Unterm Strich konnte der Untersuchungsausschuss nur einen Teil des Skandals aufdecken. Noch immer laufen die Untersuchungen des Rechnungshofes von Berlin zum Digitalen Medienhaus. Auch die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Berlin dauern an. Es fehlt auch noch der beim RBB-Verwaltungsrat in Auftrag gegebene umfängliche Compliance-Bericht. Erst wenn diese drei Untersuchungen abgeschlossen sind, wird sich ein vollständiges Bild ergeben.
Ich bin überzeugt, dass dieser Untersuchungsausschuss wichtig und richtig war. Wir haben entscheidende Erkenntnisse gewonnen, um diesen Skandal unter der Intendantin Schlesinger aufzuklären. Wir haben darüber hinaus wesentliche Erkenntnisse gewonnen, die uns helfen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftssicher zu reformieren. Beim RBB-Staatsvertrag haben wir schon damit begonnen - denn das ist notwendig. Ich bedanke mich bei allen, die dazu beigetragen haben, ganz besonders bei den Mitarbeitenden der Landtagsverwaltung. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Vielleicht eines vorweg: Da wir gerade mehr als ernüchternde Erkenntnis über den unzweckmäßigen Einsatz und die Verschwendung von Steuergeldern im Zusammenhang mit der Einsetzung der Untersuchungsschüsse 7/3 und 7/2 gewonnen haben, möchte ich hier klarstellen: Im Vergleich aller vier Untersuchungsausschüsse, die der Landtag in dieser Wahlperiode auf Initiative einer einzelnen Fraktion einsetzen musste, war der Untersuchungsausschuss zum RBB sicherlich derjenige, der noch am ehesten gerechtfertigt war. Gleich
wohl bin ich sehr froh, dass das eigentliche Ziel der AfD, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Gänze in Misskredit zu bringen, weit verfehlt worden ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir erinnern uns: Die mediale Berichterstattung im Sommer 2022 über die Verschwendung und Vetternwirtschaft im RBB war erschütternd. Nahezu täglich wurden neue Vorwürfe gegen die frühere Intendantin Schlesinger und den Verwaltungsratsvorsitzenden Wolf bekannt. Vieles ist seither Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen und unterliegt der juristischen Aufarbeitung durch Gerichte, die bis heute nicht abgeschlossen ist.
Der Untersuchungsausschuss hat sich von Beginn an mit den systemischen Fragen befasst, die den Aufbau eines solches Systems innerhalb des RBB ermöglicht haben, und in diesem Zusammenhang die Rolle der Rechtsaufsicht beleuchtet. Einfach formuliert war eine der zentralen Fragen: Hätte die Rechtsaufsicht von diesen Fehlentwicklungen frühzeitig Kenntnis erlangen und entsprechend einschränken müssen?
Anhaltspunkte, dass die brandenburgische Landesregierung die ihr zugewiesene eingeschränkte Rechtsaufsicht über den Sender vor Bekanntwerden der Missstände nicht ordnungsgemäß wahrgenommen hat, hat der Ausschuss nicht erkennen können.
Vielmehr hat ein System der organisierten Verantwortungslosigkeit im RBB dazu beigetragen, dass die ausufernde Selbstbedienungsmentalität der Clique um Frau Schlesinger grassieren konnte. Die Fragmentierung der Verantwortlichkeiten war für den Aufbau dieses intransparenten Systems sehr begünstigend.
Sehr geehrter Herr Scheetz, würden Sie mir Recht geben, dass - wenn es im Sender organisierte Verantwortungslosigkeit gibt - die Rechtsaufsicht gerade dafür da ist, bei so etwas einzuschreiten?
Zweitens: Würden Sie mir auch zustimmen, dass der Sachverständige, den, glaube ich, Sie oder wir zusammen benannt haben, Prof. Degenhart, genau das moniert hat - dass dieses Wegschauen, diese Nachtwächter-Rechtsaufsichtmentalität, genau dazu geführt hat, dass die Rechtsaufsicht nicht einschreiten konnte, und dass sie sich deshalb nicht dahinter verstecken kann, dass die Probleme beim RBB lagen, sondern die Rechtsaufsicht vielmehr dafür da ist, Probleme - Strukturprobleme - aufzudecken, indem sie eben tätig wird? Lässt sich also die kurze, flapsige, geradezu satirische Antwort „Nein“ halten?
Die Arbeit des Untersuchungsausschusses hat die Erkenntnis bestätigt, dass erst die extrem schwach agierenden Kontrollgremien der Rundfunkanstalt die Umgehung des Rundfunk- und Verwaltungsrats durch Einzelpersonen für ihre eigenen Interessen ermöglicht haben.
Zudem haben die vormalige, interne Revisionsstruktur und auch die Compliance-Beauftragte nicht die nötige Unabhängigkeit gehabt, um Missstände effektiv anprangern zu können. Kurzum: Der RBB hat versagt, die internen Kontrollmechanismen waren ein stumpfes Schwert.
Was können die Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses nun zur Verbesserung der Situation beim RBB beitragen?
Nun, Untersuchungsausschüsse haben es ja so an sich, dass sie nur Sachverhalte im Zeitraum bis zu ihrer Einsetzung betrachten können. Fakt ist allerdings, dass infolge der Dynamik ab Sommer 2022 bereits intensive Diskussionen zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg sowie im Hauptausschuss des Landtages stattgefunden haben und wesentliche Neuerungen bereits in eine umfassende Novelle des RBB-Staatvertrags eingeflossen sind, der zum 01.01. dieses Jahres in Kraft getreten ist.
So können wir heute sagen: Der neue RBB-Staatsvertrag nimmt genau jene Punkte in den Blick, die die Selbstbedienungsmentalität während der Intendanz Schlesinger und die Entkopplung des Senders von seinen realen wirtschaftlichen Herausforderungen möglich gemacht haben. Der neue Staatsvertrag ist beispielgebend für die Modernisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Lassen Sie mich einige zentrale Punkte, die das Arbeitsergebnis des Untersuchungsausschusses bestätigt hat, noch einmal in Erinnerung rufen. Erstens: Wir haben die Kontrollorgane des RBB ganz wesentlich gestärkt - dazu gehört, dass mit dem Direktorium künftig ein weiteres Organ eine Kontrollfunktion wahrnehmen wird und die Revision und die Compliance-Beauftragte unabhängig von der Intendanz agieren können. Zweitens: In diesem Zusammenhang werden auch die bestehenden Aufsichtsgremien durch Vorgaben in Bezug auf die Kompetenzen der Mitglieder ganz wesentlich gestärkt. Drittens: Die Landesrechnungshöfe haben noch mehr Kontroll- und Prüfrechte bekommen. Und viertens: Zudem haben wir eine Gehaltsobergrenze für die Intendanz eingezogen, sodass das Gehaltsgefüge innerhalb des RBB insgesamt auf ein gesünderes Maß schrumpft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Arbeit der Medien unterliegt aus sehr guten Gründen einem besonderen verfassungsrechtlichen Schutz. Daraus leitet sich das Gebot der Staatsferne der Rechtsaufsicht durch die Landesregierung ab. Diese agiert subsidiär - auch das hat der Untersuchungsausschuss in Form eines Rechtsgutachtens und einer Sachverständigenanhörung in aller Deutlichkeit herausarbeiten können.
Die Kontrolle der Arbeit des Senders obliegt zuvorderst den entsprechenden Kontrollgremien der Rundfunkanstalt, die ihrer Funktion in der deutlich nachgeschärften Variante des Staatsvertrages effektiv nachkommen sollten.
Abschließend möchte ich sagen: Trotz des defizitorientierten Fokus, den die Arbeit eines Missstände untersuchenden Ausschusses zwangsläufig mit sich bringt, bleiben ich und meine Fraktion glühende Verfechter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Wir haben die Hoffnung, dass der RBB auf Grundlage des novellierten Staatsvertrages nun in ruhigeres Fahrwasser kommt und seine journalistischen Kernkompetenzen wieder in den Mittelpunkt rücken. Seien Sie gewiss: Auch der nächste Landtag wird sehr genau hinsehen, wie sich der RBB in Zukunft aufstellt.
Abschließend möchte ich noch ganz herzlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung danken, namentlich Emma Gündel, Sarah Kreutziger, Elisabeth Schulze und Konrad Subocz, die uns sehr geholfen haben.
Ich würde gerne mit dem Dank an die Mitarbeiter der Verwaltung abschließen - vielen Dank, dass Sie uns begleitet haben! - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.