und das stellte zum damaligen Zeitpunkt eine enorme Belastung für die Brandenburgerinnen und Brandenburger dar, meine Damen und Herren. Und ich sage noch dazu: Es gab auch hier im Brandenburger Parlament politische Akteure, die einen „Wutwinter“, einen „heißen Herbst“ gefordert haben, die also gar kein Interesse daran hatten, sich an der Bewältigung der Krise zu beteiligen, sondern - im Gegenteil - versucht haben, die Ängste der Menschen für ihr eigenes politisches Kalkül auszunutzen.
Unsere Möglichkeiten waren auf der einen Seite, zu entscheiden, dass wir die Brandenburgerinnen und Brandenburger unterstützen. Wir müssen hier auch über den eigentlichen Punkt reden, nämlich darüber, dass wir vor allem unsere Kommunen nicht mit den Herausforderungen wie der Unterbringung der Ukrainerinnen und Ukrainer, die in unser Land gekommen sind, im Stich gelassen haben, dass wir unsere Gemeinden nicht mit den Strompreisen für ihre Schulen und Kitas alleingelassen haben, dass wir unsere Vereine unterstützt und viele weitere Maßnahmen ergriffen haben. Ich halte das auch weiterhin für richtig.
Herr Berndt, die Alternative, die Sie für Ihre Fraktion gewählt haben, war, nicht zu helfen. Sie hatten kein Interesse daran, Verantwortung zu übernehmen und die Krise für die Brandenburgerinnen und Brandenburger erträglicher zu machen.
Ich sage es hier ganz deutlich, auch mit den Worten unseres Ministerpräsidenten: Es war die richtige Entscheidung, in der Krise zu helfen. Und wenn in Zukunft eine weitere Notlage entstehen sollte, wird es unsere Verantwortung als handlungsfähiger Staat sein, die Brandenburgerinnen und Brandenburger erneut zu unterstützen. Und darauf, finde ich, können wir stolz sein.
Ich bin schon auf die verschiedenen Punkte eingegangen, die Sie ja immer wieder beiseitewischen, und habe erklärt, dass die eigentliche Notlagenerklärung vom Landesverfassungsgericht akzeptiert worden ist. Brandenburg befand sich 2023 und 2024 in einer Notlage, und diese Notlage entzog sich der Kontrolle unseres Bundeslandes. Deshalb war auch die Aufnahme von Krediten grundsätzlich zulässig - was Herr Zetschmann nicht versteht.
Auch die Höhe der Kredite erschien dem Landesverfassungsgericht plausibel - auch das versteht Herr Zetschmann nicht.
Der Landtag kann den Weg einer notlagenbedingten Kreditaufnahme gehen, ohne vorher auf andere Finanzquellen oder Rücklagen zurückzugreifen - auch das wollen Sie einfach nicht wahrhaben und nicht verstehen.
Meine Damen und Herren, auf die Punkte, die hier angesprochen worden sind - der Darlegungszusammenhang und auch die Forderung, die einzelnen Maßnahmen ins Gesetz zu schreiben -, bin ich eingegangen. Damit müssen wir uns auseinandersetzen, und deswegen ist es der richtige Weg - da bin ich der Finanzministerin dankbar -, dass wir die Maßnahmen nun mit Rücklagen absichern und hier sagen können, dass sie auf den Weg gebracht werden können.
Herr Berndt, ich will aber auf noch einen Punkt hinaus, weil Sie sich heute ein bisschen wie im Drehbuch verhalten haben: Machen wir uns doch nichts vor, letztendlich hatten Sie doch schon zwei Videos vorbereitet. In dem Fall, dass die Notlage nicht vom Landesverfassungsgericht genehmigt oder akzeptiert worden wäre, hätten Sie hier folgende Geschichte erzählt - das haben Sie ja heute wieder versucht -: Die Landesregierung beschließt irgendeine Notlage und nimmt irgendwelche Kredite auf, um Geschenke zu verteilen. - Sie sprachen hier vom Weihnachtsmann und Ähnlichem. Ich war schon erstaunt, dass Sie diese Geschichte gebracht haben, obwohl die Notlage akzeptiert worden ist.
Auf der anderen Seite: Für den Fall, dass das Landesverfassungsgericht Ihre Klage abgewiesen hätte, hatten Sie sich doch auch schon ein Tiktok-Video
oder irgendeine Geschichte zurechtgelegt. Sie hätten erzählt, dass das Landesverfassungsgericht nicht unabhängig sei, weil dort kein Richter mit AfD-Parteibuch sitzt, dass es nicht unabhängig agiere. Wer Ihnen in der Pressekonferenz zugehört hat, hat gemerkt, dass Sie diese zweite Geschichte trotzdem noch herausgeholt haben. Doch ich muss sagen: Wir können stolz sein, dass wir ein unabhängiges Landesverfassungsgericht haben, das sich an der Landesverfassung orientiert hat, um ein Urteil zu fällen, und dementsprechend respektieren wir dieses Urteil. Das will ich auch ganz klar und deutlich sagen.
Wir könnten jetzt über kurz- oder mittelfristige Maßnahmen diskutieren; ich will aber über langfristige Maßnahmen reden - ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt. Es liegt ja heute auch ein Entschließungsantrag der Linken vor,
der im ersten Punkt ein Stück weit etwas Ähnliches wie wir fordert: dass die Maßnahmen aufrechterhalten und anders abgesi-
chert werden. Der zweite Punkt enthält die Aufforderung an die Landesregierung, sich für die Abschaffung oder die Reform der Schuldenbremse einzusetzen.
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist ja kein Geheimnis, dass wir uns als SPD-Fraktion diese Reform nicht nur vorstellen können, sondern dass wir sie auf Bundesebene auch für dringend geboten halten. Es ist doch klar, dass für die Zukunftsinvestitionen, die getätigt werden müssen, auch Kreditmittel benötigt werden. Ich blicke in die Reihen der Fraktionen - auch zu einer Fraktion, die sich immer mit einer großen Wirtschaftskompetenz rühmt - und sage ganz klar: Es ist doch klar, dass wir investieren müssen, wenn die Bundesrepublik im internationalen Wettbewerb mit China und den USA mithalten will.
Bei der Schuldenbremse geht es um die Generationengerechtigkeit. Und ich frage mich, Herr Dr. Redmann, ob es generationengerecht ist, wenn Brücken und Straßen quasi verfallen
und am Ende für noch höhere Beträge saniert werden müssen, oder ob es nicht klüger ist, heute zu investieren, um genau das zu verhindern. Dazu erwarte ich von Ihnen ein Umdenken, und ich muss sagen: Beim Regierenden Bürgermeister von Berlin hat dieses Umdenken stattgefunden.
„Die CDU-geführten Länder gehen einen gemeinsamen Weg und sind mehrheitlich für eine Reform der Schuldenbremse.“
Michael Kretschmer unterstützt das, Hendrik Wüst unterstützt das - Herr Redmann, Sie haben heute die Möglichkeit, hier im Plenum ein sehr deutliches Signal an die Bundesebene zu senden: Wir müssen die Schuldenbremse reformieren. - Das ist die Erwartung, die ich heute an die CDU-Fraktion habe.
Insgesamt muss ich sagen, liebe AfD-Fraktion: Mit Ihrem Antrag, mit dem Umgang mit Ihrer Verantwortung in Bezug auf Urteile des Landesverfassungsgerichts haben Sie sich heute ein Stück weit blamiert.
Die Koalition, aber auch die anderen Abgeordneten im Parlament tragen eine Verantwortung für dieses Land, doch Sie nehmen diese nicht wahr. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, der Abgeordnete Dr. Berndt hat eine Kurzintervention angekündigt. Bitte schön.
Ich komme darauf zu sprechen, was wir mit unserem Antrag bezweckt haben - es war übrigens ein Entschließungsantrag, Herr Keller, und zwar vom 06.09.2022. Das war drei Monate, bevor die Notlage beschlossen wurde, und es gab ja einen Entwicklungsprozess und einen Prozess der Fortschreibung. Also, was wollten wir? Wir wollten tatsächlich ein sogenanntes Sondervermögen in Höhe von 3 Milliarden Euro errichten, um die erhöhten Ausgaben
über eine Erstattung der Lohn- und Einkommensteuer zu kompensieren. Wir wollten, befristet bis zum 31. Mai 2023, die Lohn- und Einkommensteuern erstatten,
weil wir Ende 2022 die Gefahren für die Wirtschaft aufgrund der Energieknappheit, aufgrund Ihrer Politik, aufgrund der Inflation und aufgrund des drohenden Winters - wegen Ihrer Energiewende ist ja mittlerweile jeder Winter ein Risiko - abwenden wollten.