Im Kern würde der Antrag das kommunale Selbstverwaltungsrecht im Grundsatz stärken. Damit geht aber auch das Risiko einher, differenzierte Hebesätze verfassungsfest begründen zu müssen. Deshalb ist es aktuell noch schwer abschätzbar, inwieweit von der Möglichkeit zur Differenzierung in der Praxis tatsächlich Gebrauch gemacht würde.
der davon gesprochen hat, dass es sich um eine interessante Idee handelt. Auch wir haben das diskutiert, schon als es in NRW dazu gekommen ist. Schwarz-Grün regiert ja nicht nur in Nordrhein-Westfalen; auch in Schleswig-Holstein hat man sich auf einen entsprechenden Gesetzentwurf geeinigt.
In Nordrhein-Westfalen geht das Vorhaben auf einen Brief der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Hochsauerlandkreises an den Finanzminister zurück. Darin kritisierten sie, dass ein einheitlicher neuer Hebesatz in Brilon und den Nachbarkommunen zu deutlichen Verteilungsverschiebungen mit erheblichen Steigerungen der Grundsteuerbelastung für Wohngrundstücke und einer Belastungsminderung für Nichtwohngrundstücke führt.
Der Unterschied rührt daher: Wenn sich in einer Kommune überwiegend neue Wohngebäude und ein paar alte Gewerbeimmobilien befinden, dann ergibt sich für bau- und wertidentische Immobilien in dieser Kommune eine ganz andere Steuerbelastung als in einem Ort, der ausschließlich neue Gewerbegebäude und wenige alte Wohngebäude hat, jedenfalls dann, wenn beide Kommunen Aufkommensneutralität anstreben. Der Zusammenhang ist evident.
Das ist ein Thema, das wir uns durchaus angeschaut haben. Wir haben dazu auch mit den kommunalen Spitzenverbänden Rücksprache gehalten. Diese sehen das Problem in Brandenburg gegenwärtig als nicht so groß an. Da wäre ich bei André Schaller, der sagt: Jetzt, in einer Phase, in der die Kommunen dabei sind, die neuen Hebesätze überhaupt erst einmal festzulegen, ist es vielleicht zu früh. Lasst uns abwarten, wie es sich künftig darstellt, das heißt, ob es in Brandenburg zu einem Problem wird, das tatsächlich ein Tätigwerden des Gesetzgebers erfordert.
Ich teile also die Einschätzung: Ja, das ist ein Thema, das nicht uninteressant ist. Lasst es uns angucken! Wir sollten aber erst einmal abwarten, wie es sich hier in Brandenburg konkret darstellen wird, vor allem, wie die Umsetzung in den Kommunen erfolgt. Der nächste Landtag soll sich das Thema erneut auf die Tagesordnung setzen. Deshalb empfehlen auch wir heute die Ablehnung dieses Gesetzentwurfs.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorgelegte Gesetzentwurf der Linksfraktion berührt eine sehr komplexe Materie. Er ist sozusagen auf den allerletzten parlamentarischen Drücker gekommen und liegt uns erst heute vor, weshalb eine sinnvolle Beratung darüber nicht mehr möglich ist, weder hier im Plenum noch in den Ausschüssen.
Das Bundesverfassungsgericht hat bekanntlich die hergebrachte Bewertung von Grundvermögen für verfassungswidrig erklärt. Was die künftige Bewertung von Grundvermögen angeht, so hat sich Brandenburg - mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände - für die Anwendung des sogenannten Bundesmodells entschieden. Ein höherer Grundstückswert führt dabei nicht automatisch zu einer höheren Grundsteuer. Die absolute Höhe der Grundsteuer wird durch die Kommunen selbst bestimmt. Wir haben über diese Materie hier mehrmals ausführlich debattiert.
Die kommunalen Spitzenverbände Brandenburgs - auch ich - sehen aktuell keinen Bedarf an einem Eingreifen des Landesgesetzgebers in dem vom vorliegenden Gesetzentwurf verfolgten Sinne. Das ist eben der Unterschied zu NRW und SchleswigHolstein; dort haben es die kommunalen Spitzenverbände anders gesehen.
Dagegen sprechen viele Gründe. Ob die Annahmen des Gesetzentwurfs überhaupt valide sind, erscheint insgesamt sehr fraglich. Denkbar ist auch, dass differenzierte Hebesätze einen neuen Konflikt zwischen Gewerbetreibenden und Eigentümern von Wohnimmobilien auslösen. Hinzu kommt, dass eine Vielzahl von Grundstücken eine gemischte Nutzung aufweist, für die es insoweit kaum eine genügende und gerechte Regelung gäbe.
Mir erscheint das alles insgesamt nicht wirklich zu Ende gedacht. Ich meine daher, wir sollten jetzt beim Bundesmodell bleiben und während der laufenden Reform nicht ständig die Varianten wechseln. Daher bitte ich Sie um Ablehnung des vorliegenden Gesetzentwurfs. - Vielen Dank.
Wir sind damit am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die Fraktion Die Linke beantragt die Überweisung ihres Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer im Land Brandenburg, Drucksache 7/9729, an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Überweisung ohne Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse nun über den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke unter dem Titel „Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer im Land Brandenburg“, Drucksache 7/9729, abstimmen. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer Vielzahl von Stimmenthaltungen ist der Gesetzentwurf in 1. Lesung mehrheitlich abgelehnt worden. Damit hat er sich erledigt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unsere Kommunen sind die Herzkammer unseres Gemeinwesens. Hier wird die Lebenswirklichkeit der Menschen konkret gestaltet. Wenn in den Städten und Gemeinden etwas schiefläuft, spüren es die Menschen sofort - aber auch, wenn etwas gut läuft.
Die Frage, ob es vor Ort Kitaplätze gibt, entscheidet über die Lebensqualität von Familien. Und mit dem Vorhandensein und der Ausstattung von Schulen werden Lebenschancen von Kindern und Jugendlichen beeinflusst.
Den Kommunen kommt bei der Gestaltung der Lebensbedingungen im Land eine Schlüsselrolle zu. Sie gestalten die direkte Lebensumgebung der Menschen. Sie investieren in Schulen, Kitas, Verwaltungsgebäude, aber auch in Brücken, Straßen, Schwimmbäder oder Einwohnertreffpunkte.
Meine Damen und Herren! Der Abbau kommunaler Infrastruktur über viele Jahre, vor allem in den kleineren Gemeinden im ländlichen Raum, hat zu immer wiederkehrenden Frustrationserfahrungen geführt. Das ist eine Ursache für die tiefe Unzufriedenheit mit politischem Handeln, die sich in der aktuellen politischen Stimmung Bahn bricht.
Es ist meine feste Überzeugung, dass die Lebensqualität in unseren Kommunen sehr viel damit zu tun hat, wie zufrieden die Bevölkerung mit dem Handeln politischer Akteure ist. Was vor Ort passiert, ist sofort sichtbar und fühlbar. Starke Kommunen mit Gestaltungsmacht sind deshalb der Schlüssel zu einem demokratischen und solidarischen Gemeinwesen.
Meine Damen und Herren! Wenn wir dem aktuellen Rechtsruck etwas entgegensetzen wollen, gelingt dies nicht, indem wir Rechtsextremen hinterherlaufen.
Nach einer Umfrage im Rahmen des Kommunalpanels der Kreditanstalt für Wiederaufbau aus dem vergangenen Jahr befinden sich die Kommunen in Brandenburg in einer schwierigen Lage. Die Finanznot ist in vielen Gegenden akut. Die Städte und Gemeinden im Land Brandenburg hatten mit 588 Euro pro Einwohner weniger Ausgaben als im bundesweiten Durchschnitt; dieser lag bei 619 Euro. Auch die Ausgaben für Baumaßnahmen lagen mit 365 Euro je Einwohner bei uns unter dem bundesweiten Durchschnitt von 385 Euro.
Der Kommunale Finanzreport 2023 der Bertelsmann Stiftung bestätigt diese Erkenntnisse. Dort heißt es unter der Rubrik „Kommunale Investitionen im Ländervergleich, Kern- und Extrahaushalte, 2022“: Brandenburg 493 Euro je Einwohner; der bundesweite Durchschnitt der Flächenländer lag bei 537 Euro.
Die Folge ist, dass insbesondere finanzschwache Kommunen längerfristige Investitionen aufschieben müssen. Je ländlicher die Region, je kleiner die Städte und Gemeinden, desto weniger finanzielle Handlungsfähigkeit ist gegeben.
Das Ganze findet zu demselben Zeitpunkt statt, zu dem das Land trotz Energiekrise, Inflation und Folgen des Ukrainekriegs wirtschaftlich durchstartet; es gab Rekordinvestitionen in neue Werke oder die Erweiterung von bestehenden Standorten. Allerdings kommt das offenbar nicht bei den Kommunen an; denn Brandenburg ist eines der sechs Bundesländer, die im Jahr 2022
trotz des gesamtdeutschen Überschusses ein Defizit der kommunalen Ebene verzeichneten; so heißt es im KfW-Kommunalpanel.
Ja, es ist von Landesseite aus einiges getan worden; das stellen wir nicht in Abrede. Und ja, es gibt einen Finanzausgleich, der in einem Gesetz festgelegt ist. Aber, meine Damen und Herren, Gesetze kann man ändern. Man muss sie ändern, wenn man erkennt, dass es ein Problem gibt.
Jetzt werden Sie vermutlich fragen: Warum kommt ihr denn erst jetzt damit? - Das kann ich Ihnen sagen: weil in den vergangenen Monaten immer deutlicher wurde, wie groß das Problem ist, und weil mittlerweile auch klar ist, dass dieses Problem nicht kleiner, sondern größer wird. Denn die Investitionstätigkeit der Kommunen im Land Brandenburg stagniert. Die Gründe sind sicherlich vielfältig, doch eines ist klar: Viele Städte und Gemeinden in Brandenburg sind finanziell in einer schwierigen Lage. Sie benötigen angesichts stark gestiegener Löhne und Preise mehr Finanzmittel, damit sie als zentrale Säulen der öffentlichen Daseinsvorsorge ihre Aufgaben erfüllen können.