Vielen Dank. Auch ich wünsche Ihnen alles Gute. - Herr Abgeordneter Nothing spricht jetzt für die AfD-Fraktion. Bitte schön.
Werter Herr Vizepräsident! Werte Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Liebe Gäste! „Das Land Brandenburg ist ein kinder-, jugend- und familienfreundliches Land“, heißt es unter anderem in
§ 1 des vorliegenden Gesetzentwurfs. Man möchte ergänzen: Ja, jedenfalls so lange, wie man nicht dem Umfeld einer intakten Familie entflieht und in die Fänge der Indoktrinations- und Gesinnungswächtermaschinerie unserer staatlichen Bildungseinrichtungen gerät.
Nun darf man natürlich nicht alle Bildungseinrichtungen - und auch nicht alle Lehrer - über einen Kamm scheren. Aber die mir unvergessliche Frage einer Lehrerin beim Extremismus-Kongress in Cottbus, ob man nicht verpflichtende Schulungen und Maßnahmen für diejenigen Kollegen durchführen könne, „die nicht so denken, wie wir uns das gern wünschen“, spricht Bände und zeigt mir, dass offensichtlich erst einmal ein sicherlich nicht unerheblicher Teil des Lehrerpersonals auf Linie gebracht werden muss, damit man dann - laut § 6 des vorliegenden Gesetzentwurfs - junge Menschen „zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen“ und gesellschaftsfähigen Personen machen kann. Man könnte darüber lachen, wenn diese Entwicklung nicht so gefährlich wäre.
Über die Dreistigkeit, sich angesichts Ihrer schändlichen Coronamaßnahmen, unter denen Kinder, Jugendliche und ganze Familien noch heute zu leiden haben, als am Schutz junger Menschen Interessierte hinzustellen, hat mein Kollege Hohloch in der letzten Debatte zu diesem Thema ausgeführt.
Auch die schon pervers anmutende Sexualpädagogik der Vielfalt mit Körpererkundungsräumen und Kuschelecken in Kindergärten,
die bei vielen Kindern traumatische Verhaltensweisen auslösen, haben mit Kinderschutz nichts, aber auch gar nichts zu tun.
Worum es Ihnen bei diesem Gesetz wirklich geht, zeigt der Kommentar der - in meinen Augen untragbaren - Bundesinnenministerin Faeser beim SWR-Demokratie-Forum am 6. Juli 2022 zu dem Thema „Demokratieerziehung“ - Zitat -:
„Ich würde immer schon in Kindertagesstätten anfangen […]. […] Das Kind alleine ist nicht rassistisch.“
„Das Kind alleine würde niemals ein anderes Kind ausschließen, weil es völlig normal findet, dass mal ein Kind vielleicht keine rote Brille aufhat, sondern eine grüne. Aber die ausgrenzende Meinung kommt durch die Eltern. Und deswegen finde ich es wichtig, dass in unseren Institutionen das frühzeitig schon abgestellt wird.“
Unverhohlener und dreister kann man den Angriff auf die Familie und den Missbrauch von Schutzbefohlenen für die eigenen, perfiden politischen Zwecke kaum offenlegen.
Bleibt festzuhalten: Der beste Schutz für unsere Kinder und Jugendlichen ist, dafür zu sorgen, dass die Verfechter der politischen Indoktrination von Schutzbefohlenen, der schon pervers anmutenden Sexualpädagogik und der Zerstörung unserer Familien spätestens nach den Landtagswahlen in der Versenkung verschwinden werden.
Die ersten zukunftsweisenden Lichtblicke sind nicht zu übersehen: einerseits die Umfragen unter Jugendlichen, welche eindeutig die AfD zur Lösung ihrer Probleme favorisieren; andererseits Eltern und sonstige Erwachsene, die sprichwörtlich die Schnauze voll haben von dem betreuten Denken und den politideologischen Angriffen auf ihre Kinder und Enkel.
Sie können noch so viel Papier produzieren - Ihnen fehlen das Einfühlungsvermögen und der Zugang zu den wirklichen Problemen, Sichtweisen und auch Ängsten unserer Kinder und Jugendlichen. Die Kinder und Jugendlichen, deren Sie - Gott sei Dank! - nicht habhaft werden und die Sie nicht instrumentalisieren können - das sind die selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Personen …
Den vorliegenden Gesetzentwurf lehnen wir selbstverständlich ab. Zu dem Änderungsantrag der Linken werden wir uns enthalten. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir kommen als Nächstes zur Abgeordneten Augustin, die für die CDU-Fraktion spricht. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ich starte jetzt nicht den Versuch, einen 200 Seiten umfassenden Gesetzentwurf in drei Minuten vorzustellen. Und dass selbst diejenigen, die vorher Zeit hatten und ihn hätten lesen sollen, dies nicht getan haben, hat Herr Kollege Nothing soeben bestens bewiesen.
Sie haben von Kollegen Lux schon einiges zur Sache gehört. Ich kann Ihnen versichern: Wir haben über diesen Gesetzentwurf zum Abschluss im Bildungsausschuss sehr intensiv diskutiert. Auch haben wir uns sechs Stunden Zeit für eine umfassende Anhörung genommen und auch dabei viel debattiert. Die Änderungsanträge wurden in sage und schreibe zwei Stunden vorgestellt. Wir haben wirklich über jeden einzelnen Aspekt debattiert und unsere Meinungen dazu ausgetauscht.
Das Thema bzw. der Anlass, nämlich dieses Gesetz, ist das aber auch wert. Ich könnte mich jetzt verschiedenen Bereichen widmen. Zur 1. Lesung stand der Bereich des Kinderschutzes im Fokus - zu Recht. Aber es sind natürlich noch viele weitere Aspekte, die in diesem Gesetz ihren Widerhall finden. Dazu gehören die wichtigen Regelungen zur Inklusion.
Es gibt natürlich auch den Anspruch der Jugendbeteiligung. Gerade mit Blick auf die Debatte zuvor muss ich sagen: Wenn wir gerade auch bei der politischen Beteiligung mit dem inhaltlichen Aspekt werben und die Jugendlichen mit Inhalten erreichen, dann sind auch zwei, die wir an einem Oberstufenzentrum erreichen, es wert, die politische Willensbildung zu fördern; an den anderen 58 arbeiten wir dann noch. Dieses Gesetz wird uns auf jeden Fall viele Möglichkeiten geben, die Jugendlichen auch in ihrer politischen Willensbildung noch stärker zu fördern.
Ich möchte noch einmal die Besonderheit bei der Entstehung dieses Gesetzes hervorheben: Dieses Gesetz ist mit und unter großer Beteiligung von jungen Menschen entstanden. Ich freue mich wirklich sehr, dass viele von ihnen auf der Besuchertribüne anwesend sind, um unsere Debatte zu begleiten. Wir haben sie natürlich auch in der Anhörung dabeigehabt.
Ein Erlebnis aus der vergangenen Woche: Ich saß auf dem Podium einer Veranstaltung des Landesfachverbandes Medienbildung; Petra Budke war auch vor Ort. Eine der Sprecherinnen des DKJB, Maria Waligora, erzählte freudig, wie toll es war, dass sich junge Menschen so intensiv in die Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs einbringen konnten, und wie großartig es doch ist, dass man den Gesetzestext jetzt in den Händen halten und wiedererkennen kann, welche Anregungen die jungen Menschen gegeben haben. Selbst bei der Formulierung der Änderungsanträge sind nochmals Anregungen aufgegriffen worden.
Für die großen Verbände und für uns Abgeordnete ist es selbstverständlich, dass wir unsere Handschrift in verschiedenen Aspekten wiedererkennen. Finden Sie es nicht großartig, dass auch junge Menschen dieses Gesetz sehen und sagen: „Dieser Passus ist von mir. Das finde ich richtig toll!“? - Großen Applaus also für die Mitwirkung der jungen Menschen!
Das Gesetz hat viele Aspekte. Da mir nur noch 30 Sekunden Redezeit bleiben, möchte ich mich meinem Herzensprojekt widmen, dem Kinder- und Jugendsport. Schon in der Anhörung haben wir darüber heftig debattiert. Es gab viele Bedenken, im Zusammenhang mit dem Kinder- und Jugendsport die Bedeutung der Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. Ich sage es noch einmal ganz klar, obwohl wir es seit Jahren und Jahrzehnten wissen - die Sportvereine und Sportbünde haben es schon zu Coronazeiten mit Freude vernommen -: Wir erkennen an, dass der Kinder- und Jugendsport Bildungsarbeit ist. Das ist ein wichtiger Punkt, der bei aller Kritik an den vorliegenden Änderungsanträgen im Gesetz verbleibt. Es ist der größte Ehrenamtsbereich.
Ich danke der Brandenburgischen Sportjugend für ihren Einsatz, für ihre Arbeit im Landesjugendring und dafür, dass sie uns begleitet hat. Mit der Anpassung, die wir jetzt vornehmen, verstummen hoffentlich die Kritiker. Das Gesetz ist ein Erfolg, auch für den Kinder- und Jugendsport. Es ist ein großes, hervorragendes Projekt. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Wir fahren mit der Abgeordneten Dannenberg fort. Sie spricht für die Fraktion Die Linke. Bitte schön.
Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Brandenburg soll ein kinder-, jugend- und familienfreundliches Land sein. Diese Entscheidung begrüßt unsere Fraktion. An jedem Ort in Brandenburg sind die Rechte von Kindern und Jugendlichen umzusetzen, ist ihre Mitbestimmung sicherzustellen, die Kinder- und Jugendhilfe zu stärken und eine gut ausgebaute öffentliche Infrastruktur zu gewährleisten.
Alle jungen Menschen müssen unabhängig von ihren Voraussetzungen und ihrer Herkunft Bildungs-, Beratungs- und Freizeitangebote vorfinden, die ihre Entwicklung fördern und sie vor allem vor Gefahren und Gefährdungen schützen. Dazu braucht es in Brandenburg ein wegweisendes und funktionierendes Kinder- und Jugendgesetz.
Ein Gesetzentwurf liegt vor - ja. Er ist wegweisend, jedoch leider nur in der Formulierung von Absichten. Ein Gesetz mit Leitbildcharakter hilft aber kaum, die Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen tatsächlich zu verändern.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie kennen unsere Kritik. Es ist unsere Aufgabe, in einem Ausführungsgesetz übergeordnete Gesetze konkret in die Praxis umzusetzen. Das leistet der vorliegende Entwurf leider nicht. Es fehlen Regelungen zu Qualität, Finanzierungszuständigkeiten und Verfahren der Leistungserbringung. Offen bleibt, wie die Jugendämter und die freien Träger der Jugendhilfe die neuen Aufgaben zugunsten der jungen Menschen tatsächlich umsetzen. Wenn wir das nicht klarer bestimmen, werden weite Teile der Neuregelung gar nicht umgesetzt, und bei dem Versuch der Umsetzung wird es zu Rechtsstreitigkeiten kommen. So helfen wir jungen Menschen nicht!
Die Linksfraktion hat einen umfangreichen Änderungsantrag vorgelegt. Aber heute gönnen wir uns lächerliche drei Minuten pro Fraktion für dieses Gesetz. Ich kann deshalb nur stichpunktartig ein paar Aspekte nennen.