Protocol of the Session on June 18, 2024

Gymnasium: 1 Nötigung

1 Sexuelle Gewalt (Die Meldungen im Delikt der sexuellen Gewalt sind nicht gleichzusetzen mit einer Vergewaltigung oder einem sexuellen Missbrauch. Hierbei handelt es sich vielfach um unsittliches Berühren oder Streicheln, Bedrängen, anzügliche Worte.)

OSZ:

2 Körperverletzungen

Im Schuljahr 2022/2023 wurden nachfolgende Vorfälle, die durch schulfremde Personen begangen worden sind, gemeldet:

Grundschulen:

2 Körperverletzungen 2 Bedrohungen 1 Beleidigung

Förderschulen:

1 Bedrohung 2 Körperverletzungen 1 Beleidigung

- 3 -

Oberschulen:

2 Körperverletzungen 2 Bedrohungen 1 Nötigung

Gymnasium:

1 Mobbing

2 Nötigung

OSZ:

1 Gewaltandrohung 1 Körperverletzung 1 Bedrohung

Im aktuellen Schuljahr 2023/2024 (Meldungen, die bis einschließlich 31.05.2024 im MBJS eingegangen sind) wurden bisher nachfolgende Vorfälle, die durch schulfremde Personen begangen worden sind, gemeldet:

Oberschulen:

3 Körperverletzungen 1 Gewaltandrohung 1 Bedrohung

Oberschule mit Grundschule:

1 Gewaltandrohung 1 Körperverletzung 1 Raub 1 Bedrohung

Gymnasium:

3 Gewaltandrohungen 2 Körperverletzungen 2 Bedrohungen 1 Beleidigung 1 Erpressung 1 Nötigung 1 Cybermobbing

Eingegangen: 19.06.2024 / Ausgegeben: 19.06.2024

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 2246 des Abgeordneten Péter Vida (BVB / FREIE WÄHLER Gruppe)

Brücke ohne Rampe - Bauverzug von drei Jahren?

Der Landesbetrieb für Straßenwesen plant nun bereits seit vielen Jahren ein Brückenbauwerk entlang der B 1 über den Gleisen der Strecke des Regionalexpress 1 bei Wust in Brandenburg an der Havel. Wegen der höheren Frequentierung des Schienenverkehrs entstehen an der derzeitigen Schrankenanlage der B 1 oft sehr lange Staus, weshalb die zeitnahe Fertigstellung der Brücke sehr wichtig ist. Die ursprüngliche Fertigstellung dieses Bauwerks und die damit verbundene Freigabe für den Verkehr war für das Ende des Jahres 2023 anvisiert. Seit Beginn des Jahres 2024 steht nun zumindest der Brückenkörper und eine Rampe. Die zweite Rampe zum Befahren des Brückenkörpers fehlt jedoch weiterhin. In einer Mitteilung des Landesbetriebs für Straßenwesen heißt es, dass für die Baumaßnahme der zweiten Rampe zurzeit die Ausschreibung geprüft werde und danach europaweit ausgeschrieben werden müsse, was ein weiteres halbes Jahr dauern könne. Erst danach könne die zweite Rampe gebaut werden. In der betroffenen Region Brandenburg an der Havel hört man nun bereits, dass nicht mehr von einer Fertigstellung vor dem Ende des Jahres 2025 ausgegangen wird.

Ich frage die Landesregierung: Wann wird das Brückenbauwerk fertiggestellt und für den Verkehr freigegeben?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Landesplanung die Mündliche Anfrage wie folgt:

Die obligatorischen Abstimmungen mit der Deutschen Bahn und die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens hätten in diesem Fall zu einem Baubeginn frühestens im nächsten Jahr geführt. Auf Antrag des Landesbetriebs Straßenwesen als Vorhabenträger hat die Planfeststellungsbehörde der Errichtung der Brücke als vorgezogene Maßnahme zugestimmt.

Dieser Beschluss bezog sich aber nur auf das reine Brückenbauwerk ohne Rampen. Alle übrigen Leistungen, zum Beispiel die Anschüttung der Rampen, Straßenbaumaßnahmen und die Errichtung der Lärmschutzwände, dürfen erst auf der Grundlage des bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses vom 20. Juli 2023 ausgeführt werden.

Diese Ausschreibungsunterlagen konnten aber erst nach Vorlage des Planfeststellungsbeschlusses in Auftrag gegeben werden und liegen nun vor.

Eine Bekanntmachung der Ausschreibung ist noch in diesem Monat vorgesehen.

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Wegen der damit verbundenen langen Fristen ist eine Zuschlagerteilung erst im Dezember zu erwarten, sodass der Baubeginn nach derzeitigem Kenntnisstand auf Februar 2025 geschätzt werden kann.

Bei optimalem Verlauf des Vergabeverfahrens und der Bauausführung ist eine Verkehrsfreigabe Ende 2025 möglich.

Eingegangen: 19.06.2024 / Ausgegeben: 19.06.2024

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 2247 des Abgeordneten Dennis Hohloch (AfD-Fraktion)

Gewalt gegen Minderjährige durch schulfremde Personen (II)

Immer wieder kommt es zu abscheulichen sexuellen Übergriffen auf Schutzbefohlene - auch an Schulen. So wurde zuletzt Mitte Mai 2024 ein achtjähriges Mädchen von einem 17-Jährigen auf dem Gelände einer Schule im baden-württembergischen Vaihingen an der Enz vergewaltigt, der sich offenbar ungehindert Zugang zum Pausenhof verschaffen konnte. Wie die „BILD“ berichtete, wollen Eltern als Konsequenz einen eigenen Wachschutz organisieren.1

Ich frage die Landesregierung: An welchen Schulen des Landes Brandenburg war von wann bis wann bzw. ist seit wann aus welchem Anlass ein Wachschutz/Sicherheitsdienst aktiv?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Mündliche Anfrage wie folgt:

Die Sicherung von Schulliegenschaften fällt in den Zuständigkeitsbereich der Schulträger. Es wäre Teil der pflichtigen kommunalen Selbstverwaltungsaufgabe. Aufgrund dieser kommunalen Zuständigkeit liegen dem Land keine konkreten diesbezüglichen Erkenntnisse vor. Es liegen auch keine Kenntnisse darüber vor, wie die Schulträger die jeweilige Situation vor Ort einschätzen und ob es seitens der Schulträger konkrete Planungen für Sicherheitsdienste gibt.

1 Robin Mühlebach/Oliver Grothmann, „Angst vor dem Kinderschänder auf dem Schulhof. Jetzt wollen die Eltern einen Wachdienst gründen“, in: „BILD“ vom 16.05.2024 (https://www.bild.de/regional/baden-wuerttem- berg/missbrauch-auf-schulhof-in-vaihingen-eltern-wollen-wachdienst-gruenden- 66446ce2be4b7242dee214c2; letzter Zugriff: 23.05.2024).

Eingegangen: 19.06.2024 / Ausgegeben: 19.06.2024

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 2248 der Abgeordneten Sahra Damus (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Erneut tote Fische entdeckt - Wie ist die aktuelle Lage an der Oder?