Protocol of the Session on June 20, 2024

Die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der Istanbul-Konvention, ist eine Mammutaufgabe, der wir uns im Land Brandenburg verpflichtet haben. Mit dem neuen „Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder - Strategie zur Umsetzung der IstanbulKonvention im Land Brandenburg“ ist es der Landesregierung gelungen, ressortübergreifend ein politisches Instrument mit konkreten Maßnahmen zu erarbeiten, mit dem wirksam gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt vorgegangen werden kann.

Die Haushaltsmittelerhöhungen von etwa 1 Million Euro in dieser Legislaturperiode konnten zur Sicherung von Personalstellen in Frauenhäusern und zur weitgehenden Abschaffung von Nutzungsentgelten verwendet werden; das wurde hier von fast allen Vorrednerinnen und Vorrednern gewürdigt.

Die Kontaktstelle der zivilgesellschaftlichen Akteur*innen im Land Brandenburg - KIKO - wurde eingerichtet, um die IstanbulKonvention im ganzen Land bekannt zu machen, und eine Koordinierungsstelle im MSGIV wurde geschaffen. Dies gilt es nun nachhaltig auch für die kommenden Jahre zu sichern.

Das betrifft auch die richtungsweisenden Projekte „Täterarbeit“ und „Vertrauliche Spurensicherung“. Auf Letzteres bin ich ganz besonders stolz. Opfer sexualisierter Gewalt haben mittlerweile die Gelegenheit, sich in 12 Partnerkliniken zu melden, und finden dort rund um die Uhr medizinische Versorgung

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und CDU sowie vereinzelt Die Linke)

und die Möglichkeit, unabhängig von einer Strafanzeige eine gerichtsverwertbare Spurensicherung vornehmen zu lassen.

Im März 2024 ist das Gesetz zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verabschiedet worden. Das Gesetz zielt explizit auf die Umsetzung der Ziele der Istanbul-Konvention im Kontext häuslicher Gewalt und auf die Notwendigkeit passgenauer Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Kindern ab.

Zur Umsetzung des Landesaktionsplans wird das fachübergreifende Begleitgremium an einer bedarfsgerechten Weiterentwicklung arbeiten. 2024 haben sich die interdisziplinären Arbeitsgruppen des Begleitgremiums fachlich zu den Schwerpunkten Prävention, Fortbildung und Hochrisikomanagement verständigt. Der Strukturausbau ist insbesondere für ein Flächenland wie Brandenburg nach wie vor dringend notwendig.

Unsere Frauenhäuser sind historisch gewachsene, und sie sind gewachsen als umfassende Kompetenzzentren für Schutz, Beratung und Intervention, während es in den meisten anderen

Bundesländern dafür jeweils spezialisierte Einrichtungen gibt. Deshalb fordert das Begleitgremium Interventionsstellen für häusliche Gewalt und Stalking als Schnittstellen zwischen Polizei und Hilfesystem. Diese können durch frühzeitige und proaktive Arbeit zur Verhinderung von Wiederholungstaten beitragen. Zusammen mit der Einrichtung des landesweiten Hochrisikomanagements mit interdisziplinären Fallkonferenzen kann dies der nächste Meilenstein sein, um bei uns in Brandenburg Femizide zu verhindern, also Leben zu retten.

Neben Interventionsstellen gilt es spezialisierte Beratungsstellen für Frauen mit besonderen Bedarfen zu planen; das sind zum Beispiel Frauen mit Behinderungen, das sind von Genitalverstümmelung betroffene oder bedrohte Frauen, das betrifft den Kreis Zwangsheirat und digitale Gewalt. Im Vergleich zu anderen Bundesländern fehlen diese wesentlichen Strukturen in Brandenburg leider noch.

Unser Landesaktionsplan ist als Landesstrategie für die Umsetzung der Istanbul-Konvention ein Meilenstein des Gewaltschutzes. Erstmals werden die konkreten Ziele der Menschenrechtskonvention auf unser Bundesland angewandt, und auf das Ergebnis können wir stolz sein.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und CDU)

Erlauben Sie mir eine kurze Bemerkung zur Abgeordneten Frau Hildebrandt: Frau Hildebrandt, ich war letzte Woche bei der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen- und -ministerkonferenz in Baden-Württemberg. Dort haben wir mit großer Mehrheit einen Beschluss zur endgültigen Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase gefasst - genau so, wie es die Kommission für reproduktive Selbstbestimmung empfohlen hat. Das Land Brandenburg hat dort sehr viel Aufmerksamkeit mit einem eigenen Antrag gegen Antifeminismus errungen, um endlich der perfiden Strategie, Frauenrechte wieder infrage zu stellen und das, was wir gemeinsam in den letzten Jahren erreicht haben, zurückzudrehen, entgegenzuwirken. - Ich danke Ihnen.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und Die Linke sowie des Abge- ordneten Bretz [CDU])

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Debatte und kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz, Drucksache 7/9772, zum Bericht der Landesregierung zum Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder (LAP) - Strategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Brandenburg - gemäß Beschluss des Landtages Brandenburg vom 18. November 2021 (Drucksache 7/4494-B). Ich darf Sie um Abstimmung bitten. Wer dem Beschluss und dem Bericht zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit wurde der Beschlussempfehlung einstimmig zugestimmt - es gab Enthaltungen - und der Bericht zur Kenntnis genommen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 4.

(Abgeordneter Bretz [CDU] stellt einen Geschäftsord- nungsantrag.)

- Herr Abgeordneter Bretz, Sie wollten sich zur Geschäftsordnung melden. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, es findet gleich die Vereidigung eines gewählten Beauftragten statt. Die Erfahrung der letzten Monate zeigt, dass Vereidigungen in diesem Hause leider nicht immer mit der gebotenen Würde vonstattengehen. Von daher habe ich die Vermutung - wenn ich das hier beobachte -, dass gleich wieder - möglicherweise - eine solche Aktion die Würde dieses Aktes stören könnte. Ich würde mich freuen, wenn Sie, Frau Präsidentin, die AfD-Fraktion fragen, ob man dieses Mal bereit ist, sich zumindest an die Grundanstandsform zu halten, damit die Vereidigung in der gebotenen Würde erfolgen kann oder ob es jetzt hier schon wieder zu einer weiteren Eskalation kommt.

Das kann ich gerne tun.

(Die Mitglieder der AfD-Fraktion legen Zettel auf ihre Tische und verlassen außer der Abgeordneten Barthel [AfD] ge- schlossen den Plenarsaal.)

Aber ich sehe gerade, dass die AfD-Fraktion den Saal verlassen möchte und ich keine Antwort auf diese Frage bekomme.

(Unruhe)

Ich denke, dass wir die Zettel wegnehmen können, und bitte die Landtagsverwaltung darum. Entsprechende Stellungnahmen sind bei uns nicht erlaubt.

(Mitarbeiter der Landtagsverwaltung sammeln die Zettel von den Tischen der AfD-Fraktion ein.)

- Wir warten einen kleinen Moment.

Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf.

TOP 5: Vereidigung der/des Beauftragten zur Bekämpfung des Antisemitismus im Land Brandenburg

Ich begrüße ganz herzlich Vertreter der Jüdischen Gemeinde. Vielen Dank, dass Sie gekommen sind. Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Der Landtag wählte in seiner 107. Sitzung Herrn Andreas Büttner in geheimer Abstimmung zum Antisemitismusbeauftragten des Landes Brandenburg. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 5 Brandenburgisches Antisemitismusbeauftragtengesetz ist Herr Büttner von der Präsidentin des Landtages zum Beauftragten zur Bekämpfung des Antisemitismus im Land Brandenburg zu ernennen und gemäß § 4 Abs. 1 Satz 6 Brandenburgisches Antisemitismusbeauftragtengesetz in Verbindung mit § 52 Abs. 2 Landesbeamtengesetz vor dem Landtag nach den beamtenrechtlichen Vorgaben auf das Amt zu vereidigen.

(Alle Abgeordneten - außer der Abgeordneten Barthel [AfD] - und die Mitglieder der Landesregierung er- heben sich.)

Herr Büttner, Sie sind bei mir, und alle Abgeordneten haben sich von ihren Plätzen erhoben. Im Namen des Landes Brandenburg ernenne ich Sie unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren zum Beauftragten zur Bekämpfung des Antisemitismus im Land Brandenburg. Ich darf Ihnen die entsprechende Urkunde übergeben und bitte Sie herzlich, nun den Eid zu leisten.

Landesbeauftragter Büttner:

Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Landes Brandenburg und die Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen - so wahr mir Gott helfe.

Herzlichen Glückwunsch!

Landesbeauftragter Büttner:

Vielen Dank.

Damit haben wir einen Antisemitismusbeauftragten.

(Beifall SPD, CDU, B90/GRÜNE, Die Linke und BVB/FW Gruppe sowie Beifall der Mitglieder der Landesre- gierung - Abgeordnete und Mitglieder Landesregierung gratulieren dem Beauftragten zur Bekämpfung des Antise- mitismus im Land Brandenburg und überreichen Blumen.)

Auch von meiner Seite, Herr Büttner, ganz herzliche Glückwünsche. Es ist schade, dass durch das Verhalten einiger Abgeordneter auch dieser Akt gestört wurde. Zum einen erteile ich Frau Abgeordneter Barthel einen Ordnungsruf, da sie sich zur Vereidigung nicht erhoben hat; das ist ein Verstoß gegen die Ordnung hier. Ich behalte mir weitere Ordnungsmaßnahmen gegen Frau Barthel und auch gegen die abwesenden Mitglieder der AfDFraktion vor, die vorhin Schilder teilweise hochgehalten, zumindest auf ihren Plätzen verteilt haben. Darüber werden wir noch beraten und Sie nach der Mittagspause darüber in Kenntnis setzen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und entlasse Sie in die Mittagspause. Wir treffen uns um 12.50 Uhr wieder.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.02 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 12.54 Uhr)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich rufe den Nachmittagsteil unserer heutigen Sitzung auf.

Lassen Sie mich jedoch vor dem Wiedereintritt in die Tagesordnung folgende Ausführungen zur Geschäftsordnung machen: Bei der Vereidigung des Beauftragten zur Bekämpfung des Antisemitismus im Land Brandenburg kam es seitens aller anwesenden Mitglieder der AfD-Fraktion zu einem Verhalten, das die parlamentarische Würde und Ordnung verletzt. Frau Abgeordnete

Barthel wurde bereits ein Ordnungsruf erteilt. Die übrigen anwesenden Mitglieder der AfD-Fraktion hatten Zettel mit einem Aufdruck demonstrativ auf ihren Tisch gelegt und teilweise sogar in die Höhe gehalten. Ich habe mir Ordnungsmaßnahmen vorbehalten.

Nach Rücksprache mit der Präsidentin, Frau Prof. Dr. Liedtke, erteile ich allen Abgeordneten, die sich an diesem dem Parlament unwürdigen Verhalten beteiligt haben, einen Ordnungsruf. Es handelt sich dabei um die folgenden Abgeordneten: Herr Dr. Berndt, Frau Bessin, Herr Drenske, Herr Günther, Herr Hohloch, Herr Hooge, Herr Hünich, Herr John, Frau Kotré, Frau Muxel, Herr Nothing, Frau Dr. Oeynhausen, Frau SpringRäumschüssel, Herr Teichner und Herr Dr. Zeschmann.

Es gibt eine Meldung. Frau Abgeordnete Muxel, bitte.

Frau Vizepräsidentin, Sie haben mir einen Ordnungsruf erteilt. Dürfte ich darum bitten, dass ich ihn schriftlich - mit Begründung - erhalte, und zwar sowohl an meine Privatadresse als auch an mein Büro hier im Landtagsgebäude? Vielen Dank. Es wird auf jeden Fall einen Einspruch geben.

(Lachen des Abgeordneten Scheetz [SPD])