Kurzum: Diese Haltung ist demokratietheoretisch bedenklich und entspricht nicht der Lebenswirklichkeit in den Brandenburger Kommunen. - Danke schön.
Vielen Dank. - Wir sind am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung über Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales zum Antrag von vier Abgeordneten, „Verbindliches Mitbestimmungsrecht für Anlieger bei Erschließungsmaßnahmen einführen!“, Drucksache 7/9791. Wer folgt dieser Beschlussempfehlung? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt worden; es gab keine Enthaltungen. Der Antrag der vier Abgeordneten auf Drucksache 7/8726 ist abgelehnt.
TOP 18: Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes und des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Dazu liegen Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen, Drucksache 7/9802, der Fraktion Die Linke, Drucksache 7/9428, der BVB / FREIE WÄHLER Gruppe, Drucksache 7/9803, und der AfD-Fraktion, Drucksache 7/9821 - Neudruck -, vor.
Wir beginnen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion. Zu uns spricht Herr Abgeordneter Baaske. Bitte schön.
Herr Vizepräsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Schönen guten Tag zunächst einmal! Ich bin aus zweierlei Gründen sehr froh, dass wir heute dieses Thema behandeln: erstens, weil wir jetzt, am vorvorletzten Sitzungstag, gerade so noch ein Gesetz über die Ziellinie kriegen, das uns eigentlich schon die ganze Legislaturperiode begleitet hat und um das wir uns kümmern wollten - wir hatten es, wie andere auch, im Wahlprogramm, aber es hat eben so lange gedauert; warum auch immer, darauf will ich jetzt nicht eingehen -, und zweitens, weil wieder einmal das Struck’sche Gesetz gilt, dass das Gesetz nicht so, wie wir es hier beim letzten Mal vorgestellt haben, verabschiedet wird. Stattdessen gibt es noch erhebliche, essenzielle Verbesserungen.
Der erste Punkt ist: Wir nennen es nicht mehr Landespflegegeldgesetz, obwohl die AfD das beantragt. Bei uns wird es ein Gesetz sein, das deutlich macht, worum es geht: nämlich nicht um Pflege, sondern darum, dass Menschen teilhaben können, auch wenn sie eben behindert sind - und darin wollen wir sie unterstützen.
Der zweite Punkt, den ich hier erwähnen will, ist: Ich kann mich sehr gut erinnern, wie ich Anfang der 90er-Jahre - ich war vorher Lehrer an einer Gehörlosenschule - mit Frau Lammel gesprochen habe. Sie war Referatsleiterin im Ministerium, und sie bot mir an - nachdem ich ja mit Gehörlosen ganz gut umgehen konnte -, mit ihr einmal zu Oberlin zu fahren. Dann war ich mit Manfred Stolpe und Frau Lammel bei Oberlin, und wir haben uns Taubblindenunterricht angeschaut.
Sie glauben gar nicht, wie das mein Herz angefasst hat, als wir Leute gesehen haben - junge Kinder gesehen haben, ältere Menschen gesehen haben -, denen in die Hand geschrieben werden musste, denen durch Streicheln und ähnliche Eindrücke vermittelt werden musste, was sie gerade sehen könnten, hören könnten, fühlen können.
Das war unwahrscheinlich beeindruckend, und darum finde ich es wirklich toll, dass es uns jetzt gelingt, für diesen Personenkreis noch einmal ganz besonders herausgehoben Geld zur Verfügung zu stellen, damit auch sie mehr teilhaben können am Leben, so wie wir, die wir eben sehen und hören können.
Und schließlich noch ein weiterer wichtiger Punkt, den wir ändern: Wenn behinderte Menschen in Einrichtungen sind, erlangen sie natürlich schon dadurch eine gewisse Teilhabe, dass dort den ganzen Tag über Unterstützung gewährt wird. Was wir aber erkannt haben - und das war ein wichtiger Punkt in der Anhörung -, ist, dass die Anrechnung der Teilhabe, die Einrichtungen gewähren, gerade bei Gehörlosen nicht so hoch ist wie zum Beispiel bei Blinden oder Sehbehinderten, weil gerade bei gehörlosen Menschen nach wie vor hohe Dolmetscherkosten auflaufen - weil da nach wie vor hohe Intensitäten zum Übersetzen von
allen möglichen Papieren und anderen Dingen notwendig sind -, sodass wir gesagt haben: Nein, hier sollte die Anrechnung wegfallen. Ich finde es toll, dass wir uns darauf verständigen können.
Und dann - ich gucke einmal zu unseren Sozialpolitikern hier in der Runde -: Ich fand es in der vergangenen Legislaturperiode ehrlich gesagt schon manchmal beschämend, wie oft uns der Blinden- und Sehbehinderten-Verband, der Gehörlosenverband und die einzelnen Kreisverbände angeschrieben, angesprochen und gesagt haben: Macht doch endlich einmal was am Landespflegegeldgesetz, erhöht die Beiträge!
Wir sind da wirklich fünf, sechs Jahre zurückgeblieben, weil wir gar nichts gemacht haben. Darum fand ich es einfach nur sinnvoll, zu sagen: Das werden wir nicht noch einmal zulassen; wir werden jetzt eine Angleichungsregel einführen - orientiert an den Renten, die sich wiederum an den Löhnen bzw. an der Inflationsrate orientieren -, die dafür sorgt, dass in Zukunft auch diese Eingliederungsleistungen steigen. Das finde ich sehr vernünftig.
Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Dr. Berndt für die AfD-Fraktion fort. Bitte schön.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, sehr geehrter Herr Kollege Baaske, alles - würde ich sagen - ist nicht gut, aber es ist besser geworden, es ist viel besser geworden als der Entwurf. Sie haben etliche Punkte genannt, und dafür kann man all denjenigen, die sich dafür eingesetzt haben, dass jetzt, gegen Ende der Wahlperiode, überhaupt noch ein Gesetzentwurf kam und dass es gegenüber dem ersten Entwurf doch wesentliche Verbesserungen gab, nur danken - vermutlich auch Ihnen, Herr Baaske. Es wäre wunderbar gewesen, wenn Sie sich in der Corona-Politik ähnlich ins Zeug gelegt hätten -
Und dennoch ist nicht alles gut, weil nicht alle Forderungen erfüllt wurden. Also, ich will nur die wichtigste nennen - die Zeit ist ja knapp -: die Höhe. Wir bleiben noch unter dem Schnitt der ostdeutschen Länder, und das ist einfach beschämend.
Es ist einfach beschämend, wenn man daran denkt, dass gut 2 Millionen Euro für die Erhöhung des Teilhabegeldes eingeplant werden, wie Sie es jetzt nennen, während wir 4 Millionen Euro für das Handlungsprogramm „Tolerantes Brandenburg“ ausgeben - mit so wunderbaren Projekten wie „Who are you? meine Lieblingsspiele“, „Demokratie geht durch den Bauch“, Wertevermittlung durch Straßenfußball usw.
Gegenüber dem, was Sie für die Erhöhung des Landespflegegelds ausgeben, ist dafür das Doppelte an Geld da. Das ist schäbig - und wenn wir regieren, werden wir dieses Programm stoppen und das Landespflegegeld entsprechend erhöhen.
(Beifall des Abgeordneten Hohloch [AfD] - Zuruf des Abge- ordneten Rostock [B90/GRÜNE] - Domres [Die Linke]: Wird ja nie passieren!)
Es tut mir leid, Herr Stohn, ich bin jetzt schon am Ende. Ich hätte so gerne gehört, was Sie gefragt hätten.
Das sollte wohl nein heißen. - Soll das eine KI sein, oder was haben Sie jetzt gerade angemeldet? - Dann können Sie die natürlich noch ausführen. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Es tut mir wirklich leid, dass die AfD kein Herz für Straßenfußball hat, aber Sie hat eben auch kein Herz für Behinderte. In ihrem Wahlprogramm findet sich nicht einmal das Wort.
Und wenn ich da mal reinhöre: Was sagt denn eigentlich Herr Höcke dazu, der neulich hier im Landtag so schön mit Sektgläsern angestoßen hat? Der nennt behinderte Kinder „Belastungsfaktoren“ im deutschen Schulwesen.
Wo sind wir hier eigentlich? Für welche Politik stehen Sie eigentlich? - Das ist die Politik, für die Sie stehen - und heucheln Sie hier nicht, dass Sie irgendwie ein Herz für Menschen haben, die ein Handicap haben. Das ist nicht der Fall.