Kollege Walter, ich will nicht zu viel darauf eingehen, deshalb habe ich die letzten Redebeiträge mitgebracht. Ich gebe sie Ihnen. Sie können sie sich gerne noch einmal durchlesen, denn der Antrag ist auch nicht unbedingt besser geworden. Eigentlich wollte ich hier schon aufhören, aber, lieber Kollege Walter, dann kam: Wir reden hier von öffentlichem Steuergeld. - Öffentliches Steuergeld, lieber Sebastian Walter, erwirtschaften alle in diesem Land. Alle Unternehmen, die hier tätig sind, erwirtschaften dieses Steuergeld. Also kann man nicht sagen: Öffentliches Steuergeld bekommen nur gute Firmen. - Denn alle Firmen zahlen es erst einmal ein.
Weil das Thema Lohndumping hier wieder hochkam: Ich wüsste nicht, wo wirklich Lohndumping betrieben würde. Sollte es Lohndumping geben, sollten Sie deutlich benennen, wo es betrieben wird usw., denn ich glaube, dagegen kann man vorgehen. Für den Lohn gibt es, wie wir alle wissen, eine Mindestlohnkommission, und nach der sollten wir uns etwas richten.
Lieber Kollege Walter, Vertrauen in die Politik - das auch noch an der Stelle - schafft man nicht mit höheren Löhnen - und einen Rechtsruck wird man damit auch nicht verhindern können. Ich glaube, da müssen wir andere Mittel und Wege finden, das muss man angehen, aber mit einem höheren Mindestlohn werden Sie daran nichts ändern.
Zum Abschluss: Alle Unternehmen in Brandenburg, gerade die kleinen, leiden unter den gestiegenen Kosten. Sie können teilweise nicht mehr. Wir erleben gerade - ich habe gestern Abend noch mit der Bäckerinnung gesprochen -, dass gerade die kleinen Bäcker die gestiegenen Kosten nicht mehr wegdrücken können. Sie schaffen es einfach nicht und hören auf. Wir sollten jetzt also nicht versuchen, die einen gegen die anderen auszuspielen. Es haben gerade alle mit den aktuellen Umständen zu kämpfen. Das sollte man einsehen, und nicht irgendwie versuchen, den Unternehmen wieder den schwarzen Peter zuzuschieben. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Die Gruppe BVB / FREIE WÄHLER hat keinen Redner benannt und nimmt die Redezeit nicht in Anspruch. Damit kommen wir zur Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Für sie spricht Herr Abgeordneter Rostock.
Ja, die Debatte haben wir schon öfter geführt, aber ich glaube, es ist gut, sie auch im letzten Plenum noch einmal zu führen, um noch einmal klarzustellen, worum es geht. Ich würde sagen, wir brauchen drei Sachen im Vergabegesetz. Als Bündnisgrüner, aber auch als Gewerkschafter oder aber auch als Volkswirt finde ich, das ist erstens eine Erhöhung des Vergabemindestlohns. Warum? Erstens haben wir eine EU-Mindestlohnrichtlinie, die besagt: Der Mindestlohn soll 60 % des Medianlohns betragen. - Im Moment liegt er deutlich darunter. Auch sollte der Vergabemindestlohn nicht unter der niedrigsten Lohngruppe im öffentlichen Dienst liegen, um keine falschen Privatisierungsanreize zu setzen - also dass nur privatisiert wird, um die Lohnkosten oder die Löhne zu drücken.
Auch im Vergabegesetz wurde in der Vergangenheit ein gesetzlicher Auftrag verankert, den Vergabemindestlohn alle zwei Jahre anzupassen. Nun ist die letzte Anpassung über zwei Jahre her. Die Kommission hat zwar keine Empfehlung abgegeben, aber ich verstehe nicht so richtig, warum es nicht auch ohne diese Empfehlung gehen soll. Denn man versetze sich mal in die Lage von Menschen, die nach Vergabemindestlohn bezahlt werden: Was mussten sie denn beobachten? - Sie mussten beobachten, dass die Preissteigerungen immens waren - das hat Herr Walter ausgeführt -, es in der Folge aber auch sehr viele Lohnerhöhungen gab und das Bürgergeld erhöht wurde. Nur der Vergabemindestlohn wurde nicht erhöht. Deswegen muss hier sehr schnell eine deutliche Anhebung erfolgen.
Zweitens: Als Bündnisgrüner, als Gewerkschafter, aber auch als Volkswirt bin ich ganz klar für eine Tariftreueregelung - gerade vor dem Hintergrund der sinkenden Tarifbindung. Eine Tariftreueregelung ist natürlich gut für die Beschäftigten, die nach Tarif bezahlt werden. Sie ist aber nicht nur gut für sie, sie ist auch gut für die Unternehmen, die sich daran halten und nach Tarif bezahlen, weil sie dann nicht von anderen unterboten werden, die einfach weniger bezahlen. Sie ist auch gut für Innovationen, denn das innovative Unternehmen, das nach Tarif bezahlt, sollte sozusagen nicht seinen Innovationsvorsprung dadurch verlieren, dass andere Unternehmen einfach schlechter zahlen. Am Ende ist sie auch für den Fiskus gut. Vergangene Mindestlohnerhöhungen haben deutlich gezeigt, dass sowohl die Steuereinnahmen als auch die Einnahmen der Sozialkassen steigen und in der Folge auch Beiträge gesenkt werden können.
Dann stellt sich noch die Frage, welches Modell man wählt. Als Brandenburger muss ich ziemlich klar sagen: Lasst uns das Berliner Modell übernehmen. Die Berliner haben die Vorarbeit geleistet. Wir haben ein gemeinsames Tarifgebiet, und die Brandenburger Unternehmen haben sich im Grunde daran gewöhnt. Viele von ihnen arbeiten ja in Berlin. Deswegen ganz klar: Eine Tariftreueregelung muss kommen.
Als Bündnisgrüner, aber auch als Gewerkschafter und Volkswirt bin ich auch noch für eine dritte Sache, die nicht im Gesetzentwurf der Linken steht: die Umweltkriterien. Es geht ja bei Ausschreibungen oft darum, das sogenannte billigste Angebot zu nehmen - und da wird oft allein nach dem Anschaffungspreis entschieden. Doch die Anschaffung ist ja nur ein Aspekt; es geht auch um die Betriebskosten, es geht um die Entsorgungskosten am Ende oder auch um die Lebensdauer. Deswegen brauchen wir eine umfassendere Betrachtung, wir brauchen eine Lebenszyklusbetrachtung. Manches, was in der Anschaffung vielleicht teurer ist, ist über die gesamte Nutzungsdauer aber günstiger. Also ganz klar: Auch Umweltkriterien gehören ins Vergabegesetz.
Sie hören es vielleicht heraus: Ja, ich bin - muss ich deutlich sagen - enttäuscht, dass wir das als Koalition nicht geschafft haben, obwohl es im Koalitionsvertrag stand, obwohl wir uns sehr ausführlich mit den verschiedenen Modellen beschäftigt haben und trotz zahlreicher thematischer Veranstaltungen. Jetzt liegt hier ein Gesetzentwurf der Linken vor. Das ist aber das letzte Plenum, das wird jetzt nichts mehr werden. Es ist gut, dass er hier vorliegt, dass wir die Debatte noch einmal führen.
Wir waren so enttäuscht, dass es bis dahin nicht geklappt hatte, dass wir im April einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Dieser hatte hier leider auch keine Chance mehr. Ich möchte noch einmal betonen, dass das kein Gesetzentwurf ist, der im grünen Kämmerlein entstanden ist, sondern einer, den wir mit Prof. Rödl, der sich seit 15 Jahren mit dem Thema Tariftreue beschäftigt, entwickelt haben. Den kann man also nicht einfach abtun, darin steckt sehr viel Expertise. Vielleicht kann er zumindest den Zweck erfüllen, in den kommenden Wochen als Vorlage zu dienen, sodass alle, die im Wahlkampf über Tariftreue reden, zu den Gesetzentwürfen, die vorliegen, Stellung beziehen müssen: Würden Sie dem Gesetzentwurf der Linken oder der Grünen zustimmen oder nicht? - Ich hoffe, dass er wenigstens diesen Zweck erfüllt. Ich wünsche mir, dass wir in diesem Punkt in der nächsten Legislaturperiode weiterkommen. - Vielen Dank.
Ich darf Gäste auf unserer Besuchertribüne begrüßen. Ich gehe davon aus, dass es die Schüler und Schülerinnen der Von-Steuben-Gesamtschule Potsdam sind. - Sie nicken. Ich begrüße Sie ganz herzlich, freue mich über das Interesse und wünsche viel Spaß.
Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste! Es ist heute Morgen spannend zu beobachten, wie jeder Einzelne auf diesen Antrag reagiert hat. Ich gebe zu, liebe Linke: Ich
fühlte mich nicht genervt, sondern ich betrachte es - umgekehrt - eher als Teil des Gesundheitsmanagements. Ich hätte vermutlich Entzugserscheinungen bekommen, wenn Sie Ihren Gesetzentwurf nicht eingebracht hätten.
Wie der Abgeordnete Frank Bommert schon gesagt hat, sind die unterschiedlichen Positionierungen hier schon zu Protokoll gegeben worden. Insofern möchte ich an dieser Stelle nur kurz feststellen, dass die Grundsatzaussagen, die ich insbesondere beim letzten Mal gemacht habe, nach wie vor gelten. Für mich als Arbeitsminister ist das Thema „Gute Arbeit“ eine Verpflichtung, und als Wirtschaftsminister ist auch die Fairness in Vergabeverfahren von Bedeutung. Auch muss die Bürokratie eines solchen Verfahrens angemessen sein, damit es nicht abschreckt. Zu all diesen Punkten habe ich beim letzten Mal hier schon ausgeführt; ich kann sie nur als gültig wiederholen.
Auch habe ich beim letzten Mal gesagt: Nicht alles ist immer so einfach, wie es aussieht. Ich habe schon beim letzten Mal kritisiert, dass der damals vorgelegte Gesetzentwurf noch zu korrigierende Formulierungen enthielt. Nunmehr ist der gleiche Antrag wie beim letzten Mal eingereicht worden; nur der Betrag ist ausgewechselt worden. Damit ist man wieder genau an demselben Punkt, nämlich dass man auch gucken muss, wie es mit der Kommission an dieser Stelle aussieht.
Hier erkenne ich einen Widerspruch in dem Gesetzentwurf: Auf der einen Seite wird betont, dass man an dem bewährten Verfahren der Einbeziehung der Mindestlohnkommission festhalten wolle. Einige Absätze später, in § 6 des Entwurfs, wird eine automatische Erhöhung des Vergabemindestlohns ab dem Jahr 2025 festgeschrieben. Das ist für mich zunächst einmal - vielleicht können Sie es noch erklären - ein Widerspruch.
Was die Einführung der Tariftreueklausel betrifft, so muss ich hier deutlich zu Protokoll geben - ich habe es bereits mehrfach getan -: Wir hätten uns das anders gewünscht. Gern hätten wir uns an die Bundesregelung angeschlossen. Es ist nicht mehr erklärbar, warum dieser Entwurf, der angeblich, wie Hubertus Heil selbst uns hier im Landtag erklärt hat, fertig ist, nicht rechtzeitig das Licht der Welt erblickt hat.
Was das Thema „Prüfen“ betrifft: Natürlich hat dieses Wort immer einen gewissen Beigeschmack. Aber ganz so ist es in diesem Fall nicht. Denn eines muss man auch festhalten: Die Berliner Regelung wird oft in den Himmel gehoben. Wir bekommen da durchaus auch andere Rückmeldungen. Das muss man sich also genau angucken.
Sie fordern in Ihrem Entwurf einen Vergabemindestlohn von 14 Euro ab dem 1. Juli, also praktisch ab sofort. Die sofortige Umsetzung halte ich persönlich - aber ich bin nicht der Verwaltungsspezialist - für unrealistisch. Mir ist bekannt, dass zwischen Bekanntwerden und Inkraftsetzung einer Erhöhung mindestens drei Monate liegen müssen. Insofern weiß ich nicht, wie das verwaltungstechnisch hätte umgesetzt werden sollen. Ferner bedarf es einer entsprechenden Vorsorge in den öffentlichen Haushalten des Landes und der Kommunen.
Es wurde schon erwähnt, dass am 22. Mai die Mindestlohnkommission getagt hat. Ich hätte eine kleine Bitte an alle Beteiligten: Meines Wissens sind die Sitzungen vertraulich. Aus der Entfernung heraus sollten daher keine Schuldzuweisungen erfolgen, welche Seite wie dafür gesorgt hat, dass man sich nochmals vertagt hat. Ich glaube, das wissen ausschließlich die an dieser Kommission Beteiligten. Da sollten wir uns mit einem Urteil zurückhalten.
So, wie es sich darstellt, wird dieses Thema an die nächste Legislaturperiode vererbt. Ich hoffe, dass die Kommission im Herbst zu einer eindeutigen Empfehlung kommt. Es ist schon gesagt worden, dass es sowohl im Interesse der Landesregierung als auch aller anderen liegt, dass eine Erhöhung hier stattfindet, und zwar zeitnah. Ich bleibe aber auch Fan der Sozialpartnerschaft und finde es nach wie vor richtig, dass wir hier nicht dirigistisch eingreifen, sondern auf eine entsprechende Empfehlung dieser Kommission warten.
In diesem Sinne habe ich zu diesem Thema sicherlich alles gesagt, ohne zu viel wiederholt zu haben. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Das Wort geht noch einmal an Herrn Abgeordneten Walter, der für die antragstellende Fraktion spricht.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, Schülerinnen und Schüler des Oberstufenzentrums Havelland in Friesack hier zu begrüßen. Herzlich willkommen!
Vielen Dank für das Interesse und viel Spaß an der Debatte! Es freut mich besonders, weil auch ich aus dem Havelland komme; das möchte ich an dieser Stelle noch sagen dürfen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich dachte, in der letzten Sitzung könnten wir es tatsächlich hinbekommen, auch einmal eine andere Art der Debatte zu führen. Herr Bommert, das ist Ihnen leider nicht gelungen. Ich muss Ihnen leider sagen: Sie müssten die Filme wirklich bis zum Ende schauen.
Denn bei „Und täglich grüßt das Murmeltier“ ist es so, dass Phil, der Hauptdarsteller, der immer wieder am gleichen Tag aufwacht, irgendwann Empathie entwickelt, Herr Bommert.
Er fängt an, Empathie zu entwickeln, und versucht, sich zu einem besseren Menschen zu machen. Er fängt zum Beispiel an, Klavierspielen zu lernen. Er fängt zum Beispiel an, obdachlosen Menschen zu helfen. Er fängt an, sich um Schwache zu kümmern. Wissen Sie, wie es endet? Am Ende ist es so, dass diejenige, in die er schon jahrelang verliebt ist, sich in ihn verliebt, alles gut wird und er einen Tag später aufwacht.
Wissen Sie was, Herr Bommert? Sie hätten heute, nach fünf Jahren, die Chance gehabt, zu einem empathischeren Menschen zu werden.