Im Sommer 2022 hat die Oder-Katastrophe den Fluss erheblich geschwächt und zu einem massiven Sterben von Fischen und anderen Wasserlebewesen geführt. Die Bauarbeiten auf der polnischen Seite haben die Belastung der Oder weiter verstärkt. Das Landesamt für Umwelt teilte am 11. Juni 2024 mit, dass sich die Goldalge (Prymnesium parvum) wieder ausgebreitet hat und Dutzende tote Fische am Winterhafen in Frankfurt (Oder) entdeckt wurden. Es gilt aktuell Warnstufe 3, bei der Schäden an Fischen und anderen Lebewesen auftreten können. Daher ist es nicht ausgeschlossen, dass sich das Ereignis wiederholen kann.
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass in den letzten Tagen eine leichte Entspannung der Situation an der Oder eingetreten ist.
Im Vergleich zu den Maxima Anfang Juni von knapp 400 Mikrogramm pro Liter (µg/l) ist die Gesamtalgenentwicklung im Verlauf der letzten Woche stetig gesunken. Laut Warnbericht des Landesamts für Umwelt (LfU) vom 17.06.2024 lag der Wert an der Messstation Frankfurt (Oder) bei 170 µg/l und an der Messstation Hohenwutzen bei 250 µg/l. Damit einher ging auch ein Rückgang der Goldalgen (Prymnesium parvum)-Zahlen, wie Meldungen aus Polen für Słubice und aus dem Oberlauf der Oder bestätigen. Diese giftbildende Brackwasseralge hat sich in-zwischen im gesamten Flusslauf einschließlich der Nebengewässer etabliert.
Am letzten Wochenende zeigten die Daphnien (Wasserflöhe) der Toximeter in den automatischen Messstationen in Frankfurt (Oder) und Hohenwutzen keine Auffälligkeiten. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass, im Gegensatz zu der Situation am 07./08.06.2024 und am 11.06.2024, die Oder derzeit nicht durch Toxine (Gifte) der Goldalge belastet ist. Neue Meldungen von toten Fischen im deutschen Teil der Grenzoder und in den Nebengewässern liegen uns nicht vor. Aufgrund dieser Ergebnisse hat das LfU im Warnbericht vom 17.06.2024 die Gefährdungsstufe von 3 auf 2 (von 3) abgesenkt.
Die meteorologische Situation letzte Woche hat sich durch hohe Abflüsse in der Oder begünstigend ausgewirkt, sodass die Folgen der Prymnesium-Algenblüte nicht mit denen im Jahr 2022 vergleichbar sind. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass sich die Lage in den nächsten Wochen aufgrund eines zurückgehenden Abflusses und steigender Luft- und Wassertemperaturen wieder zuspitzt. Erschwerend für das Flusssystem kommt hinzu, dass die Algen fressenden „Filtrierer“ (Schnecken, Muscheln) aufgrund der Oder-Katastrophe von 2022 größtenteils noch fehlen und sich das Ökosystem noch nicht erholen konnte.
Die von Tschechien, Polen und Deutschland gegründete Internationale Kommission zum Schutz der Oder gegen Verunreinigung (IKSO) hat in Auswertung der Ereignisse 2022 ihren Internationalen Warn- und Alarmplan für die Oder (IWAPO) präzisiert und die Warnketten verbessert. Analog wurden auch die nationalen Meldeketten innerhalb und zwischen den Behörden bis hinein in die Landkreise überprüft und optimiert.
Das Landesamt für Umwelt führt das Monitoring fort. Es informiert die Landkreise, die Nationalparkverwaltung, die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung, das Bundesumweltministerium sowie die Bundesländer Berlin und Mecklenburg-Vorpommern fortlaufend über die Entwicklungen und berät zu Maßnahmen der Wassersteuerung.
Der Austausch von Daten und Informationen hat sich insgesamt seit der Oder-katastrophe 2022 und insbesondere unter der neuen polnischen Regierung deutlich verbessert. Die Experten des Brandenburger Landesamts für Umwelt und Vertreterinnen und Vertreter des MLUK haben den Kontakt mit den polnischen Fachleuten seit Mitte Mai 2024 intensivieren können. Ein regelmäßiger Datenaustausch findet statt.
Die polnische Seite hat auf der Konferenz „Perspektiven der Renaturierung im internationalen Odereinzugsgebiet“ Ende Mai 2024 in Breslau versichert, dass das polnische Klima- und Umweltministerium alle verfügbaren Maßnahmen einsetzt, um die Möglichkeit einer giftigen Goldalgenblüte zu verringern. Das MLUK geht davon aus, dass nunmehr die Voraussetzungen dafür vorliegen, dass die im Bericht der Europäischen Kommission zur EU-Analyse der Umweltkatastrophe in der Oder 2022 genannten Ursachen bezüglich der Salzeinleitungen adressiert und die skizzierten Maßnahmen weiter vorangebracht werden können, um die Vulnerabilität der Oder mindern zu können.
Zusätzlich werden in einem Sonderuntersuchungsprogramm des Leibniz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei Berlin (IGB) (gefördert durch das BMUV) der Ablauf der Umweltkatastrophe 2022 sowie der aktuelle Zustand multidisziplinär untersucht, um daraus Handlungsempfehlungen abzuleiten, mit denen sich das Risiko vergleichbarer Schäden oder einer weiteren Verschlechterung zukünftig verringern lässt. Hier arbeiten Vertreterinnen und Vertreter des Landesamts für Umwelt und meines Hauses an den projektbegleitenden Gremien mit.
Das Ökosystem der Oder muss insgesamt wieder gestärkt werden. Für den grenzüberschreitenden Fluss müssen vor allem die bereits stattfindenden oder noch geplanten Ausbaumaßnahmen überprüft werden und stattdessen die Revitalisierungspotenziale des Flusses genutzt werden. Deshalb tauscht sich Brandenburg mit dem Bund, den von der Oder beeinflussten Bundesländern und polnischen Behördenvertretern intensiv aus.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat kürzlich eine grundsätzliche politische Einigung mit der EU-Kommission über die mit der LEAG vereinbarte Entschädigungszahlung für den Kohleausstieg in Höhe von 1,75 Milliarden Euro bekannt gegeben. Demnach sollen 1,2 Milliarden Euro für Kosten der Tagebaurekultivierung und für die sozialverträgliche Umsetzung des Strukturwandels zur Verfügung stehen, die in vollständiger Höhe entsprechend der abgeschlossenen Vorsorgevereinbarung zwischen dem Land und der LEAG in das zweckgebundene Sondervermögen fließen. Die Auszahlung weiterer 550 Millionen Euro richtet sich nach noch zu ermittelnden entgangenen Gewinnen aufgrund des Kohleausstiegs.
Ich frage die Landesregierung: Besteht nach ihrer Kenntnis für die weiteren bis zu 550 Millionen Euro eine Zweckbindung, die die Verwendung der Mittel in der Region sichert?
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie die Mündliche Anfrage wie folgt:
Die grundsätzliche politische Einigung über eine Entschädigung der LEAG für den Braunkohleausstieg wird ausdrücklich begrüßt.
Über § 14 des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland besteht Einigkeit zwischen den Vertragsparteien, dass die Entschädigung dafür genutzt wird, die Tagebaufolgekosten rechtzeitig abzudecken. Die Auszahlungsmodalitäten der Entschädigung regelt § 45 Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG). Die Einzahlung der vollen Entschädigungshöhe in das bestehende Sondervermögen für das Lausitzer Revier ist vorgesehen und sichert die Verwendung der finanziellen Mittel in der Region, explizit in der Wiedernutzbarmachung, ab.
Die Landesregierung geht davon aus, dass mit Vorliegen der förmlichen beihilferechtlichen Entscheidung der Europäische Kommission unverändert die Gesamthöhe der Entschädigung in das bestehende Sondervermögen eingezahlt wird.
Immer wieder kommt es zu abscheulichen sexuellen Übergriffen auf Schutzbefohlene - auch an Schulen. So wurde zuletzt Mitte Mai 2024 ein achtjähriges Mädchen von einem 17-Jährigen auf dem Gelände einer Schule im baden-württembergischen Vaihingen an der Enz vergewaltigt, der sich offenbar ungehindert Zugang zum Pausenhof verschaffen konnte. Wie die „BILD“ berichtete, wollen Eltern als Konsequenz einen eigenen Wachschutz organisieren.1
Ich frage die Landesregierung: An wie vielen Schulen im Land Brandenburg ist das Schulgelände bzw. das Schulgebäude selbst für schulfremde Personen, gegebenenfalls ohne weitere Überprüfung, während der Unterrichtstätigkeit frei zugänglich? Bitte nach Schule aufschlüsseln.
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Mündliche Anfrage wie folgt:
Die Sicherung von Schulliegenschaften fällt in den Zuständigkeitsbereich der Schulträger. Es wäre Teil der pflichtigen kommunalen Selbstverwaltungsaufgabe. Aufgrund dieser kommunalen Zuständigkeit liegen dem Land keine konkreten diesbezüglichen Erkenntnisse vor. Es liegen auch keine Kenntnisse darüber vor, wie die Schulträger die jeweilige Situation vor Ort einschätzen und ob es seitens der Schulträger konkrete Planungen für Sicherheitsdienste gibt.
1 Robin Mühlebach/Oliver Grothmann, „Angst vor dem Kinderschänder auf dem Schulhof. Jetzt wollen die Eltern einen Wachdienst gründen“, in: „BILD“ vom 16.05.2024 (https://www.bild.de/regional/baden-wuerttem- berg/missbrauch-auf-schulhof-in-vaihingen-eltern-wollen-wachdienst-gruenden- 66446ce2be4b7242dee214c2; letzter Zugriff: 23.05.2024).
auf die Mündliche Anfrage Nr. 2251 des Abgeordneten Thomas von Gizycki (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bei nahezu allen Terminen, die ich als Abgeordneter in Brandenburg wahrnehme, höre ich Klagen über die Komplexität unseres Fördersystems und Hinweise auf die dringende Notwendigkeit, Bürokratie abzubauen. Diese Herausforderung haben wir bereits im Koalitionsvertrag festgehalten und zu diesem Zweck eine entsprechende Kommission im Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) eingerichtet. In der 94. Sitzung des Landtags am 22. November 2023 fragte ich die Landesregierung nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Abschlussberichts der Kommission. Minister Stübgen antwortete daraufhin, dass das Expertengremium plane, den Bericht im Februar abzuschließen, dem Kabinett vorzulegen und anschließend dem Landtag zu übermitteln. Nun haben wir Mitte Juni, und der Bericht liegt noch immer nicht vor. Angesichts der Dringlichkeit des Abbaus unnötiger Regularien ist dies unverständlich. Das Ziel von Minister Stübgen, die Landeshaushaltsordnung (LHO) noch in dieser Legislaturperiode entsprechend anzupassen, scheint somit leider gescheitert zu sein.
Ich frage die Landesregierung: Welche Änderungen, die keine Gesetzesänderungen erfordern, schlägt der Abschlussbericht vor? (Bitte aufschlüsseln nach solchen, die die Landes- regierung unmittelbar nach Veröffentlichung des Berichts umzusetzen plant, und solchen, bei denen das nicht der Fall ist.)
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Mündliche Anfrage wie folgt:
Das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) hat den Mitgliedern des Expertengremiums „Förderwesen im Land Brandenburg entbürokratisieren und vereinfachen“ den Entwurf des Abschlussberichts am 12. März 2024 per E-Mail übersandt. Insbesondere mit den im Gremium vertretenen Ressorts folgte eine intensive Abstimmung, sodass sich die Übermittlung des Abschlussberichts an den Landtag verzögerte. Der Abschlussbericht wird zunächst dem Kabinett vorgelegt und dem Landtag voraussichtlich im Juli 2024 übermittelt. Im Abschlussbericht ist festgehalten, dass das Ministerium der Finanzen und für Europa (MdFE) die Vorschläge zur Anpassung der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung, über die im Expertengremium Konsens erzielt wurde, im zweiten Halbjahr 2024 umsetzten wird.
Materialien in einfacher Sprache und Prozessbeschreibungen sollten erarbeitet und Mitarbeitende der Landesverwaltung weiter qualifiziert werden.
Das Expertengremium hat Vorschläge zur Vereinfachung des Haushaltsrechts erarbeitet und empfiehlt deren Umsetzung und Weiterentwicklung, insbesondere mit Blick auf die Digitalisierung des Förderwesens.