Protocol of the Session on June 20, 2024

Danke schön. - Als nächste Rednerin spricht Frau Abgeordnete Wernicke für die Gruppe BVB / FREIE WÄHLER.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Einschätzung zur Arbeit der Landesregierung finden Sie in den Sondervoten der Opposition zu diesem Zwischenbericht. Um es vorwegzunehmen: Es gibt zwei wesentliche Denkweisen, die die Arbeit der Landesregierung in diesem Untersuchungszeitraum charakterisieren. Am 15.01.2021 wird der Ministerpräsident in einem Zeitungsartikel der „Welt“ zur Notwendigkeit der Maßnahmen der Landesregierung zitiert. Er sagt:

„Ich werbe für die Einsicht in die Notwendigkeit. Das Virus ist gefährlich. Es geht um Leben und Tod.“

Mehr als drei Jahre später äußert er sich im Untersuchungsausschuss zu diesem Zitat wie folgt:

„Und drittens würde ich diese Aussage heute genauso wiederholen.“

Trotz der nunmehr vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse, der entschwärzten RKI-Protokolle, der nachgewiesenen Folgeschäden an der seelischen und körperlichen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, der gestiegenen Zahl der Fälle häuslicher Gewalt, des Bildungsdefizits usw. - und auch der Impfschäden - würde der Ministerpräsident weiterhin für die während der Pandemie getroffenen Maßnahmen der Landesregierung werben. Eine konstruktive Fehlerkultur innerhalb der Landesregierung? Fehlanzeige!

(Beifall BVB/FW Gruppe und AfD)

Die zweite Einstellung wurde bei meiner Frage, wer denn nun ganz konkret vorgeschlagen hatte, die Kinder in den Schulen drei Mal wöchentlich zu testen, deutlich. Gesundheitsministerin Nonnemacher schlängelte sich um eine Antwort herum. Nachfrage um Nachfrage erfolgte, letztendlich schwieg sie. Auch das ist eine Antwort.

(Beifall BVB/FW Gruppe sowie vereinzelt AfD)

Wer übernimmt denn nun die Verantwortung für diese Entscheidung? Dass sich Ministerin Nonnemacher dazu nicht äußerte, sagt viel aus - zu Werten und zu Tugenden. Ich hoffe, Ministerin

Nonnemacher ist wenigstens im Untersuchungsausschuss zu der Erkenntnis gekommen, dass die von ihr vorgeschlagenen und vertretenen Maßnahmen zu den Kollateralschäden bei den Kindern und Jugendlichen geführt haben.

(Beifall BVB/FW Gruppe und AfD)

Trotz deren Kenntnis haben die Landesregierung und die Regierungsfraktionen diese in Kauf genommen.

Die pandemische Lage war kein Korsett, welches den Rahmen von Entscheidungen vorgab. Sehr wohl hätten in Brandenburg andere Maßnahmen getroffen werden können.

(Beifall BVB/FW Gruppe sowie vereinzelt AfD)

Es waren die Kritiklosigkeit von Entscheidungsträgern wie dem Landesärztekammerpräsidenten und die Obrigkeitshörigkeit nachgeordneter Behörden, die dazu geführt haben, dass andere Stimmen aus der Wissenschaft nicht gehört, ja nicht einmal in Betracht gezogen wurden.

(Beifall BVB/FW Gruppe und AfD)

Der Ministerpräsident selbst sah sich in einer politischen Treue an die Beschlüsse der Video-Schaltkonferenzen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin bzw. dem Bundeskanzler gebunden und berief sich auf Artikel 83 ff. des Grundgesetzes. Allerdings ist dort der Umgang mit Bundesgesetzen geregelt, nicht mit den Beschlüssen irgendeiner Video-Schaltkonferenz zwischen Ministerpräsidenten.

(Beifall BVB/FW Gruppe und AfD)

Sehr geehrte Damen und Herren der Koalition, § 28a des Infektionsschutzgesetzes - zur Coronazeit - enthielt nie Muss-, sondern nur Kannbestimmungen. Nichts ist aktenkundig und nichts konnte bisher geklärt werden - wie die Maßnahmen der Landesregierung abgewogen wurden, wie das Ermessen ausgeübt wurde, wie die Auswirkungen auf die unterschiedlichen Bevölkerungs- und Altersgruppen geprüft wurden und welche Auswirkungen es auf die Wirtschaft haben würde. Was das RKI empfahl, war verpflichtend umzusetzen. Kritiklosigkeit hatten wir schon einmal. Das RKI und Herr Wieler hätten immer nur Empfehlungen abgegeben -

(Lachen des Abgeordneten Hünich [AfD])

das war aalglatt und in Dauerschleife zu hören. Wenn man darauf fixiert ist, gendergerecht zu sprechen, überhört man die verwendeten Verben.

(Beifall BVB/FW Gruppe und AfD)

Die Vorbereitung der Kabinettsentscheidungen erfolgte von Ministerin Nonnemacher, auch wenn sie sich um die Bestätigung

herumdrückt. Ministerpräsident Woidke erklärte jedoch, dass es vor jeder Kabinettssitzung ein Vierergespräch gab, an dem der MP, Vertreter der Staatskanzlei, der Innenminister und die Gesundheitsministerin teilgenommen haben. Die Gesundheitsministerin habe die Entscheidungsvorschläge für das Kabinett dort und dann auch im Kabinett vorgetragen. Die Abgeordneten haben die Entscheidung über die Maßnahmen zu verantworten, die sie im Plenum mit abgesegnet haben.

(Beifall BVB/FW Gruppe und AfD - Hünich [AfD]: Das sagte ich ja schon!)

Abschließend möchte ich darauf hinweisen: Niemand hat die vulnerablen Gruppen gefragt, ob sie zulasten der jüngeren Generation geschützt werden wollten. Sie wurden bevormundet. Ihnen wurde über Monate der Kontakt zu ihren Familien, Freunden und Bekannten genommen. Sie mussten einsam und ohne Kontakt zur Gesellschaft leben. Ist Ihnen bewusst, welche emotionalen und gesundheitlichen Schäden Ihre Entscheidungen bei allen Generationen verursacht haben?

(Beifall BVB/FW Gruppe und AfD)

Sie müssten bitte langsam zum Ende kommen.

Sehr gerne. - „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt.“ Das steht in Artikel 1 des Grundgesetzes. Das ist unser Leitgedanke - Ihrer sollte es auch sein. - Vielen Dank.

(Beifall BVB/FW Gruppe und AfD)

Danke schön. - Die Landesregierung hat Verzicht erklärt; sie wird sich nicht an der Debatte beteiligen. Daher kommen wir jetzt schon zur Abstimmung:

(Hünich [AfD]: Ha! Jawoll!)

Beschlussempfehlung und Bericht, Drucksache 7/9770, Untersuchungsausschuss 7/3 zur Untersuchung der Krisenpolitik der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung Covid-19 (UA Corona 2). Wer der Beschlussempfehlung und dem Bericht zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe, bitte! - Enthaltungen? - Damit wurde der Beschlussempfehlung einstimmig zugestimmt. Es gab Enthaltungen. Der Zwischenbericht wurde zur Kenntnis genommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 14 und rufe Tagesordnungspunkt 15 auf.

TOP 15: Bericht des Untersuchungsausschusses 7/4 zur „Untersuchung der Wahrnehmung der Rechtsaufsicht über die Rundfunkanstalt Berlin-Brandenburg durch die brandenburgische Landesregierung und Feststellung etwaiger Missstände betreffend die wirtschaftliche und rechtlich einwandfreie Verwendung finanzieller Mittel durch die Rundfunkanstalt Berlin-Brandenburg"

Beschlussempfehlung und Bericht des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der Wahrnehmung der Rechtsaufsicht über die Rundfunkanstalt Berlin-Brandenburg durch die brandenburgische Landesregierung und Feststellung etwaiger Missstände betreffend die wirtschaftliche und rechtlich einwandfreie Verwendung finanzieller Mittel durch die Rundfunkanstalt Berlin-Brandenburg

Drucksache 7/9778 (Neudruck)

Ich eröffne die Aussprache. Frau Abgeordnete Petra Budke beginnt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte.

(Beifall B90/GRÜNE)

Vorsitzende des Untersuchungsausschusses 7/4 Petra Budke:

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Zuschauende! Als es im Sommer 2022 die ersten Vorwürfe gegen den RBB und die damalige Intendantin Schlesinger gab, war die Entrüstung groß. Der Ruf nach Aufklärung wurde sehr schnell sehr laut - so laut, dass der Landtag im November 2022 die Einsetzung eines vierten Untersuchungsausschusses beschloss. Dieser nahm bereits einen Monat später seine Arbeit auf.

Der Landtag hatte uns primär den Auftrag erteilt, herauszufinden, ob die brandenburgische Rechtsaufsicht ihrer Aufgabe ordnungsgemäß nachgegangen ist. Uns als Ausschuss war klar: Diese Frage können wir nur beantworten, wenn wir uns selbst ein Bild machen und Licht ins Dunkel dieses Skandals bringen. Die Vorwürfe hatten es in sich: horrende Gehälter in den Führungsebenen, ein undurchsichtiges Bonussystem, der Vorwurf, dass der RBB die Kosten für private Abendessen und private Reisen übernommen hatte. Schnell zeichnete sich das Bild einer Rundfunkanstalt, die jedes Maß verloren hatte - und offenbar auch den Respekt vor den Beitragszahlenden.

Heute möchte ich Ihnen die drei wichtigsten Ergebnisse unserer Arbeit im Untersuchungsausschuss präsentieren. Erstens: Einige Vorwürfe gegen den RBB sind nicht belegbar. Sie sind - im Gegenteil - widerlegbar. Dazu gehört der Verdacht, dass der RBB vorsätzlich Akten und Dokumente vernichtet haben soll. Hierfür finden sich keine Anhaltspunkte.

(Hohloch [AfD]: Ja, wie kann es dann widerlegt sein? Das ist ja lächerlich!)

Auch konnte der Untersuchungsausschuss keine vertraglichen Verbindungen zwischen dem RBB und dem Ehemann der ehemaligen Intendantin feststellen.

Zweitens: Die wirtschaftliche Schieflage ist geerbt. Der Untersuchungsausschuss stellte fest, dass der RBB sowohl außertariflich bezahlten Angestellten als auch Tarifbeschäftigten überzogene Gehälter zahlte und einigen Mitarbeitenden sehr hohe Zulagen gewährte. Vorruhestandsregelungen, Hinterbliebenenver

sorgung, Ruhegelder an ausgeschiedene Direktorinnen und Direktoren sind ein Relikt aus Zeiten des SFB. Die Abschaffung hat der RBB nach der Fusion indes verschlafen.

Drittens: hausgemachter Modernisierungsstau. Vom Brandschutz bis zu zeitgemäßen, crossmedialen Arbeitsplätzen für Journalisten und Journalistinnen: Über Jahrzehnte wurde nicht in bauliche Maßnahmen investiert. Der Plan für das überdimensionierte Digitale Medienhaus hätte den RBB jedoch finanziell ruiniert. Der RBB wollte das Projekt zu 100 % fremdfinanzieren - das schien selbst einigen Kreditinstituten zu unsicher. Zum Glück lehnte die Rechtsaufsicht die staatliche Gewährleistungshaftung ab. Das und viel mehr hat der Ausschuss in 19 Sitzungen und bei der Vernehmung von 34 Zeuginnen und Zeugen herausgefunden und auf über 1 000 Seiten Abschlussbericht festgehalten.

Wir sind sogar gerichtliche Auseinandersetzungen eingegangen und haben dabei juristisches Neuland betreten. Wir hätten uns eine aufgeschlossenere Kooperation des RBB gewünscht. Einige Unterlagen wurden uns verzögert, stark geschwärzt oder gar nicht übersandt. Der RBB hätte unter der neuen Intendantin bei der Aufklärung eine Vorreiterrolle einnehmen können. Das hat er nicht getan. Damit hat er die Chance für einen transparenten Neustart leider verpasst.

Unterm Strich konnte der Untersuchungsausschuss nur einen Teil des Skandals aufdecken. Noch immer laufen die Untersuchungen des Rechnungshofes von Berlin zum Digitalen Medienhaus. Auch die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Berlin dauern an. Es fehlt auch noch der beim RBB-Verwaltungsrat in Auftrag gegebene umfängliche Compliance-Bericht. Erst wenn diese drei Untersuchungen abgeschlossen sind, wird sich ein vollständiges Bild ergeben.