Vielen Dank, Herr Dr. Redmann, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben es eben aufgezählt und bestätigt: In der Regierungszeit Ihrer Kenia-Koalition ist die Zahl der Insolvenzen gestiegen, die Abwanderungen sind mehr geworden und die Arbeitslosigkeit ist jetzt höher. Das alles haben Sie aufgeführt. Deswegen frage ich Sie vorsichtshalber, wer denn in den letzten fünf Jahren hier regiert hat und für diese Veränderungen die Verantwortung trägt.
Ihnen ist bestimmt nicht entgangen, dass Brandenburg ein deutsches Bundesland ist - und ich glaube, es trägt zur Erhellung bei, wenn man die verschiedenen Bundesländer vergleicht. Brandenburg hat sich im Vergleich sicherlich nicht schlecht geschlagen. Sie wissen, dass wir gemeinsam einige große Ansiedlungen ermöglicht haben.
Die negativen Auswirkungen, die wir gegenwärtig haben, sind primär auf veränderte Rahmenbedingungen zurückzuführen. Das hat vor allem die Ampelregierung im Bund zu verantworten.
Meine Damen und Herren, ich finde es falsch, an dieser Stelle über eine Aufhebung der Schuldenbremse zu diskutieren. Ich halte das für eine Ablenkungsdebatte: Anstatt zu handeln, folgt man dem Prinzip Hoffnung - die Hoffnung auf eine Grundgesetzänderung, für die es nicht einmal in der Ampel im Bund eine Mehrheit gibt.
Wir müssen eine ehrliche Bestandsaufnahme durchführen und priorisieren. Wir brauchen eine Aufgabenkritik: Was können wir uns noch leisten? Die Alles-muss-kostenlos-sein-Mentalität kann es in Zukunft sicherlich nicht mehr geben.
Es ist doch nicht fair, dass wir die Reparatur der Straßen und Brücken, die wir abnutzen und verschleißen, unseren Kindern in Rechnung stellen.
Und ja, bessere Bildung ist wichtig - jede Investition in bessere Bildung ist lohnenswert. Wenn man aber den Schülerinnen und Schülern gleichzeitig einen Schuldschein in den Ranzen steckt - das ist unfair, meine Damen und Herren!
Wir alle haben eine gute Bildung genossen. Wir konnten Schulen und Universitäten besuchen. Unsere Eltern haben uns dies finanziert - mit den Steuern, die sie damals gezahlt haben. Warum sollten wir es künftig anders handhaben?
Frau Präsidentin! Herr Kollege Redmann, eben haben Sie Ihre Position zur Schuldenbremse dargelegt. Nun wurde vorhin darauf abgehoben - das war der Kollege Keller, glaube ich, und meine Fraktion -, dass sich Ministerpräsident Kretschmer und auch der Regierende Bürgermeister Wegner für eine Reform der Schuldenbremse aussprechen. Können Sie mir erklären, warum sich die beiden CDU-Regierungschefs dafür aussprechen und Sie explizit dagegen sind?
Wenn Sie es sich ganz genau ansehen, finden Sie bei all den Äußerungen immer den Hinweis, dass es zuerst einer Aufgabenkritik bedarf - dass wir mehr auf Investitionen statt auf Konsumtion setzen sollen. Dieser Maßstab gilt in allen Bundesländern.
Meine Damen und Herren, das Urteil des Verfassungsgerichts steht nicht nur für eine Korrektur des Brandenburg-Pakets - es ist für die Haushaltspolitik dieses Landes zugleich ein Wendepunkt. Alle Fraktionen in diesem und im kommenden Landtag müssen sich darauf einstellen: Künftige Haushalte werden unter anderen Vorzeichen als in den vergangenen anderthalb Jahrzehnten aufgestellt. Es geht nicht mehr allein darum, Haushaltsüberschüsse zu verteilen. Wir brauchen Priorisierung und Konzentration auf das Wesentliche - und das ist Wirtschaftswachstum. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Man mag sich die Frage stellen: Warum stehen wir eigentlich hier - weil eine Sondersitzung einberufen wurde? Weil das Landesverfassungsgericht eine Entscheidung über das Brandenburg-Paket getroffen hat? Weil die AfD geklagt hat?
All das ist nicht der eigentliche Grund. Wir stehen hier, weil die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen nicht dazulernen können, nicht dazulernen wollen und immer wieder dieselben Fehler machen.
Meine Damen und Herren, bereits im Herbst 2022, als der Doppelhaushalt 2023/2024 beraten wurde, haben nicht nur wir, sondern auch andere darauf hingewiesen, dass die im Zusammenhang mit dem Brandenburg-Paket vorgesehene Kreditaufnahme und die damit einhergehenden Ausgaben rechtlich höchst fragwürdig sind.
Im Dezember 2022 haben wir hier in diesem Saal über die aus unserer Sicht rechtswidrige Umgehung der Schuldenbremse und den vorgelegten Haushaltsgesetzentwurf debattiert. Auch der Landesrechnungshof hat Ihnen mehr als einmal ins Stammbuch geschrieben, wie ein Haushalt ordentlich aufzustellen ist - mit konkreten Hinweisen, die Sie alle in den Wind geschlagen haben.
Insofern ist es wohlfeil, heute Entschließungsanträge einzubringen und zu sagen, wie respektvoll, ehrfürchtig und andächtig man angesichts der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts ist. All das hätte man schon vorher haben können - und man hätte dementsprechend etwas demütiger an die Sache herangehen können.
So stehen wir nun knapp zwei Jahre später hier, weil Sie, sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung und der sehr verehrten
Kenia-Fraktionen, nicht zuhören wollen und diesen verfassungswidrigen Doppelhaushalt mit Ihrer Mehrheit gegen jede Vernunft beschlossen haben.
Sie wollten Ihr Ausgabeverhalten nicht ändern und nicht mäßigen. Die Umsetzung der Wunschprojekte Ihrer Koalition war Ihnen wichtiger als ein verfassungskonformer Haushalt. Das ist nicht meine Meinung - das ist ein Befund.
Daher brauchen Sie heute auch nicht so zu tun, als käme das alles total überraschend und als wären Sie angesichts der Rechtsprechung andächtig und erstarrt. Die mahnenden Stimmen des Landesrechnungshofs und der Opposition haben Sie alle nicht ernst genommen - das war ja noch vorhersehbar. So neu sind wir nicht auf der Welt, dass wir damit nicht rechnen.
Doch Sie haben nicht einmal auf das höchste Gericht, das Bundesverfassungsgericht, gehört. Nach seinem Urteil haben Sie verkündet: Das ist nicht auf uns anwendbar. - Mit einer angeblichen Notlage begründeten Sie die Kreditaufnahme - für Dinge, die mit der Notlage nichts zu tun haben. Auf gut Deutsch ist das nichts anderes als ein offensichtlicher Vorwand zur Umgehung der Schuldenbremse oder - noch deutlicher - eine Trickserei auf Kosten der derzeitigen und zukünftigen Steuerzahler.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht gesprochen hatte, gab es hier die nächste Debatte - über die Auswirkungen des Urteils auf Brandenburg. Der erste Reflex war: Das ist auf uns nicht anwendbar. - Sie haben nicht gesagt, dass wir eine Exklave sind und das Grundgesetz hier nicht anwendbar ist. So weit ging es nicht. Aber es hieß: Das Urteil betrifft uns überhaupt nicht. Hier gibt es nichts zu sehen, bitte weitergehen!
Die angebotene Lösung war dann, alles für 2024 eben doch zu beschließen oder noch einmal zu beschließen. Wieder hörten Sie nicht auf die konstruktiven Hinweise und Warnungen der Opposition.