Der Vorschlag des Bundes entsprach am Ende dem, was als Gesetzentwurf der Linken eingebracht wurde, das heißt mit dem Faktor 0,6. Aber wir brauchen uns jetzt darüber nicht mehr zu echauffieren.
Der Prozess hat sich in die Länge gezogen. Am Ende blieb die einzige Möglichkeit, um die Fristen zu wahren und es tatsächlich zum 1. Januar 2025 - das ist erforderlich - in Kraft treten zu lassen, dass ein Gesetzentwurf aus der Mitte des Parlaments kommt. Das ist geschehen. Der ALUK hat darüber beraten und diesen Gesetzentwurf noch verbessert.
Wir wollen tatsächlich, dass die Information an die Landwirtinnen und an Landwirte gebracht wird. Wir gehen davon aus, dass die Verbände, die selber aktiv mitgewirkt haben, ihre Verbandsmitglieder informieren werden. Wir gehen davon aus, dass die Agrar-Zeitschriften, die Fachzeitschriften auch darüber informieren werden, weil wir hier bundespolitisch auch Neuland beschreiten und die ersten sind.
Wir gehen aber nicht davon aus, dass tatsächlich alle Landwirtinnen und Landwirte Mitglieder von landwirtschaftlichen Berufsverbänden sind. Von daher werden wir über die Höfeordnung auch auf unserer Internetseite informieren. Es sollen FAQs der Akteure eingestellt werden. Diese werden zunächst Fragen zum Verfahren, Fragen der Notare, Fragen der Landwirtinnen und Landwirte, Fragen der Ämter beantworten. Da es ein dynamisches Dokument ist, können dann weitere Punkte, die sich aus der Praxis ergeben, auch ergänzt werden.
Die ersten Gespräche mit Akteuren - das ist an allererster Stelle die Notarkammer - werden gerade terminiert. Die Veröffentlichung auf der Webseite ist zügig nach der Sommerpause geplant. Von daher ist der Entschließungsantrag nicht erforderlich, die Gesetzesänderung aber sehr wohl. Ich empfehle ebenfalls Zustimmung. - Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Wir sind damit am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung.
Ich lasse zunächst über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, Drucksache 7/9775, zum Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke, Drucksache 7/9350, abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung ohne Enthaltungen einstimmig angenommen und das Gesetz nach 2. Lesung verabschiedet.
- Man hat gerade die freudigen Ausrufe aus der Fraktion Die Linke gehört, weil doch immer so viel über die Konfrontation zwischen Opposition und Koalitionsfraktionen gesprochen wird. Es geht also, dass man einem Gesetzentwurf der Opposition zustimmt.
Meine Damen und Herren, ich lasse zweitens über den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke, Drucksache 7/9749, abstimmen. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Entschließungsantrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger am Livestream! Wir reden heute über die Änderung des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes. Es gab dazu rege Debatten im Ausschuss und auch den Vorwurf, dass wir noch kurz vor Schluss dieses Gesetz durchbringen wollen.
An den Ausschuss wurde das Gesetz aber bereits am 21. März überwiesen. Am 10. April wurde die mündliche Anhörung dazu durchgeführt. Bis zur Sondersitzung am 11. Juni konnte man den vorgelegten Entwurf über Änderungsanträge verändern. Die Fraktion Die Linke hat dies auch gemacht. Dieser Änderungsantrag fand im Ausschuss jedoch keine Mehrheit. Die mögliche Schlechterstellung der Landwirte, die darin kritisiert wird, wird untergesetzlich durch Verwaltungshandlungen bzw. - regelungen verhindert, damit es nicht zu einer Schlechterstellung kommt. Dies wurde im Ausschuss auch so versprochen. Die letzte Änderung dieses Gesetzes fand übrigens 2014 statt. Seit der Zeit hat sich in diesem Bereich einiges getan, sodass eine Änderung auch notwendig wurde.
Abfallrechtlich ist vor allem das EU-Kreislaufwirtschaftspaket aus dem Jahr 2018 zu nennen, das wichtige Weichenstellungen vor allem durch die Änderung der Richtlinie über Abfälle entfällt. Weitere abfallrechtliche Änderungen ergeben sich aus der Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt.
Aber es geht noch um etwas sehr Wichtiges: Besuche in Oberförstereien, gerade rund um Berlin, aber nicht nur dort, haben gezeigt, wie notwendig die Änderung dieses Gesetzes ist. Stellen Sie sich vor: Sie sind mit Ihrer Familie, mit Ihren Enkeln oder
mit Ihren Freunden im Wald unterwegs, biegen um eine Ecke, und da ist keine Waldwiese mit ein paar Pilzen, die man vielleicht mitnehmen könnte, sondern ein großer Berg Abfall. Das passiert sehr oft, das habe ich auch schon in meinem eigenen Wald erlebt. Da liegen dann Asbestplatten neben Farbeimern, alte Teppiche neben Gartenabfällen, Reste von Sanitärkeramik neben Gefäßen, deren Inhalt Sie gar nicht definieren können. Der Waldbesuch und die damit verbundene Erholung sind erst einmal dahin. Sie sind schockiert, was manche so in den Wald werfen.
Waldarbeitern passiert das täglich. Jährlich bringen Waldarbeiter 6 000 Tonnen Müll aus dem Wald in Brandenburg. Wenn auch manchmal eine Firmenrechnung oder ein Kontoauszug dabei liegt - eine Überführung der Täter ist damit leider nicht möglich. Jeder kann behaupten, das hätten andere gefunden und dorthin gebracht. Das muss sich ändern. Wir müssen unseren Wald und unseren Boden schützen.
- Da kann man ruhig mal klatschen, genau. - Das Gesetz soll erstens die Waldarbeiter schützen, denn ihre Ausbildung beinhaltet das Fällen und Pflanzen von Bäumen, nicht das Sortieren von teilweise gefährlichen Abfällen. Zukünftig werden solche großen Ablagerungen dem Abfallentsorgungsverband gemeldet, damit er mit seinen Fachkräften die Entsorgung übernimmt.
Die zweite - fast noch wichtigere Änderung - betrifft die Überwachung von Schwerpunkten der Müllablagerung. Denn erst, wenn man die Menschen, die den Müll in den Wald bringen, auf frischer Tat ertappt und eben diese Taten filmt, können sie für dieses Verhalten bestraft werden. Auch das ist sehr notwendig. Ich hoffe, dass sich dieses herumspricht, damit diese Handlungen zukünftig unterlassen werden oder zumindest weniger werden. Schon dafür lohnt sich diese Änderung. So hat es auch der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz gesehen. Ich bitte um Zustimmung. - Danke.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Besucher auf der Tribüne! Liebe Zuschauer am Livestream! Werte Kollegen! Herr Roick, ganz so einfach ist es eben nicht. Ich komme gleich auf Ihren Beitrag zu sprechen.
Wir beschäftigen uns heute mit der von der Landesregierung geplanten Novellierung des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes. Ein wesentlicher Anlass für die Beschäftigung mit dem Abfall- und Bodenschutzgesetz ist die Problematik - da sind wir dabei - der illegalen Müllentsorgung auf landwirtschaftlichen Flächen.
Diese Debatte war bereits vor gut einem Jahr, und zwar am 31.03.2023, geführt worden, als das MLUK eine Novellierung des Gesetzes dahingehend vorschlug, dass die Entsorgung von illegal entsorgtem Müll bezüglich der Kosten und Risiken - jetzt Achtung! - von den Landwirten übernommen werden soll.
Sie haben vollkommen recht, lieber Herr Roick: Wenn man im Wald unterwegs ist und das sieht, ärgert man sich darüber. Nur, was hat Sie dazu veranlasst, zu sagen: „Weil uns das ärgert, muss es derjenige bezahlen, dem das Grundstück gehört“? Das ist komplett falsch. Dass die Landwirtschaftsverbände dagegen Sturm gelaufen sind, ist völlig normal.
Es ist logischerweise völlig normal, dass die Landwirtschaftsverbände sehr kritisch sind. Die Sache wurde in einer mündlichen Anhörung am 10. April erneut aufgegriffen. Wir haben dazu die Stellungnahme, unter anderem vom Landesbauernverband, gehört. Anstatt dass ihr etwas reguliert, anstatt dass ihr in euch geht und sagt: „Passt auf, da haben Sie vielleicht unter Umständen recht; es kann ja nicht sein, dass wir laut darüber nachdenken, die Landwirte zu belasten, und das Ganze belastet sie“, tut ihr nichts.
Das Ganze gipfelte dann in dem etwas bizarren Vorgang, dass die Koalition in der abschließenden Beratung, und zwar letzte Woche, auch von Herrn Roick gerade erwähnt, am 11. Juni, einen Änderungsantrag zu ihrem eigenen Gesetzentwurf vorgelegt hat, einen Änderungsantrag, den wir tatsächlich auch drei Stunden vor Beginn der Sondersitzung erhalten haben und mit dem bezüglich der Müllentsorgung der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wurde.
Paragraf 4, mit dem den Landwirten bei der Müllentsorgung der Schwarze Peter zugeschoben werden sollte, wurde also herausgelöscht. Das ist gut, gar keine Frage. Nur, dann brauchen Sie dieses Gesetz nicht. Sie haben versucht, dieses Ding zu novellieren, weil Sie vorgeben, die Landkreise zu entlasten. Sie haben aber versucht, die Landräte zu belasten. Genau das ist falsch.
Was Sie jetzt gemacht haben - das haben wir im Landwirtschaftsausschuss auch schon gesagt -: Sie haben quasi den Status quo ante wiederhergestellt. Das ist das, was man nicht wollte. Wir brauchen dieses Gesetz nicht wirklich. Fertig.
- Das ist kein Nonsens, Herr Funke. Das wissen Sie selber, auch wenn Sie jetzt etwas anderes erzählen. In dem Sinne: Wir lehnen das ab.
ich weiß nicht, ob Sie den Ausschuss richtig rekapituliert haben. Sie haben am Ende Ihrer Rede noch einmal den richtigen Schwung gefunden, in welche Richtung es geht. Es stand am Anfang im Gesetzentwurf so. Es war aber kein Gesetzentwurf
der Koalition, sondern von der Landesregierung. Das ist auch ein Unterschied, auf den ich gern hinweisen möchte.