Vielen Dank für die Möglichkeit, eine Zwischenfrage zu stellen. Da wir alle im gleichen Ausschuss diskutiert haben, frage ich mich, ob wirklich alle da waren. Wir haben eindeutig geklärt, dass § 4 Abs. 1 die Entsorgung von illegalem Müll in der bestehenden Form hinreichend regelt. Daran gibt es auch nichts zu deuteln; das kann jeder nachlesen. Die Vorschläge kamen von der Landesregierung und on top noch vom Bauernverband; die haben die Sache unnötig kompliziert gemacht. Die Diskussion hat ergeben: Wir können auf diesen Absatz 4 verzichten, weil Absatz 1 genau das Problem hinreichend regelt.
Ich habe die Frage verstanden. Herr Kollege Funke, mein Verständnis von Gesetzerarbeitung ist so, dass Gesetze verständlich und nachvollziehbar sein müssen. Ich finde es immer ziemlich schwierig, irgendwelche Durchführungsbestimmungen in die Welt zu schicken, wenn ich es doch ganz klar im Gesetz selber formulieren kann. Deshalb bin ich der Auffassung, dass das, was jetzt mit dem Antrag im Ausschuss passiert ist, korrigiert gehört. Deshalb haben wir auch unseren Änderungsantrag noch einmal eingebracht.
Wir reden seit Wochen und Monaten von der Entlastung der Landwirtschaft. Hier könnten wir ganz praktisch etwas umsetzen und würden damit das machen, was die Landesregierung laut Gesetzesbegründung eigentlich machen wollte. Vielleicht sagt der Minister gleich noch etwas dazu.
In unserem Änderungsantrag schlagen wir deshalb vor, die Regelung wieder aufzunehmen - mit einer ergänzenden, klaren Definition der betroffenen Flächen, so wie es der Landesbauernverband vorgeschlagen hat. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag zugunsten unserer Landwirtschaft. Vielleicht kriegen wir das noch mal hin; es tut nicht weh, wie Sie erfahren haben. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer an den Bildschirmen! Zu Absatz 4 sage ich jetzt nichts mehr.
Ich möchte mich aber recht herzlich bei Ingo Senftleben für die gute Zusammenarbeit in den letzten viereinhalb Jahren bedanken.
Das war eine Freude für mich. Ich denke, wir haben es hier mit einem sehr erfahrenen und besonnenen Politiker zu tun gehabt, der oft die Wogen geglättet hat, die innerhalb des ALUK oder auch innerhalb der Koalition entstanden waren.
Ich freue mich natürlich, dass wir in dieser Legislaturperiode noch die dritte Novelle des Abfall- und Bodenschutzgesetzes verabschieden können. Dieses Thema rückt vor allen Dingen dann ins Blickfeld der Menschen, wenn es mal nicht klappt mit der Abfallentsorgung; denn wer will schon gerne auf seinem Müll sitzenbleiben? Dank der sorgsamen und verantwortungsbewussten Arbeit in den Ämtern und Kommunen, die als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger dafür zuständig sind, können wir aber auch von einer geordneten Abfallentsorgung ausgehen. Dafür gebührt den Kommunen unser herzlicher Dank. Wie in der Anhörung zum Gesetzentwurf vom Landkreistag angemerkt wurde, hat es im Zuge der Novellierung eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Umweltministerium gegeben, sodass dieses Gesetz den Landtag fast so verlässt, wie es durch die Landesregierung eingebracht wurde.
Sehr geehrte Damen und Herren, Bundes- und Europarecht geben einiges Neues zum Ressourcenschutz in der Abfallwirtschaft und zum besseren Schutz des Bodens vor; das wurde schon gesagt. Das wollen wir nun auch in Brandenburg anwenden. In unserem Land fallen jährlich etwa 14 Millionen Tonnen Abfälle an. Im Jahr 2022 waren es im privaten Bereich 432 Kilogramm pro Einwohner bzw. Einwohnerin. Das ist viel, und diesen Umfang müssen wir reduzieren.
Angesichts von Bürgerinitiativen gegen neue Deponiestandorte und Verbrennungsanlagen dürften wir uns einerseits darüber einig sein, den Bedarf an neuen Deponien und Verbrennungsanlagen zu reduzieren; andererseits sind Abfälle auch Ressourcen, und Ressourcen sind knapp. Durch gezielte Abfallberatung, konsequente Getrenntsammlung und stärkere Kontrollen wollen wir künftig mehr als bisher der Abfallhierarchie folgen; das heißt: An erster Stelle steht die Abfallvermeidung, an zweiter Stelle die Wiederverwendung, an dritter Stelle das Recycling, und erst an letzter Stelle folgen Verbrennung und Deponierung.
Kommen wir zum Schutz unseres Bodens. Es wird nun im Gesetz festgeschrieben, dass sparsamer und schonender mit Grund und Boden umzugehen und Bodenversiegelung auf das notwendige Maß zu beschränken ist. Dazu soll auch die Entsiegelungsstrategie beitragen, die gerade im Umweltministerium erarbeitet wird. Das dürfte nicht nur im Interesse von Land- und Forstwirtschaft sein. Aufgrund des fortschreitenden Klimawandels werden der Schutz und die Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen wie Wasserrückhalt und CO2-Bindung immer wichtiger.
Natürlich hätte ich mich auch gefreut, wenn wir explizit den Moorbodenschutz im brandenburgischen Bodenschutzgesetz verankert hätten; aber mit unserem Koalitionspartner war das leider nicht zu machen. So richtig nachvollziehen kann ich das nicht; denn in unserem Beschluss zum Moorschutzprogramm vom letzten Herbst, Drucksache 7/8742, hatten wir genau das festgeschrieben. Aber hier braucht es offensichtlich noch ein bisschen Mut aufseiten der SPD. Dennoch bitte ich um Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die neue, viel praxisnähere Verteilung der Zuständigkeiten bei Müllablagerungen ist sinnvoll und spart Kosten. Auch der Einsatz von Gelben Tonnen ist sinnvoll; denn die von Wildtieren zerfressenen oder vom Wind verwehten gelben Müllsäcke sind allen ein Ärgernis. Auch die Prüfung von Abrissgebäuden auf Wiederverwert- oder -verwendbarkeit von Gebäudeteilen ist zu begrüßen. Ich hoffe jedoch, dass sich diese bei der doch recht wachsweichen Formulierung nebst Rückausnahmen in der Praxis durchsetzen wird. Bei weiteren Belastungen zulasten der Baubranche sollte momentan behutsam vorgegangen werden. Es ist mehr als einen Versuch wert, mit dem neuen Paragrafen 22 die Vorteile des Bauens im Bestand ins Bewusstsein zu rücken und planvoll vorzugehen.
Man könnte meinen, dies wäre mal ein gelungenes Gesetzgebungsverfahren aus dem MLUK, wenn es nicht den erneuten Versuch gegeben hätte, mal wieder den Landwirten neue, branchenfremde Pflichten aufzuerlegen.
Herr Minister Vogel, dafür haben Sie und Ihr Ministerium wirklich ein spezielles Talent! Ich kann mich wirklich nicht erinnern, dass ein Landwirtschaftsminister so zielgerichtet und konsequent gegen eine ihm zur Unterstützung zugewiesene Branche gearbeitet hätte.
Ob bei der Wiedervernässung von Mooren, der Ausweisung von Wildnisgebieten oder dem Jagdgesetz bzw. der neuen Verordnung dazu - die Landwirte und Landnutzer hatten in dieser Wahlperiode häufig Grund zur Sorge, und beinahe wäre es eine mehr geworden. Denn bei einem Gesetz, das auf den ersten Blick nichts mit den Landnutzern zu tun hat, sollten nach dem ersten Entwurf die Landwirte noch den herrenlosen Müll entsorgen, und zwar auf eigene Kosten. Illegale Müllentsorgung ist in Brandenburg schon lange ein großes Thema, und neben den Privatwaldbesitzern und dem Landesbetrieb Forst sind doch zumeist die Landwirte diejenigen, die den illegal abgelagerten Müll beseitigen. Wer Müll illegal entsorgt, will hierbei nicht gesehen werden und nutzt hierfür zumeist entlegene, schlecht einsehbare Orte, wie man sie auf landwirtschaftlichen Nutzflächen oder im Wald findet. Es wäre ein Freifahrtschein für alle Müllsünder gewesen.
Ja, Herr Minister Vogel, Ihrem Haus ist es gelungen, dass in Brandenburg fast jeder Landnutzer das zuständige Ministerium als Gegner betrachtet - teils aufgrund dürftiger Kommunikation, teils aufgrund fragwürdiger fachlicher Entscheidungen. Ich wünsche dem zukünftigen Minister bzw. der zukünftigen Ministerin ein besseres Händchen.
Wir stimmen der Beschlussempfehlung zu. Den Änderungsantrag der Linken lehnen wir ab. Ich verweise auf die Diskussion im
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der heutigen Plenarsitzung liegt die Novelle des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes zur Beschlussfassung vor - in der Tat das letzte Gesetz meines Hauses in dieser Legislaturperiode.
Ich konzentriere mich auf drei Punkte. Erstens: Es geht um die Umsetzung von Europa- und Bundesrecht. Änderungen des Landesrechts sind zwingend erforderlich, um der 2018 geänderten Abfallrahmenrichtlinie und der EU-Einwegkunststoffrichtlinie von 2018 Genüge zu leisten. Das höherrangige Recht gibt uns auf, mehr für die Abfallvermeidung zu tun, also weniger Gegenstände und Stoffe zu Abfall werden zu lassen. Es geht aber auch um die verstärkte Getrenntsammlung von Abfällen, damit sie stofflich verwertet werden können. Dieses Gesetz ist damit ein Beitrag dazu, dass wir vom Abfallrecht hin zu einem echten Kreislaufwirtschaftsrecht kommen.
Der zweite Punkt ist die Bekämpfung der Vermüllung und illegalen Abfallentsorgung. Das neue Gesetz schafft folgende Dinge: Die Bekämpfung der Vermüllung wird als neues Ziel in das Gesetz aufgenommen. Sie wird zugleich Gegenstand kommunaler Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen werden. Die veränderte Arbeitsteilung zwischen Forstbehörde und öffentlichen Entsorgungsträgern bei herrenlosen Abfällen im Wald macht die Sammlung und auch die Abrechnung schnell und unkompliziert. Frau Wernicke, Privatwaldbesitzer sind schon seit Jahren nicht mehr für die Entsorgung von illegalem Müll zuständig. Das ist Aufgabe des Landesforstbetriebes, der das auch weiter übernehmen wird.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten wird bei Verstößen gegen das Abfallrecht erlaubt, um diese besser bekämpfen zu können, und Pilotprojekte zur Videoüberwachung an Plätzen, an denen es wiederholt illegale Abfalllagerungen gab, werden ermöglicht. Das ist schon mehrfach angesprochen worden.
Die Zielsetzung von § 4 Abs. 4 war es tatsächlich, die Landwirte gegenüber dem Status quo besserzustellen. Das hat Die Linke auch erkannt, und das können Sie im Antrag der Linken nachvollziehen. Wir werden - das haben wir angekündigt - nach der Streichung von § 4 Abs. 4 durch ein erläuterndes Rundschreiben, dessen ungeachtet, die Voraussetzungen dafür schaffen, dass das, was mit der Gesetzesnovellierung beabsichtigt war, untergesetzlich erfolgt.
Der letzte Punkt ist die Konsolidierung des Bodenschutzes: Sie wissen alle, wie wichtig ein schonender Umgang mit den Böden
ist. Ich habe in der Fragestunde heute schon dazu ausgeführt, dass wir die Entsiegelungspotenziale mit der Änderung des Abfall- und Bodenschutzgesetzes jetzt erfassen können und auf eine tragfähige Grundlage stellen und dass wir mit Bodenfunktionskarten Instrumente hinsichtlich der Informationen über besonders schutzwürdige Böden als fachliche Grundlage für Planungs- und Zulassungsverfahren weiterentwickeln können. Zudem werden Befugnisse geschaffen, um Altlasteninformationen öffentlich zugänglich zu machen.