Schön, dass es einen Einspruch geben wird. Es gibt aber keinen schriftlichen Ordnungsruf - er wird mündlich erteilt.
TOP 6: Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer im Land Brandenburg (Brandenburgisches Grundsteuerhebesatzgesetz - BbgGrStHsG)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! 2018 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, was im Prinzip jeder wusste oder zumindest ahnte: Die bisherigen Berechnungen der Grundsteuer basieren im Land Brandenburg, wie in ganz Ostdeutschland, auf Einheitswerten, die auf den Wert der Grundstücke im Jahr 1935 zurückgehen.
Diese Werte haben sich seitdem sehr unterschiedlich entwickelt, weshalb es nach dem derzeitigem Grundsteuersystem zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung kommt. Die Politik hat
es über Jahrzehnte nicht geschafft, sich auf ein vernünftiges Modell zu einigen. Folglich musste man sich nun in relativ kurzer Zeit auf eine Reform verständigen - und diese hat, wie wir jetzt feststellen müssen, ihre Macken und Fehlstellen.
Das Versprechen, die Grundsteuer solle insgesamt aufkommensneutral sein, hat dazu geführt, dass auch viele Brandenburgerinnen und Brandenburger denken, jeder Einzelne müsse nicht mehr bezahlen. Das ist einer der Kardinalfehler dieser Reform - und das wird noch für viel Frust sorgen. Unbeabsichtigt war aber, dass das Wohnen insgesamt teurer wird. Das wiederum liegt an einem System- und Konstruktionsfehler dieser Reform, wie sich leider erst jetzt herausgestellt hat.
Meine Damen und Herren, das Land Brandenburg hat sich - wie zehn andere Bundesländer - für das Bundesmodell entschieden. Die Belastungsverschiebung zu Ungunsten von Wohngrundstücken ist eine konkrete Folge der Neubewertung auf Grundlage dieses Modells. Bundesweit zeigen Berechnungen der Kommunen zur neuen Grundsteuer, dass die Steuerlast für Nichtwohngrundstücke, also Gewerbegrundstücke, sinken und für Wohngrundstücke steigen wird. Danach wird auch das Wohnen für Mieterinnen und Mieter im Land Brandenburg deutlich teurer, denn bekanntermaßen ist die Grundsteuer eine umlagefähige Betriebskostenart.
Einige Bundesländer wie Sachsen, das Saarland und Berlin haben diese Problematik früh erkannt und mit einer Anpassung der Steuermesszahlen reagiert. Da man sich aber in Brandenburg längst in der Phase der Versendung der Messbescheide befindet, ist es äußerst schwierig, im Nachhinein die Steuermesszahlen anzupassen, weil die Steuerbescheide dann korrigiert werden müssten. Zum einen ist zweifelhaft, ob dies in der kurzen verbleibenden Zeit administrativ und rechtssicher umsetzbar wäre; zum anderen kann mit einer Anpassung der Steuermesszahlen nicht passgenau reagiert werden, weil die Belastungsverschiebung von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich ist.
Ob dies für die Landesregierung überhaupt eine Option ist, weiß ich nicht, denn während die Belastungsverschiebung hin zu den Wohngrundstücken im politischen Raum anderer Bundesländer thematisiert wird, habe ich von der brandenburgischen Landesregierung diesbezüglich nichts gehört. Wieder einmal scheint es, dass das Problem einfach ignoriert wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Fraktion kann und will es aber nicht ignorieren, dass mit der neuen Grundsteuer zusätzliche finanzielle Belastungen auf die Mieterinnen und Mieter zukommen werden. Wir haben einen Gesetzentwurf vorbereitet und eingebracht, um den Kommunen die Möglichkeit einzuräumen, über die Einführung von differenzierten Hebesätzen bei der Grundsteuer gegenzusteuern.
Mit differenzierten Hebesätzen lassen sich einerseits regionale Besonderheiten im Bereich der Grundsteuerwertfeststellung ausgleichen; andererseits ergeben sich zusätzliche kommunale Möglichkeiten der steuerlichen Gestaltung bei Gewerbe- und Wohnimmobilien.
Durch die Ermöglichung differenzierter Hebesätze werden die Verantwortung und die Diskussion zwar auf die ohnehin schon stark belasteten Kommunen verlagert; aber das stellt aus unserer Sicht die sachgerechteste Lösung dar. Darüber hinaus ist diese Regelung im Sinne des Subsidiaritätsprinzips, nach dem auf der oberen Ebene nichts geregelt werden soll, was besser
auf der unteren Ebene geregelt werden kann. Sie stärkt damit die kommunale Selbstverwaltung vor Ort. Zudem haben die Kommunen bis zum 30. Juni eines jeden Jahres Zeit, die Hebesätze auch noch nachträglich anzupassen.
Hinsichtlich der erforderlichen Einführung zum 1. Januar 2025 sehen wir jedoch auch das Land in der Pflicht. Es muss die Kommunen bei der Einführung von differenzierten Hebesätzen unterstützen. Zum einen muss die Einführung rechtssicher sein, damit die Finanzierung der Kommunen sichergestellt werden kann. Zum anderen muss das Land die Kommunen bei der administrativen Umsetzung unterstützen.
Die Gegebenheiten vor Ort, das heißt in den Kommunen, lassen eine schnelle Umsetzung des geplanten Gesetzes aus eigener Kraft nicht möglich erscheinen. Das mag auch an der schwierigen Umsetzung im Bereich der IT liegen. Aus unserer Sicht dürfen diese Schwierigkeiten jedoch nicht dazu führen, dass dann die Lastenverschiebung faktisch nicht ausgeglichen wird. Daher sollte das Land bestenfalls eine einheitliche Programmlösung für alle Kommunen entwickeln lassen und bereitstellen. Das könnte zu flächendeckenden Einsparungen und Vereinfachungen führen. Die Einführung differenzierter Hebesätze durch das Land darf jedenfalls nicht zu einem finanziellen und bürokratischen Mehraufwand in den Kommunen führen.
Meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, ich möchte an Sie appellieren: Wir sind in der Pflicht, auf Landesebene die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass unsere Kommunen zum 1. Januar 2025 weiterhin rechtssicher Grundsteuereinnahmen erzielen können. Unser Gesetzentwurf ist sicherlich nicht perfekt. Lassen Sie uns ihn deshalb im Anhörungsverfahren im AHF verbessern und abrunden.
Keine Lösung ist es aus unserer Sicht, das Problem der systematischen Mehrbelastungen für Wohngrundstücke mit Verweis auf das Ende der Legislaturperiode überhaupt nicht mehr anzugehen. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg! Diese Legislaturperiode endet mitnichten im Juni dieses Jahres, und ich gehe fest davon aus, dass sich zumindest der AHF spätestens nach der morgigen Entscheidung des Verfassungsgerichts zu einer weiteren Sitzung treffen muss. Daher bitte ich um die Überweisung unseres Gesetzentwurfs an den AHF. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete! „Nicht perfekt“ - da fangen wir einmal an.
Die optionale Festlegung differenzierter Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer im Land Brandenburg - hm, über Populismus haben wir in den vergangenen zwei Tagen ja schon häufiger gesprochen, insbesondere unter dem Aspekt, dass der Landtag noch mit einer Reihe von Gesetzentwürfen beglückt wird, die keinem geordneten Verfahren mehr zugeführt werden können. In diesem Fall sehe ich das auch nicht.
Dass sich Die Linke daran beteiligt, Herr Kretschmer - ich sag es einmal ein bisschen salopp -, ist nicht auf Ihrem Mist als Abgeordneter gewachsen. Man kann es nur mit dem untauglichen Versuch erklären, sich ins Gespräch zu bringen. Die Grundsteuer soll als öffentlich diskutiertes Thema herhalten.
Er ist zeitlich überhaupt nicht mehr umsetzbar. Er schafft im Gegenteil sogar noch Verwirrung und würde unsere Gemeinden zusätzlich mit Arbeit belasten. Das alles ist Ihnen bekannt.
Ich frage mich darüber hinaus, ob Die Linke jetzt von ihrer Position, das Bundesmodell zu favorisieren, abrückt. Das Ländermodell wurde von den Linken nie in Betracht gezogen. Oder habe ich in den Sitzungen des Haushaltsausschusses, der sich regelmäßig mit der Grundsteuerreform befasst hat, etwas verpasst?
Ich erinnere nur immer daran, dass das Bundesmodell mit den einheitlichen Regelungen einen Flickenteppich von unterschiedlichen Hebesatzregelungen vermeidet und darüber hinaus Steuergerechtigkeit und Transparenz auch in Brandenburg fördert. Das scheinen die Linken ausgeblendet zu haben und dem aktuellen Landtagswahlkampf zu opfern.
Ich nenne es beim Namen: Es ist Verantwortungslosigkeit, möglicherweise auch Ratlosigkeit der Linken. Es ist jedenfalls der untaugliche Versuch, beim Wähler zu punkten.
Zu dem Thema soziale Gerechtigkeit lassen Sie mich noch Folgendes ausführen: Das Bundesmodell zielt darauf ab, soziale Ungleichheiten durch eine faire Bewertung und Besteuerung von Immobilien zu minimieren. Differenzierende Hebesätze können zu neuen Ungerechtigkeiten führen und bestimmte Gruppen stärker belasten.
Seit vier Jahren - und auch heute Morgen wieder - höre ich von den Linken hier, dass wir uns um die einkommensschwachen Haushalte kümmern sollten.
Bei diesem Gesetzentwurf wollen Sie aber genau diejenigen entlasten, welche den höchsten wirtschaftlichen Ertrag aus ihrem Eigentum erzielen. Das ist jämmerlich, meine Damen und Herren von den Linken.
Abschließend noch zu dem Thema Solidarität und Zusammenhalt: Einheitliche Hebesätze in unseren Kommunen fördern den sozialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Regionen. Differenzierende Hebesätze könnten den Steuerwettbewerb zwischen den Kommunen verschärfen und Ungleichheiten verstärken.
Ich persönlich empfehle allen kommunalen Vertretern, welche sich demnächst mit dem Haushalt für das Jahr 2025 und die Folgejahre beschäftigen, sich mit dem Thema Aufkommensneutralität auseinanderzusetzen. Das zugesagte Transparenzregister wird, wie der Name schon sagt, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit weiter erhöhen. Es wird dazu beitragen, eine gerechte, nachvollziehbare Steuererhebung sicherzustellen und darüber hinaus die Bürgerinnen und Bürger in unseren Städten und Gemeinden umfassend zu informieren. Es wird auch eine Hilfestellung für die kommunalen Vertretungen sein, die Höhe der Hebesätze in der Kommune ausgewogen festzusetzen. – Danke.
Das sollte eigentlich nicht das Zeichen dafür sein, dass Ihre Redezeit abgelaufen ist; aber es passt ganz gut.