Protocol of the Session on June 20, 2024

In den ersten Jahren war es tatsächlich so, dass wir immer wieder versucht haben, gemeinsam mit den zwei anderen Gesellschaftern dieses Thema auf die Tagesordnung zu heben. Daran sind wir, auch wir als Linke, gescheitert. Das ist so. Das heißt aber noch lange nicht, dass man aufgeben muss.

Deshalb frage ich Sie schon danach, wenn Sie hier stehen und das erklären. In Ihrer ersten Rede haben Sie noch gesagt, das stimme; die Landesregierung hätte aus Ihrer Sicht mehr tun müssen. Das haben Sie in Ihrer ersten Rede gesagt.

Als Sie dann auf die Kurzintervention reagiert haben, haben Sie gesagt: Ich weiß gar nicht, was die Landesregierung wirklich getan hat, denn ich bin ja gar nicht Mitglied der Gesellschafterver-

sammlung. - Herr Barthel, seien Sie wenigstens in der letzten Landtagssitzung so ehrlich und sagen Sie ganz klar: Ja, es stimmt, wir haben in der Gesellschafterversammlung nicht genug getan; die Landesregierung hat in den letzten fünf Jahren nicht gehandelt.

(Beifall Die Linke und BVB/FW Gruppe)

Das ist ein Problem. Nicht nur die Freien Wähler, sondern auch wir als Linke haben das hier mehrfach beantragt. Eigentlich wollten wir die Landesregierung schon im Oktober 2021 dazu auffordern, schnellstmöglich mit der neuen Bundesregierung und mit der neuen Landesregierung in Berlin in Verhandlungen zu treten, um das Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr durchzusetzen. Das haben Sie abgelehnt. Sie haben uns erklärt, das brauchten Sie nicht. Das werde die Landesregierung sowieso machen.

Wissen Sie, ich glaube, Ministerpräsident Dietmar Woidke hat in dieser Legislatur so viele offene Briefe geschrieben wie noch nie zuvor. Er hat allen möglichen Menschen offene Briefe geschrieben, der Bundesregierung, seinem Freund Elon Musk usw. usf. Wieso haben Sie es nicht hinbekommen, zum Thema Nachtflugverbot wenigstens einmal einen öffentlichen Brief zu schreiben, wenigstens als Signal? Nicht einmal das haben Sie getan! Dann, Herr Barthel, können Sie sich nicht hier hinstellen und so tun, als ob Sie nicht hätten handeln können. Sie hätten handeln können, haben es aber nicht getan.

(Beifall Die Linke)

Wenn jetzt erklärt wird, der Ansatz der Freien Wähler funktioniere nicht, sage ich: Natürlich würde er funktionieren. Ich sage Ihnen sogar, wer das bestätigt, nämlich im Jahr 2013 ein damaliger Abgeordneter mit dem Namen Rainer Genilke.

(Eichelbaum [CDU]: Aber lange Zeit her!)

Er hat in einer Debatte im Landtag, damals noch im alten Landtagsgebäude, etwas sehr Treffendes gesagt.

(Eichelbaum [CDU]: Er hat sich verändert in der Zeit!)

Damals war er noch Abgeordneter auf der Oppositionsbank

(Eichelbaum [CDU]: Ein sehr aktiver Abgeordneter!)

- ein sehr aktiver Abgeordneter, das stimmt. Ich will ihn zitieren:

„Ich glaube aber, dass es rechtlich über ein Planergänzungsverfahren möglich ist.“

Er zitiert dann den Planfeststellungsbeschluss folgendermaßen:

„Ein begünstigender Verwaltungsakt darf, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, wenn der Widerruf im Verwaltungsakt vorbehalten ist und wenn die Behörde“

- jetzt kommt’s -

„aufgrund nachträglich eingetretener Tatsachen berechtigt wäre, den Verwaltungsakt nicht zu erlassen, und wenn ohne den Widerruf das öffentliche Interesse gefährdet würde.“

Ich glaube, dass 80 % der Häuser nicht adäquat geschützt sind, ist ein Umstand, der die Rechtsgrundlage dafür wäre, als Landesregierung zu handeln und das Nachtflugverbot durchzusetzen,

(Eichelbaum [CDU]: Nein, nein!)

mit ordentlichem Druck und mit ordentlicher Politik, wenn Sie sie machen würden.

(Beifall Die Linke - Eichelbaum [CDU]: Es ist juristisch nicht haltbar!)

Ich sage Ihnen: Die Linke bleibt sich bei diesem Thema wie auch bei allen anderen Themen treu. Es bleibt dabei, an unserer Positionierung hat sich nichts verändert. Wir haben das Nachtflugverbot versprochen. Wir müssen das Nachtflugverbot durchsetzen und jetzt endlich agieren. Deshalb stimmen wir dem Antrag der Freien Wähler zu. - Vielen Dank.

(Beifall Die Linke und BVB/FW Gruppe)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Abgeordneter von Gizycki.

(Vereinzelt Beifall B90/Grüne)

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Anlässlich der Annahme des Volksbegehrens für mehr Nachtruhe am BER erneuerte und bekräftigte dieser Landtag im November 2021 folgende Beschlüsse aus dem Jahr 2013:

Der Landtag forderte damals die Landesregierung im Zusammenhang mit der Annahme des entsprechenden Volksbegehrens auf, sich für ein „europa- und deutschlandweit einheitliches Nachtflugverbot für Flughäfen“ einzusetzen. Weiter:

„Nur durch eine einheitliche Lösung können die erheblichen wirtschaftlichen Nachteile ausgeglichen werden, die mit einer einseitig für den Flughafen BER geltenden Nachtflugbeschränkung verbunden sind.“

Der Landtag sprach sich ebenfalls dafür aus, dass „erneute und weitergehende Initiativen unternommen werden, um die Fluglärmbelästigung vor allem für das unmittelbare Umfeld, aber auch darüber hinaus noch weiter zu reduzieren.“

(Dr. Zeschmann [AfD]: „Noch weiter“!)

Soviel ich weiß, ist tatsächlich nicht viel passiert. Der Vorwurf, man tue zu wenig, ist daher völlig berechtigt.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Zeschmann [AfD] sowie Zu- ruf: Wow!)

Daran anlässlich der letzten regulären Sitzung des Landtags noch einmal zu erinnern, dafür habe ich außerdem sehr großes Verständnis. Die Wählergruppe hat das Thema sozusagen völlig zu Recht noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt.

(Vida [BVB/FW Gruppe]: Dann können Sie ja zustimmen!)

Der neue Vorschlag, den Sie hier vorlegen, ist sicherlich einen Versuch wert, keine Frage, aber ob das erfolgreich ist, wissen wir natürlich nicht.

(Vida [BVB/FW Gruppe]: Doch! Es liegt an Ihnen!)

Trotzdem könnte man diesen Versuch tatsächlich unternehmen.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Zeschmann [AfD] - Dr. Zeschmann [AfD]: Zusammen mit den Grünen haben wir die Mehrheit!)

Ich appelliere auch an die Landesregierung, sich das noch einmal genau anzugucken.

Allerdings setzt man sich im Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens umfassend auch mit den Lärmauswirkungen des Flugbetriebs auf das Flughafenumfeld auseinander. Um die Lärmauswirkungen auf die Anwohner zu begrenzen, enthält der Planfeststellungsbeschluss Auflagen zum aktiven und passiven Schallschutz.

Zum aktiven Schallschutz zählen die Regelungen der Betriebszeiten des Flughafens. Deswegen dürfen keine Flugzeuge zwischen 20:30 Uhr und 5:30 Uhr starten oder landen. Ausnahmen wurden schon angesprochen.

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein. Ich lasse keine Zwischenfrage zu. - Für den dennoch auftretenden Fluglärm enthält der Planfeststellungsbeschluss Auflagen zum passiven, also zum baulichen Schallschutz. Das sind umfassende Abwägungen der betroffenen Belange, insbesondere der Lärmschutzinteressen der Anwohner, gegenüber dem öffentlichen Verkehrsbedürfnis. Die Regelungen wurden auch höchstrichterlich bestätigt. Es besteht also eine erhöhte Bestandskraft dieser Regelungen.

Die Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses enthalten zwar einen Vorbehalt zur nachträglichen Änderung oder Ergänzung von Auflagen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm, das heißt aber nicht, dass die Behörde schalten und walten kann, wie sie will. Man kann aber, wie gesagt, den Versuch natürlich noch einmal starten. Allein, ich denke nicht, dass wir damit sehr erfolgreich wären.

Was inzwischen aber deutlich wurde: Die Versprechungen, die der Volksinitiative mit der Annahme ihrer Forderungen im Jahr 2013 gemacht wurden, waren leer. Die damalige Koalition hat der Demokratie in diesem Land damit überhaupt keinen Gefallen getan. Ich denke, so etwas gehört sich einfach nicht. Wenn man sozusagen schon weiß, dass man es nicht einhält, dann darf man hier nicht etwas anderes versprechen.

(Einzelbeifall B90/GRÜNE - Vida [BVB/FW Gruppe]: Was ist die Konsequenz daraus?)

- Na, dass man es damals nicht hätte machen sollen und dass man solche Sachen in Zukunft eben nicht tut,

(Vida [BVB/FW Gruppe]: Beim nächsten Flughafen ma- chen wir es anders!)