eingestellt worden sind, da auch im Ergebnis beider Ermittlungen ein Täter nicht ermittelt werden konnte.
Im Rahmen der bestehenden Partnerschaft Polizei-Schule suchten Bedienstete der Revierpolizei Ludwigsfelde am Folgetag die Schule auf und stimmten mit der Schulleitung unter anderem Kommunikations- und Meldewege ab. In den Folgetagen wurde der Bereich der Schule verstärkt in die Streifentätigkeit einbezogen.
Die Schneeballwerfer waren 14 und 16, der vom Schneeball Getroffene 13 Jahre alt. Da es sich bei den Unterstützern um schulfremde Personen handelte, die im Zuge der im Anschluss an den Vorfall geführten strafrechtlichen Ermittlungen nicht identifiziert werden konnten, ist das Alter nicht bekannt.
Dem Vernehmen nach soll es an der Goetheoberschule Trebbin am 16. Januar 2024 zu einer gewaltsamen „Unterstützungsaktion“ gekommen sein. Demnach sei zunächst ein Schüler aus einer Willkommensklasse von einem Schneeball getroffen worden. Der getroffene Schüler habe Familienmitglieder zur Unterstützung herbeitelefoniert. Diese seien nach Unterrichtsende eingetroffen und hätten einheimische Schüler bedroht und verprügelt. Die Opfer der Racheaktion seien mit Verletzungen nach Hause gefahren. Die Eltern wurden von der Schulleitung über den Vorfall am 16. Januar 2024 wie folgt informiert: „[…] über den Vorfall informieren, der sich gestern (16.01.24) nach Unterrichtsschluss an unserer Schule zugetragen hat. Während der Hofpause gab es eine Auseinandersetzung, die dazu geführt hat, dass Schulfremde, uns zum Großteil unbekannte Personen um 14 Uhr auf einzelne Schüler*innen gewartet haben. Diese Personen haben drei Schüler unserer Schule angegriffen und verletzt, mindestens ein weiterer Schüler wurde bedroht. Wir haben sofort die Polizei gerufen und gestern Anzeige erstattet. Leider waren bis zum Eintreffen der Polizei die Täter schon nicht mehr anzutreffen. Als Schule haben wir erste Maßnahmen getroffen (beispielsweise die Aufsichten verstärkt, Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen) […].“ Das Phänomen derartiger „Unterstützungsaktionen“ mit bis zu zweistelliger Unterstützerzahl aus dem familiären oder ethnischen Kontext pro Streitpartei ist erst seit 2015 verstärkt bekannt geworden, insbesondere in Flüchtlingseinrichtungen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Nationalität hatten der Schneeballwerfer, der vom Schneeball Getroffene und die Unterstützer jeweils?
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zur Einordnung des Vorfalls möchte ich darauf verweisen, dass sich Schüler in der Hofpause mit Schneebällen beworfen hatten. Dies wurde von der aufsichtführenden Lehrkraft geduldet, da es sich um ein kind- und jugendtypisches Verhalten handelt. Ein Schüler, der von einem Schneeball getroffen, jedoch nicht verletzt worden war, wertete dies als Angriff gegen sich und reagierte in der Folge nicht angemessen. Er rief die schulfremden Jugendlichen herbei, mit denen es in der Folge zu weiteren Auseinandersetzungen kam.
Im Zusammenhang mit dem in Rede stehenden Vorfall wurden durch die Staatsanwaltschaft Potsdam zwei Ermittlungsverfahren jeweils gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Körperverletzung gemäß § 223 StGB geführt, die nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung
eingestellt worden sind, da auch im Ergebnis beider Ermittlungen ein Täter nicht ermittelt werden konnte.
Im Rahmen der bestehenden Partnerschaft Polizei-Schule suchten Bedienstete der Revierpolizei Ludwigsfelde am Folgetag die Schule auf und stimmten mit der Schulleitung unter anderem Kommunikations- und Meldewege ab. In den Folgetagen wurde der Bereich der Schule verstärkt in die Streifentätigkeit einbezogen.
Der Schneeballwerfer besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft, der vom Schneeball Getroffene die syrische Staatsbürgerschaft. Die Staatsbürgerschaft der Unterstützer ist nicht bekannt.
Dem Vernehmen nach soll es an der Goetheoberschule Trebbin am 16. Januar 2024 zu einer gewaltsamen „Unterstützungsaktion“ gekommen sein. Demnach sei zunächst ein Schüler aus einer Willkommensklasse von einem Schneeball getroffen worden. Der getroffene Schüler habe Familienmitglieder zur Unterstützung herbeitelefoniert. Diese seien nach Unterrichtsende eingetroffen und hätten einheimische Schüler bedroht und verprügelt. Die Opfer der Racheaktion seien mit Verletzungen nach Hause gefahren. Die Eltern wurden von der Schulleitung über den Vorfall am 16. Januar 2024 wie folgt informiert: „[…] über den Vorfall informieren, der sich gestern (16.01.24) nach Unterrichtsschluss an unserer Schule zugetragen hat. Während der Hofpause gab es eine Auseinandersetzung, die dazu geführt hat, dass Schulfremde, uns zum Großteil unbekannte Personen um 14 Uhr auf einzelne Schüler*innen gewartet haben. Diese Personen haben drei Schüler unserer Schule angegriffen und verletzt, mindestens ein weiterer Schüler wurde bedroht. Wir haben sofort die Polizei gerufen und gestern Anzeige erstattet. Leider waren bis zum Eintreffen der Polizei die Täter schon nicht mehr anzutreffen. Als Schule haben wir erste Maßnahmen getroffen (beispielsweise die Aufsichten verstärkt, Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen) […].“ Das Phänomen derartiger „Unterstützungsaktionen“ mit bis zu zweistelliger Unterstützerzahl aus dem familiären oder ethnischen Kontext pro Streitpartei ist erst seit 2015 verstärkt bekannt geworden, insbesondere in Flüchtlingseinrichtungen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Tathandlungen begingen die Unterstützer und gegebenenfalls der vom Schneeball Getroffene im Einzelnen?
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zur Einordnung des Vorfalls möchte ich darauf verweisen, dass sich Schüler in der Hofpause mit Schneebällen beworfen hatten. Dies wurde von der aufsichtführenden Lehrkraft geduldet, da es sich um ein kind- und jugendtypisches Verhalten handelt. Ein Schüler, der von einem Schneeball getroffen, jedoch nicht verletzt worden war, wertete dies als Angriff gegen sich und reagierte in der Folge nicht angemessen. Er rief die schulfremden Jugendlichen herbei, mit denen es in der Folge zu weiteren Auseinandersetzungen kam.
Im Zusammenhang mit dem in Rede stehenden Vorfall wurden durch die Staatsanwaltschaft Potsdam zwei Ermittlungsverfahren jeweils gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Körperverletzung gemäß § 223 StGB geführt, die nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung
eingestellt worden sind, da auch im Ergebnis beider Ermittlungen ein Täter nicht ermittelt werden konnte.
Im Rahmen der bestehenden Partnerschaft Polizei-Schule suchten Bedienstete der Revierpolizei Ludwigsfelde am Folgetag die Schule auf und stimmten mit der Schulleitung unter anderem Kommunikations- und Meldewege ab. In den Folgetagen wurde der Bereich der Schule verstärkt in die Streifentätigkeit einbezogen.
Die Tathandlungen des vom Schneeball Getroffenen sind nicht bekannt. Die Unterstützer traten aggressiv auf, bedrohten Schüler und griffen Schüler körperlich an.
Dem Vernehmen nach soll es an der Goetheoberschule Trebbin am 16. Januar 2024 zu einer gewaltsamen „Unterstützungsaktion“ gekommen sein. Demnach sei zunächst ein Schüler aus einer Willkommensklasse von einem Schneeball getroffen worden. Der getroffene Schüler habe Familienmitglieder zur Unterstützung herbeitelefoniert. Diese seien nach Unterrichtsende eingetroffen und hätten einheimische Schüler bedroht und verprügelt. Die Opfer der Racheaktion seien mit Verletzungen nach Hause gefahren. Die Eltern wurden von der Schulleitung über den Vorfall am 16. Januar 2024 wie folgt informiert: „[…] über den Vorfall informieren, der sich gestern (16.01.24) nach Unterrichtsschluss an unserer Schule zugetragen hat. Während der Hofpause gab es eine Auseinandersetzung, die dazu geführt hat, dass Schulfremde, uns zum Großteil unbekannte Personen um 14 Uhr auf einzelne Schüler*innen gewartet haben. Diese Personen haben drei Schüler unserer Schule angegriffen und verletzt, mindestens ein weiterer Schüler wurde bedroht. Wir haben sofort die Polizei gerufen und gestern Anzeige erstattet. Leider waren bis zum Eintreffen der Polizei die Täter schon nicht mehr anzutreffen. Als Schule haben wir erste Maßnahmen getroffen (beispielsweise die Aufsichten verstärkt, Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen) […].“ Das Phänomen derartiger „Unterstützungsaktionen“ mit bis zu zweistelliger Unterstützerzahl aus dem familiären oder ethnischen Kontext pro Streitpartei ist erst seit 2015 verstärkt bekannt geworden, insbesondere in Flüchtlingseinrichtungen.
Ich frage die Landesregierung: Zu welchen Zeiten gibt es jetzt an der Goetheoberschule Trebbin welche Hof- und Gebäudeaufsicht in welcher Stärke und mit welcher beruflichen Position im Schulbetrieb?
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zur Einordnung des Vorfalls möchte ich darauf verweisen, dass sich Schüler in der Hofpause mit Schneebällen beworfen hatten. Dies wurde von der aufsichtführenden Lehrkraft geduldet, da es sich um ein kind- und jugendtypisches Verhalten handelt. Ein Schüler, der von einem Schneeball getroffen, jedoch nicht verletzt worden war, wertete dies als Angriff gegen sich und reagierte in der Folge nicht angemessen. Er rief die schulfremden Jugendlichen herbei, mit denen es in der Folge zu weiteren Auseinandersetzungen kam.
Im Zusammenhang mit dem in Rede stehenden Vorfall wurden durch die Staatsanwaltschaft Potsdam zwei Ermittlungsverfahren jeweils gegen Unbekannt wegen des Verdachts der
Körperverletzung gemäß § 223 StGB geführt, die nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt worden sind, da auch im Ergebnis beider Ermittlungen ein Täter nicht ermittelt werden konnte.
Im Rahmen der bestehenden Partnerschaft Polizei-Schule suchten Bedienstete der Revierpolizei Ludwigsfelde am Folgetag die Schule auf und stimmten mit der Schulleitung unter anderem Kommunikations- und Meldewege ab. In den Folgetagen wurde der Bereich der Schule verstärkt in die Streifentätigkeit einbezogen.
An der Schule sind in fest geregelten Pausenzeiten feste Aufsichten durch einen gesonderten Aufsichtsplan vorhanden. Auch nach dem Unterricht gibt es eine gesonderte Busaufsicht. Alle Aufsichten werden hauptsächlich durch voll ausgebildete Lehrkräfte, aber auch durch Praktikanten, Seiteneinsteiger und weitere Lehrkräfte in Ausbildung durchgeführt. Alle waren und sind in ihre Aufsichtsbereiche und Aufgaben eingewiesen.
Dem Vernehmen nach soll es an der Goetheoberschule Trebbin am 16. Januar 2024 zu einer gewaltsamen „Unterstützungsaktion“ gekommen sein. Demnach sei zunächst ein Schüler aus einer Willkommensklasse von einem Schneeball getroffen worden. Der getroffene Schüler habe Familienmitglieder zur Unterstützung herbeitelefoniert. Diese seien nach Unterrichtsende eingetroffen und hätten einheimische Schüler bedroht und verprügelt. Die Opfer der Racheaktion seien mit Verletzungen nach Hause gefahren. Die Eltern wurden von der Schulleitung über den Vorfall am 16. Januar 2024 wie folgt informiert: „[…] über den Vorfall informieren, der sich gestern (16.01.24) nach Unterrichtsschluss an unserer Schule zugetragen hat. Während der Hofpause gab es eine Auseinandersetzung, die dazu geführt hat, dass Schulfremde, uns zum Großteil unbekannte Personen um 14 Uhr auf einzelne Schüler*innen gewartet haben. Diese Personen haben drei Schüler unserer Schule angegriffen und verletzt, mindestens ein weiterer Schüler wurde bedroht. Wir haben sofort die Polizei gerufen und gestern Anzeige erstattet. Leider waren bis zum Eintreffen der Polizei die Täter schon nicht mehr anzutreffen. Als Schule haben wir erste Maßnahmen getroffen (beispielsweise die Aufsichten verstärkt, Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen) […].“ Das Phänomen derartiger „Unterstützungsaktionen“ mit bis zu zweistelliger Unterstützerzahl aus dem familiären oder ethnischen Kontext pro Streitpartei ist erst seit 2015 verstärkt bekannt geworden, insbesondere in Flüchtlingseinrichtungen.
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zur Einordnung des Vorfalls möchte ich darauf verweisen, dass sich Schüler in der Hofpause mit Schneebällen beworfen hatten. Dies wurde von der aufsichtführenden Lehrkraft geduldet, da es sich um ein kind- und jugendtypisches Verhalten handelt. Ein Schüler, der von einem Schneeball getroffen, jedoch nicht verletzt worden war, wertete dies als Angriff gegen sich und reagierte in der Folge nicht angemessen. Er rief die schulfremden Jugendlichen herbei, mit denen es in der Folge zu weiteren Auseinandersetzungen kam.
Im Zusammenhang mit dem in Rede stehenden Vorfall wurden durch die Staatsanwaltschaft Potsdam zwei Ermittlungsverfahren jeweils gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Körperverletzung gemäß § 223 StGB geführt, die nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung