Protocol of the Session on June 27, 2024

Das bezieht sich auf das gesamte Haushaltsjahr und auf alle Maßnahmen des Pakets, ohne Unterschied. Damit entfällt die Notwendigkeit der Notlagenerklärung vom Dezember 2023, und deren verfassungsrechtliche Haltbarkeit mag dann dahingestellt sein.

Zugleich entsteht die Notwendigkeit, eine andere Finanzierung für die bislang aus dem Paket bewilligten Maßnahmen zu finden. Nach Lage der Dinge kommt dafür nur die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage infrage; eine andere Möglichkeit sehe ich nicht.

Diese Rücklage umfasst derzeit rund 1,6 Milliarden Euro. Die finanzwirtschaftliche Bewältigung der nun entstandenen Lage ist auf diesem Weg also möglich. Um das haushaltsrechtlich sauber abzubilden, ist ein zweiter Nachtragshaushalt 2024 erforderlich, dessen Entwurf sehr kurzfristig erstellt werden kann - mein Haus steht dazu praktisch in den Startlöchern - und den Sie anschließend im geregelten Verfahren hier im Landtag beraten können. Ganz klar: Ohne einen solchen Nachtragshaushalt geht es nicht. - Das ist mein Vorschlag.

(Münschke [AfD]: Tja!)

Meine Damen und Herren, das Verfassungsgericht hat Darlegungsdefizite gerügt. Was es nicht getan hat, ist, sich klar dazu zu äußern, wie denn diese Darlegungsdefizite überzeugend beseitigt werden könnten. In der Entscheidung ist zwar von „relativen sachlichen Grenzen“ die Rede, von der notwendigen „besonderen Sorgfalt“, von „allgemeinpolitischen Maßnahmen“ und „spezifisch notlagenbezogenen Maßnahmen“, von der „Aufgabe der Eignungsprüfung“ und den „Umständen des jeweiligen Einzelfalls“, außerdem noch von der „Vielschichtigkeit von Lösungen zur Krisenüberwindung“.

Ich will darauf an dieser Stelle nicht eingehen, sondern nur feststellen, dass diese Ausführungen des Gerichts in Zukunft jedem Gesetzgeber in einer vergleichbaren Krisensituation und Notlage noch einige Rätsel aufgeben werden. Daran wird absehbar auch jeder Versuch scheitern, die möglichen Darlegungsmängel für das laufende Haushaltsjahr quasi im laufenden Betrieb durch eine nähere Differenzierung der Maßnahmen, etwa nach „allgemeinpolitisch“ und „notlagenbezogen“, oder durch eine ausführliche Begründung im Haushaltsgesetz selbst zu heilen - einmal ganz davon abgesehen, dass ein solches Unterfangen sehr viel Zeit in Anspruch nehmen würde. Denn niemand kann heute mit hinreichender Sicherheit sagen, was denn das Verfassungsgericht als ausreichend ansehen wird und wo die von ihm angeführten „relativen sachlichen Grenzen“ genau verlaufen.

Insoweit bewegt sich jeder Gesetzgeber künftig, vorsichtig tastend, in einer Zone der Ungewissheit und steht praktisch immer mit einem Bein in der Verfassungswidrigkeit. Vielleicht - wir wissen es nicht - würde das Verfassungsgericht die einen Maßnahmen unseres Pakets anerkennen und die anderen nicht. Das führte im Ergebnis trotzdem zur Verfassungswidrigkeit des Nachtragshaushalts. Ich kann zu einem solchen Versuch - von dem ich vermute, dass er mit Blick auf das Urteil vom vergangenen Freitag zu einem schlechten Ende führen würde - nicht raten.

Es kommt noch etwas hinzu: Mit einem solchen Versuch würde man auch dem Klagerisiko nicht ausreichend entgegengetreten. Ein solches Vorgehen würde vermutlich beklagt werden; denn es würde ja weiterhin die Inanspruchnahme von notlagenbedingten Kreditermächtigungen vorsehen.

In dem zu Ende gegangenen Verfahren konnte der Kläger eine einstweilige Anordnung gegen den Haushalt noch nicht durchsetzen, aber mit dem aktuellen Urteil im Rücken könnte es dieses

Mal ganz anders aussehen. Dieses Risiko wird man sicherlich nicht von der Hand weisen können; ich persönlich schätze es als ziemlich hoch ein.

Damit verbunden wären natürlich zahlreiche politische Profilierungsmöglichkeiten der AfD in den kommenden Wochen und Monaten; auch das muss man sehen.

Deshalb rate ich, wie soeben dargestellt, zu der großen Lösung, die die Inanspruchnahme von notlagenbedingten Kreditermächtigungen in diesem Jahr vermeidet, das Klagerisiko dadurch wesentlich vermindert und zugleich die bislang bewilligten Maßnahmen des Brandenburg-Pakets durch Entnahme aus der Rücklage absichert. Denn wir haben damit - das ist meine Überzeugung - in der Krise sehr viel Sinnvolles für Brandenburg und seine Einwohner bewirkt.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Meine Damen und Herren, es stimmt: Ich habe die Entscheidung zum Brandenburg-Paket damals mit gutem Gewissen begleitet, und ich stehe auch heute mit gutem Gewissen vor Ihnen, wenn auch mit etwas zerbeulter Rüstung.

Ja, wir haben einen verfassungsrechtlichen Fehler begangen, den wir ausbügeln werden.

(Frau Bessin [AfD]: Das war nicht der erste!)

Was den politischen Ansatz betrifft, Bürgern, Kommunen und Wirtschaft in einer massiven Krisenlage zu helfen, so stehe ich unverändert voll und ganz dazu.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Zu dem vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion, der meine Entlassung fordert, möchte ich Folgendes bemerken: Ich habe Verständnis dafür, dass Sie mich provozieren und zu einer Reaktion verleiten wollen, aber das können Sie sich von Ihrer Backe putzen.

(Heiterkeit - Vereinzelt Beifall SPD)

Ich bin aus der Prignitz; ich lasse mich nicht provozieren - von Ihnen, meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion, schon gar nicht.

(Beifall SPD - Oh! bei der AfD)

Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir abschließend folgende drei Bemerkungen:

Erstens. Ich gehe davon aus, dass wir die finanzwirtschaftlichen Folgen des Urteils gemeinsam erfolgreich bereinigen können - mit einiger Mühe zwar, aber es wird gehen. Für die Zukunft allerdings ist davon auszugehen, dass derartige Unterstützungen von Bürgern, Wirtschaft und Kommunen in besonders angespannten Zeiten nur unter sehr erschwerten Bedingungen oder möglicherweise kaum noch möglich sein werden. Denn das Potsdamer Urteil schränkt die Handlungsmöglichkeiten von Regierung und gewählter Volksvertretung in Krisenzeiten erheblich ein. Das Landesverfassungsgericht steht damit nicht allein, denn die Rechtsprechung zur Schuldenbremse, die 2020 in Kraft getreten ist, entwickelt sich auch an anderer Stelle zügig weiter.

Zweitens. Ich will heute nicht verhehlen, dass ich mich in meiner kritischen Haltung zur Schuldenbremse bestätigt sehe.

(Beifall SPD und Die Linke sowie vereinzelt B90/GRÜNE)

Diese Kritik richtet sich nicht an das Verfassungsgericht. Dessen Urteil ist, wenn man es gründlich liest, im gegebenen Rechtsrahmen gut nachvollziehbar. Vielmehr halte ich die Schuldenbremse selbst für ein Unglück für den Parlamentarismus - ein selbst verschuldetes Unglück. Ich weiß: Dazu gibt es hier im Hause und auch in der Koalition unterschiedliche Auffassungen, aber ich glaube, die Skepsis nimmt in letzter Zeit parteiübergreifend zu und wird nach dem Potsdamer Urteil nicht kleiner werden. Denn die eigentlich neoliberale Schuldenbremse schränkt die Handlungsmöglichkeiten der gewählten Volksvertreter in Krisensituationen faktisch - wie sich nun zeigt - in einem Maße ein, das man mit guten Gründen als kritisch und kritikwürdig bezeichnen dürfte. Ich meine hingegen: Das Parlament als gewählte Volksvertretung muss diese Möglichkeiten zur politischen Entscheidung haben - erst recht in Krisenzeiten.

(Beifall SPD, B90/GRÜNE, Die Linke sowie vereinzelt CDU)

Die Bürger sprechen dann an der Wahlurne ihr Urteil darüber - so sollte es in der Demokratie sein, und so war es auch viele Jahrzehnte lang. Aber so ist es seit der Föderalismuskommission, die auch noch einigen anderen Unfug beschlossen hat, leider nicht mehr.

Ja, wir haben gegen die geltende Rechtslage verstoßen; das haben wir nun schwarz auf weiß, und wir bringen das auch in Ordnung. Aber ich habe es hier schon einmal gesagt und wiederhole es heute: Die Schuldenbremse hat dafür umgekehrt den Realitätscheck nicht bestanden, und wir werden sehen, was sich daraus in den kommenden Jahren noch ergibt - ich befürchte: wenig Gutes.

Drittens. Ein berühmter amerikanischer Wirtschaftswissenschaftler sagte einmal: Demokratie ist wie Sex. Ist sie gut, ist sie sehr gut, ist sie nicht so gut, ist sie immer noch ganz gut. - Beim Brandenburg-Paket waren wir leider nicht so gut. Meine Bitte ist jetzt: Unterstützen Sie uns dabei, wieder besser zu werden, und stimmen Sie dem sehr guten Antrag der Koalitionsfraktionen zu. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, B90/GRÜNE sowie vereinzelt CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Es wurde eine Kurzintervention von Herrn Abgeordneten Dr. Zeschmann angemeldet. Bitte.

(Beifall AfD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger!

(Walter [Die Linke]: Herr Berndt, was ist los? Nichts im Griff?)

Sie haben hier eben gerade erklärt, Sie wollen keine Notlage mehr erklären. Das ist exakt das, was wir seit Jahren hier fordern - ich seit Herbst 2022, als der Doppelhaushalt damals diskutiert wurde.

Jetzt haben Sie erklärt, Sie müssen das zurücknehmen. Das freut uns; es ist schön, dass wir jetzt nicht wieder auf Grundlagen arbeiten, die gar nicht gegeben sind. Bei 6 % Wirtschaftswachstum eine Notlage zu erklären ist offensichtlich auch ziemlich unsinnig.

Weiterhin haben Sie allerdings behauptet, wir würden hier irgendwelchen Radau veranstalten. Das ist völliger Unsinn.

(Walter [Die Linke]: Haben Sie das Urteil gelesen?)

- Herr Walter, Sie sind jetzt nicht dran, auch wenn Sie versuchen, dagegen anzuschreien.

(Walter [Die Linke]: Haben Sie das Urteil gelesen? Ich stelle eine Frage! - Hohloch [AfD]: Dann melden Sie sich doch!)

Es ging lediglich darum, dass der Haushalt verfassungswidrig war. Das haben wir gesehen; das haben wir hier angemerkt - unter anderem auch wegen der Notlagenerklärung.

Und um mit einem anderen wichtigen Punkt, den man hier gerne verbreitet, aufzuräumen:

(Keller [SPD]: Warum reden Sie vor Herrn Berndt?)

Niemand, Herr Keller, war gegen helfen. Nur müssen Hilfen natürlich aus dem regulären Haushalt finanziert werden, und Hilfen müssen - solange die Schuldenbremse im Grundgesetz und in der Landesverfassung steht - dadurch erzielt werden, dass Sie als Koalition es endlich einmal - ein einziges Mal - geschafft hätten, Prioritäten zu setzen.

(Starker Beifall AfD)

Das haben Sie nämlich nie; dazu sind Sie nicht bereit und nicht in der Lage, weil Sie sich untereinander die Köpfe einschlagen - das ist das Problem. Hilfen wären möglich gewesen, um entsprechend Prioritäten zu setzen, und müssen natürlich aus dem regulären Haushalt kommen.

(Walter [Die Linke]: Und auch das stimmt nicht! - Kel- ler [SPD]: Das ist doch Quatsch! Haben Sie nicht verstan- den, dass man Kredite aufnehmen kann? Sie haben es nicht verstanden!)

Noch einmal zum Thema Verfassungswidrigkeit aufgrund des Veranlassungszusammenhangs: Auch dazu haben wir von allen Oppositionsfraktionen nach meiner Erinnerung seit Herbst 2022 immer wieder gesagt, dass wir den Zusammenhang erklärt haben wollen.

Sie müssen bitte zum Ende kommen, Herr Abgeordneter.