- Nein, danke. - Dementsprechend können wir den Prozess von hier aus konstruktiv begleiten. Ihren Antrag braucht es nicht. - Vielen Dank.
Entschuldigung, Frau Präsidentin! Mein Manuskript hat noch eine zweite Seite, die ich nicht unterschlagen will. Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass Ministerin Nonnemacher heute wahrscheinlich ihre letzte Rede im Plenum halten wird. Ich weiß, dass sich Frau Nonnemacher wenig Zeit für Abschiedsworte nimmt und dass sie großes Interesse daran hat, bis zur letzten Sekunde zu arbeiten.
Frau Nonnemacher, ich möchte mich aber im Namen der SPDFraktion und sicherlich auch der CDU-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion Die Linke und der BVB / FREIE WÄHLER Gruppe ganz, ganz herzlich bei Ihnen bedanken.
Sie waren zehn Jahre Landtagsabgeordnete und fünf Jahre Ministerin. Ich war in der 6. Wahlperiode Mitarbeiter eines Abgeordneten, und jedes Mal, wenn ich in den Plenarsaal geschaut habe, sah ich eine Rednerin, die eigentlich immer und zu jedem Thema hier am Pult stand.
Es war die Abgeordnete Nonnemacher, die, wenn ich richtig informiert bin, auch die meisten Reden in der 6. Wahlperiode gehalten hat. Dafür, Frau Nonnemacher, großen Respekt! Ich finde, das ist auch einen Applaus wert.
Lassen Sie mich persönlich bemerken, Frau Ministerin Nonnemacher: Auch wir haben uns in der Koalition immer mal gerieben, vielleicht hier und da gestritten, aber uns allen war klar, dass Sie eine klare Position gegen Rechtsextremismus vertreten, dass Sie für Toleranz kämpfen, und - meine Damen und Herren, ich sage das hier mit aller Deutlichkeit, auch wenn gleich der eine oder andere Protest kommt - dass dem Land Brandenburg nichts Besseres hätte passieren können als in so einer Pandemie eine Ärztin als Gesundheitsministerin zu haben. Sie haben sich dahin gehend wirklich für das Land verdient gemacht, und ich sage vielen Dank.
Vorab vielen Dank für die freundlichen Worte, Herr Fraktionsvorsitzender - stellvertretend für alle anderen. Das freut mich sehr. Ich werde hier auf solche Abschiedsworte verzichten. Ich fühle mich noch im Dienst. Es ist im Moment noch sehr viel zu tun. Ich werde, solange ich - auch kommissarisch geschäftsführend - in diesem Land noch gebraucht werde, mit vollem Engagement meiner Arbeit nachgehen. Deshalb ist mir noch nicht so nach Abschiedsritualen zumute.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Uns allen ist bewusst, dass das Gesundheitswesen an verschiedenen Stellen Veränderungen braucht: im Bereich der besseren Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung, bei der Ambulantisierung von bisher stationären Leistungen, bei der Spezialisierung und hinsichtlich des gleichberechtigten Agierens der verschiedenen Gesundheitsberufe. Es braucht Veränderungen, die langfristig, stabil und finanzierbar sind, für eine zielgenaue Versorgung der Bevölkerung.
Im Land Brandenburg setzen wir uns gemeinsam mit unseren Partnern bereits seit Langem dafür ein, die Veränderungen abgestimmt und konstruktiv anzugehen. Auch hier ist die Rede vom Brandenburger Weg. Das gemeinsame Vorgehen hat in der Vergangenheit bereits zu erfolgreichen gemeinsamen Projekten geführt, zum Beispiel in Templin, und es wird uns auch bei der Umsetzung der anstehenden Reform helfen. Es gibt bei der Krankenhausreform erheblichen Nachbesserungsbedarf. Das wurde auch bei der Ministerpräsidentenkonferenz der ostdeutschen Länder am 18. Juni 2024 in Wittenberg konstatiert, und es wurde gefordert, die Stellungnahmen der Länder, insbesondere der ostdeutschen Länder, zu berücksichtigen.
In den ostdeutschen Ländern gibt es aufgrund der nach der Wiedervereinigung in Ostdeutschland erfolgten Strukturbereinigung im Vergleich zu westdeutschen Bundesländern nur eingeschränkt Konzentrationspotenzial. Das muss bei der Gesetzgebung berücksichtigt werden. Daher fordern die Regierungschefin und die Regierungschefs der ostdeutschen Länder praktikable Möglichkeiten für Kooperationen zur Erfüllung der Qualitätskriterien sowie verbindliche und dauerhafte Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Leistungsgruppen, um die Versorgung in dünn besiedelten Gebieten mit einer hohen Versorgungsqualität weiterhin sicherzustellen.
Für ländliche Regionen müssen erweiterte Regelungen geschaffen werden, um die regionale und wohnortnahe Grund- und Notfallversorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Dem schließe ich mich für Brandenburg selbstverständlich uneingeschränkt an. Darüber hinaus kritisieren wir die Einführung von Mindestvorhaltezahlen und fordern stattdessen eine leistungsmengenunabhängige Sockelfinanzierung für die Grund- und Notfallversorgung für Krankenhäuser, die für die Sicherstellung der Versorgung im dünn besiedelten ländlichen Raum notwendig ist.
Der aktuelle Regierungsentwurf hingegen folgt weiterhin der Systematik einer fallbezogenen Vergütung, wodurch die tatsächlichen Vorhaltekosten nicht ausreichend gedeckt werden. Insgesamt ist leider festzustellen, dass seit Beginn des Austausches verschiedene von den Bundesländern angesprochene Eckpunkte, hinter denen man teilweise geeint steht, zum Beispiel aus dem Eckpunktepapier vom 10. Juli 2023, verloren gegangen
sind. Dabei ist der Umstand, dass das Gesetz aktuell im Bundesrat als nicht zustimmungspflichtig deklariert wird, nur ein Punkt.
Wir haben uns als Länder mit 16 : 0 auf eine geeinte, elf Punkte umfassende Stellungnahme geeinigt. Von diesen elf Kritikpunkten ist bisher keiner in den am 15.05.2024 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf aufgenommen worden - aber wir bleiben dran. Wir haben diese Kritikpunkte jetzt in gemeinsamen Anträgen in den Gesundheitsausschuss des Bundesrates eingebracht, und Brandenburg hat darüber hinaus noch eine ganze Menge eigener Änderungsanträge eingebracht. Diese betreffen auch die deutlich erweiterte Möglichkeit ambulant-stationärer Leistungserbringung in Versorgungsregionen aus strukturellen Gründen.
Neben Kooperation und der Nutzung von Telemedizin durch regionale Kliniken bei der Erfüllung von Qualitätskriterien braucht es zum Beispiel eine Korrektur der völlig überzogenen Zuordnung von je mindestens drei Fachärztinnen bzw. Fachärzten zu einzelnen kleinen Leistungsgruppen.
Am 05.07.2024 wird der Bundesrat eine erste, vermutlich sehr umfangreiche Stellungnahme abgeben. Wir - die Mitarbeitenden im MSGIV, der Ministerpräsident und ich persönlich - werden uns bis zuletzt intensiv für die Brandenburger Interessen einsetzen und am Ball bleiben, um bei diesem Thema noch Kurskorrekturen zu erwirken. - Ich danke Ihnen.
(Stehende Ovationen B90/GRÜNE, SPD, CDU, Die Linke und BVB/FW Gruppe sowie der Präsidentin und den Mit- gliedern der Landesregierung auf der Regierungsbank)
(Abgeordnete von B90/GRÜNE, SPD und CDU sowie Mi- nister Vogel begeben sich zu Ministerin Nonnemacher. Es wird ein Blumenstrauß überreicht, die Gruppe stellt sich für ein Foto auf.)
Frau Nonnemacher, alles Gute! Sie waren die Ministerin der Coronazeit; insofern ist es nur allzu verständlich, dass Sie jetzt eine solche Würdigung erhalten.
Die letzte Rede zu TOP 38 hält Frau Dr. Oeynhausen. Sie spricht noch einmal für die AfD-Fraktion. Bitte schön, Frau Dr. Oeynhausen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Die Gesundheitsministerin Nonnemacher duckt sich vor dem SPD-Koalitionspartner weg.
Woidkes Landesregierung duckt sich vor dem SPD-Bundesgesundheitsminister weg, denn die Genossen der SPD halten zusammen wie Pech und Schwefel - koste es, was es wolle.
So soll das auch bei dieser Krankenhausreform ablaufen: auch wenn die Interessen unseres Landes grob geschliffen werden - kein Protest dieser SPD-Landesregierung, keine Kritik, nichts! Jetzt stehen wir vor einem Gesetzentwurf, der massiv in die Hoheit der Länder eingreift. Staatsrechtler beurteilen diesen Gesetzentwurf als verfassungswidrig!
aber wir von der Alternative für Deutschland tun das, denn wir treten unerschrocken für Recht und Gesetz ein. Wir kämpfen für die Bürger gegen übergriffige Politik. Deswegen haben wir heute auch vor dem Landesverfassungsgericht die Klage gegen das Brandenburg-Paket gewonnen.
Meine Damen und Herren, Ländersache muss Ländersache bleiben, denn der Föderalismus ist ein hohes Gut. Er hat sich über Jahrzehnte bewährt und darf jetzt nicht irgendeinem Wichtigtuer auf einem Ministersessel geopfert werden. Darum fordere ich die Landesregierung auf: Zeigen Sie Rückgrat! Lassen Sie sich nicht vom Bund in Ihren Rechten beschneiden - auch nicht von einem SPD-Genossen!
Andere Bundesländer machen es vor: Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen wollen gegen die Klinikreform klagen. Und Brandenburg? Wir haben es gerade gehört: Die Landesregierung prüft, ob das stumpfe Schwert des Vermittlungsausschusses zieht.
Die Landesregierung macht sich doch etwas vor! Elf Punkte sind schon abgelehnt worden. Und jeder, der etwas Erfahrung mit dem Bundestag hat, weiß: Sobald ein Gesetzentwurf in das Plenum kommt, wird kaum noch etwas daran verändert.
Viele Politiker der Altparteien vergessen, was diese Klinikreform für die Menschen in unserem Land bedeutet. Ich erkläre es Ihnen gern noch einmal: