Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Manuela Dörnenburg - dort oben so schön eingerahmt von jungen Leuten! Die Bundesrepublik Deutschland hat die IstanbulKonvention am 12. Oktober 2017 ratifiziert; am 1. Februar 2018 trat sie in Kraft. Damit hat sie den Rang eines Bundesgesetzes, und darüber bin ich froh. Alle 16 Bundesländer haben der Ratifizierung der Istanbul-Konvention gemäß der Lindauer Vereinbarung zugestimmt und damit erklärt, dass sie ihren Verpflichtungen auf Landesebene nachkommen. Im November 2021 hatte ich in meiner Rede zu diesem Thema kritisiert, dass es keinen separaten Plan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention geben sollte und Maßnahmen wie ein Daten-Monitoring sowie eine landesweite Koordinierung unter Haushaltsvorbehalt gestellt werden sollten.
Nun wurde mehr als zwei Jahre lang intensiv gearbeitet. Danke allen Mitwirkenden! Ich möchte sie nicht alle aufzählen. Besonderer Dank gilt dem Begleitgremium, das in der Vielfalt seiner Mitglieder eine gute Zusammensetzung dargestellt hat, um Erfahrungen und Perspektiven auszutauschen und uns Empfehlungen mit auf den Weg zu geben. Wir würden jedoch vorschlagen, dass dort auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihren Platz finden.
Einige Dinge sind aber immer noch offengeblieben. Noch immer - Sahra Damus hat es schon gesagt - ist die Finanzierung von Frauenschutzeinrichtungen nicht festgeschrieben. Wir brauchen ein Frauenhausfinanzierungsgesetz.
Solch ein Gesetz soll eben nicht nur die Finanzströme regeln, sondern auch regeln, dass per Gesetz Geld in die Hand genommen wird, um zum Beispiel die Kapazitäten der Frauenhäuser zu erhöhen.
Die Abschaffung der Nutzungsentgelte in einem großen Teil der Häuser, die seit 2024 existierende Kontaktstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention - die KIKO Brandenburg -, die staatliche Koordinierungsstelle im Ministerium - das sind schon wichtige Schritte zur Umsetzung. Es wäre aber wichtig, bei der Haushaltsaufstellung 2025/26 die Interventionsstellen zu berücksichtigen, deren Erforderlichkeit uns die Netzwerkerinnen ständig ins Hausaufgabenheft schreiben. Selbst die Ministerin stellte im letzten ASGIV fest, dass Brandenburg das letzte Bundesland sei, in dem es sie noch nicht gebe. Das Gleiche gilt für flächendeckende Beratungsangebote und spezialisierte Beratungen, zum Beispiel für
Frauen und Mädchen mit Behinderungen, für von Zwangsarbeit Bedrohte und bei digitaler Gewalt gegen Frauen. Es braucht mehr - und das vor allem nicht nur im Metropolraum.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was Brandenburg aber nach so vielen Jahren auch immer noch nötig hat, sind gesellschaftliche Aufklärung und Sensibilisierung. Die runden Tische vor Ort leisten eine gute Arbeit, aber das reicht bei Weitem nicht aus. Wir brauchen Schulungen für relevante Berufsgruppen - ich denke da an Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, Ärztinnen und Ärzte, Gesundheits- und Pflegekräfte und alle weiteren Sozialberufe, an Verfahrensbeistände und Richter, an die, die in der Strafverfolgung tätig sind. Sie alle sind oft diejenigen, die als Erste und manchmal sogar als Einzige da sind, die Anzeichen von Gewalt bemerken und sie einordnen können müssen, denn sie sind ganz nah dran.
Wenn es zum schlimmsten Fall gekommen ist, brauchen wir die strafrechtliche Anerkennung von geschlechterspezifischer Gewalt und die Stärkung der Opferrechte. Eine Opferbeauftragte wäre hier eine wichtige Schnittstelle.
Partnerinnen sind die Frauenhäuser im Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser e. V., die längst viel mehr machen, als Frauen und ihre Kinder unterzubringen, wenn sie Schutz vor Gewalt suchen. Sie sind Interessenvertreter in der Region und Verbindung zur Koordinierungsstelle. Dafür brauchen sie - das ist notwendig - eine auskömmliche Personalausstattung,
tarifliche Bezahlung und eine andere, den Aufgaben entsprechende Berechnung der Personalkapazitäten. Wir unterstützen die Stellungnahme des ASGIV und machen gleichzeitig auf eine große, gesamtgesellschaftliche Aufgabe aufmerksam. Es ist noch eine Menge zu tun; das schaffen wir nur gemeinsam.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Jeder Mensch - nicht jedermann -
hat Anspruch auf Unversehrtheit und ein Leben in Würde. Gewalt gegen Frauen und Kinder ist eine Menschenrechtsverletzung. Ihre Bekämpfung ist uns ein wichtiges und zentrales Anliegen. Es hat uns im Laufe der Legislaturperiode in mehreren Debatten - das wurde schon ausgeführt - und mehreren Ausschüssen begleitet. Die Istanbul-Konvention bildet die Grundlage für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Daher arbeiten wir kontinuierlich daran, ihre Vorgaben umzusetzen.
Der vorliegende Aktionsplan orientiert sich konkret an der Strategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Brandenburg - einiges haben wir von den Vorrednerinnen schon gehört. Ein Schutz auf dem Papier allein bewirkt aber noch keine Veränderung der Lebenswirklichkeit der betroffenen Frauen und Kinder. Die Staaten, die die Istanbul-Konvention unterzeichnet haben, haben sich verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die geschlechtsbezogene Gewalt verhindern sollen. Dazu zählen Prävention, Schutz, Strafverfolgung, eine organisatorische Zusammenarbeit staatlicher und nichtstaatlicher Stellen, vor allem auch die Information und Aufklärung sowie das Monitoring der Umsetzung.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir über Gewalt gegen Frauen sprechen, darf auch die Situation der Kinder nicht vergessen werden. Häusliche Gewalt findet vielfach im Umfeld von Kindern statt - zu Hause, in dem Raum, der eigentlich Schutz bieten sollte. Teils werden Kinder auch direkt Opfer von Gewalt; immer aber leiden sie unter einer solchen Situation. Das muss nach der rettenden Flucht aus dem gewalttätigen Umfeld bei den Hilfs- und Beratungsmaßnahmen stets berücksichtigt werden. Frauenhäuser und Opferverbände haben uns mehrfach darauf hingewiesen, dass die psychologische Betreuung der Frauen und Kinder besonders wichtig ist.
Mit der Konvention haben sich die Unterzeichnerstaaten verpflichtet, Schutz und Hilfsdienste für Frauen, die Gewalt erlitten haben, bereitzustellen. Dazu zählt unter anderem die Information über Hilfsangebote und juristische Mittel.
Stellvertretend danke ich allen Haupt- und Ehrenamtlichen, die zum Beispiel im Weißen Ring, einer wichtigen Organisation im Bereich Opferschutz und Opferbegleitung, tätig sind.
Wenn Frauen nicht den Mut haben, ihre Stimme zu erheben, sich zu wehren und Hilfe zu suchen, bleibt die Gewalt im verdeckten Raum, bleibt der Hilferuf stumm. Daher ist es wichtig, dass vor Ort Hilfsangebote bereitstehen, unbürokratische Angebote unterbreitet werden und die Wege kurz sind. Den Betroffenen muss es leichtgemacht werden, Hilfe anzunehmen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Im vorliegenden Aktionsplan - es wurde schon erwähnt; Frau Kollegin Hildebrandt hat es dargelegt - wurden für eine Vielzahl von Handlungsfeldern in den betreffenden Ressorts entsprechende Maßnahmenempfehlungen ermittelt und von dem Begleitgremium aufgeführt. Unter den wiederholt genannten Erfolgen im Bereich des MSGIV möchte ich explizit den Wegfall der Nutzungsentgelte in den Frauenhäusern hervorheben; das war eine sehr, sehr wichtige Entscheidung. Es hat wirklich viel Freude bereitet, diese wichtige Maßnahme mit den gerade erwähnten frauenpolitischen Sprecherinnen der Fraktionen durchzusetzen.
Wir haben aber auch über wichtige Entscheidungen beraten, die den Kinderschutz betreffen. Ich möchte gar nicht alle aufzählen; aber auch das haben wir geleistet.
Danken möchte ich an dieser Stelle auch dem Einsatz unserer Justizministerin, Susanne Hoffmann, bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder. Dem Justizbereich kommt gerade bei der Opferbegleitung im Strafverfahren eine zentrale Rolle zu. Entsprechend finden sich im Aktionsplan erfolgte Maßnahmen wie auch weitergehende Vorschläge.
Auch im Rechtsauschuss haben wir uns diesem Thema intensiv gewidmet. Darauf möchte ich noch einmal Bezug nehmen. Nach der Anhörung im Ausschuss zum Thema Opferschutz im Land Brandenburg wurden am 7. März erste Schritte vorgestellt, die auch den Handlungsaufträgen der Istanbul-Konvention folgen.
Ein Aspekt dabei ist die psychosoziale Prozessbegleitung. Für die Opfer von Gewalt bedeutet die Zeugenaussage in der Verhandlung, das Trauma - diesen Gewaltakt - noch einmal zu durchleben. Das Justizministerium hat weitere Maßnahmen zugesagt, um den Einsatz professioneller Zeugenbegleitung zu unterstützen und auszuweiten. Auch hier gilt ein besonderer Blick den Kindern und besonders schutzbedürftigen Erwachsenen, die Anspruch haben, professionell begleitet zu werden.
Insgesamt gilt es auch in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium, die Möglichkeiten und Angebote der psychosozialen Prozessbegleitung bekannter zu machen, um den Opfern umgehend Beistand geben zu können.
Mit Blick auf die besonders vulnerable Gruppe der betroffenen Kinder wurde der Bedarf an Zeugen- und Spielzimmern diskutiert. Auch hierfür gibt es Anregungen, wie das Angebot an den Gerichtsstandorten erweitert werden kann.
All dies und viel mehr sind Aspekte, die sich im vorliegenden Aktionsplan widerspiegeln oder zusätzlich beraten und behandelt werden. Der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder wird zu Recht ressortübergreifend viel Aufmerksamkeit gewidmet. Es ist eine dauerhafte Aufgabe, die mit dem Aktionsplan und der heutigen Debatte nicht endet. Ich möchte auch sagen: Es ist allem voran wichtig, Diskriminierung, dem Nährboden von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder, entgegenzutreten, und das können wir alle tagtäglich leisten, indem wir es thematisieren. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Es hat viele Jahre gedauert, bis die Istanbul-Konvention in Deutschland ratifiziert wurde - fünf Jahre länger als in Österreich. Erst im Februar 2018 ist das bei uns erfolgt. Die Istanbul-Konvention ist damit für Bund, Länder und Kommunen verbindlich geworden.
Dieses Abkommen enthält klare Forderungen und Handlungsanweisungen zum Schutz von Frauen vor körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt. Brandenburg hat seit 2001 einen Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Er
wurde an die Vorgaben der Istanbul-Konvention angepasst - im Jahr 2021 ist dies erfolgt -, und dementsprechend wurde das eigene Handeln auf diese Konvention ausgerichtet. Das war ein richtiger und wichtiger Schritt hin zu einem gewaltfreien und sichereren Leben für die Betroffenen.
Immer wieder wünschen wir uns und hoffen wir, dass diese Regelungen und Maßnahmen nicht nur beschriebenes Papier und Willensbekundungen sind, sondern tatsächlich auch helfen, das unsägliche Thema der Gewalt an Frauen und Kindern - mit all den daraus resultierenden Konsequenzen - zu bekämpfen oder wenigstens abzuschwächen. Dass wir uns mit diesem Thema gar nicht mehr beschäftigen müssen, wird aber wohl ein Wunsch bleiben, denn die Zahlen sprechen noch immer eine andere Sprache.
Uns muss insbesondere die Situation von Kindern in von Gewalt geprägten Auseinandersetzungen Sorge bereiten. In etwa der Hälfte der Fälle von häuslicher Gewalt richtet sich diese gegen die Schwächsten der Gesellschaft, gegen die Schwächsten in der Familie. Und die Gefahr ist groß, dass, wenn Kinder Gewalt erfahren - am Körper, in ihrem Umfeld oder an ihrer Seele -, sie später in ihrem eigenen Leben auch Gewalt anwenden und gewalttätig werden. Deshalb sind diese Gewaltakte nicht nur als einzelne, individuelle Vorgänge zu bewerten, sondern es wird eine Spirale ausgelöst, und diese muss unbedingt unterbrochen werden.
Genau deshalb ist es richtig, staatliche Aufmerksamkeit dafür zu schaffen und Konzepte zu erarbeiten. Besonderes Augenmerk möchte ich auf das Bundesprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ richten, welches nach derzeitigem Stand in diesem Jahr enden wird. Leider gab es schon im vergangenen Jahr einen Aufnahmestopp für neue Vorhaben in dieses Programm, was uns zeigt, wie dringlich bzw. wie hoch der Bedarf an diesem wichtigen Hilfesystem ist. Die Förderung und Sanierung von Frauenhäusern, die Bereitstellung von Hilfseinrichtungen und Fachberatungsstellen sind wichtige Investitionen; sie sind oftmals die letzten Anlaufstellen und Zufluchtsorte für Frauen und ihre Kinder. Dementsprechend sollte dieses Programm so lange, wie es nötig ist, und so breit, wie es möglich ist, bestehen bleiben.
Meine Damen und Herren, der Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder ist ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Seine Weiterentwicklung und ständige Evaluation sind ausschlaggebend für ein gewaltfreies und sicheres Leben. Wir begrüßen den vorliegenden Bericht daher ausdrücklich. Denn Gewalt gegen Frauen und Kinder ist keine Privatsache. Es sind keine Einzelfälle, sondern jede Gewalttat ist eine zu viel und braucht die gesellschaftliche Ächtung - und die politische Aufmerksamkeit, um dem entgegenzutreten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Dörnenburg! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Jeden Tag erleiden mehr als 700 Menschen in Deutschland häusliche Gewalt. Jeden zweiten Tag stirbt eine Frau durch Partnergewalt. Am 7. Juni 2024 hat das Bundeskriminalamt das Lagebild „Häusliche Gewalt“ veröffentlicht, und das Ergebnis ist alarmierend: Über 250 000 Menschen sind 2023 Opfer von häuslicher Gewalt geworden; das sind 6,5 % mehr als im Vorjahr.
Die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der Istanbul-Konvention, ist eine Mammutaufgabe, der wir uns im Land Brandenburg verpflichtet haben. Mit dem neuen „Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder - Strategie zur Umsetzung der IstanbulKonvention im Land Brandenburg“ ist es der Landesregierung gelungen, ressortübergreifend ein politisches Instrument mit konkreten Maßnahmen zu erarbeiten, mit dem wirksam gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt vorgegangen werden kann.