsprechende infrastrukturelle Förderprogramme. Sie wirken langfristig und ermöglichen weitere wirtschaftliche und regionale Entwicklung. In besonderem Fokus stehen hier ausgewählte Projekte und Fördermaßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und insbesondere des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). Neben der Verbesserung der Infrastruktur ist hierbei der Klimaschutz ein zentrales Anliegen. Insofern stehen vor allem innovative und nachhaltige Verkehrsprojekte im Fokus.

Elementare Aufgabe der öffentlichen Hand ist die Sicherstellung einer verlässlichen und erreichbaren Gesundheitsversorgung für die Bürgerinnen und Bürger. Hier wirken besonders zielgerichtete Investitionen in zukunftsfeste Klinikstandorte. Soweit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der jeweiligen Krankenhausträger besteht, ist solchen Maßnahmen Vorrang einzuräumen, sofern sie sich in eine Gesamtkonzeption für das Land Brandenburg einfügen. Hierbei sollen insbesondere Förderungen im Bereich der Digitalisierung realisiert werden.

Um in Bezug auf weiter zunehmende Wetterextreme wie Hitzewellen, Stürme oder Starkniederschläge gewappnet zu sein, müssen Klimaanpassungsmaßnahmen ergriffen werden. Innovative Pilotprojekte aus diesen Bereichen sind in dieser Kategorie anzusiedeln.

Für die Kategorie 2 sollen etwa 35 % des Zukunftsinvestitionsfonds zur Verfügung stehen.

Kategorie 3: Zukunftsorientierte Regionalentwicklung - Zusammenhalt, Digitalisierung und Nachhaltigkeit

Entsprechend Artikel 44 der Verfassung des Landes Brandenburg gewährleistet das Land eine Strukturförderung mit dem Ziel, in allen Landesteilen oder Regionen gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen und zu erhalten. In diesem Sinne kann die Förderung kommunaler Infrastruktur sowie die Förderung von Projekten im Bereich Zusammenhalt, Digitalisierung und Nachhaltigkeit die Kriterien des Zukunftsinvestitionsfonds-Errichtungsgesetzes erfüllen. Dazu muss ein kommunales Förderprogramm in seiner Gesamtheit einen landesweiten positiven Effekt auf zentrale Bereiche der staatlichen Daseinsvorsorge haben. In diesem Verständnis hat sich unter anderem das Kommunale Infrastrukturprogramm (KIP) bewährt und findet landesweite Akzeptanz. Die kommunale Bindung und der Sachverstand vor Ort sind wesentliche Faktoren für die seit Jahren erfolgreichen Investitionen.

Das Kommunale Investitionsprogramm (KIP) wird im Sinne des Zukunftsinvestitionsfonds zum Brandenburger Investitionsprogramm fortgeschrieben und erweitert. Förderschwerpunkte bleiben Bildung, Brand- und Katastrophenschutz und Sport. Die Bildung umfasst die Fördertatbestände Neubau, energetische Sanierung und Erweiterung von Schulen und Kitas.

Zusätzliche Förderschwerpunkte des Brandenburger Investitionsprogramms sind der Zusammenhalt, die Nachhaltigkeit, Digitales und die Kulturförderung:

Digitales • Finanzielle Unterstützung des Zweckverbandes Digitales Brandenburg

• IT-Infrastruktur für die Hochschule der Polizei

• Bahntechnologiecampus Havelland

• Innovative Sitzungssaalausstattung an Gerichtssälen

Zusammenhalt • Förderung innovativer Ideen (Projekte) in Gemeinden bzw. Ortsteilen mit weniger als 3 000 Einwohnern

• Höchstfördersumme von 150 000 Euro pro Projekt

• Förderfähig sind Projekte, die der Verbesserung der Mobilität, der Gesundheit oder einer Verbesserung des sozialen Lebens dienen

• Fördervoraussetzung ist, dass die Projekte in einem partizipativen Prozess entwickelt wurden oder umgesetzt werden sollen

Nachhaltigkeit • Pilotprojekt zur Umrüstung von Dieselbussen auf Wasserstoffbetrieb

• Entwicklung und Einrichtung einer moor- und klimaschonenden Bewirtschaftung auf Moorflächen des Landes

• Einrichtung eines Bürgerenergiefonds

• Anschubfinanzierung erneuerbarer Energien auf öffentlichen Gebäuden (Intracting)

Kulturförderung • Förderung von investiven Maßnahmen von Kulturinstitutionen oder Gedenkstätten

Darüber hinaus kommen für die Finanzierung aus dem Zukunftsinvestitionsfonds weitere Maßnahmen in Betracht, die in herausgehobener Weise zu einer Steigerung der Attraktivität von Standorten beitragen und somit der Regionalentwicklung Rechnung tragen.

Hierzu gehören bei einer allgemein angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt beispielsweise der Ausbau und die Sanierung von Wohnheimen für Studierende. Bezahlbare und den Bedürfnissen entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten verbessern die Anziehungskraft von Hochschulstandorten. Sie tragen damit zur Auslastung von Lehrkapazitäten bei und leisten einen Beitrag für die Bindung der Studierenden an den Hochschulort und die jeweilige Region.