Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! In drei Minuten auf Antworten zu 45 komplexen Fragestellungen einzugehen, ist schlichtweg nicht möglich. Für BVB / FREIE WÄHLER steht fest: Wohnen ist ein Grundrecht, auch wenn es sich im Grundrechtskatalog des Grundgesetzes nicht explizit wiederfindet. Bei der nächsten beabsichtigten Änderung sollte dies einen Gedanken wert sein.
Dabei geht es nicht allgemein ums Wohnen, sondern es geht um bezahlbares Wohnen. Eine Wohnung zu finden ist nicht unmöglich, aber in manchem Preissegment schon. Bei Eigentumswohnungen und Wohnungen im sogenannten frei finanzierten Wohnungsbau gibt es keinen Mangel, und hier ist die Preisskala nach oben offen. Im preisgebundenen, also sozialen Wohnungsbau brauchen Sie hingegen eine Wünschelrute oder gute Beziehungen, zu wem auch immer. Die Schlangen bei Wohnungsbesichtigungen erinnern von der Länge an die vor Banken und Sparkassen, als von ihnen nach der Wende das sogenannte Begrüßungsgeld ausgezahlt wurde. Das kann es doch aber nicht sein.
Von 2019 bis Ende 2023 sind in Brandenburg 3 935 Wohnungen aus der Mietpreis- und Belegungsbindung herausgefallen. Trotz geförderten Neubaus solcher Wohnungen sank der Bestand in diesem Segment von 23 595 auf 19 660 Wohnungen. Diese Entwicklung deutet darauf hin, dass es für die Durchschnittsverdiener in den nächsten Jahren eher weniger als mehr Wohnungen zu erschwinglichen Mieten geben wird und dass die sogenannte 30-%-Regel, die besagt, dass nicht mehr als ca. 30 % des Nettogehalts für die Warmmiete ausgegeben werden sollten, in weite Ferne rückt. Bei der Bruttowarmmiete, also der Miete inklusive der Nebenkosten in Form der allgemeinen Betriebskosten, kommt man damit ohnehin kaum noch aus.
Es wurde mangels Haushaltsmitteln auch keine neue Vereinbarung zur Verlängerung dieser Bindungen getroffen. Laut der Antwort der Landesregierung gab es bis vor Kurzem nicht einmal Gespräche mit Kommunen und Wohnungsbaugesellschaften dazu. Hier muss dringend umgesteuert werden, wenn wir nicht
wie in Mallorca ganze Zeltstädte von Obdachlosen auf den Straßen riskieren wollen. - Ich überziehe hier bewusst.
Es ist nicht jedermann möglich, in den berlinfernen oder ländlichen Raum zu ziehen, wo es noch moderatere Mietpreise gibt.
BVB / FREIE WÄHLER hätten einen Lösungsvorschlag: Um dem Trend vom sinkenden Bestand an mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen entgegenzuwirken, sollte das Land kreisliche Wohnungsbaugesellschaften und deren Gründung unterstützen und gezielt fördern.
Dies wäre sozusagen ein Mittelweg zwischen kommunalen Wohnungsbaugesellschaften auf Gemeindeebene und der Landesbaugesellschaft, die hier vorgeschlagen wurde. Die einen sind vielleicht zu klein, die andere wäre vielleicht zu groß.
BVB / FREIE WÄHLER wird in der kommenden Legislaturperiode neben anderem die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu einem Schwerpunktthema machen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Redebeitrag für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Frau Abgeordnete Ricarda Budke, bitte schön.
Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst herzlichen Dank an die Fraktion Die Linke für ihre umfangreiche Große Anfrage und auch großen Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium für deren Beantwortung. Frau Vandre hat schon darauf hingewiesen: Viele Informationen kamen auch aus den Kommunen. Viele Leute haben sich wirklich große Mühe gegeben, sie so zu beantworten, dass dies einen Mehrwert für die Debatte und auch für die nächste Legislaturperiode erbringt.
Damit liegen uns jetzt eine Menge Daten vor, die nicht nur beim Lesen, bei der Bearbeitung, beim Nachvollziehen und bei der genauen Analyse der Tabellen viel Fleiß erfordern, sondern auch des Bewusstseins bedürfen, dass hinter jeder Zahl ein Mensch steckt. Auch wenn die Zahl nicht allzu sehr gestiegen ist, so sind beispielsweise doch sehr viele Menschen von einer Zwangsräumung betroffen. Das steckt hinter diesen Zahlen, und das muss man immer mit betrachten.
Und - darauf wurde auch schon hingewiesen - die Fragen und Antworten zeigen sehr gut, was das grundsätzliche Problem unserer Wohnraumförderung ist: Wir fördern, der geförderte Wohnraum fällt dann unter die Belegungsbindungen, diese gelten für gewisse Zeiträume, dann laufen sie aus, und dann müssen wir eben wieder fördern. In diesem Dilemma stecken wir seit Jahren fest. Deswegen ist auch die Anzahl der Belegungsbindungen zurückgegangen. Die genauen Zahlen wurden gerade schon genannt. Das ist aber regional auch sehr unterschiedlich. In Cottbus zum Beispiel sind sie tatsächlich um zwei Drittel zurückgegangen. Ich glaube, der einzige Landkreis, in dem die Zahl gestiegen ist, war Oder-Spree.
Im ganzen Land werden wir in den nächsten zehn Jahren ungefähr ein Drittel des Wohnungsbestands, der sich aktuell in der Mietpreis- und Belegungsbindung befindet, hierfür verlieren. Das klingt erst einmal sehr dramatisch. Allerdings muss ich sagen, dass mir die Bewertung der Zahlen an einigen Stellen sehr schwerfällt, da es uns an einer Abschätzung fehlt, wie sich der Bedarf tatsächlich entwickeln wird. In einigen Regionen - auch das wird in diesem Dokument angesprochen - sind die Mieten so niedrig, dass sich auch ohne Wohnberechtigungsschein eine sehr günstige Wohnung findet. In anderen Regionen ist das schlichtweg unmöglich. Uns fehlt eine mittel- und langfristige Prognose des Bedarfs, die sich auch an demografischen Faktoren orientiert und kommunale Vorhaben einbezieht.
In jedem Fall wissen wir aber, dass wir langfristig aus diesem Kreislauf des Förderns, Herausfallens aus der Belegungsbindung und des erneuten Förderns herauskommen müssen. Umso wichtiger ist das Signal der Bundesregierung. Die neue Wohngemeinnützigkeit wurde im Kabinett beschlossen, die Beschlussfassung im Bundestag muss noch erfolgen. Hierbei geht es genau darum, diesen langfristig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, der nicht aus Bindungen herausfallen kann und das System durchbricht. Ich hoffe, dass das bei den kommenden Haushaltsverhandlungen im Bund auch entsprechend finanziell untersetzt wird.
Aber auch auf Landesebene sind sinnvolle Schritte gemacht worden, um hierbei voranzukommen. Die Mietpreis- und Belegungsbindung wurde für neu geförderte Projekte auf 35 Jahre verlängert, und wir haben dafür deutlich mehr Geld als ursprünglich geplant zur Verfügung gestellt. Zu Beginn der Legislaturperiode lag das Fördervolumen bei 100 Millionen Euro im Jahr, im Jahr 2022 bei fast dem Doppelten. Die Fördermittel kommen dadurch auch an mehr Orten im Land an.
An dieser Stelle will ich aber nicht unerwähnt lassen, dass das nur zum Teil das Verdienst des Landes ist und auch die Zuschüsse des Bundes, der Ampelkoalition, gestiegen sind.
Ich finde, dass diese Große Anfrage durchaus ein differenziertes Bild von der Situation im Land zeichnet und zeigt, wie unterschiedlich doch die Lage ist. Die Linke zieht in ihrem Entschließungsantrag politische Schlussfolgerungen daraus. Frau Vandre, Sie haben schon gesagt, dass einige, wenn nicht fast alle Ihrer Forderungen schon im Laufe dieser Legislaturperiode an unterschiedlichen Stellen diskutiert worden sind. Auf einige Dinge ist schon eingegangen worden. Ich glaube, dass sich an einigen Stellen - vielleicht leider - die Meinungen und Haltungen in der Koalition nicht grundlegend geändert haben, wie Sie sich wahrscheinlich auch schon gedacht haben.
Wir halten Förderrichtlinien für „Junges Wohnen“ und für studentisches Wohnen für sehr wichtig, um bei diesem Thema weiterzukommen. Vor allem brauchen wir Mechanismen, die für bezahlbares Wohnen sorgen. Dazu zählt, dass Fördergelder nur an
langfristig gemeinnützig arbeitende Akteure fließen dürfen, zum Beispiel an kommunale oder genossenschaftliche Wohnungsbauunternehmen. Diese sorgen in Brandenburg heute schon an vielen Orten für einen großen Anteil des bezahlbaren Wohnens. Dabei geht es also nicht nur um mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum, sondern auch um günstigen Wohnraum, der nicht in dieses Segment fällt.
Ich bedanke mich herzlich für diese Debatte und die Debatten, die wir in den letzten Jahren zu diesem Thema geführt haben; wir haben hier sehr oft auf Antrag der Linken darüber diskutiert. Ich bin mir sehr sicher, dass uns dieses Thema in der nächsten Wahlperiode weiterhin begleiten wird und dass die Zahlen aus der Großen Anfrage eine gute Grundlage für die Debatte sein werden.
Da es jetzt wirklich meine letzte Rede ist, möchte ich schließen mit einem herzlichen Dank an alle hier im Haus, die im Hintergrund diese Debatten und die wichtigen Auseinandersetzungen möglich gemacht haben.
Ob die Verantwortlichen für den Livestream, der Stenografische Dienst und die gesamte Landtagsverwaltung, die Damen und Herren in der Kantine - sie alle tragen zum Erfolg der Debatten in diesem Hohen Haus bei. Vielen Dank.
Herr Vizepräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke für die Debatte des heutigen Tages zu dem Thema „Wohnen und Bauen“ - nicht, dass es uns zum ersten Mal erreicht hätte; aber die Debatte gibt mir die Möglichkeit, angesichts des einen oder anderen Schwarz-Sehens, das ich heute festgestellt habe, mit einigen Fehlvorstellungen aufzuräumen. Ein Teil dessen, was wir hier gehört haben, war jedenfalls nicht besonders faktenbasiert; lassen Sie mich das an dieser Stelle so sagen.
Beginnen möchte ich mit dem Dank für die Anfrage an sich. Das, was wir im Ausschuss zu diesem Thema besprochen haben, ging oftmals auf Anträge Ihrer Fraktion zurück, Frau Vandre; vielen Dank auch dafür.
Ich darf mich aber auch bei all jenen bedanken, die es mit der Versorgung mit ausreichend Wohnraum im Land Brandenburg wirklich ernst meinen.
Der Neubau von Sozialwohnungen hat in dieser Legislaturperiode deutlich an Fahrt aufgenommen. Das kann man auch mit Zahlen belegen. Wir haben es außerdem - das wurde schon angesprochen - mit besonderen Bedingungen zu tun.
Im Rahmen der Wohnungsbauoffensive des Landes wurden in dieser Legislaturperiode bis 2023 immerhin 694 Millionen Euro ausgegeben; das entspricht knapp 4 500 Wohneinheiten. Damit
sind wir einen gewaltigen Schritt gegangen. Dafür darf ich zunächst einmal Ihnen danken, denn Sie sind der Haushaltsgesetzgeber. Wir haben, glaube ich, geliefert und umgesetzt.
Unser Ziel laut Koalitionsvertrag - Sie können gern nachlesen - waren 100 Millionen Euro pro Jahr. Das haben wir in keinem Jahr geschafft. Stattdessen haben wir die Summe jedes Jahr deutlich erhöht; zuletzt auf 206 Millionen Euro. Der soziale Wohnungsbau trägt also zur Aufrechterhaltung der Bauaktivitäten bei, und der Neubaubedarf ist natürlich unverändert hoch - deutschlandweit, aber natürlich auch in Brandenburg.
Die Kooperation von drei Potsdamer Genossenschaften zur Entwicklung des Krampnitzer Bergviertels ist ein gutes Beispiel dafür, wie die gemeinsame Entwicklung in Zeiten schwieriger Rahmenbedingungen im Wohnungsbau gelingen kann. Deshalb bin ich sehr froh, dass wir in dieser Woche immerhin 190 Millionen Euro, verteilt über die nächsten Jahre, bereitstellen konnten.
Auch in der Wohneigentumsförderung haben wir in den vergangenen Jahren eine Verbesserung der Rahmenbedingungen gesehen. Wir konnten die Nachfrage nach der Förderung trotz der Problematik der schlechten Rahmenbedingungen bei der Finanzierbarkeit - erhöhte Preise, höhere Zinslasten - steigern. Vor diesem Hintergrund war und ist es uns wichtig, dass wir im Brandenburger Bündnis für Wohnen im engen Austausch mit unseren Partnern nach Wegen und Lösungen und auch nach landespolitischen Spielräumen suchen. Das funktioniert seit Jahren sehr kooperativ. Ich will mich dafür auch heute bei unseren Partnern im Bündnis ausdrücklich bedanken.
Nicht nur uns treiben die Sorgen beim Wohnungsbau um; natürlich sind auch andere Bundesländer betroffen. Ich darf Ihnen sagen, dass wir von anderen Bundesländern immer wieder darum beneidet werden, dass wir das gesamte Geld wirklich umsetzen, sprich: investieren; das ist offensichtlich nicht überall der Fall. Deshalb haben wir meines Erachtens eine sehr gute Wohnraumförderung, die es ermöglicht, immer das gesamte Geld auszugeben. Das ist übrigens etwas, was mir auch die Bundesbauministerin immer wieder sagt.
Trotzdem lässt das allein noch keine Rückschlüsse auf die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum zu. Ich glaube, ein solcher Rückschluss würde zu kurz greifen; das ist von einigen Rednern schon aufgegriffen worden. Aufgrund der sehr heterogenen Wohnungsmärkte im Land Brandenburg lässt die Verteilung von Wohneinheiten mit Mietpreis- und Belegungsbindungen keinerlei Rückschlüsse darauf zu, wie viel bezahlbarer Wohnraum an den einzelnen Standorten des Landes tatsächlich verfügbar ist.
Insbesondere im weiteren Metropolenraum - Herr Münschke, das ist eben nicht Stahnsdorf - steht ohne Rücksicht auf mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum für alle Einkommensgruppen ausreichend bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung. Ich weiß, dass Herr Stefke das nicht ernst gemeint hat mit Mallorca. Aber es gehört ja auch zu Deutschland; daher passt es offensichtlich.
In den Jahren 2019 bis 2023 wurden insgesamt 791 Millionen Euro an Fördermitteln bereitgestellt. Mit diesen Mitteln wird der Bau von insgesamt 3 647 - Frau Vandre hat es angesprochen - mietpreis- und belegungsgebundene Wohneinheiten gefördert.
Warum haben wir keine Belegungsbindung gefördert oder, besser gesagt, mit null Euro gefördert? Weil es keinen Sinn ergibt, einfach nur zu fordern, vorhandenen Wohnraum zu sichern und das Geld lieber dafür auszugeben. Unsere Herangehensweise im Ministerium ist eine andere: Wir müssen mehr bauen, wir müssen mehr Angebote schaffen, wir müssen mehr Wohnungen errichten. Einfach nur das Beharren auf dem Istzustand wird das Problem des nicht ausreichenden Wohnungsangebots nicht lösen können.
Es ist mir relativ egal, wer unsere Förderung in Anspruch nimmt, das heißt, wer baut. Das möchte ich auch so deutlich sagen. Warum? Weil es a) die kommunalen Wohnungsgesellschaften bzw. die Genossenschaften allein nicht schaffen würden, das umzusetzen, was wir an Mitteln zur Verfügung gestellt haben. Und b) bekommt nur derjenige das Geld und darf das Projekt entwickeln, der unsere Regeln einhält, das heißt, der sich an unsere Wohnraumförderungsbedingungen hält. Das haben wir praktisch mit ins Heft geschrieben: Wer von uns Förderung haben will, muss unsere Regelungen befürworten. Wenn er das tut, dann darf er auch mit unserer Unterstützung rechnen.