Ich frage die Landesregierung: Wie ist der Stand der Projektbewilligung und -umsetzung bei den beiden genannten Projekten in Schwarzheide?
Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin und Chefin der Staatskanzlei die Mündliche Anfrage wie folgt:
Geplant ist ein Ausbildungszentrum für überbetriebliche praktische Berufsausbildung der regionalen Schwerpunktbranchen der MINT-Berufe, wie Metalltechnik, Elektrotechnik/Informationstechnik, Kunststofftechnik und Chemie. Das Projekt ist bei der ILB beantragt. Die Stadt prüft aktuell die vorliegenden Angebote auf die Ausschreibung. Es folgt eine zuwendungsrechtliche Bewertung als Grundlage für die Bewilligung.
Zum Ausbildungspensionat: Ein ehemaliges Schulgebäude soll zum Ausbildungspensionat ausgebaut werden. Die Antragstellung an die ILB wird aktuell von der Stadt Schwarzheide vorbereitet.
Angesichts der Meldung „Berlin und Brandenburg dringen auf raschen Ausbau des Schienennetzes“ vom 10. Juni 2024 unter bahnblogstelle.com frage ich die Landesregierung: Warum kommt der von ihr zusammen mit Berlin verantwortete Ausbau der „prioritären Schienenverbindungen“ mit dem seit Herbst 2017 laufenden Programm „i2030“ seit fast sieben Jahren trotzdem keinen Millimeter voran?
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Landesplanung die Mündliche Anfrage wie folgt:
Der von Ihnen in der mündlichen Anfrage erwähnte Presseartikel verweist auf den 3. Bahngipfel vom 10.06.2024 zur Schieneninfrastruktur in der Hauptstadtregion. Rückschlüsse zum Fortschritt von i2030 - eines deutschlandweit einzigartigen Schieneninfrastrukturprogramms - können aus diesem Presseartikel aber nicht abgeleitet werden.
Im Zuge des 2017 gestarteten Gemeinschaftsprojekts i2030 soll die Schieneninfrastruktur in der Hauptstadtregion modernisiert und erweitert werden. Dafür ist ein Investitionsvolumen von 10,6 Milliarden Euro vorgesehen. Die Länder Brandenburg und Berlin haben bereits 335 Millionen Euro für die Planungen gebunden und sind damit in erhebliche Vorleistungen gegangen.
Nun ist der Bund am Zug. Die Länder Brandenburg und Berlin fordern die Aufnahme des Ausbaues des Knotens Berlin in den „vordringlichen Bedarf“ des Bundesschienenwegeausbaugesetzes, mit der Potsdamer Stammbahn, dem südlichen und westlichen Berliner Innenring, der Nordbahn und der Verbindung nach Wustermark.
Außerdem muss der Bund die Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigen. Aktuell bedarf es zur Realisierung von Schieneninfrastrukturprojekten durchschnittlich 20 und mehr Jahre. Die entsprechende Bundesratsinitiative der Länder Brandenburg, Berlin und Sachsen zur notwendigen Beschleunigung der Verfahren ist sicherlich hinlänglich bekannt. Diese Forderungen wurden im Rahmen des 3. Schienengipfels noch einmal deutlich an Bund und die DB adressiert, aber auch die bereits erreichten Ergebnisse von i2030, welche auf der Eigeninitiative der Länder Brandenburg und Berlin fußen. Denn nur durch die länderseitige Finanzierung der Planungsleistungen können die i2030-Maßnahmen einer Bundesförderung für die Realisierung zugeführt werden.
Ende 2023 konnte die Finanzierung der Baurealisierung für den zweigleisigen Ausbau zwischen Lübbenau und Cottbus gezeichnet werden. 255 Millionen Euro werden dafür aus dem
Ebenso Ende 2023 im Zuge der Novellierung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes wurde das Vorhaben „Neustadt (Dosse) - Nauen - Berlin-Spandau“ in den „vordringlichen Bedarf“ aufgenommen. Die Absprachen zwischen den i2030-Partner und den Bund, zur Überführung der länderseitig finanzierten Vorplanung in das Bundesprojekt sind gestartet.
Die Teilprojekte Stammstrecke Heidekrautbahn für einen Einstundentakt zwischen Basdorf und Berlin-Wilhelmsruh sowie der Ausbau zwischen Velten und Neuruppin für einen Dreißigminutentakt zwischen Neuruppin und Hennigsdorf befinden sich beide in der Planfeststellung. Für den möglichst nahtlosen Übergang in die Baurealisierung wurden die notwendigen Prozesse zur Sicherung einer Bundesförderung über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz bereits angestoßen.
Diese Bespiele machen deutlich, dass i2030 bereits deutliche Fortschritte für die Entwicklung der Schieneninfrastruktur in der Hauptstadtregion geleistet hat. Für weitere Informationen zu i2030 möchte ich auf die aktuelle Antwort der Landesregierung auf die die Große Anfrage Nr. 13 von April 2024 verweisen. Zudem werden aktuelle Informationen zu den Fortschritten von i2030 regelmäßig auf der Website kommuniziert und im Rahmen von Veranstaltungen (wie vergangene Woche in Velten) der breiten Öffentlichkeit vorgestellt.
Im Mittelstandsbericht 2019 bis 2024 steht auf Seite 7: „Besonders drängend und zukunftsentscheidend ist die Bewältigung der digitalen, sozialen und ökologischen Transformation. Die aufgrund des Ukraine-Krieges gestiegenen Energiepreise stellen insbesondere für den energieintensiven Mittelstand eine erhebliche Kostenbelastung dar. Mit dem zügigen Umbau des Energieversorgungssystems, dem weiter kontinuierlichen Ausbau von Wind- und Solarenergie, dem Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft und dem Anpassen relevanter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen soll das Ziel der Klimaneutralität bis 2045, unter Wahrung der Energiesicherheit und Wettbewerbsfähigkeit, erreicht werden.“
Ich frage die Landesregierung: Was hat sie genau und im Einzelnen unternommen, um die Energiesicherheit bzw. die jederzeitige Versorgungssicherheit mit Strom und vor allem die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen zu sichern oder besser wiederherzustellen, um der seit zwei Jahren anwachsenden Insolvenz- und Abwanderungswelle Einhalt zu gebieten und damit unsere Unternehmen, Arbeitsplätze und die Grundlagen unseres Wohlstands zu erhalten?
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie die Mündliche Anfrage wie folgt:
Wie Sie bereits wissen, kann das Thema Versorgungssicherheit selbstverständlich nicht isoliert für Brandenburg betrachtet werden. Durch die Einbindung Brandenburgs in die europäischen Verbund- bzw. Fernleitungsnetzsysteme und in die europäischen Energiemärkte muss das Thema Versorgungssicherheit deshalb, neben dem nationalen Kontext, immer europäisch gedacht werden.
Ich möchte in Erinnerung rufen, dass die Energieversorgungskrise und damit auch die extrem hohen Energiepreise schon im Frühjahr 2021 begann, ein Jahr vor dem Angriff Russlands auf die Ukraine.
Angefangen hatte alles mit der Nicht-Einspeicherung von Erdgas in die drei großen deutschen Erdgasspeicher Rehden, Peissen und Wolfersberg, welche von der Gazprom betrieben wurden, im Frühjahr 2021. Es folgte der russische Versuch, den Speicher Rehden durch eine komplette Entleerung zu beschädigen und somit die deutsche Gasinfrastruktur und damit auch die Versorgungssicherheit nachhaltig zu stören.
Im September 2022 unterbrach Russland dann die Erdgaslieferungen über die Nord Stream-1-Pipeline ganz.
Aufgrund dieser Maßnahmen vonseiten Russlands stiegen die Preise für Erdgas und Strom massiv an. Zur Stabilisierung der Versorgung und damit auch zur Senkung der Energiepreise wurden verschiedene Maßnahmen von europäischer und deutscher Seite durchgeführt. Zum einen wurden die Lieferquellen für Erdgas durch neue Verträge und den Ausbau der LNG-Importinfrastruktur diversifiziert, zum anderen wurden die Märkte durch die forcierte Befüllung der Erdgasspeicher deutlich beruhigt. Dies führte zu einer Stabilisierung der Lage und in der Folge zu sinkenden Energiepreisen.
Um die Endkunden auch direkt zu entlasten, gab es neben den Soforthilfen die Energiepreisbremsen für Strom, Erdgas und Fernwärme sowie für nichtleitungsgebundene Energieträger. Zusätzlich wurde für einige Energieträger die Umsatzsteuer von 19 auf 7 % gesenkt. Darüber hinaus wurde der Ausbau der Energieinfrastruktur deutlich beschleunigt; hier möchte ich insbesondere den Ausbau der erneuerbaren Energien und der Netzinfrastruktur nennen.
Die Versorgungssicherheit mit Strom, Gas und Mineralölprodukten war trotz der Coronapandemie und Krieg in der Ukraine jederzeit gewährleistet, und die Energiepreise haben mittlerweile das Vorkriegsniveau erreicht.
Im Mittelstandsbericht 2019 bis 2024 steht auf Seite 7: „Darüber hinaus stellt aufgrund der in Ostdeutschland schneller voranschreitenden demografischen Entwicklung der sich verschärfende Arbeits- und Fachkräftemangel insbesondere in Engpassberufen sowie einzelnen Regionen eines der zentralen Problemfelder für brandenburgische KMU dar.“
Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Ergebnisse hat die Fach- und Arbeitskräftestrategie der Landesregierung in den letzten Jahren seit 2019 jährlich mit sich gebracht (zusätzlich gewonnene Fachkräfte, besetzte Arbeitsplätze, besetzte Ausbildungsplätze) ?
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie die Mündliche Anfrage wie folgt:
Mit der Fach- und Arbeitskräftestrategie verfolgt die Landesregierung das Ziel, Anforderungen und Lösungen zur Fach- und Arbeitskräftesicherung für die Brandenburger Wirtschaft branchenübergreifend zu adressieren und zu formulieren. Ergänzend wurden zahlreiche Aktivitäten ausgewählt, die Brandenburger Unternehmen in ihren Anstrengungen zum Bilden, Halten und Gewinnen von Fach- und Arbeitskräften unterstützen können. Die Gewinnung der benötigten Fach- und Arbeitskräfte oder Auszubildenden sowie die Besetzung der freien Arbeits- und Ausbildungsplätze ist jedoch in allererster Linie Aufgabe der Unternehmen. Die Landesregierung kann hier nur flankieren und unterstützen.
Ein Monitoring zur Anzahl der durch die Fach- und Arbeitskräftestrategie gewonnenen Fachkräfte oder besetzten Arbeits- und Ausbildungsplätze ist daher weder beabsichtigt noch möglich.
Angesichts der Meldungen über gescheiterte Ansiedlungspläne von Porsche in Schwarzheide und anderen Firmen, die Bestandteil der Wertschöpfungskette Elektromobilität in Brandenburg und insbesondere in der Lausitz werden sollten, frage ich die Landesregierung: Mit welcher alternativen, neuen Strategie/Konzeption soll der Strukturwandel in der Lausitz insbesondere hinsichtlich der Schaffung von Industriearbeitsplätzen erfolgreich umgesetzt werden?
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie die Mündliche Anfrage wie folgt:
Dass nicht jedes Interesse an einer Ansiedlung auch zu einer tatsächlichen Ansiedlung führt, ist Tagesgeschäft der Wirtschaftsförderung. Aktuell liegen der Landesregierung keine konkreten Absagen zu den genannten Vorhaben vor.