Jetzt werden Sie vermutlich fragen: Warum kommt ihr denn erst jetzt damit? - Das kann ich Ihnen sagen: weil in den vergangenen Monaten immer deutlicher wurde, wie groß das Problem ist, und weil mittlerweile auch klar ist, dass dieses Problem nicht kleiner, sondern größer wird. Denn die Investitionstätigkeit der Kommunen im Land Brandenburg stagniert. Die Gründe sind sicherlich vielfältig, doch eines ist klar: Viele Städte und Gemeinden in Brandenburg sind finanziell in einer schwierigen Lage. Sie benötigen angesichts stark gestiegener Löhne und Preise mehr Finanzmittel, damit sie als zentrale Säulen der öffentlichen Daseinsvorsorge ihre Aufgaben erfüllen können.
Insbesondere die stetig steigenden Ausgaben schränken die Spielräume für Investitionen und Tilgungen ein. In der Folge können viele notwendige und wichtige Investitionen, insbesondere in kleinen und ländlichen Kommunen, nur noch mit Fördermitteln umgesetzt werden.
Das ist aber keine dauerhafte Lösung. Einerseits sind diese Programme häufig überzeichnet. Andererseits verstärkt die Abhängigkeit von Fördermitteln die Ungleichheit zwischen den Kommunen. Die größeren haben in der Regel die Mittel, um mehrere Projekte vorzubereiten und, wenn das richtige Förderprogramm kommt, zuzuschlagen. Die kleineren können das nicht und haben teilweise sogar noch das Problem, dass sie die notwendigen Eigenmittel erst ansparen müssen; wenn die Eigenmittel dann vorhanden sind, ist das Programm aber auch schon wieder ausgeschöpft.
Meine Damen und Herren! Mit Förderprogrammen kann man als Land steuern, keine Frage. Aber die Abhängigkeit von Förderprogrammen schwächt die kommunale Selbstverwaltung und kommt tendenziell den stärkeren Kommunen mehr zugute als den schwächeren.
Hinzu kommt: Der Bedarf in den Städten und Gemeinden ist so groß, dass die Förderprogramme nicht ausreichen. Ich erinnere an den Zukunftsinvestitionsfonds des Landes Brandenburg. Mit diesem wurden 2021 90 Millionen Euro zur Umsetzung des Kommunalen Investitionsprogramms II - Bildung - zur Verfügung gestellt, um den Neubau, die energetische Sanierung und die Erweiterung von Schulen und Kitas zu fördern. 20 Millionen Euro waren für Kitaeinrichtungen vorgesehen. Von den insgesamt 744 gestellten Anträgen sind 442 bewilligt worden; mehr als 40 % der Anträge mussten abgelehnt werden.
Für Schulen lagen 168 Anträge vor. 65 Kommunen konnten eine Förderung erhalten. Hier standen dem Fördervolumen von 70 Millionen Euro Anträge mit einem Volumen von insgesamt 670 Millionen Euro gegenüber - eine fast zehnfache Überzeichnung!
Hinzu kommt: Förderprogramme sind oft aufwändig und kompliziert. Der aktuelle Mittelabfluss aus dem KIP zur Feuerwehr-Infrastruktur - 40 Millionen Euro sind im Topf - beträgt seit 2020 8 Millionen Euro oder gerade einmal 20 %.
Auch der Ausgleichsfonds des FAG - das Volumen beträgt 40 Millionen Euro pro Jahr - ist nicht die Lösung; er verzeichnet einen äußerst geringen Mittelabfluss. Das kann uns nicht zufriedenstellen.
Was heißt das konkret, zum Beispiel für die Kommune Wusterhausen? Dort ist vor einigen Jahren die Feuerwache abgebrannt. Der Übergangsbau genügt den sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen nicht mehr. Einen Neubau würde man gern errichten; allein, die Kommune kann die Förderprogramme des Landes aufgrund fehlender Eigenmittel nicht in Anspruch nehmen.
Meine Damen und Herren! Wir müssen deshalb die Investitionskraft der Kommunen insgesamt stärken. Viele Investitionen können nicht warten, bis gerade einmal das passende Programm aufgelegt wird und zufällig auch der Eigenanteil auf dem Konto ist. Kinder, die in Kitas oder Schulen gehen wollen, brauchen jetzt einen Kindergartenplatz oder eine Schule, nicht erst in vielen Jahren. Brücken müssen sicher sein; eine Sanierung kann nicht ewig warten.
Deshalb schlagen wir Ihnen vor - erstens -, ab dem 1. Januar 2025 die Fortsetzung des derzeit geltenden Vorwegabzugs in Höhe von 70 Millionen Euro zu streichen und diese Summe den Kommunen als investive Schlüsselzuweisungen zur Verfügung zu stellen. Die Minderung der finanziellen Verbundmasse durch den Vorwegabzug soll also ab 2025 entfallen. Die frei werdenden Mittel in Höhe von 70 Millionen Euro sollen den Kommunen jährlich durch Änderung des Finanzausgleichsgesetzes als investive Schlüsselzuweisungen zur Verfügung gestellt werden.
Zweiter Vorschlag: Die ILB soll den Kommunen zinslose Darlehen für Investitionen zur Verfügung stellen, und zwar mit Laufzeiten, die bis zur Länge der Abschreibungszeit wählbar sind, wobei das Land die Zinskosten übernehmen soll. Das klingt zunächst einmal sehr herausfordernd. Damit aber die Tilgung der Investitionskredite für die Kommunen sicher erwirtschaftet werden kann und um die zukünftigen Instandhaltungen und Modernisierungen, beispielsweise von Schulgebäuden, ebenso leisten zu können, sollen sich die Laufzeiten an den zu erwirtschaftenden Abschreibungen orientieren dürfen. Denn wenn schneller getilgt wird, als die Investitionen abgeschrieben werden, fehlen der Kommune aufgrund der bilanziellen Vorschriften diese finanziellen Mittel, um die geschaffenen Werte dauerhaft erhalten oder neue Investitionen anstoßen zu können.
Drittens schlagen wir Ihnen vor, dass die investiven Schlüsselzuweisungen zur Tilgung von Investitionskrediten herangezogen werden können, damit insbesondere kleinere Kommunen große Investitionen schneller umsetzen können, da sie ansonsten die investiven Schlüsselzuweisungen erst über mehrere Jahre ansparen müssten. Das würde das Land übrigens keinen Cent kosten, hätte aber eine große Wirkung. Aktuell muss eine Gemeinde, die eine Grundschule bauen will, die investiven Schlüsselzuweisungen über mehrere Jahre ansparen. Bis das Geld zusammengekommen ist, sind die Baukosten gestiegen und die Kinder schon aus dem Grundschulalter heraus.
Wesentlich sinnvoller wäre es da, die Schule gleich kreditfinanziert zu bauen, um die investiven Schlüsselzuweisungen der kommenden Jahre für die Kredittilgung verwenden zu können.
Meine Damen und Herren! Das sind unsere Vorschläge, um die Kommunen sehr schnell in ihrer Investitionskraft zu stärken. Da jetzt das Argument kommen wird: „Wir haben in dieser Wahlperiode nur noch ganze drei Monate, diese Regelung auf den Weg
zu bringen“, sage ich schon an dieser Stelle: Wir haben für die Verabschiedung von Gesetzen schon sehr viel weniger Zeit benötigt. - Es ist also möglich, wenn man es denn will, dieses Investitionsstärkungsprogramm auf den Weg zu bringen.
Wir bitten Sie deshalb um die Überweisung des Gesetzentwurfs und des Antrages federführend an den Finanzausschuss. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Frau Johlige, die ersten beiden Sätze ihres Eingangsstatements teile ich zu 100 %.
Dazu haben wir 100 % Übereinstimmung; das gilt aber nicht für alles andere. Ronny hatte schon Angst, dass ich mit euch jetzt zu hart umgehen könnte. Aber: Nein, nein.
Wie der Antragssteller zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes richtig feststellt, soll an der Verbundquote von 22,43 % für die Ausgleichsjahre 2025 und 2026 festgehalten werden. Das wird auch festgeschrieben. Richtig ist ferner die Aussage, dass die Vereinbarung in der Fortschreibung des Finanzausgleichsgesetzes 70 Millionen Euro für die Jahre 2025 und 2026 beträgt.
Völlig außer Acht lässt die Linke - das gehört zur Ehrlichkeit auch dazu; Sie haben es mit keinem Wort erwähnt -, wie dieser Kompromiss mit den kommunalen Spitzenverbänden zustande gekommen ist. Ich erinnere daran, dass der coronabedingt war; denn die Verständigung erfolgte unter der Maßgabe, dass über 850 Millionen Euro unseren Kommunen in diesen schwierigen Haushaltsjahren, bei wegbrechenden Gewerbesteuereinnahmen, zugeflossen sind.
Ich bin Kaufmann. Unter Kaufleuten gibt es einen guten Grundsatz: Absprachen sind einzuhalten. - Ich möchte an dieser Stelle wiederholen: Starke Kommunen sichern den Zusammenhalt in unserem Land. Davon haben wir uns und werden wir uns auch zukünftig leiten lassen. Die kurzfristige Entlastung, wie sie hier vorgeschlagen wird, wird die strukturellen Probleme, welche das Symmetrie-Gutachten aufgezeigt hat, nicht lösen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an die Absenkung der Verbundquote - die ich nicht teile.
Schauen wir uns bei konstanter Verbundquote einmal die Einnahmen an. Die Zahlen könnte ich jetzt alle aufführen. Ich nenne bloß zwei: 2018 hatte das Land noch 8,1 Milliarden Euro eingenommen, im Jahre 2023 waren es 10,709 Milliarden Euro. Die
Kommunen partizipieren durch die Verbundquote an steigenden Einnahmen des Landes. Also: 2 Milliarden Euro mehr; 20 % davon sind 400 Millionen Euro. Das kann man schnell ausrechnen.
Unter Beachtung einer differenzierten Betrachtung bedeutet dies, dass sich die Einnahmesituation der Kommunen insgesamt positiv entwickelt hat; ein Ausnahmejahr war 2020. Natürlich sind inflationäre Entwicklungen dabei zu berücksichtigen, auch im Landeshaushalt.
Zur Bewertung der Investitionsquote in unseren Kommunen verweise ich nochmals auf den Bericht des Landesrechnungshofes aus dem Jahr 2023. Es ist nämlich nicht so, wie Sie behauptet haben, dass die Investitionsquote rückläufig sei, sondern sie ist in den letzten Jahren stark nach oben gegangen, nämlich auf über 17 % bzw. 18 %, wenn ich mich nicht täusche.
Ich möchte an dieser Stelle auch nicht den Hinweis versäumen, dass wir bei den Zuweisungen des Landes je Einwohner im Vergleich der Flächenländer - und zwar aller Flächenländer, Ost und West - auf Platz 2 liegen. Das bedeutet: Unsere Kommunen haben eine auskömmliche Ausstattung, wenn man es pro Einwohner betrachtet.
Jetzt könnte ich fortführen; das führte aber zu weit. Meine Nachredner werden sicherlich noch auf die zwei weiteren Vorschläge eingehen. Ein Vorschlag lautet, über die ILB Hunderte Millionen Euro Investitionsdarlehen zur Verfügung zu stellen. Vielleicht überlegt sich der eine oder andere, welche Belastung auf den Landeshaushalt zukäme, wenn wir diese Darlehen den Kommunen zinsfrei zur Verfügung stellen würden. Das gehört zu einer inhaltlichen Betrachtung dazu. Man kann zu einer Entscheidung kommen; aber wie diese aussieht, dem will ich nicht vorgreifen.
Der letzte Vorschlag, Frau Johlige, den Sie gemacht haben, ist für mich wirklich diskutabel. Wir wissen nämlich, dass einzelne Kommunen möglicherweise - das können sie heute nicht - die Investitionspauschalen zur Tilgung nehmen sollen. Das ist eine Aufgabe, der sich der nächstfolgende Landtag stellen sollte.
Nach meinem Dafürhalten sollten wir nichts schlechtreden. Wir sollten aber in der Betrachtung die Mai-Steuerschätzung berücksichtigen. Die Finanzministerin hat ausgeführt, dass sich der Finanzhimmel getrübt hat. In diesem Haus wird sicherlich in nicht allzu langer Zeit der nächste Haushalt beschlossen. Da muss man schauen, wie sich die kommunizierenden Röhren der Landeseinnahmen und der Einnahmen der Kommunen verhalten.
Bitte betrachten Sie dabei, dass man aus dem Finanzausgleichsgesetz nicht einfach 70 Millionen Euro herausnehmen kann. Wo sollen wir die 70 Millionen Euro denn wegnehmen? Bei § 16, mit dem wir finanzschwache Kommunen bei den Investitionen unterstützen? - Ich befürworte das nicht. Wir haben unterschiedliche Einnahmesituationen in unseren Kommunen. Wir haben Veränderungen. Wir müssen handlungsfähig bleiben.
Der Vorschlag, den Sie heute gemacht haben, kommt nicht nur spät, sondern ist aus meiner Sicht auch nicht zielführend, weil man das Gesamte betrachten muss. Wir haben miteinander vereinbart, dass das Symmetriegutachten in Auftrag geben wird. Ich erwarte, dass der Landtag aus dem Symmetriegutachten auch für die Finanzierung der Kommunen die richtigen Schlüsse zieht. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Ehe ich meine Rede beginne: Frau Johlige, es ist schon dreist und unglaublich, was Sie hier abliefern. Ich hatte hier im April für unsere Fraktion ein sehr gutes Konzept vorgestellt, wie man die Kommunalfinanzen wesentlich verbessern könnte. Was hat Ihre Fraktion gemacht? Natürlich - wie alle meine Vorschläge, die ich im Laufe dieser Legislaturperiode geliefert habe - alles abgelehnt! Sie haben unseren Vorschlag nur deshalb abgelehnt, weil Sie ideologisch so verbrämt sind,
dass Sie nur noch gucken: „Absender AfD? Weg damit!“ Inhaltlich wird gar nicht mehr geguckt. Das ist unglaublich!
Dann haben Sie auch noch abgekupfert. Das kann ich Ihnen nachher noch beweisen. Unglaublich, was Sie hier abliefern!
Sie haben jetzt Ihr Herz für die Kommunen entdeckt? Darüber kann ich nur noch lachen. Warum haben Sie unserem Antrag, der wesentlich weiter geht, nicht zugestimmt?
Jetzt komme ich zu meiner Rede. Ich muss schon zugeben, dieser Tagesordnungspunkt hat mich doch etwas irritiert. Es ist immer gut, etwas für die Verbesserung der Kommunalfinanzen zu tun; das habe ich reichlich getan. Sie wissen, dass dies immer mein großes Anliegen war, und das wird so bleiben; denn ich bleibe weiterhin Kommunalpolitikerin.