Protocol of the Session on June 20, 2024

Meine Damen und Herren, ich schließe Tagesordnungspunkt 21 und unterbreche die 108. Sitzung gemäß § 23 Abs. 1 GOLT. Wir machen morgen früh um 9.00 Uhr weiter. Schönen Feierabend! Guten Heimweg!

(Unterbrechung der Sitzung am 20.06.2024: 20.46 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung am 21.06.2024: 09.00 Uhr)

Guten Morgen meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße Sie und die Zuschauerinnen und Zuschauer zur Fortsetzung der 108. Sitzung des Landtags Brandenburg.

Vor Wiedereintritt in die Tagesordnung informiere ich Sie darüber, dass der unter Tagesordnungsunkt 36 aufgeführte Antrag „Warnungen des Deutschen Ärztetags ernst nehmen und Minderjährige vor schädlichen Auswirkungen des sogenannten Selbstbestimmungsgesetzes schützen“ auf Drucksache 7/9717 von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen worden ist.

(Beifall des Abgeordneten Rostock [B90/GRÜNE])

Als Bemerkung zur Tagesordnung möchte ich Ihnen mitteilen, dass am heutigen Sitzungstag die Tagesordnungspunkte 23 und 24 in Gebärdensprache begleitet werden.

Für den heutigen Sitzungstag wurde die ganztägige oder teilweise Abwesenheit von Herrn Minister Stübgen sowie der Damen und Herren Abgeordneten Dr. Berndt, Bessin, Hanko, Hoffmann, Hohloch, Muxel, Nicklisch, Schaller, Schäffer, Schieske, Teichner und Dr. Zeschmann angezeigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 22 auf.

TOP 22: Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr am BER: Brandenburg hat es in der Hand

Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Gruppe

Drucksache 7/9701

Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende BVB / FREIE WÄHLER Gruppe spricht Herr Abgeordneter Stefke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ja, BVB / FREIE WÄHLER bleiben sich auch in der letzten Sitzung treu und setzen sich für den Schutz der von Fluglärm Betroffenen im BER-Umfeld ein.

(Beifall BVB/FW Gruppe)

In dieser letzten Sitzung vor der Landtagswahl wollen wir Ihnen allen die Möglichkeit geben, Ihren Worten zum Thema „Nachtflug“ auch Taten folgen zu lassen. Blumige Wahlkampfversprechen hierzu haben die Wählerinnen und Wähler in den letzten Jahren - man kann fast sagen: Jahrzehnten - viele gehört; umgesetzt wurde nichts davon. Nicht einmal die Aufnahme in die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, SPD und Grünen im Jahre 2019 hat dazu geführt, dass von der Landesregierung oder der Mehrheit im Landtag wirklich etwas zur Verbesserung der Situation für die gesundheitlich vom Fluglärm betroffenen Anwohner unternommen wurde - und das alles mehr als zehn Jahre, nachdem das erfolgreiche Volksbegehren zum Nachtflugverbot vom Landtag angenommen wurde und alle Fraktionen versprochen hatten, sich für dessen Umsetzung einzusetzen.

Mehrere Anträge der Gruppe BVB / FREIE WÄHLER wurden in der Vergangenheit von der Mehrheit des Landtags abgelehnt. Ein vorgebliches Engagement der Landesregierung scheiterte angeblich immer am Bund und/oder an Berlin.

Nun zeigen wir Ihnen heute mit unserem Antrag auf, dass Brandenburg es selbst in der Hand hat, ein Verfahren zur Änderung des Planfeststellungsbeschlusses einzuleiten und durch Auflagen für einen besseren Schutz vor Fluglärm in der Nacht, und zwar in der gesetzlichen definierten Nacht von 22 Uhr bis 6 Uhr, zu sorgen - ein Verfahren, auf das das Bundesverwaltungsgericht bereits 2011 hingewiesen und welches es für zulässig und zielführend erklärt hat. Ich zitiere aus dem Urteil: Die Planfeststellungsbehörde habe sich im Planergänzungsbeschluss vorbehalten, nachträglich Auflagen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm festzulegen, zu ändern oder zu ergänzen. Dieser Vorbehalt habe eine Schutzwirkung für Dritte. Wie bereits im Urteil vom 16. März 2006 dargelegt, könne er auch für Maßnahmen des aktiven Schallschutzes genutzt werden bis hin zu einer teilweisen Aufhebung der Regelungen zum Flugbetrieb.

Warum die Landesregierung mehr als zehn Jahre lang von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat, ist mir, ist uns unverständlich.

(Beifall BVB/FW Gruppe und Walter [Die Linke])

Daher haben wir, BVB / FREIE WÄHLER, diesen Antrag eingereicht und bitten um Ihre Zustimmung zur Einleitung eines solchen Verfahrens. Ein Ergebnis wird damit natürlich nicht vorweggenommen. Die Behörde wird lediglich aufgefordert, dieses Verfahren einzuleiten und alle Prüfungen durchzuführen, alle Beteiligten dazu anzuhören, gegebenenfalls notwendige Gutachten zu veranlassen und Wege zu finden, den Schutz für die Betroffenen vor Fluglärm in der Nacht zu verbessern.

All Ihren bisherigen - wohlwollenden - Äußerungen zu dem erfolgreichen Volksbegehren zufolge kann es nur eine Zustimmung geben, weshalb ich an Sie appelliere: Lassen Sie Ihren Worten Taten folgen - endlich!

(Beifall des Abgeordneten Vida [BVB/FW Gruppe])

Ich freue mich auf die Debatte dazu und danke zunächst für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BVB/FW Gruppe)

Wir fahren mit dem Redebeitrag der SPD-Fraktion fort. Für sie spricht Herr Abgeordneter Barthel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste am Livestream und hier im Saal! Der Flughafen BER bietet der Region Berlin-Brandenburg eine attraktive Anbindung an den nationalen sowie den internationalen Flugverkehr und ist ein wichtiger Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung der Region. Für die profitable Bewirtschaftung des Flughafens sowie die erfolgreiche Umfeldentwicklung ist es notwendig, einen Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Interessen und dem Gesundheitsschutz der Anwohnerinnen und Anwohner der Flughafenregion zu erzielen.

Schaut man sich die Zahlen der Flugbewegungen am BER an, zeigen diese: Wir sind noch weit entfernt von der Zahl der Flugbewegungen vor Corona. Trotzdem: Jede Maßnahme zur Reduzierung der Fluglärmbelastung ist zu begrüßen.

Das Land Brandenburg und dieses Parlament setzen sich seit vielen Jahren dafür ein, die Belastungen für Anwohnerinnen und Anwohner des Flughafens kleinzuhalten. In diesem Sinne - das wurde hier schon gesagt - hat der Landtag das Festhalten an dem im Jahre 2013 angenommenen Volksbegehren für die Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbots am Flughafen Berlin-Brandenburg mit seinem Beschluss auf Drucksache 7/4533 im Dezember 2021 bekräftigt.

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein.

(Vida [BVB/FW Gruppe]: Ist dringend erforderlich!)

Das Land Brandenburg kann aber die zu Recht geforderte Nachtflugruhe zwischen 22 Uhr und 6 Uhr nicht allein durchsetzen; es ist auf die Mitwirkung aller Gesellschafter der FBB angewiesen. Das gilt auch für den jetzt von der Gruppe BVB / FREIE WÄHLER vorgeschlagenen Weg über eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses, um ein absolutes Nachtflugverbot zwischen 22 Uhr und 6 Uhr zu erreichen.

Diese Einigung wurde bisher nicht erreicht. Die Gründe dafür sind vielfältig. Ich sehe auch: Das Bemühen der Landesregierung um dieses Nachtflugverbot hätte deutlich intensiver sein können. Wie wir hier politisch weiterarbeiten wollen, liegt im Ermessen des neuen Parlaments und der neuen Landesregierung.

(Vida [BVB/FW Gruppe]: Gesundheitsschutz im Ermes- sen?)

An dieser Stelle möchte ich noch darauf verweisen, dass gerade aus Berlin und von den Kammern und Verbänden in Brandenburg immer lautere Forderungen nach mehr Langstreckenverbindungen zu hören sind. Damit steigt auch der Bedarf an Slots in den Tagesrandzeiten. Das verschärft diesen Konflikt natürlich. Wie dieser Konflikt aufgelöst werden kann, ist mir zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht klar.

Klar ist aber: Nur mit einer vollständigen Umsetzung des Schallschutzes für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner kann die notwendige Akzeptanz erreicht werden. Die Zahlen zur Umsetzung der ausgereichten Bescheide für die ASE-B sind in der Tat bedenklich. Der Flughafen muss alles versuchen, die Anwohner zu einer Umsetzung der ASE-Bau zu motivieren. Natürlich sehe ich auch das Problem, dass mit einer ASE-B aus dem Jahr 2013 heute keine vollständige Umsetzung der dort beschriebenen Maßnahmen mehr möglich ist.

(Zuruf des Abgeordneten Stefke [BVB/FW Gruppe])

Aber eine Teilumsetzung sollte von den Betroffenen schon ins Auge gefasst werden, wenn es bautechnisch möglich ist. Das

wäre zumindest meine Empfehlung. Wer hofft, dass er eine Erstattung der aufgrund der Preisentwicklung entstandenen Mehrkosten bekommt, dem sage ich, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.

Ich halte es deshalb für dringend notwendig, dass die FBB alle Anspruchsberechtigten nochmals anschreibt und auf die Verfristung der Ansprüche hinweist,

(Kalbitz [AfD]: Wieder Papier bemalen!)

wie es Minister Genilke in der letzten Ausschusssitzung angeregt hat.

Neben dem passiven Schallschutz muss weiter am aktiven Schallschutz durch die FBB gearbeitet werden. Ich will nur an zwei Punkte erinnern, die jetzt schon umgesetzt werden. In Sachen aktiver Schallschutz ist das Bahnenmanagement ein wichtiger Faktor zur Reduzierung der Belastungen. Die Routen nach zwei Jahren zu überprüfen, um eine Lärmminderung zu erreichen, halte ich auch für den richtigen Weg.

Drittens möchte ich daran erinnern, dass die Gesellschaft ihrer Verantwortung auch dadurch nachgekommen ist, dass sie lärmabhängige Entgelte für Starts und Landungen erhebt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! An der Umsetzung des Parlamentsbeschlusses zum Lärmschutz muss weiterhin gearbeitet werden. Ich bin mir sicher: Das nächste Parlament wird an diesem Thema dranbleiben. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD und CDU)

Es wurden zwei Kurzinterventionen angezeigt. Ich würde beide Abgeordneten gern hintereinander sprechen lassen, damit Herr Abgeordneter Barthel zusammenfassend antworten kann. - Herr Abgeordneter Stefke, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Barthel, es war nicht anders zu erwarten: Ihr Redebeitrag begann damit, dass Sie sich um die wirtschaftliche Entwicklung des Flughafens und seines Umfelds gesorgt haben. Einen Antrag, in dem es um den Schutz der von Fluglärm Betroffenen geht, so einzuleiten, ist sehr bemerkenswert.

Dann haben Sie gesagt, der Landtag setze sich seit Jahren dafür ein, die Situation zu verbessern. Können Sie mir bitte in der Erwiderung auf meine Kurzintervention - sollten Sie denn erwi- dern - aus dem Stand zwei oder drei Maßnahmen nennen, wodurch der Landtag dies in den vergangenen fünf Jahren aktiv getan hat, das heißt im Sinne der vom Fluglärm Betroffenen?

Ich erinnere an zwei Anträge, die wir eingebracht hatten, von Ihnen aber knallhart abgelehnt wurden. Der eine betraf die Forderung, den Anspruchsberechtigten auf Schallschutz die Mehrkosten, die seit Jahren entstanden sind, auszugleichen. Das haben Sie einfach abgelehnt; das halten Sie nicht für notwendig, das sei halt das Schicksal derjenigen, die entsprechende Anträge gestellt haben. Aus welchen Gründen auch immer - das interessiert Sie nicht - wurde das nicht umgesetzt.