Protocol of the Session on April 1, 2020

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Keller, das, was Sie hier gerade gesagt haben, entbehrt eigentlich jeder Grundlage. Vorgestern Nacht - um 22.30 Uhr - hat einer unserer Abgeordneten diesen Gesetzentwurf erhalten. Und innerhalb von nicht einmal 24 Stunden sollen wir als Opposition auf etwas reagieren, was Sie als Koalition vorlegen? Ich muss sagen: Das geschieht in letzter Zeit ziemlich häufig. Und: Wir als AfD-Fraktion haben uns bis zu diesem Zeitpunkt keiner dieser Maßnahmen verwehrt. Aber bei bestimmten Dingen ist irgendwann auch Schluss! Wir brauchen für solche Dinge, wenn man solche Gesetzesvorhaben auf den Weg bringen muss, einfach auch Zeit, darüber zu debattieren, auch als Fraktion darüber nachzudenken, worum es eigentlich geht. Dass ein Parlament handlungsfähig ist, setzt auch voraus, dass hier keine Schnellschüsse abgefeuert werden, sondern wir uns für die Materie, die für die Brandenburger von großer Bedeutung ist, wirklich auch Zeit nehmen, also keine Schnellschüsse versuchen.

Nun zum Tagesordnungspunkt, meine Damen und Herren: Außergewöhnliche Situationen - das habe ich gerade gesagt - erfordern auch außergewöhnliche Lösungen. Dass es sich bei der aktuellen Lage, in der sich die Brandenburger befinden, um genau eine solche Situation handelt, liegt auf der Hand.

Wegen der rasanten Ausbreitung des Coronavirus wurde nicht nur der reguläre Betrieb unserer Kindertageseinrichtungen und Schulen eingestellt, sondern das Gesellschafts- und Wirtschaftsleben mittels verordneter Kontaktverbote und Ausgangssperren bundesweit faktisch zum Erliegen gebracht. In unseren Innenstädten, Geschäften und Straßen herrscht seit Wochen gähnende Leere. Vor allem Zukunftsängste plagen die Brandenburger aktuell. Dabei geht es nicht nur um die Sorge um die eigene Zukunft, sondern auch um die Zukunft der eigenen Familie.

Umso wichtiger ist, dass in solchen Zeiten die Politik, vor allem der Landtag zeigt, dass er handlungsfähig ist und handlungsfähig bleibt. Das Parlament dieses Landes muss sich daran messen lassen, ob es fähig und ob es willens ist, nüchtern abwägend und situationsangemessen Entscheidungen zu treffen und sich dem gegebenenfalls auch anzupassen. Das bedeutet im Fall der Corona-Pandemie, einerseits die Ausbreitung des Virus einzudämmen und zu verlangsamen. Andererseits muss sichergestellt sein, dass durch die getroffenen Entscheidungen die Wirtschaft nicht komplett zum Erliegen kommt und damit die Folgeerscheinungen dieser Pandemie womöglich schwerwiegender als das Virus selbst sind. Dafür sind natürlich, Herr Keller, rasche Entscheidungen notwendig. Aber die aktuelle Situation darf unter keinen Umständen zu Folgendem führen: Sie darf zum einen nicht die parlamentarische Demokratie in Teilen oder zur Gänze aushebeln - für die Opposition gehört genauso dazu, sich der Regierung nicht in jedem Sinne anschließen zu müssen -, zum anderen dürfen die demokratischen Rechte der Opposition nicht beschnitten werden. Das ist ebenfalls Bestandteil der Regeln.

Meine Damen und Herren, worin besteht eigentlich die Aufgabe der Opposition in dieser Zeit? - Die Aufgabe der Opposition kann nach unserer Auffassung nicht darin bestehen, Opposition um der Opposition willen zu betreiben. Gleichzeit darf sie nicht zum Steigbügelhalter einer Regierungskoalition werden. Die Opposition hat alternative Lösungsvorschläge zu unterbreiten,

die Regierung zu kontrollieren und ihr, wenn es notwendig ist, auch mal gehörig auf die Finger zu klopfen.

Wir denken, dass der hier vorgelegte Beschluss des Hauptausschusses, ein zeitlich befristetes Notparlament einzurichten, der derzeitigen Lage angemessen ist, weil erstens die Arbeits- und Beschlussfähigkeit des Landtages in außergewöhnlichen Notlagen gewährleistet sein muss, zweitens die Mehrheitsverhältnisse trotz Verkleinerung des Landtages angemessen sind und beibehalten werden und drittens die Rechte der Opposition sowie die Rollenverteilung zwischen Parlament und Regierung gewahrt bleiben.

Nichtsdestotrotz halten wir fest - das muss man auch sagen -, dass bei dieser Lösung die Rechte der Abgeordneten stark beschnitten werden.

Ich darf Sie um einen Schlusssatz bitten.

Ich komme direkt zum Schluss.

Gut.

Schließlich kann nur ein Bruchteil der Volksvertreter seine Stimme abgeben. Dies sind wir zum Wohle Brandenburgs und zur Aufrechterhaltung der Demokratie in unserem Land jedoch mitzutragen gewillt. Nach gründlicher Abwägung aller Aspekte werden wir unter Bauchschmerzen dieser Beschlussempfehlung folgen, meine Damen und Herren.

Dem Änderungsantrag der Linken werden wir nicht zustimmen. Beim Entschließungsantrag der Koalition werden wir uns enthalten. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Als nächster Redner spricht der Abgeordnete Bretz für die CDU-Fraktion. - Wir machen das ganz in Ruhe. - Bitte schön.

Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Worum geht es in dieser Beratung? In dieser Beratung geht es darum, dass Ihnen der Hauptausschuss des Landtages Brandenburg empfiehlt, die vorläufige Geschäftsordnung um einen weiteren Paragrafen, nämlich um § 61a zu erweitern.

Was ist der Hintergrund dieses Paragrafen? Der Hintergrund ist, dass dieser Landtag nur beschlussfähig ist, wenn mindestens 45 Abgeordnete anwesend sind. Die Frage, die sich in dieser Zeit stellt, ist: Können wir zu jedem Zeitpunkt sicherstellen, dass dies in einer Krisensituation, auch in einer Situation wie der jetzigen, gewährleistet ist? Auch dieser Landtag muss im Zweifel handlungsfähig sein, insbesondere wenn es darum

geht, der Landesregierung finanziellen Spielraum zu ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund wäre es theoretisch die sauberste Lösung, im Rahmen einer Verfassungsänderung Klarheit darüber zu schaffen, wie ein Landtag in einer solchen Situation zu arbeiten hat. Wir sind uns einig, dass es in dieser Situation nicht geboten ist, die Verfassung zu ändern. Deshalb sind wir dankbar, dass sich der Hauptausschuss dazu durchgerungen hat, auf dem Wege der Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung und auf dem Wege der Freiwilligkeit eine Option zu schaffen, damit dieses Parlament auch in einer solchen Situation handlungsfähig ist.

Die Lösung lautet wie folgt: Wenn es der Landtag nicht zustande bringt, dass 45 Abgeordnete anwesend sind, gäbe es gemäß der Geschäftsordnung die Möglichkeit, dass ein Parlament von 23 Abgeordneten die Beschlussfähigkeit sicherstellt. Die Voraussetzungen dafür sind sehr hoch, denn das Präsidium muss das Vorhandensein einer außergewöhnlichen Notlage feststellen. Sollte auch das Präsidium nicht beschlussfähig sein, hätte ersatzweise die Präsidentin im Einvernehmen mit den Vizepräsidenten die Möglichkeit, eine solche Feststellung zu treffen. Warum 23? Das war übrigens ein Hinweis der Linksfraktion, für den wir dankbar sind und den wir auch aufgegriffen haben. Die Zahl 23 stellt die Mindestbesetzung sicher, und zwar so, dass dem Mehrheitswillen der Wählerinnen und Wähler in Brandenburg auch entsprochen wird.

Kurzum, es ist so, dass diese Regelung voraussetzt, dass jede Fraktion, jede Gruppe - wir haben jetzt keine Gruppe hier, insofern haben wir nur Fraktionen - mit diesem Verfahren einverstanden ist, und sie setzt auch die freiwillige Mitwirkung aller Abgeordneten voraus. Sie ist mitnichten eine verbindliche Regelung, die in die Rechte von Abgeordneten eingreift, sondern sie setzt auf Freiwilligkeit. Sie bietet dem Präsidium, der Präsidentin und den Vizepräsidenten eine Handlungsoption, und ich finde, es ist eine abgewogene Regelung, eine Regelung, der wir zustimmen können. Diese Regelung ist im Übrigen bis zum 30. Juni dieses Jahres befristet. Insofern bitten wir um Zustimmung, und ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die daran mitgewirkt haben. Wir können dieser Regelung zustimmen. - Herzlichen Dank.

Als nächster Redner spricht der Abgeordnete Domres für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde ja schon häufig gesagt: Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen. - Gerade in Zeiten der Corona-Krise liegt dieser Gedanke auch nahe. Und wer kann schon etwas dagegen haben, in den Zeiten dieser Pandemie nach Wegen und Lösungen zu suchen, um den Landtag und seine Ausschüsse sowohl bei Erkrankungen von Abgeordneten als auch bei Quarantäne arbeits- und handlungsfähig zu halten? Wir als Linke jedenfalls nicht.

Dass dazu die Geschäftsordnung geändert werden muss, ist nachvollziehbar. Nicht nachvollziehbar ist für uns der Weg dahin, den die Koalition dieses Mal gewählt hat. Bisher war es guter parlamentarischer Stil, dass Änderungen der Geschäftsordnung vorher mit allen Fraktionen besprochen und auch mit größtmöglicher Zustimmung beschlossen werden. Diesmal war

es anders: Nachdem eine angedachte Verfassungsänderung wegen mangelnder Mehrheitsaussichten verworfen wurde, kam die Koalition mit ihrem Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung um die Ecke. Als Platzhalter wurde er bezeichnet, weil angeblich keine Zeit für eine Abstimmung mit den anderen Fraktionen war. Nun gut, wir jedenfalls standen und stehen immer für Gespräche bereit. Aus diesem Platzhalter wird nun vermutlich eine Regelung in der Geschäftsordnung, und das wider Ihr besseres Wissen - was auch Ihrem Entschließungsantrag zu entnehmen ist. In der Debatte im Hauptausschuss wurden alle Änderungsvorschläge bis auf einen weggewischt. Angenommen wurde der Vorschlag, die für die Beschlussfähigkeit des Landtages nötige Anzahl von Abgeordneten von 22 auf 23 zu erhöhen. Das Argument, dass sich die Mehrheitsverhältnisse im Landtag mit 23 Abgeordneten besser abbilden lassen, konnte einfach nicht widerlegt werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die Corona-Krise jetzt dazu führt, dass parlamentarische und demokratische Rechte eingeschränkt werden sollen, ist für die Linke nicht akzeptabel. Worin besteht nun unsere Kritik? Erstens: Die Entscheidung über die Feststellung einer außergewöhnlichen Notlage gehört aus Sicht der Linksfraktion ins Plenum. Dafür gab es im Hauptausschuss leider keine Mehrheit. Zweitens: Unsere Ablehnung, diese Entscheidung dem Präsidium zu überlassen, hat nichts mit einem Misstrauen gegenüber dem Präsidium zu tun, sondern vielmehr mit der Sorge, dass - da Präsidiumsmitglieder nicht vertreten werden können - im Falle von vermehrten Krankheitsfällen gerade die drei Fraktionen, die nur mit einem Mitglied im Präsidium vertreten sind, von Entscheidungen abgeschnitten sein könnten. Dies haben Sie in Ihrem Entschließungsantrag ja richtig erkannt. Und drittens: Das Präsidium tagt nicht öffentlich, und somit ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Das ist für uns auch ein gewichtiges Argument.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit unserem Änderungsantrag unterbreiten wir Ihnen ein weiteres Kompromissangebot. Wir schlagen vor, die Entscheidung, auch wenn es uns schwerfällt, in den Hauptausschuss zu geben. Dafür spricht erstens: Die Mitglieder des Hauptausschusses können vertreten werden. Das heißt, keine Fraktion ist von den Entscheidungen abgeschnitten. Zweitens: Der Hauptausschuss tagt öffentlich. Damit ist die Transparenz gesichert. Und drittens: Liebe Koalition, das, was Sie mit Ihrem Entschließungsantrag prüfen wollen, wurde durch den Brief der Präsidentin an die Ausschussvorsitzenden zum Teil schon abgearbeitet und durch unseren Vorschlag ergänzt. So schlagen wir vor, dass ein Ausschuss eine Sitzung durchführen und Beschlüsse, für die eine offene Abstimmung vorgesehen ist, fassen kann, wenn die Mitglieder des Ausschusses und andere Teilnahmeberechtigte am Sitz des Landtags oder über elektronische Kommunikationsmittel an den Beratungen teilnehmen. Dies kann unter anderem per Telefonkonferenz, per Videokonferenz oder Livestream sein, und selbstverständlich ist auch die Öffentlichkeit, also die Transparenz, gesichert. Zu diesem Problem findet sich in der Be- schlussempfehlung des Hauptausschusses nichts.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Entschließungsantrag ist aus meiner Sicht ein hilfloser Versuch, den eingeschlagenen Irrweg zu korrigieren, aber eben nicht gleich und nicht heute. Daher werbe ich bei Ihnen ausdrücklich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Herzlichen Dank.

Das war zeitlich ganz hervorragend - ich muss jetzt ja immer ein bisschen überbrücken. - Als Nächste spricht die Abgeordnete Schäffer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. - Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, die heute leider nicht hier sein können, aber vielleicht von zu Hause aus bei uns und dieser Debatte sind! Es sind ungewöhnliche Zeiten, in denen wir hier zusammenkommen. Es gibt auch eine ungewöhnliche Sitzordnung, an die ich mich noch gewöhnen muss. Aber auch und gerade in diesen Zeiten müssen wir als Parlament Entscheidungen treffen.

Um so etwas wie eine Änderung zur Beschlussfähigkeit des Landtages zu beschließen, müsste im Normalfall ein langer, abgestufter Prozess durchlaufen werden, denn wir wissen, wie sensibel so etwas sein kann. Es wurden hier heute schon einige Sorgen angesprochen, die ich zum Teil teile, die ich auf jeden Fall nachvollziehen kann und die normalerweise ausführlicher hätten diskutiert werden müssen, um zu einer breiten Mehrheit für eine solche Änderung zu kommen.

Meine Damen und Herren, wir befinden uns hier heute leider nicht in normalen Zeiten, denn wir müssen die Arbeitsfähigkeit des Parlaments schnell sicherstellen. Das Gleiche gilt übrigens für die Kommunalvertretungen, bei denen die AfD-Fraktion leider der Meinung ist, wir sollten noch ein paar Wochen warten, bis wir ihnen Handlungsspielraum ermöglichen.

Die Koalitionsfraktionen sind sich in dieser besonderen Zeit ihrer Verantwortung bewusst. Deshalb ist diese Regelung klar befristet, deshalb wird ausgeschlossen, dass ein verkleinertes Parlament die Geschäftsordnung selbst wieder ändern kann, und deshalb wählen wir eine sehr vorsichtige Herangehensweise und stellen sicher, dass die Teilnehmerzahl für eine Plenarsitzung nur durch freiwillige Kooperation aller Fraktionen und Abgeordneten reduziert werden kann. Die Opposition hat damit effektiv ein Vetorecht. Ich denke, dadurch stellen wir sicher, dass die Rechte der Abgeordneten auch bei dieser schnell zustande gekommenen Lösung gewahrt bleiben.

Dennoch: Dass ein sehr kleiner Teil der gewählten Abgeordneten weitreichende Entscheidungen treffen kann, ist kein wünschenswerter Zustand für unsere Demokratie, und ich bin mir sicher, wir hoffen alle und werden auch gemeinsam alles dafür tun, dass diese Regelung in den nächsten Wochen und Monaten nicht in Kraft treten muss. Deshalb machen wir mit dem Entschließungsantrag auch Vorschläge, wie man alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier möglicherweise besser einbinden und ihnen die Teilnahme am Parlamentsbetrieb ermöglichen kann. Dazu zählt insbesondere, an Sitzungen von Ausschüssen und am Plenum auf digitalem Weg teilnehmen zu können. In anderen Parlamenten wird das bereits praktiziert, und das möchten wir unter Wahrung der Öffentlichkeit von Sitzungen auch in Brandenburg schaffen. Bis die von uns heute zu beschließende Änderung der Geschäftsordnung ausläuft, werden wir diese Verfahren prüfen und gegebenenfalls die Voraussetzungen für sie schaffen.

Eines möchte ich an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich sagen: Eine auf Dauer angelegte Änderung der Geschäftsord

nung oder gegebenenfalls der Verfassung bezüglich der Beschlussfähigkeit in diesem Landtag darf und wird es mit uns Bündnisgrünen erst dann geben, wenn ein angemessener Diskussionsprozess stattgefunden hat, der die Zivilgesellschaft einbindet und die juristischen Grundlagen angemessen würdigt.

Dazu bekennen wir uns auch im Entschließungsantrag ganz deutlich; denn das Betriebssystem unserer Demokratie nehmen wir nicht auf die leichte Schulter. Ich bitte um Zustimmung zu den Anträgen der Koalitionsfraktionen. - Vielen Dank.

Es gibt eine Kurzintervention von Frau Johlige, und zwar von der Tribüne.

Das sollte eigentlich eine Zwischenfrage sein, aber ich mache es gerne auch als Kurzintervention. - Frau Schäffer, ich habe leider noch nicht verstanden, warum Sie unseren Vorschlag ablehnen wollen, diese Entscheidung dem Hauptausschuss zu übertragen. Herr Domres hat ganz klar gesagt, was die Nachteile sind, wenn das Ganze beim Präsidium liegt: keine Öffentlichkeit und keine Vertretungsmöglichkeit für einzelne Fraktionen - es kann durchaus passieren, dass ein Mitglied krank wird.

Mich würde die Begründung Ihrer Ablehnung interessieren. Das ist jetzt ein bisschen Pech, weil Sie die letzte Koalitionsvertreterin waren, die gesprochen hat. Keiner ist jedoch zuvor auf diesen Punkt eingegangen. Das wäre mir aber schon sehr wichtig; denn die Debatte über eine solch weitreichende Entscheidung muss in der Öffentlichkeit erfolgen. Da würde mich schon sehr die Begründung interessieren, was gegen unseren Vorschlag spricht.

Frau Schäffer, möchten Sie reagieren? - Bitte schön.

Ich möchte ganz kurz darauf eingehen. So etwas hätte man in einem ordentlichen Verfahren auf jeden Fall diskutieren müssen. Die ganz kritische Frage ist immer: Wer stellt einen Notstand fest, und was ist eigentlich ein Notstand? Wir wissen alle aus der Geschichte oder aktuell durch einen Blick in andere Länder Europas, dass das eine sensible Sache ist und man vorsichtig sein muss.

Ich denke aber, dass das Präsidium diese Aufgabe verantwortungsvoll übernimmt. Noch einmal: Jede einzelne Fraktion, jeder einzelne Abgeordnete muss freiwillig an diesem Verfahren teilnehmen, damit es überhaupt funktioniert. Insofern werden keine Rechte eingeschränkt, und für den Fall, dass irgendein Verdacht bestehen sollte, dass das Ganze vonseiten des Präsidiums missbraucht wird, gibt es alle Möglichkeiten, einzuschreiten und das zu verhindern. Für diesen kurzen Zeitraum ist das daher, denke ich, in Ordnung.

Wir setzen mit dem Beitrag des Abgeordneten Stefke von der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER fort. - Normalerweise begrüße ich in diesen Momenten immer die Zuschauer auf der Tribüne, um die Zeit zu überbrücken. Das kann ich heute aber nicht. Dann sagen wir doch einfach denjenigen, die uns am Bildschirm zuschauen, ein ganz herzliches Willkommen hier bei uns beim Plenum. - Herr Abgeordneter, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen draußen! Außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Maßnahmen - so lautet ein geflügeltes Wort; wir haben es heute schon das eine oder andere Mal gehört.

Die uns alle betreffende und mit Besorgnis erfüllende Krise durch das Coronavirus ist solch eine außergewöhnliche Situation. In dieser Zeit verbietet sich ein unsachlicher politischer Schlagabtausch zwischen der Regierung und der Opposition im Parlament. Die Bürgerinnen und Bürger draußen erwarten von uns allen - ich betone: von uns allen -, dass wir parteipolitisches Gezänk unterlassen und stattdessen die bestmöglichen Lösungen finden, um das Land und vor allem die Menschen durch diese schwierige Phase, von der heute niemand weiß, wie lange sie dauern wird, zu führen.

Hierfür ist zu jeder Zeit die Handlungsfähigkeit der Regierung und des Parlaments erforderlich. Der Landtag mit seinen 88 Abgeordneten ist nach der derzeit gültigen vorläufigen Geschäftsordnung nur beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Das wären mindestens 45 Abgeordnete.

In diesen Zeiten kann nicht ausgeschlossen werden, dass keine 45 Abgeordneten anwesend sein können. Wir haben es in der eigenen Fraktion erlebt, dass unser Fraktionsvorsitzender Péter Vida tagelang unter häusliche Quarantäne gestellt wurde. Im Falle eines positiven Tests wären auch die übrigen vier Abgeordneten von BVB / FREIE WÄHLER bis zur Vorlage eines negativen Testergebnisses gezwungen gewesen, sich zu Hause aufzuhalten. Dies könnte auch anderen Fraktionen passieren; man wünscht es selbstverständlich niemandem.

Insofern ist im Falle der derzeitigen Regelung eine drohende Beschlussunfähigkeit des Parlaments keine Fiktion, sondern liegt sehr wohl im Bereich des Möglichen. In einem solchen Worst Case hätte dies zur Folge, dass dringend notwendige Beschlüsse zu den unterschiedlichsten Regelungsnotwendigkeiten nicht gefasst werden könnten. Das kann niemand wollen.

„BVB“ steht als Teil unseres Fraktionsnamens für „Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen“. Als solche ist uns die Einhaltung von Verfassung und Geschäftsordnung sehr wichtig. Wir achten in unserer täglichen Arbeit, egal ob auf kommunaler oder auf Landesebene, auf ihre Einhaltung.

Aus diesem Grund haben wir eine gründliche Abwägung vorgenommen, die uns im Ergebnis zu dem Schluss kommen lässt, dass eine zeitlich befristete Ausnahmeregelung im Falle einer festgestellten außergewöhnlichen Notlage vertretbar ist. Für regelungsbedürftig halten wir zudem eine einheitliche Verfahrens

weise, nicht nur für das Parlament, sondern auch für seine Ausschüsse, die aus unserer Sicht ebenfalls arbeitsfähig bleiben müssen, auch wenn sie keinen Beschlusscharakter haben.