Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörende! Der Europarat hat mit seinen Mitgliedstaaten einen verbindlichen Rechtsrahmen vereinbart: für den Schutz der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Im Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates tauschen sich die Vertreterinnen und Vertreter der kleinsten Einheiten der Europäischen Union aus und lernen voneinander, wie man Politik vor Ort macht und wie man sie gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern so gestalten kann, dass sie den Menschen nutzt und die Umwelt schützt. Danke auch noch einmal von mir an Herrn Klemp für seine Arbeit, die er dort für das Land Brandenburg leistet!
Was auf diesem Kongress besprochen wird, ist gerade das, was für uns Europa ausmacht. Das ist übrigens auch die Grundlage für die Weiterentwicklung der Europäischen Union. Die damals 47 Mitgliedsstaaten haben sich 1985 mit der Unterzeichnung der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung dazu verpflichtet, eben diese zu stärken. Die Charta wurde als Übereinkommen der Mitgliedstaaten des Europarates unterzeichnet.
Deutschland hat es aber bisher - seit 2009 - nicht geschafft, das Zusatzprotokoll, das das Recht auf Beteiligung für alle Menschen stärken und ausbauen soll, zu unterzeichnen. Angesichts dessen fragen wir uns: Scheut die deutsche Bundesregierung die Beteiligung der Menschen vor Ort?
Genau deshalb ist der Antrag der Koalitionsfraktionen wichtig und richtig. Es geht eben auch darum, auf die deutsche Bundesregierung ein bisschen Druck auszuüben und die Beteiligungsrechte endlich ernsthaft auszubauen. Danke für diesen Antrag!
Damit diese Beteiligung Wirklichkeit wird, sollte der Kongress der Gemeinden und Regionen neben der Parlamentarischen Ver-
sammlung zu einer regulären zweiten Kammer des Europarates entwickelt werden, wie es im Antrag gefordert wird. Denn bisher haben die Regionen nur wenige Mitentscheidungsrechte. Im Ausschuss der Regionen dürfen sie lediglich Stellungnahmen einreichen, die sich aber nicht an konkrete Gesetzesvorhaben anbinden. Dabei kommen doch 80 % der europäischen Gesetze in den Regionen an.
Wir als Linke fordern und unterstützen aber nicht nur das, was in dem Antrag steht, sondern wir unterstützen auch die auf dem Europäischen Konvent eingebrachten konkreten Initiativen, die von den Abgeordneten des künftigen Europaparlaments in den ersten 100 Tagen vorangetrieben werden sollen.
An erster Stelle steht für uns immer die soziale Frage. So soll in Brüssel ein Prozess zur europaweiten Mindestbesteuerung von Vermögen eingeleitet werden, um mit den dadurch frei werdenden Geldern die Armut zu bekämpfen - so der Europäische Konvent. Ebenso soll es einen Antrag auf Einführung einer dauerhaften Übergewinnsteuer in der EU geben. Das Recht auf Wohnen soll in einer europäischen Richtlinie festgeschrieben werden. Eine weitere Richtlinie soll Mindeststandards der Gesundheitsversorgung überall in der EU setzen. Mit Reformvorschlägen soll die Vergaberichtlinie der EU so geändert werden, dass eine Tarifbindung endlich Pflicht wird.
Dabei sollte weiterhin Druck auf die Bundesregierung ausgeübt werden, die EU-Mindestlohnrichtlinie endlich, das heißt zügig umzusetzen.
Europa muss sozialer und bürgernäher werden. Das ist die Aufgabe des neuen Parlaments. Auch wir müssen dort, wo wir tätig sind, dafür sorgen; das erwarten die Bürgerinnen und Bürger von uns. Diese Einschätzung wurde auch in einem Fachgespräch, das die Konferenz zur Zukunft Europas zum Gegenstand hatte, im Europaausschuss deutlich: Menschen wollen sich einbringen. Dafür brauchen wir unbedingt die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Regelung von Angelegenheiten, die sie ganz konkret vor Ort betreffen.
Das heißt natürlich auch, dass die Verwaltungen endlich bürgernah gestaltet werden müssen, das heißt so, wie die Bürgerinnen und Bürger es erwarten. Es reicht nicht aus, immer nur darüber zu reden.
Wir unterstützen den vorliegenden Antrag inhaltlich und werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass Europapolitik ernsthaft betrieben wird - transparent und gemeinsam mit den Menschen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Gäste! Der Europarat wurde 1949 noch unter dem Eindruck des unermesslichen Leids des Zweiten Weltkriegs von zehn europäischen Staaten gegründet. Das Ziel formulierte Winston Churchill so: Wir müssen die Vereinten Nationen von Europa aufbauen.
Deutschland wurde 1950 zunächst assoziiertes Mitglied und 1951 Vollmitglied. Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs traten auch alle Staaten Osteuropas dem Europarat bei. Nur Belarus machte eine Ausnahme, da eine Mitgliedschaft im Europarat und die Anwendung der Todesstrafe einander ausschließen.
Russland wurde infolge des vollumfänglichen Angriffs auf die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen, sodass dieser heute 46 Mitgliedstaaten umfasst.
Herr Kollege Möller, ich danke Ihnen wirklich für Ihre Rede, denn sie hat noch einmal deutlich gemacht, dass die sogenannte Alternative für Deutschland tatsächlich eine Alternative für Russland ist.
Es ist doch völlig klar: 46 Mitgliedstaaten haben Russland aus dem Europarat ausgeschlossen - wegen des Angriffs. Wir alle wissen: Der Krieg in der Ukraine wäre heute vorbei, wenn Russland seine Angriffe auf die Ukraine einstellen würde.
Im Gegensatz zum Staatenbund der Europäischen Union mit seinen 27 Mitgliedstaaten ist der Europarat eher ein Forum für Debatten über europäische Fragen. Das Ziel besteht darin, den sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt zu fördern.
Das wichtigste Dokument des Europarates ist ohne Zweifel die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die 1950 verabschiedet wurde. Sie schreibt die europä- ischen Werte von Menschenrechten und Rechtstaatlichkeit fest. Über die Einhaltung der Konvention wacht seit 1959 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Seine Urteile sind für die Mitgliedsstaaten bindend und haben immer wieder für Aufsehen gesorgt, wie erst kürzlich das Urteil, das Klimaschutz als Menschenrecht bewertet und die Staaten in der Verantwortung sieht, entsprechende Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen.
Als Land Brandenburg sind wir mit unserem Klimaplan hier zumindest schon auf einem guten Weg. Problematisch bleibt jedoch die konsequente Durchsetzung dieser Urteile, da dem Gerichtshof exekutive Macht fehlt.
Wir begehen aber in diesem Jahr nicht nur das 75-jährige Bestehen des Europarates, sondern auch den 30. Geburtstag des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas. Das ist sozusagen die regionale Kammer des Europarates. Ich bin dankbar, dass ich in der zu Ende gehenden Legislaturperiode Brandenburg in dem Kongress vertreten durfte.
Der Kongress basiert auf der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung, der für die Mitgliedsstaaten einen MehrEbenen-Aufbau der Verwaltung und ein Mindestmaß an kommunaler Autonomie festschreibt. Während die Charta nur die Autonomie der Kommunen als solche im Blick hat, räumt das Zusatzprotokoll über das Recht zur Beteiligung an den Angelegenheiten der lokalen Verwaltung auch den Bürgerinnen und Bürgern Mitspracherechte ein.
Die Bundesrepublik Deutschland hat dieses Zusatzprotokoll wegen des anfänglichen Widerstands von Niedersachsen und Bayern immer noch nicht ratifiziert. Dieser Antrag bestärkt die Landesregierung in ihrer positiven Einstellung gegenüber dem Zusatzprotokoll. Ich hoffe, dass der Ratifizierungsprozess zeitnah zum Abschluss kommt.
Meine Damen und Herren! Der vierte Gipfel der Staats- und Regierungschefs des Europarates, der im Mai letzten Jahres in Reykjavík stattfand - ich betone: es war erst der vierte Gipfel innerhalb von 75 Jahren -, hat den Willen zur friedlichen Zusammenarbeit in Europa bekräftigt. Er hat in seiner Abschlusserklärung auch die Bedeutung des Umwelt- und Klimaschutzes als Menschenrecht gestärkt sowie die Rolle des Kongresses als Vertretung der lokalen und der regionalen Ebene hervorgehoben.
Wenige Wochen nach dem Gipfel durften wir auf Einladung der Präsidentin des Landtags hier in Potsdam eine Sitzung des Monitoringausschusses des Kongresses ausrichten, wofür ich der Präsidentin noch einmal recht herzlich danken möchte.
Nicht nur, dass wir eine würdige Sitzung ausgerichtet haben, auf die mich die Mitglieder des Kongresses immer wieder ansprechen; wir haben im Rahmen eines begleitenden Symposiums auch die Fragen des Klimaschutzes in Regionen und Kommunen beleuchtet und die Potsdamer Erklärung zum gemeinsamen Engagement für eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt verabschiedet.
Meine Damen und Herren, Brandenburg hat im Kongress des Europarats ein hohes Ansehen und eine laute Stimme. Ich bedanke mich nochmals dafür, dass ich in den zurückliegenden Jahren diese Stimme sein durfte.
Ich wünsche dem Europarat und dem Kongress für die nächsten 75 Jahre eine erfolgreiche Arbeit für Frieden, Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in Europa.
Auch wenn es noch nicht meine Abschiedsrede ist, möchte ich abschließend Frau Kollegin Barbara Richstein meinen ganz herzlichen Dank aussprechen, einer Abgeordneten, die seit sehr vielen Jahrzehnten eine überzeugte Europäerin ist und dafür in-
nerhalb und außerhalb des Parlaments wirkt. Ich bin überzeugt, dass sie, auch wenn sie zum 8. Landtag nicht wieder antritt, ihr Wirken für Europa fortsetzen wird. Vielen Dank dafür.
Danke schön, Herr Abgeordneter Klemp. - Es folgt nun Herr Abgeordneter Stefke für die BVB / FREIE WÄHLER Gruppe. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Man könne es mit den Worten „volle Zustimmung“ kurz machen. Denn in der Tat ist das, was hier von der Koalition zur Abstimmung gestellt wird, zustimmungsfähig. Dennoch verdient das Thema Europa ein paar Worte mehr, auch mehr, als mir in drei Minuten Redezeit möglich sind.
Die auf einen Rekordwert von 64,8 % gestiegene Beteiligung an den Wahlen zum Europaparlament, die vor wenigen Tagen stattgefunden haben, zeigt, dass die Bedeutung der Europäischen Union einem größeren Teil der in Deutschland Wahlberechtigten als je zuvor verdeutlicht werden konnte. In Brandenburg lag die Wahlbeteiligung erfreulicherweise sogar bei 67,5 %.
Gleichwohl ist festzustellen, dass vielen in Europa vor allem die Institutionen der EU, also das Europäische Parlament, der Europäische Rat, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission, weit weg erscheinen und ihre jeweiligen Befugnisse und Zuständigkeiten weitestgehend nicht bekannt sind. Somit bleibt es sowohl für das neu gewählte EU-Parlament als auch für die noch zu wählende EU-Kommission eine Aufgabe, durch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit über Zusammensetzung, Zuständigkeiten, Arbeitsweise und Arbeitsergebnisse der Organe in verständlicher Weise zu informieren, um mehr Menschen dafür zu interessieren.
Für Brandenburg bleibt es wichtig, sich weiterhin im Kongress der Gemeinden und Regionen Europas, der institutionellen Vertretung der über 200 000 regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der 46 Mitgliedstaaten des Europarats - nicht zu verwechseln mit der EU -, zu engagieren.
An dieser Stelle danke ich Heiner Klemp und seiner Stellvertreterin Barbara Richstein, die dort seit 2021 als Delegierte Brandenburg vertreten, viel Herzblut investiert und uns im Europaausschuss regelmäßig über wichtige Beratungspunkte informiert haben.