Das Expertengremium empfiehlt den Ressorts, die bestehenden Spielräume der LHO und deren Verwaltungsvorschriften voll auszuschöpfen.
In der Landesregierung sind Federführungen für die einzelnen Teilprojekte der Digitalisierung sowie eine zusätzliche zentrale Steuerung des Gesamtprozesses festzulegen.
Das Expertengremium regt an, regelmäßige Austauschtreffen der Ressorts und der Bewilligungsstellen ggf. unter Einbeziehung des LRH zur Weiterentwicklung des Förderwesens zu etablieren.
Um Synergieeffekte zu erzielen und Anregungen für Vereinfachungen und Verbesserungen der Förder-verfahren in Brandenburg zu erhalten, ist ein regelmäßiger Austausch mit dem Bund und den Ländern zu Vereinfachungsinitiativen notwendig.
Am 13. Mai 2024 nachmittags wurde einem Schüler der Gesamtschule Treuenbrietzen am Busbahnhof in Treuenbrietzen minutenlang immer wieder ins Gesicht geschlagen und er musste niederknien. Hiervon kursiert ein vierminütiges Video. Aus dem „Off“ ist die Stimme des Filmers zu hören, der den Täter immer wieder motiviert weiterzumachen, er drehe hier ein Video. Später wird ein zweiter Schüler durch den Hauptverdächtigen angegriffen und getreten. Einer der Geschlagenen musste medizinisch ambulant behandelt werden. Verdächtiger und Opfer sollen einen Migrationshintergrund haben.1
Ich frage die Landesregierung: Was ist im Einzelnen über den Haupttäter, den filmenden Anstifter und die zwei Opfer bislang bekannt?
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Mündliche Anfrage wie folgt:
Vor dem Hintergrund der andauernden Ermittlungen können keine Angaben zum in Rede stehenden Sachverhalt gemacht werden.
1 Vgl. „Mittelmark - Jugendlicher verprügelt Schüler in Treuenbrietzen – Video hundertfach geteilt“, in: https://www.maz-online.de/lokales/potsdam-mittelmark/treuenbrietzen/treuenbrietzen-video-zeigt-angriff-aufschueler-taeter-soll-aus-jueterbog-kommen-JHVY4AYEK5A4NJ33V622DPEC2E.html (17.05.2024), abgerufen 21.05.2024.
Tierversuche zu reduzieren ist ein wichtiges gesellschaftliches Ziel. Auch die Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, die Weiterentwicklung tierversuchsfreier Forschung zu unterstützen. Da heute jedoch für diverse Fragestellungen noch nicht auf Tierversuche verzichtet werden kann, können nicht einfach Tierversuchsgenehmigungen pauschal versagt werden, sondern es müssen alternative Methoden entwickelt werden. Dies kann nur gemeinsam mit den Anwendern geschehen. Andere Bundesländer haben in breit angelegten Kommunikationsprozessen Tierversuchsreduktionsstrategien auf den Weg gebracht.
Ich frage die Landesregierung: Welche Schritte hin zu einer mit den Anwendern abgestimmten Tierversuchsreduktionsstrategie hat sie bisher unternommen beziehungsweise hält sie in der nächsten Zukunft für zweckmäßig?
Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Mündliche Anfrage wie folgt:
Die Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zur Unterstützung der Weiterentwicklung tierversuchsfreier Forschung bekannt. Zum Stand der Umsetzung und zu den Entwicklungen in der brandenburgischen Forschungslandschaft habe ich in Antworten auf mündliche Anfragen und im Rahmen der von der Fraktion Die Linke gestellten Großen Anfrage 14 ausführlich berichtet. Grundsätzlich muss in jedem Antrag auf Genehmigung eines Tierversuchs dargelegt werden, dass das angestrebte Ergebnis nicht durch andere Methoden erreicht werden kann. In den Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen in Brandenburg wird das 3R-Prinzip (3R: Reduce, Refine, Replace, also Reduzieren, Verbessern, Ersetzen) sehr ernst genommen und strikt umgesetzt. Auch gibt es vielversprechende Projekte - vor allem auf Zellkulturen basierende Alternativmethoden, zu denen ich im Rahmen der Antwort auf die mündliche Anfrage 952 ebenfalls berichtet habe. Auf Bundesebene wird an einem strategischen Ansatz zur Reduzierung der Zahl der verwendeten Versuchstiere in Deutschland gearbeitet; hierzu gibt es auf verschiedenen Ebenen Austausche mit Expertinnen und Experten, woran auch Brandenburg über seine Landestierschutzbeauftragte beteiligt ist. Wenn ich richtig informiert bin, ist allerdings in Anbetracht der Komplexität der Thematik, die Vielzahl an Beteiligten sowie die zahlreichen aktuellen Entwicklungen und Forschungsansätze so bald nicht mit der Vorlage einer Reduktionsstrategie zu rechnen.
Mit Blick auf andere Bundesländer weiß ich, dass insbesondere Baden-Württemberg mit seiner extrem hohen Dichte an biomedizinischen Forschungseinrichtungen und pharmazeu
tisch-chemischer Industrie sehr hohe Tierversuchszahlen hat und über die gezielte Förderung von 3R-Zentren nachhaltige Reduktionen erreichen will. Kern dieser Strategie ist also die Umsetzung des 3R-Prinzips in der Forschung, was in Brandenburg bereits umfassend angewandt und auch umgesetzt wird.
Wie man dem vom Bundesinstitut für Risikobewertung veröffentlichten „Kompass Tierversuche“ entnehmen kann, hat sich die Zahl der eingesetzten Versuchstiere in Brandenburg im Jahr 2022 gegenüber den Vorjahren deutlich reduziert, auch im Bereich Grundlagenforschung. Dem ist hinzuzufügen, dass das Land viele Investitionen in eine moderne Forschungsinfrastruktur - zum Beispiel dem Humanstudienzentrum am Deutschen Institut für Ernährungsforschung - oder in die digitale Infrastruktur von Forschungseinrichtungen gefördert hat; beides trägt zu einer nachhaltigen Reduktion von Tierversuchen in der Forschung bei.
Die „Märkische Allgemeine“ berichtet, dass derzeit am Klinikum Ernst von Bergmann in Potsdam 65 Pflegefachkräfte fehlen und 36 von insgesamt 95 Ausbildungsplätzen unbesetzt sind. Als Gründe werden neben stetig steigenden Patientenzahlen pro Pflegekraft auch die hohen Lebenshaltungskosten in den großen Ballungsräumen genannt.1
Ich frage die Landesregierung: Wie viele Pflegekräfte fehlten im Land Brandenburg im klinischen Bereich in den vergangenen zehn Jahren jeweils stichtagsweise?
Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz die Mündliche Anfrage wie folgt:
Der Fachkräftemangel in der Pflege bleibt die größte Herausforderung in der stationären Krankenhausversorgung. Fast jedes Krankenhaus in Deutschland (94 %) kann offene Stellen auf den Allgemeinstationen nicht besetzen. Auf drei Vierteln der Intensivstationen sind Stellen in der Intensivpflege vakant. Das ist das Ergebnis der Krankenhausstudie der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) 2023, einer repräsentativen Krankenhausbefragung, die im Sommer 2023 durchgeführt worden ist.
Für eine stichtagsbezogene Darstellung der Anzahl der Pflegekräfte im Land Brandenburg, die im klinischen Bereich in den vergangenen zehn Jahren fehlen bzw. fehlten, liegen keine Daten vor.
1 Vgl. „Trotz Liebe zum Job - Kündigung nach 16 Jahren in der Pflege: ‚Wieso soll ich dieses System mit meiner Arbeitskraft am Laufen halten?‘“, in: https://www.maz-online.de/lokales/potsdam/potsdamer-pflegerfrustriert-nicht-mehr-der-beruf-den-ich-gelernt-habe-LLXVBAE6JJH4VCPC4HWP4WU5CE.html (27.05.2024) , abgerufen am 29.05.2024.
auf die Mündliche Anfrage Nr. 2255 des Abgeordneten Thomas von Gizycki (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bei nahezu allen Terminen, die ich als Abgeordneter in Brandenburg wahrnehme, höre ich Klagen über die Komplexität unseres Fördersystems und Hinweise auf die dringende Notwendigkeit, Bürokratie abzubauen. Diese Herausforderung haben wir bereits im Koalitionsvertrag festgehalten und zu diesem Zweck eine entsprechende Kommission im Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) eingerichtet. In der 94. Sitzung des Landtags am 22. November 2023 fragte ich die Landesregierung nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Abschlussberichts der Kommission. Minister Stübgen antwortete daraufhin, dass das Expertengremium plane, den Bericht im Februar abzuschließen, dem Kabinett vorzulegen und anschließend dem Landtag zu übermitteln. Nun haben wir Mitte Juni, und der Bericht liegt noch immer nicht vor. Angesichts der Dringlichkeit des Abbaus unnötiger Regularien ist dies unverständlich. Das Ziel von Minister Stübgen, die Landeshaushaltsordnung (LHO) noch in dieser Legislaturperiode entsprechend anzupassen, scheint somit leider gescheitert zu sein.
Ich frage die Landesregierung: Welche Gründe führen zu der langen Verzögerung bei der Veröffentlichung des Abschlussberichts?
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Mündliche Anfrage wie folgt:
Das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) hat den Mitgliedern des Expertengremiums „Förderwesen im Land Brandenburg entbürokratisieren und vereinfachen“ den Entwurf des Abschlussberichts am 12. März 2024 per E-Mail übersandt. Insbesondere mit den im Gremium vertretenen Ressorts folgte eine intensive Abstimmung, so dass sich die Übermittlung des Abschlussberichts an den Landtag verzögerte. Der Abschlussbericht wird zunächst dem Kabinett vorgelegt und dem Landtag voraussichtlich im Juli 2024 übermittelt. Im Abschlussbericht ist festgehalten, dass das Ministerium der Finanzen und für Europa (MdFE) die Vorschläge zur Anpassung der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung, über die im Expertengremium Konsens erzielt wurde, im zweiten Halbjahr 2024 umsetzten wird.
Materialien in einfacher Sprache und Prozessbeschreibungen sollten erarbeitet und Mitarbeitende der Landesverwaltung weiter qualifiziert werden.