Protocol of the Session on June 20, 2024

TOP 10: Arbeits- und Leistungsfähigkeit der Steuerverwaltung des Landes Brandenburg

Große Anfrage 15 der Fraktion Die Linke

Drucksache 7/9092

Antwort der Landesregierung

Drucksache 7/9502

Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke

Drucksache 7/9818

Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion spricht Herr Abgeordneter Kretschmer.

(Beifall des Abgeordneten Keller [SPD])

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu Beginn möchte ich mich im Namen meiner Fraktion bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums der Finanzen und für Europa für die umfangreiche Beantwortung der Großen Anfrage bedanken.

(Beifall Die Linke, SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Ich bin mir sicher, dass einige in der Finanzverwaltung jetzt die Diskussion am Bildschirm verfolgen - auch Ihnen ein herzliches Willkommen!

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine gut aufgestellte Steuerverwaltung ist für ein funktionierendes Gemeinwesen unverzichtbar. Das zeigt sich für jeden Bürger und jede Bürgerin deutlich dort, wo die öffentliche Hand nicht mehr investiert und wo nicht saniert werden kann. Sozialer Wohnungsbau mit preiswerten Wohnungen für Geringverdiener ist zum Fremdwort geworden. Bildung, Kinderbetreuung, Krankenfürsorge, Pflege im Alter usw. - all dies will und muss finanziert werden.

Die Steuerverwaltung ist aber nicht nur eine Einnahmenverwaltung; sie ist auch eine strukturbestimmende Verwaltung mit der Aufgabe, die Steuergesetze rechtmäßig, gleichmäßig und zeitnah durchzusetzen.

Mit den Antworten haben wir nun schwarz auf weiß, vor welchen Herausforderungen unsere Finanzverwaltung in den kommenden Jahren weiterhin stehen wird. So ist es erst in den vergangenen zwei Jahren gelungen, einen positiven Saldo bei der Personaleinstellung im Verhältnis zum Personalabgang zu erreichen. Wer als Finanzministerin dabei jedoch nur auf die angeblich unzureichenden Anstrengungen der unmittelbaren Amtsvorgänger des Ressorts

(Vogelsänger [SPD]: Genau!)

in Sachen Laufbahnausbildung für den mittleren und den gehobenen Steuerverwaltungsdienst verweist, darf dabei nicht vergessen, dass in der Zeit von 2005 bis 2009, in der die SPD den Finanzminister stellte, überhaupt nicht ausgebildet wurde. Richtig ist, dass erst in der Verantwortung eines Linken-Finanzministers mit der Ausbildung in der Steuerverwaltung wieder begonnen worden ist.

(Beifall Die Linke sowie des Abgeordneten von Gizycki [B90/GRÜNE])

Doch anstatt in der Vergangenheit festzuhängen, müssen die aktuellen Probleme weiter angegangen werden. Einige möchte ich an dieser Stelle benennen:

Das aktuelle Durchschnittsalter ist mit 48,56 Jahren im Vergleich zu 2015, als es bei 47,36 Jahren lag, weiter angestiegen. Der demografische Wandel ist auch in den Finanzämtern mit weiteren enormen Altersabgängen verbunden, welche es zeitnah zu ersetzen gilt, um den erforderlichen Wissenstransfer in der Steuerverwaltung sicherstellen zu können.

Der Anstieg der Fallzahlen von 2015 bis heute um rund 186 000 auf insgesamt 1 066 719 geht mit einem weiteren Anstieg der Arbeitsanforderungen einher. Trotz IT-Anwendungen und Digitalisierung ist der Arbeitsdruck gewaltig und steigt die Arbeitsverdichtung.

Auf eine Beförderung bzw. eine höhere Eingruppierung für die leistungsgerechte Erfüllung vermehrter Aufgaben können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter allerdings nur teilweise hoffen. So heißt es in der Antwort auf Frage 28:

„Zum letzten Beförderungsstichtag (06.09.2023) haben, unter Berücksichtigung der Beförderungen im Jahr 2023, insgesamt 1.750 Personen mindestens die Wertigkeit ihres Dienstpostens erreicht. Nach der Beförderungsrunde im Jahr 2023 verblieben 312 Personen im gesamten Bereich der Festsetzungsfinanzämter, die die formalen Voraussetzungen am Beförderungsstichtag für eine Beförderung erfüllten, jedoch aufgrund der haushälterisch begrenzten Beförderungsmöglichkeiten und unter Berücksichtigung ihrer Beurteilungsnote nicht für eine Beförderung ausgewählt wurden.“

Übersetzt heißt das, dass diese 312 Personen nicht adäquat für ihre eigentliche Aufgabenerfüllung bezahlt werden. Das, meine Damen und Herren, muss dringend geändert werden!

(Beifall Die Linke)

Darüber hinaus, meine sehr verehrten Damen und Herren, steht die brandenburgische Finanzverwaltung nicht nur mit Arbeitgebern aus der freien Wirtschaft im Wettbewerb, sondern auch mit dem Bund, dem Land Berlin und anderen Ressorts des Landes Brandenburg, zum Beispiel der Polizei. Deshalb muss die Wertigkeit der auszubringenden Stellen bei der Finanzverwaltung mit den Stellenanforderungen bzw. mit den Qualifikationen der Stelleninhaber dringend in Einklang gebracht werden.

Besorgniserregend ist die Zunahme der Anzahl der Krankheitstage je Mitarbeiterin und Mitarbeiter in der Steuerverwaltung von 29,3 Tagen im Jahr 2016 auf aktuell 34,5 Tage. Dies ist nicht nur der Coronazeit geschuldet, sondern auch Ausdruck der gestiegenen Arbeitsbelastung. Im Durchschnitt der letzten Jahre waren über 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jahr krank, was faktisch bedeutet, dass ein größeres Finanzamt wie zum Beispiel in Potsdam, Oranienburg oder Frankfurt (Oder) aufgrund von Krankheit permanent nicht besetzt wäre.

Meine Damen und Herren, auch wenn sich die Bearbeitungszeit laut bundeseinheitlicher Statistik der Einkommenssteuererklärungen aller Arbeitnehmer für den Veranlagungszeitraum 2022 im Jahr 2023 mit 47,2 Tagen im Vergleich zu 2022 - da war das Land Brandenburg mit einer Bearbeitungszeit von knapp 54 Tagen Vorletzter im Ländervergleich - leicht verbessert hat, darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Erledigungsquote, wie man der Antwort auf Frage 56 entnehmen kann, immer weiter abnimmt. Damit baut sich eine Welle nicht abschließend bearbeiteter Veranlagungsfälle auf, die zusätzliche Arbeitsbelastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet.

Dass diese Welle kein Phantom oder die Erfindung der Opposition ist, zeigt die Antwort auf meine Kleine Anfrage Nr. 3463, „Entwicklung der Anzahl der unbearbeiteten Steuererklärungen je Veranlagungsjahr“. Seit 2021 ist der Bestand der unbearbeiteten Steuererklärungen des Veranlagungsjahres 2020 exorbitant, auf insgesamt 121 918, gestiegen und verharrt auf gleichbleibend hohem Niveau. Nach Auskunft der Finanzministerin konnte der Bestand unbearbeiteter Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2022 von 120 297 - Stichtag 31.12.2023 - zwar auf 54 744 reduziert werden. Gleichzeitig sind aber 91 764 neue Erklärungen für den Veranlagungszeitraum 2022 eingegangen.

(Zuruf von Ministerin Lange)

Dies ist eine beunruhigende Entwicklung, weil sie zeigt, dass die Steuerverwaltung an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit gekommen ist. In dem Wissen um die enorme Arbeitsbelastung der Beschäftigten der Steuerverwaltung möchte ich Ihnen ein herzliches Dankeschön meiner Fraktion übermitteln!

Scheinbare Erfolgsmeldungen, wie sie die Finanzministerin in ihrer Vorbemerkung zur Großen Anfrage verkünden will, verpuffen dagegen angesichts der Realität. Darin heißt es - ich zitiere -:

„So konnte erreicht werden, dass in den Finanzämtern zum 01.01.2024 der höchste Stand der IST-Besetzung (ohne Auszubildende oder Anwärter) jeher zu verzeichnen ist (3.332).“

Schön! Schön, wenn man die Ist-Stellenbesetzung an der Anzahl der Köpfe bemisst. Leider sagt die Ist-Besetzung nichts über die

tatsächliche Stellenauslastung der bei den Finanzämtern und dem Technischen Finanzamt vorhandenen Stellen aus. Dies räumt die Finanzministerin in der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 3457 auch selbst ein. Darin heißt es - ich zitiere erneut -:

„Die in der Vorbemerkung zu der Großen Anfrage Nr. 15 genannte Zahl 3 332 stellt die Anzahl derjenigen Beschäftigten […] dar, die am 01.01.2024 in den Finanzämtern des Landes Brandenburg tätig waren, ohne Berücksichtigung einer etwaigen Teilzeitbeschäftigung. Die auf der gesetzlichen Grundlage des § 20 Abs. 2 Nr. 4 Haushaltsgesetz 2023/2024 basierende Berichterstattung über die Besetzung der Planstellen und Stellen zum 30.09.2023 weist dagegen die tatsächliche Stellenauslastung […] unter Berücksichtigung des Teilzeitumfangs der Bediensteten aus.“

Nach dieser Berichterstattung waren zum 30.09.2023 rund 277 Personalstellen eben nicht besetzt.

Meine Damen und Herren von der Koalition, gern hätte ich mich mit Ihnen und der Deutschen Steuer-Gewerkschaft im Ausschuss für Haushalt und Finanzen auf der Grundlage der Großen Anfrage zur Leistungsfähigkeit und zur Zukunft unserer brandenburgischen Steuerverwaltung intensiver ausgetauscht. Dies war von Ihnen leider - entgegen der parlamentarischen Praxis - nicht gewollt. Statt gemeinsam darüber nachzudenken, wie wir die Steuerverwaltung zukunftsfest aufstellen können, bleibt hier nur der Schlagabtausch im Plenum, und damit ist letztlich niemandem geholfen. Das finde ich sehr schade, weil ich davon ausgehe, dass auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Steuerverwaltung die Debatte hier interessiert verfolgen und eine entsprechende Erwartungshaltung haben.

Meine Fraktion hat sich deshalb Gedanken gemacht und einen Entschließungsantrag eingebracht. Mit diesem fordern wir die Erarbeitung eines Maßnahmenplans. Dazu gehören erstens eine objektive Personal- und Stellenplanung, die der Altersstruktur und dem Wandel der Arbeitswelt, insbesondere im Hinblick auf die Arbeitszeitflexibilität, Rechnung trägt; zweitens ein verbindliches Personalentwicklungskonzept, welches den kurz- und mittelfristigen Ausbildungsbedarf vollständig berücksichtigt; drittens die Steigerung der Attraktivität, zum Beispiel durch die Schaffung weiterer Verzahnungsämter und die Einführung einer Besoldungsstufe A 13 Z analog der Regelung im Bundesland Schleswig-Holstein; viertens die Schaffung der technischen und personellen Voraussetzungen für eine Steuerprüfung auf der Basis von KI-Anwendungen im Rahmen des Konsensverfahrens bzw. bundeseinheitlicher Verfahren.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Für die SPD hätte Herr Vogelsänger gesprochen, aber bei mir steht, dass er die Rede zu Protokoll gegeben habe.

(Vogelsänger [SPD]: Nein, nein, danach geht es nicht!)

- Nein? - Okay. Dann darf Herr Abgeordneter Vogelsänger für die SPD-Fraktion sprechen.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zuerst kommt von mir natürlich auch ein Dank für die Beantwortung. Einmal in der Rede soll ich auch der Linken danken: Danke auch für die Erarbeitung der Großen Anfrage. Uns liegt damit gutes Material für die Diskussion in der nächsten Legislaturperiode vor. Herzlichen Dank also an diejenigen, die das bewerkstelligt haben!

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE sowie vereinzelt Die Linke)

Kollege Kretschmer hat schon gesagt, wer jetzt alles zugeschaltet ist. Ich gehe davon aus, dass auch viele Steuerberaterinnen und Steuerberater zugeschaltet sind. Daher will ich einen kleinen Rückblick auf die letzten fünf Jahre geben: Ich glaube, im Monatstakt haben wir im Haushalts- und Finanzausschuss Hilfsprogramme für die Unternehmen, für die Menschen, für die Kommunen, für die Verbände verabschiedet. Diese Hilfsprogramme mussten dann auch, Frau Finanzministerin, von der Finanzverwaltung, von der Steuerverwaltung umgesetzt werden.

Ich will mich aber auch ausdrücklich bei denjenigen bedanken, die dann den Menschen geholfen haben: bei den Steuerberaterinnen und Steuerberatern, bei den Lohnsteuerhilfevereinen. Herzlichen Dank für Ihre großartige Arbeit in den letzten fünf Jahren!

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Ich komme zu dem - zumindest partiellen - Gedächtnisverlust bei den Linken. Wir haben zehn Jahre lang zusammen regiert.

(Kretschmer [Die Linke]: Was?!)

Wir haben viel Gutes getan, aber auch nicht alles richtig gemacht. Die Personalbedarfsplanung unter den beiden linken Finanzministern war keine gute - das kann man sich hier auch eingestehen. Das sage auch ich; ich war ja Teil der Regierung. Zur Ehrlichkeit in der Politik gehört es, dass man sagt, wenn man etwas nicht ganz richtig gemacht hat. Ich glaube, das ist auch gut so.