Protocol of the Session on June 20, 2024

(Vereinzelt Beifall SPD und CDU)

Damit nicht genug - wir sind auch völlig neue Wege gegangen: Wir haben Quer- bzw. Seiteneinsteiger in der Finanzverwaltung eingestellt. So konnten wir insgesamt 119 Kolleginnen und Kollegen, die uns tatkräftig bei der Bewältigung der Grundsteuerreform unterstützt hatten, eine dauerhafte Perspektive bieten. Wir wissen, dass wir in den Finanzämtern gut ausgebildetes Personal brauchen, um die Aufgaben auch zukünftig zu erledigen. All diese Maßnahmen kosten Zeit, und sie kosten natürlich auch

Kraft - vor allem unser Bestandspersonal -, aber sie sind aus meiner Sicht alternativlos.

Neben der drängenden Aufgabe der Personalgewinnung müssen wir natürlich auch an die Personalbindung denken. Mit Abschluss der aktuellen Legislaturperiode werden wir insgesamt über 1 000 Beförderungen und Höhergruppierungen vorgenommen haben. Das ist nicht nur ein ziemlich guter Wert, wie ich finde, sondern auch ein deutliches Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung gegenüber unseren Kolleginnen und Kollegen der Steuerverwaltung. Wir haben auch frühzeitig damit begonnen, NOVA zu evaluieren - Frau Wernicke hat es angesprochen, und bei diesem Thema hat sie recht: Es war etwas starr. Aber wir sind dabei, die Abläufe anders zu organisieren.

Meine Damen und Herren, es ist gut und richtig, sich der Finanzverwaltung unseres Landes zu widmen und die Arbeit der mehreren Tausend Steuerbeamtinnen und -beamten zu würdigen. Zum Titel Ihrer Großen Anfrage und damit zur Arbeits- und Leistungsfähigkeit der Steuerverwaltung des Landes Brandenburg möchte ich daher abschließend feststellen: Erstens, schwerwiegende Fehler der Vergangenheit wurden korrigiert. Zweitens, wichtige Weichen für neues Personal sind gestellt. Und schließlich drittens - klarer Befund -: Wir haben noch einiges zu tun, um die Leistungsfähigkeit unserer Steuerverwaltung dauerhaft zu sichern - aber leisten kann sie und fähig ist sie auch. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Wir sind damit am Ende der Rednerliste. Ich beende die Aussprache; damit ist die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 15, Drucksache 7/9502, zur Kenntnis genommen.

Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse über den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke, Drucksache 7/9811, abstimmen. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer Vielzahl von Stimmenthaltungen ist der Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 10 und rufe Tagesordnungspunkt 11 auf.

TOP 11: Wohnraumförderung in Brandenburg (2019 - 2023)

Große Anfrage 16 der Fraktion Die Linke

Drucksache 7/9186

Antwort der Landesregierung

Drucksache 7/9624

Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke

Drucksache 7/9811

Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion spricht Frau Abgeordnete Vandre.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Werte Abgeordnete! Wir bleiben bei den Großen Anfragen und bei einem ebenso großen Zahlenwerk - und auch ich möchte natürlich damit anfangen, mich zu bedanken, und zwar bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung, die die Antworten auf diese Große Anfrage zusammengestellt haben. - Vielen herzlichen Dank!

(Vereinzelt Beifall Die Linke sowie des Abgeordneten Bretz [CDU])

Natürlich möchte ich Ihnen aber auch für die Antworten auf die vielen Kleinen Anfragen danken, die Sie dem Parlament im Laufe der letzten fünf Jahre zur Verfügung gestellt haben.

Mein Dank richtet sich auch an die Kommunen, besonders für die Zuarbeit beim Thema Wohngeld, also insbesondere an die Wohngeldstellen, weil sie hier sehr genaue Antworten darauf gegeben haben, wie die Praxis seit der Wohngelderhöhung aussieht - und ich möchte allen Abgeordneten, die sich vielleicht noch nicht so vertieft mit der Großen Anfrage befasst haben, empfehlen, in diese Antworten hineinzuschauen. Also vielen herzlichen Dank, auch an die Kommunen!

(Beifall Die Linke sowie der Abgeordneten Scheetz [SPD] und Petra Budke [B90/GRÜNE])

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben zum Ende der Legislatur eine Große Anfrage zur Wohnraumförderung eingereicht, die mit ihren 45 Fragen vielleicht nicht zu den umfangreichsten gehört, deren Beantwortung mit ihren detaillierten Tabellen aber viel Diskussionsstoff bietet, und zwar bezüglich der Bilanz eines Gesetzes, das dieses Jahr immerhin fünf Jahre alt wird: das Gesetz über die soziale Wohnraumförderung im Land Brandenburg.

Also, ziehen wir Bilanz: Was hat das CDU-geführte Infrastrukturministerium in den letzten fünf Jahren unternommen, um der zunehmenden Versorgungsknappheit in Bezug auf sozialen Wohnraum etwas entgegenzusetzen? Schauen wir uns die Zahlen an: Bei einem allgemeinen Draufblick könnte man den Eindruck gewinnen, dass das Infrastrukturministerium unglaublich viele Mittel zur Verfügung gestellt hat, um die soziale Wohnraumförderung zu unterstützten. In der Tat war es knapp eine Milliarde Euro, die seit 2019 in die soziale Wohnraumförderung geflossen ist - 729 Millionen vom Land, 270 Millionen vom Bund.

Wenn Sie allerdings ehrlich sind, werden auch Sie beim Betrachten der Zahlen einräumen müssen, dass diese Summe in den kommenden Jahren kaum mobilisierbar sein wird, weil dafür beispielsweise Zukunftsinvestitionsmittel zur Verfügung gestellt wurden, die in den nächsten Jahren wahrscheinlich nicht in diesem Umfang zur Verfügung stehen werden. Und wenn Sie sich tiefgehender mit den Zahlen befassen und sich fragen, was mit der einen Milliarde Euro real umgesetzt wurde, werden Sie - wie ich - schnell ins Zweifeln kommen, denn Sie werden feststellen müssen, dass seit 2019 die Mietpreis- und Belegungsbindungen von insgesamt 3 935 Wohnungen ausgelaufen sind - und im gleichen Zeitraum nur 3 647 Wohneinheiten entstanden sind. Das heißt, mit dieser einen Milliarde Euro haben wir es nicht einmal geschafft, die auslaufenden Bindungen zu kompensieren.

Anders formuliert: Die Mietpreis- und Belegungsbindungen haben sich verringert.

Tatsächlich muss das Infrastrukturministerium zugeben, dass in den nächsten fünf Jahren für weitere 3 791 Wohnungen die Bindungen auslaufen, sodass sich der zur Verfügung stehende soziale Wohnraum weiter reduzieren wird.

Für Mietwohnungsneubau und -sanierung - insgesamt sind 3 647 Wohneinheiten neu entstanden - standen zwischen 2019 und 2023 Fördermittel in Höhe von 704 Millionen Euro zur Verfügung. 2050 dieser Wohnungen sind in kommunaler Trägerschaft entstanden und 506 durch Genossenschaften gebaut worden. Sonst bilanzierte Investoren haben 1 000 Wohneinheiten entwickelt.

Wenn man sich genauer in die Zahlen begibt, erkennt man sehr große regionale Unterschiede. Beispielsweise sind im Havelland von den 732 neu entstandenen Wohnungen mit Bindung 609 von Investoren realisiert worden, während in Potsdam von den insgesamt 1 355 neuen Mietwohnungen allein knapp 1 000 von dem kommunalen Unternehmen gebaut wurden. Hier gibt es also mindestens eine Schieflage. Diese zeigt uns auch auf, dass insbesondere in den ländlichen Regionen wie Ostprignitz-Ruppin die kommunalen Unternehmen noch viel stärker dabei unterstützt werden sollten, die Bau- bzw. Sanierungstätigkeit auszubauen.

Eine weitere Zahl hat mich erschreckt. Wenn man berücksichtigt, dass 704 Millionen Euro für die Mietwohnungsbauförderung ausgegeben und gleichzeitig 55,5 Millionen Euro für die Realisierung von Eigentum aufgewandt wurden, dann muss man das in Relation zu dem entstandenen Wohnraum setzen und wird dabei feststellen, dass die Mietwohnungen mit einem Zuschuss von 138 000 Euro gefördert wurden, wohingegen das Wohneigentum mit 172 000 Euro gefördert wurde. Es gab also eine Bevorteilung des Wohneigentums gegenüber dem dringend benötigten Mietwohnungsbau. Das finde ich falsch.

Die Antwort der Landesregierung fördert einen weiteren Umstand zutage. Und zwar gab es, bevor die Kenia-Landesregierung gebildet wurde, hier im Haus verschiedene Debatten darüber, wie das Auslaufen von Bindungen gestoppt werden kann bzw. wie diese gehalten werden können. Unter dem damals von Frau Schneider geführten Infrastrukturministerium gab es noch das Ansinnen, Bindungen einfach zu verlängern, indem beispielsweise günstige Kredite zur Verfügung gestellt oder andere Lösungen gefunden werden.

Auf meine Frage, wie viele Verlängerungen auslaufender Bindungen es denn in den vergangenen fünf Jahren gegeben habe, musste das Infrastrukturministerium antworten: Keine einzige!

Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ein großer Fehler; denn wir befinden uns, wie ich anfangs schon dargestellt habe, in einer Spirale des Auslaufens von Mietpreis- und Belegungsbindungen. Diese Entwicklung können wir nur stoppen, indem wir die Regeln ändern und endlich dafür sorgen, dass Bindungen in diesem Land dauerhaft gelten.

(Beifall Die Linke)

Angesichts all dessen kann ich es nicht anders sagen: Die Landesregierung hat es in den vergangenen fünf Jahren nicht geschafft, den Entwicklungen, die wir gerade in allen Teilen des Landes spüren, wirksam etwas entgegenzusetzen. Denn trotz mehr Mitteln hat das Handeln der Landesregierung weder zu einer tatsächlichen Entlastung geführt noch das dringend notwendige Umdenken in der Wohnungspolitik bewirkt.

Deswegen legen wir Ihnen heute erneut einen Entschließungsantrag vor, der all unsere Forderungen, die wir hier in den letzten Jahren immer und immer wieder aufs Tableau gebracht haben, zusammenfasst.

Natürlich richtet sich die allererste Forderung auf mehr sozialen Wohnungsneubau. Die erste Lösung kann aus unserer Perspektive nur sein, dass wir zukünftig in kommunale, genossenschaftliche und gemeinwohlorientierte Träger investieren.

(Beifall Die Linke)

Denn nur diese haben Interesse daran, dass der Wohnraum auch über die Bindungen hinaus als sozialer Wohnraum erhalten bleibt.

Wir alle haben in unseren Kreisen doch in den letzten Jahren mitbekommen, was passiert, wenn Bindungen auslaufen: Die Miete wird bis zu dem maximal möglichen Betrag erhöht. Es kann keine öffentliche Kontrolle mehr darüber stattfinden, was mit dem ehemals geförderten Wohnraum passiert. Deshalb kann die Lösung nur sein, dass öffentliches Geld auch in öffentlichen Wohnungsbestand fließt.

Zum anderen haben wir auch die Bodenpolitik betrachtet und entsprechende Forderungen in unseren Katalog aufgenommen. Günstiger bzw. verfügbarer Boden der öffentlichen Hand ist die Voraussetzung dafür, dass auch künftig günstiger Wohnraum geschaffen werden kann.

Wir greifen erneut die Idee einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft auf. Damit soll der Tätigkeitsbereich der kommunalen Gesellschaften explizit nicht geschmälert werden. Die landeseigene Gesellschaft soll vielmehr ein zusätzliches Angebot insbesondere in den Kommunen bereitstellen, in denen es momentan kein kommunales Wohnungsunternehmen gibt. Deshalb fordern wir, dass eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft auf den Weg gebracht wird.

Ja, auch unsere Forderung nach einer eigenen Förderrichtlinie für die Schaffung von studentischem Wohnraum in Trägerschaft des Studierendenwerkes ist aus unserer Perspektive dringend notwendig, um die Wohnraumsituation in Brandenburg zu entspannen.

Wir legen Ihnen heute eine ganze Reihe von Forderungen vor, deren Realisierung die dringend notwendige Entlastung auf dem Wohnungsmarkt bringen könnte. Die Antworten der Landesregierung zeigen leider, dass genau dieser Schwung in den letzten fünf Jahren verpasst wurde. Das muss sich in der nächsten Legislaturperiode dringend ändern. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Für die SPD-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Mittelstädt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und zu Hause! Die Große Anfrage zur Wohnraumförderung im Land Brandenburg besteht aus 45 Fragen - wir haben es gehört - und bezieht sich auf den Zeitraum 2019 bis 2023. Diese

Große Anfrage darf wohl als vollumfänglich bezeichnet werden - zu Recht.

Ich darf dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung für die fachkompetente, detaillierte und vollständige Beantwortung danken. Das hat sicherlich eine Menge Arbeit verursacht.

Die Große Anfrage der Linken ist in fünf große Themenkomplexe aufgeteilt. Ich gehe nur auf die wesentlichsten ein, weil die fünf Minuten Redezeit schnell vorbei sind.

Frau Abgeordnete Vandre hat zu vielen Zahlen bereits ausgeführt. Insgesamt wurde von 2019 bis 2023 knapp 1 Milliarde Euro bereitgestellt; etwa 70 % davon waren Landesmittel. Der überwiegende Teil der mit den Mitteln geförderten Wohnungen entstand im Mietwohnungsbau; lediglich ein kleiner Teil wurde für Wohneigentum bewilligt.

Sehr erfreulich ist das Ergebnis der Auswertung der Situation in den Landkreisen; das kam in dem Vortrag von Frau Vandre doch etwas zu kurz. Weit über die Hälfte der neuen Mietwohnungen sind nämlich dort entstanden - auf dem Land. Und ja, alle diese geförderten Wohnungen sind an eine verlängerte Bindefrist gekoppelt.