Der zweite Beschlusspunkt - der Prüfauftrag an die Landesregierung für ein Angebot in Landesliegenschaften - scheint mir allerdings nicht umgesetzt zu sein; jedenfalls gab es weder im Ausschuss noch bei der Staatskanzlei eine Antwort darauf. Bis zum Ende der Wahlperiode bleiben ja noch drei Monate, in denen die Prüfung erfolgen kann und sollte, und zwar bitte mit Fokus auf stark frequentierte öffentliche Einrichtungen wie Museen und Theater, aber auch Gerichte. Einige Hochschulen machen schon seit Jahren ein Angebot, andere gar keins. Das müssen mehr werden!
Die Landtagspräsidentin allerdings hat ihre Hausaufgaben gemacht. Bei den WCs im Eingangsbereich und neben der Kantine gibt es nun Hygieneartikel. Vielen Dank, Frau Präsidentin!
Letzter Satz: Der bisherige Landtagsbeschluss ist daher genau richtig; er muss nur umgesetzt werden. Dem neuerlichen Antrag stimmen wir deshalb nicht zu.
Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Sarah Damus, ich hätte auch gern gehört, wie Ihre Fraktion zu unserem gemeinsamen Entschließungsantrag steht. Der erste Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Gruppe hat sich zwar im Wesentlichen erledigt, weil die Evaluation und die Befragung erfolgt sind.
Aber wir haben zudem ganz klar gefordert, das MBJS möge mit einem Rundschreiben darauf hinweisen, dass Hygieneartikel kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Das tut überhaupt nicht weh. Aus unserer Sicht wäre es wichtig, zu erfahren, wie sich Ihre Fraktion positioniert und warum Sie, falls Sie dagegenstimmen, diese Einstellung haben.
Liebe Kathrin, ich hatte eigentlich versucht, es in meiner Rede deutlich zu machen. Wir haben gesehen, dass schon viele Schulen - etwa ein Drittel oder sogar mehr - auf dem Weg sind und
dass sich noch einmal fast ein Drittel bzw. über die Hälfte der Schulen hierauf vorbereiten. Ich habe auch gesagt, wer aktuell dazukommt. Deswegen sind wir jetzt nicht in der Situation, dass wir noch ein Rundschreiben brauchen, sondern in der Situation, dass wir es umsetzen und in jeder Kommune ansprechen müssen.
Viele von uns sind oder kennen kommunale Vertreterinnen und Vertreter. Daher bin ich ganz sicher, dass das bald überall im Land umgesetzt sein wird.
(Beifall B90/GRÜNE - Frau Dannenberg [Die Linke]: Aber das tut doch nicht weh! - Vida [BVB/FW Gruppe]: Rund- schreiben sind keine Umsetzung!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich eines voranstellen: Ich finde, das Ziel und die Richtung sind völlig in Ordnung. Wir haben im Ausschuss hin und her diskutiert und Antworten aus der kommunalen Familie bekommen. Ich bedanke mich ausdrücklich bei allen Schulträgern, die sich jetzt - wir haben es gehört - auf den Weg gemacht haben. Das geht genau in die richtige Richtung und trägt zum Wohlbefinden der Schülerinnen bei. Es ist ein Zeichen der Gleichstellung. Daran sollte man unbedingt weiterarbeiten.
Herr Stefke hat gut geraten. Diese Intuitionsleistung musste er erbringen, weil ich ihn vor Aufruf des Tagesordnungspunkts angesprochen habe. Deswegen war es nicht allzu schwer, zu erraten, was ich hier sagen würde.
Wir lesen einmal im Schulgesetz kurz nach. In § 99 Abs. 1 steht, dass der Schulträger seine Schulangelegenheiten in eigener Verantwortung verwaltet. Jetzt könnte man diese Figur, also die Pflichtaufgabe des eigenen Wirkungskreises, in der kommunalen Familie auf jeden anderen Tatbestand ummünzen und sich vorstellen, dass die Regierung die kommunalen Pflichtaufgaben mit Rundschreiben - nicht an die Kommunen, sondern an Landesbedienstete - definiert. Diese Debatte möchte ich mit den kommunalen Spitzenverbänden einmal führen!
Ich habe gesagt, das Ziel teile ich mit Ihnen. Aber der Weg, den Sie hier aufgeschrieben haben, ist schlicht rechtswidrig.
Wenn Sie sich darauf berufen, dass man daran etwas ändern muss: Es gibt DIN-Richtlinien zur Ausstattung von öffentlichen Gebäuden, es gibt die Richtlinie VDI 6 000 und darin Blatt 6, das die Sanitäranlagen in Schulen und in Kitas betrifft. Ich weiß nicht, ob Sie sich, da Sie sich schon über Jahre mit dem Thema beschäftigen, auch einmal damit beschäftigt haben. Dort werden die Standards geregelt - und eben nicht durch ein Rundschreiben des Ministeriums an Landesbedienstete, das ein Erlass ist, das in dem Bereich der kommunalen Selbstverwaltung, den Sie hier ansprechen, überhaupt keine Wirkung entfalten kann und in jedem anderen Bereich seitens der Kommunen als absolute Frechheit der Landesregierung interpretiert würde.
(Frau Dannenberg [Die Linke]: Das glaube ich aber nicht! „Frechheit“ wegen ein paar Tampons?! - Zuruf des Abge- ordneten Vida [BVB/FW Gruppe])
In § 99 Abs. 1 heißt es auch: „nach Maßgabe dieses Gesetzes“. Man hätte das also, wenn es ein Landesstandard sein soll, im Rahmen der Schulgesetznovelle definieren können. Ich habe noch einmal in den Änderungsanträgen nachgeschaut. Ich weiß nicht, ob ich es übersehen habe; ich habe dazu nichts gefunden.
Aber ich kann Ihnen folgenden Vorschlag zur Güte machen: Ich kann es nicht vorschreiben, aber das Schulgesetz erlaubt mir in § 110 Abs. 2 Satz 2, den Schulträgern Empfehlungen auszusprechen. Ich würde die Landtagsdebatte und die Beschlüsse so interpretieren, dass der dringende Wunsch danach besteht. Ihn würde ich erfüllen, ohne dass hier ein Beschluss gefasst wird. - Danke schön.
Auf der Besuchertribüne begrüße ich kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger von BVB / FREIE WÄHLER aus dem Land Brandenburg, die auf Einladung der Abgeordneten der BVB / FREIE WÄHLER Gruppe hier sind. Herzlich willkommen!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Hildebrandt, ich muss noch einmal auf Sie eingehen. Sie haben gesagt: Es gab tolle Debatten dazu, viele gute Gespräche auch mit den Anzuhörenden; das war eine tolle Sache. - Und Sie fragten nach, warum dieser Antrag jetzt noch einmal neu gestellt werden muss. Das will ich Ihnen gern sagen und auch symbolisch aufzeigen:
Es hat sich zwar etwas getan, aber nur ein bisschen und noch nicht alles. Wir sollten ein Interesse daran haben, dass in allen Schulen des Landes Brandenburg kostenlose Menstruationshygieneartikel vorgehalten und ausgereicht werden. Ich bin schon ein bisschen verwundert darüber, dass ich als männlicher Abgeordneter hier stehe und dafür kämpfe und mich von weiblichen Abgeordneten fragen lassen muss, warum das nicht beschlossen werden kann.
Das ist wirklich bemerkenswert. Ich hätte Sie eigentlich an meiner Seite vermutet und ein klares Plädoyer dafür erwartet, dass dieser Antrag notwendig ist und jetzt auch beschlossen werden muss.
Frau Damus, Sie haben sich dafür ausgesprochen. Ich hoffe, Sie stimmen dann auch dafür, auch wenn Sie es anders angekündigt haben.
Der Minister hat gerade noch einmal deutlich gemacht, dass man dem Antrag zustimmen könne, und er würde ihn entsprechend wohlwollend interpretieren und umsetzen.