Protocol of the Session on April 1, 2020

weise, nicht nur für das Parlament, sondern auch für seine Ausschüsse, die aus unserer Sicht ebenfalls arbeitsfähig bleiben müssen, auch wenn sie keinen Beschlusscharakter haben.

Der Entschließungsantrag der Koalition ist deshalb ein Schritt in eine Richtung, die wir unterstützen. Unsere Fraktion wird der Einführung eines neuen § 61a in die vorläufige Geschäftsordnung wie ausgeführt zustimmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Danke schön. - Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zu drei Abstimmungen.

Zunächst kommen wir zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/959, Neudruck. Ganz kurz ein Stichwort dazu: Das Gremium, das gemäß § 61a der vorläufigen Geschäftsordnung die außergewöhnliche Notlage feststellt, soll laut diesem Änderungsantrag der Hauptausschuss und nicht das Präsidium sein. Des Weiteren soll in § 77 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtags ein neuer Absatz 9 eingefügt werden, in dem auch eine Geschäftsordnungsregelung zu Ausschusssitzungen unter den Bedingungen der Corona-Pandemie aufgenommen wird. Ich darf Sie um Abstimmung bitten. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit wurde der Antrag bei einigen Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich komme zweitens zu Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses, Drucksache 7/924: „Beschlussfähigkeit des Landtags in außergewöhnlichen Notlagen ermöglichen“. Ich darf Sie wieder um Abstimmung bitten. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit wurde der Beschlussempfehlung bei einigen Gegenstimmen zugestimmt.

Ich komme zum Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, Drucksache 7/964, Titel: „Parlamentarische Rechte sicherstellen - auch in Krisenzeiten.“ Ich bitte Sie wieder um Abstimmung. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit wurde dem Entschließungsantrag bei einigen Enthaltungen zugestimmt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 2 und rufe Tagesordnungspunkt 3 auf.

TOP 3: Beschluss über das Vorliegen einer außergewöhnlichen Notsituation gemäß Artikel 103 Absatz 2 Satz 2 Landesverfassung in Verbindung mit § 18b Landeshaushaltsordnung

Antrag des Ausschusses für Haushalt und Finanzen

Drucksache 7/890

in Verbindung damit:

Zweites Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2019/2020 (Nachtragshaushaltsgesetz 2020 - NTHG 2020)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 7/640

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen

Drucksache 7/942 (Neudruck)

Es liegen acht Änderungsanträge der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER - Drucksachen 7/944 bis 7/951 -, neun Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE - Drucksachen 7/957, 7/958, 7/965 bis 7/971 - sowie acht Änderungsanträge der AfD-Fraktion - Drucksachen 7/977 bis 7/979, 7/973, 7/974 und 7/980 bis 7/982 - vor.

Es handelt sich demnach um 25 Änderungsanträge und sieben Entschließungsanträge.

Bevor ich die Aussprache eröffne, weise ich darauf hin, dass über die vorliegenden Entschließungsanträge erst nach der Schlussabstimmung über das Nachtragshaushaltsgesetz, also nach der 3. Lesung, abgestimmt wird. Das entspricht § 40 Abs. 2 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages.

Die Aussprache eröffnet der Abgeordnete Vogelsänger von der SPD-Fraktion. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Beratung des Nachtragshaushalts 2020 erfolgte in der Krisenzeit in einem Rekordtempo. Erstmals in der Geschichte des Landes Brandenburg wurde eine Haushaltsnotlage festgestellt. Das zeigt die Dramatik der Situation. Weltweit, auch in Deutschland und Brandenburg, kämpfen Menschen aufopferungsvoll gegen das Coronavirus. Ihnen gebühren größter Respekt und Dank. Ich sage das deshalb, weil wir mit dem Beschluss des Nachtragshaushalts auch ein Zeichen setzen wollen - ein Zeichen, dass man sich auf uns verlassen kann.

Ursprünglich war die Beschlussfassung für Mitte Mai vorgesehen. Heute haben wir bekanntlich den 1. April. Seit der Überweisung des Nachtragshaushalts an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen am 26. Februar wurden drei Sitzungen abgehalten und 60 Änderungsanträge behandelt. Die Einzelheiten können Sie der Beschlussempfehlung entnehmen. Ich möchte mich bei unserer Präsidentin bedanken. Wir durften sogar in diesem Saal tagen; die außergewöhnlichen Umstände haben dazu geführt. Ich habe selbstverständlich nicht den Stuhl der Präsidentin benutzt.

Und: Ich bedanke mich bei Frau Markowski vom Ausschussdienst. Es war eine riesige Leistung, diese drei Sitzungen vor- und nachzubereiten und die entsprechenden Protokolle zu erstellen. Herzlichen Dank dafür!

(Allgemeiner Beifall)

Ich sage selbstverständlich auch der Ministerin der Finanzen und für Europa Danke. Sie war bei allen Sitzungen dabei und stand uns zur Seite. Das ist angesichts ihres Terminkalenders keine Selbstverständlichkeit und zeigt auch die Wertschätzung des Parlaments.

Ich will noch jemanden nennen, und zwar Herrn Hartmann, stellvertretend für die Mitarbeiter des Finanzministeriums. Er stand uns immer mit Rat zur Seite, wenn es Fragen gab. Auch dafür herzlichen Dank, Herr Hartmann!

Mir wurde übermittelt, dass das Rekordtempo anhält. Wir wollen auf die Überweisung an den Ausschuss zur Vorbereitung der 3. Lesung verzichten; zumindest haben die Parlamentarischen Geschäftsführer dies signalisiert. Das halte ich für ein gutes Signal.

Die intensive Arbeit geht weiter. Ich habe vor, zu einer Sondersitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen am 16. April einzuladen. Ich will das gut begründen: Wir müssen bei dem Nachtragshaushalt und der Kreditermächtigung in Höhe von 2 Milliarden Euro dafür sorgen, dass dieses Parlament intensiv einbezogen wird. Deshalb halte ich diese Sondersitzung für richtig.

Frau Präsidentin, nachdem ich als Ausschussvorsitzender reden durfte, will ich nun zu den inhaltlichen Aspekten kommen. Herr Innenminister, ich habe es schon bei der Einbringung gesagt: Wir werden die Brandenburger Polizei weiter stärken. Das ist gut und richtig. Das merken wir in der jetzigen Krisenzeit.

Herr Walter, ich halte es schon für erstaunlich, dass Sie den Bußgeldkatalog kritisieren. Niemand hat die Absicht,

(Allgemeine Heiterkeit)

Bußgelder einzuziehen. Wir würden uns freuen, wenn sich alle an die Bestimmungen hielten.

Die SPD-Fraktion hält ein erfolgreiches Krisenmanagement für unverzichtbar. Krisenzeiten erfordern entschlossenes Handeln. Deshalb unterstützen wir das Krisenmanagement und auch die Kreditermächtigung in Höhe von 2 Milliarden Euro. Das haben wir uns nicht leichtgemacht, ist aber eine richtige Maßnahme.

Geld ist jedoch nicht ohne Ende vorhanden, obwohl DIE LINKE und Sie, Herr Walter, so tun, und das ist unverantwortlich gegenüber den Menschen im Land Brandenburg. Wir haben die größte Krise im Land Brandenburg, und Sie wollen nicht, dass es jemand merkt. Der aufgespannte Rettungsschirm, Herr Walter - Sie wollen ja jetzt eine Zwischenfrage stellen; die kann ich Ihnen vielleicht vorher schon beantworten -, ist nicht vollumfänglich bzw. nicht abgeschlossen. Darüber werden wir im Ausschuss für Haushalt und Finanzen reden. Das betrifft selbstverständlich auch den sozialen und kulturellen Bereich. Aber ich sage eines: Wir als Land werden nicht alles hundertprozentig kompensieren können. Das ist nun einmal so.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ja, selbstverständlich; das verlängert meine Redezeit.

Vielen Dank, Kollege Vogelsänger. - Ich habe nicht die Absicht, Ihre Redezeit zu verlängern. Nichtsdestotrotz möchte ich nachfragen. Sie haben dargestellt, dass Sie gerade im Bereich Soziales, Kultur usw. weiteren Handlungsbedarf sehen. Deshalb frage ich Sie, warum dann im Anhang der Vorlage Ihrer Fraktion und der Landesregierung bezüglich der Schuldenaufnahme in Höhe von 2 Milliarden Euro deutlich über 2 Milliarden Euro für Steuerausfälle - 1 Milliarde Euro - und Soforthilfe - 1,3 Milliarden Euro - geplant sind. Woher sollen dann die Mittel für Kultur und Soziales, die Sie gerade angekündigt haben, kommen?

Herr Abgeordneter Walter, ich bin schon ein bisschen enttäuscht von Ihnen. Diese 2 Milliarden Euro sind doch überhaupt nicht freigegeben. Das ist Sache des Parlaments, und deshalb werden wir im Ausschuss für Haushalt und Finanzen darüber reden.

Der größte Baustein des benötigten Haushaltsvolumens ist die Soforthilfe für die Unternehmen. Darauf können wir stolz sein. Gemeinsam mit dem Freistaat Bayern waren wir die Ersten, die Anträge entgegengenommen, bearbeitet und das Geld dann ausgezahlt haben, und zwar schon ab dem 25. März. Das war ein wichtiges Signal für viele Unternehmen, auch wenn es darum ging, ihren Betrieb - aus Sorge um ihre Mitarbeiter und aus Sorge, dass sich das Virus weiterverbreitet - einzustellen. Dafür muss man auch einmal Danke sagen!

Und: Wir haben mutige Ministerinnen und Minister. Es ist eine mutige Entscheidung, diesen Rettungsschirm für Betriebe mit bis zu 100 Mitarbeitern aufzuspannen. Das macht nicht jedes Bundesland. Aber eines ist uns wichtig: Jedes gerettete Unternehmen ist ein Unternehmen, das später Steuern zahlt und dessen Angestellte nicht in die Arbeitslosigkeit entlassen werden. Das ist also gutes Geld, das wir dort sichern. Trotzdem wird nicht jeder am nächsten Tag das Geld auf dem Konto haben. Ich unterstütze ausdrücklich die Bemühungen um die personelle Verstärkung der ILB, aber man muss auch zur Kenntnis nehmen, dass dort mit Hochdruck gearbeitet wird.

Die materielle Absicherung der Bekämpfung der Corona-Krise und die Unterstützung der Krankenhäuser darf nicht an den Mitteln des Landes scheitern, und das wird auch nicht so sein. Aber die Beschaffung ist eine große Herausforderung. Da wünschen wir der Ministerin viel Erfolg, dass sie dies auch bewerkstelligen kann.

Ich komme zum medizinischen Bereich: Ein gutes Signal der Koalition ist, dass wir 6,6 Millionen Euro für die Medizinische Hochschule Brandenburg zur Verfügung stellen. Wir brauchen mehr Ärzte, und wir wollen mehr Ärzte im Land Brandenburg ausbilden.

Wir sind und bleiben ein Industrieland. Die Ansiedlung von BASF und Tesla hat jetzt eine ganz andere Dimension. In einer Zeit, in der Zehntausende Arbeitsplätze in Gefahr sind, ist diese Ansiedlung ein Glücksfall für das Land Brandenburg, und wir werden diese Ansiedlung mit aller Kraft unterstützen.

Bei einer Umfrage hat es eine Befürwortung von über 80 % gegeben. Sogar die Grüne Jugend ist jetzt dabei. Auf die Unterstützung der AfD kann ich locker verzichten.

Wir werden dieses große Projekt umsetzen, und wir werden dafür sorgen, dass neue Arbeitsplätze in der Krisenzeit entstehen. Wir werden das unterstützen.

Ein Virus hat die Welt verändert. Der Kampf gegen das tödliche Virus und die Bewältigung seiner Folgen bestimmen unser Handeln. Der Nachtragshaushalt 2020 mit der 2-Milliarden-EuroKreditermächtigung ist eine gute Grundlage für die Bewältigung dieser Krise.

Jetzt komme ich zu Herrn Walter: Herr Walter, Sie stellen eine Forderung nach der anderen. Es reicht aber nicht, der Kreditermächtigung zuzustimmen. Sie müssen auch dem Gesamthaushalt zustimmen, ansonsten greifen die Maßnahmen überhaupt nicht. Deshalb wird die SPD-Fraktion aus Verantwortung für unser Land Brandenburg einstimmig dem Gesamthaushalt zustimmen. - Vielen Dank.

Danke schön. - Als nächster Redner spricht der Abgeordnete Galau für die Fraktion der AfD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Zuschauer draußen an den Geräten! Als finanzpolitischer Sprecher meiner Fraktion habe ich mich schon an große Zahlen gewöhnt. Doch die aktuelle Situation lässt befürchten, dass uns noch Zahlen ganz anderer Dimensionen bevorstehen.

Im Dezember haben wir ein Sondervermögen von 1 Milliarde Euro für Zukunftsinvestitionen in unserem Land über die nächsten zehn Jahre beschlossen - da haben wir schon tief durchgeatmet. Dann wurde im Februar der geplante Nachtragshaushalt 2020 mit 314 Millionen Euro vorgelegt, über den wir heute - das übersieht man in der Hektik schnell - ebenfalls beschließen werden. Dann brach, ungeplant und unaufhaltbar, die Viruskrise mit voller Wucht über uns herein. Schnell wurde deutlich, dass es zur Abwendung von Schäden an unserer Wirtschaft viel Geld brauchen würde. Vor nicht einmal zwei Wochen haben wir deshalb im Finanzausschuss über eine Ad-hoc-Sonderhilfe in Höhe von 500 Millionen Euro diskutiert und sie beschlossen. Eine Woche später wurde klar, dass das nicht reichen würde. Eine Verdopplung auf 1 Milliarde Euro Sonderhilfe wurde beschlossen. Am Montag dieser Woche, also zwei Werktage später, zeigte sich, dass auch das nicht reichen würde, um die Folgeschäden der Corona-Pandemie für unser Land Brandenburg zu begrenzen. Wir haben im Finanzausschuss eine weitere Verdopplung auf jetzt 2 Milliarden Euro beschlossen. Die Bedarfshochrechnung der Finanzministerin lässt die Hoffnung zu, dass wir damit viel abfedern können - vorausgesetzt, der Lockdown der Wirtschaft dauert nicht länger als sechs Wochen, sonst wird es eng.