Protocol of the Session on June 18, 2024

Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Redebeitrag der Abgeordneten Johlige fort. Sie spricht für die Linksfraktion. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Nachdem der Antrag der Freien Wähler in der Novembersitzung an den Innenausschuss überwiesen worden war, waren wir durchaus gespannt, was die Koalition mit dem Antrag im Innenausschuss so machen will, denn: Es war nicht der erste Antrag zum Thema, aber der erste, der auf einmal überwiesen wurde. Dann dachten wir: Mensch, da muss ja jetzt so richtig was passieren. - Was passierte dann? Es war - Entschuldigung, wenn ich das hier so sage - wirklich ein unwürdiges Schauspiel, denn möchte man zu einem Antrag weder eine mündliche Anhörung durchführen noch im Ausschuss ernsthaft darüber reden, weiß ich nicht, warum er überwiesen wurde.

(Beifall Die Linke und BVB/FW Gruppe)

Möglicherweise gab es da irgendwelche Deals mit den Freien Wählern, die ich nicht kenne. Aber was dann im Ausschuss lief, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, war wirklich unwürdig; dann hätte man den Antrag nicht überweisen müssen.

Zum Inhalt: Wir als Linke haben in der Debatte zu diesem Thema regelmäßig darauf hingewiesen, dass wir dafür sind, dass Grundstückseigentümer vor allem bei der Frage der Ausbaustandards und der tatsächlichen Erfordernisse vor Ort an den Maßnahmen beteiligt werden. Wir haben auch regelmäßig vorgeschlagen, einen Härtefallfonds einzurichten, mit dem drohende Grundstücksverluste wegen hoher Erschließungsbeitragskosten und zu geringen Einkommens oder Vermögens verhindert werden können. Dieser Antrag nun zielt allerdings darauf ab, die Anwohner vor Beginn der Planung zu befragen, und das, obwohl vor Beginn der Planung weder die Ausbaustandards noch die Kosten klar sind.

(Vida [BVB/FW Gruppe]: Entwurfsplanung!)

Wenn wir mal ehrlich sind, Herr Vida: Es ist auch relativ übersichtlich, was bei solch einer Anliegerbefragung herauskäme. Es wird nämlich immer herauskommen, dass es eine möglichst preiswerte Lösung geben soll, auch mit möglichst geringen Ausbaustandards. Dann stellt sich eben auch die Frage, wohin mit dem Rollator, wenn sich die Anwohnerinnen und Anwohner gegen einen Gehweg entschieden haben. Dann stellt sich die Frage, wie Schulkinder im Winter ohne Bürgersteig und Beleuchtung sicher zum Schulbus kommen. Diese Fragen stellen sich. Genau deshalb gibt es ein Letztentscheidungsrecht der Vertretungen, genau deshalb braucht es dieses Letztentscheidungsrecht aus meiner Sicht auch. Es geht um Gemeindeentwicklung auch bei Anwohnerstraßen, also um die Interessen der Allgemeinheit, und nicht nur um Partikularinteressen. Deshalb - übrigens - beteiligt sich die Gemeinde auch an den Kosten.

Wir werden der Beschlussempfehlung zustimmen, weil wir den Antrag in dieser Form ablehnen. Allerdings, meine Damen und Herren von der Koalition, denke ich schon, dass wir noch darüber reden müssen - das wird dann sicherlich dem nächsten Landtag vorbehalten sein -, wie man tatsächlich zu mehr Mitbestimmung und mehr Beteiligung von Anwohnerinnen und Anwohnern kommen kann.

Ich hatte wirklich die Hoffnung, dass wir diese Debatte im Ausschuss führen können und gemeinsam nach Lösungen suchen. Sie haben diese Debatte aber verweigert - das ist sehr schade und übrigens dem Thema auch nicht angemessen. Insofern bitte ich dringend darum, in der nächsten Wahlperiode ein Stück weit mehr darüber nachzudenken, wie man mit Minderheitenrechten in diesem Haus umgeht und darüber, ob man Debatten in der Form, wie Sie es getan haben, dann verweigert. - Herzlichen Dank.

(Beifall Die Linke)

Vielen Dank. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Abgeordneter Klemp zu uns. Bitte schön.

(Beifall B90/GRÜNE)

Herr Vizepräsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren, wir sollten uns bezüglich des Inhalts des Antrags nicht verwirren lassen. Im vorliegenden Antrag geht es nämlich nur scheinbar um Mitbestimmung. Tatsächlich geht es um ein Aushöhlen der kommunalen Selbstverwaltung, indem der Landtag den Kommunen verbindliche Vorgaben bei der Einwohnerbeteiligung machen soll. Die geforderte Mitbestimmung kann ja tatsächlich mit der bestehenden Gesetzeslage erreicht werden, und eine Reihe von Städten und Gemeinden tut das auch und fährt gut damit. Wir können die Beteiligung der von Erschließungsmaßnahmen Betroffenen also unbedingt empfehlen, und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich auf kommunaler Ebene immer für eine Erweiterung der Beteiligung einsetzen. Aber, wie gesagt, eine Gesetzesänderung ist dafür nicht erforderlich. Es ist also heute keine Debatte über Mitbestimmung, die wir hier führen, sondern es stellt sich die Frage, auf welcher Ebene Regularien zur Mitbestimmung festgelegt werden sollen. Da ist es natürlich verlockend, nach landesweiten Regelungen zu rufen - verlockender, als sie in jeder Kommune einzeln durchzukämpfen.

Den Ruf nach landesweiten Regelungen könnte man aber fortsetzen und sich fragen: Sollte das dann nicht auch bundesweit gelten - oder eigentlich in ganz Europa? Mitbestimmung ist doch überall wichtig. - Gleichzeitig beschweren wir uns aber über Regelungen, die in Europa getroffen werden und die auf unsere Situationen in Brandenburg vielleicht gar nicht passen.

Auch erschließt sich mir nicht - ich habe das bereits in meiner Rede zur 1. Lesung gesagt -, warum ausgerechnet bei der Straßenerschließung ein besonderes Mitbestimmungsrecht gelten soll und bei anderen Dingen nicht. Warum keine Abstimmung der Eltern über den Kita-Bedarfsplan? Warum keine Abstimmung über den Schulentwicklungsplan? Warum keine Abstimmung über das Abwasserbeseitigungskonzept einer Gemeinde oder über die Wärmeplanung? All diese Entscheidungen haben direkten Einfluss auf die Bürgerinnen und Bürger - manche auf den Geldbeutel, andere auf die Bildung der Kinder. Warum ist das jetzt bei der Straßenerschließung so herausgehoben, dass der Landtag das landeseinheitlich regeln müsste? Diese Fragen hatte ich, wie gesagt, schon zur 1. Lesung gestellt; eine Antwort haben die Ausschussberatungen leider auch nicht ergeben.

(Vida [BVB/FW Gruppe]: Sie haben doch gar keine Debatte geführt! Wurde doch vertagt! Sie haben doch gar keine De- batte zugelassen!)

- Ich glaube, Sie hatten dort sogar Rederecht, Herr Vida, auch wenn Sie diesem Ausschuss nicht angehören.

Meine Damen und Herren, selbst wenn man dem Vorschlag von BVB / FREIE WÄHLER nähertreten wollte, gäbe es viele offene Punkte, die ich auch in der 1. Lesung benannt habe - zum Beispiel, dass die Anliegerinnen und Anlieger aus der Antragsüberschrift ja nicht unbedingt die Beitragszahlerinnen und -zahler aus dem Beschlussvorschlag sind und dass Sie den Beitragszahlerinnen und -zahlern vor Beginn der Planung schon die Kosten mitteilen wollen. Wie geht das denn vor der Planung? Da sind wir doch in einer viel zu frühen Leistungsphase - da weiß ich doch gar nicht, was das kostet.

Auch beantworten Sie weiterhin nicht die Frage, wie die Beteiligungsstimme für Grundstücke ausgeübt werden soll, die von mehreren Personen bewohnt werden. Diese müssen sich ja nicht zwingend einig sein.

All die formalen Beteiligungsregelungen, die Sie in ein Gesetz schreiben wollen, haben doch auch einen großen bürokratischen Aufwand und eine große Rechtsunsicherheit zur Folge, wenn dann eine Straße ausgebaut wird und irgendjemand sagt: Ich gehöre zur Eigentümergemeinschaft, ich wurde aber gar nicht beteiligt. - Vielleicht finden Sie vor Ort für diese Regelung viel einfachere Vorgehensweisen, zum Beispiel mit einer Anliegerversammlung - und nicht mit einer solchen Abstimmung.

Auch hierzu gab es im Ausschuss keine Ausführungen von BVB / FREIE WÄHLER. Wenn Sie an der Stelle sagen, der Antrag sei ja nur ein Auftrag für die Landesregierung, die eine Gesetzesänderung erarbeiten und sich dann dafür die Detailregelung ausdenken müsse, ist das nun doch zu billig.

Meine Damen und Herren, wir Bündnisgrüne sind für Bürgerbeteiligung, aber gegen eine Bevormundung der Kommunen. Auch inhaltlich lässt der Antrag wesentliche Fragen offen. Wir werden deshalb der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und den Antrag ablehnen. - Vielen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und CDU)

Vielen Dank. - Für die BVB / FREIE WÄHLER Gruppe spricht jetzt Herr Abgeordneter Vida zu uns. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Heute gilt es, zu überprüfen, was das gegebene Wort wert ist. Damit meine ich natürlich das Wort gegenüber dem Bürger: dass man ihn ernst nimmt, ihn nicht verschaukelt, sondern das Wort würdigt - dass man nämlich nicht knallhart durchregiert, sondern anderen auch einmal ein Staubkorn lässt bzw. - an dieser Stelle - das Staubkorn nicht belässt, sondern eine Mitwirkung der Anlieger ermöglicht, weil man die Menschen, denen man täglich begegnet, ernst nimmt und man sie für mündig hält, mitentscheiden zu können.

Deswegen geht es bei dieser Frage auch um die Belastbarkeit - die Belastbarkeit der Straße, in welchem Umfeld Menschen wohnen und wer für die Güter der Allgemeinheit zahlt. Oder anders formuliert: Wenn jemand für die Allgemeinheit, für die Gemeinschaft, einen Wert liefert - weil die Politik ihm sagt: Wir brauchen

hier deine Einsicht -, dann darf er zumindest mitsprechen, wenn es um seine ureigenen Angelegenheiten geht. Wer ein Sonderopfer für die Gemeinschaft erbringt, darf nicht in anderen, in nahezu allen Bereichen übervorteilt werden.

Meine Damen und Herren, die ganze Debatte ist von einer besorgniserregenden Doppelzüngigkeit geprägt. Damit meine ich: Die Kommune erhebt 90 % vom Anlieger - mit der Begründung, dass die Straße ausschließlich dem Anlieger nützt. Die Gemeinde lässt den Anlieger aber nicht mitentscheiden - mit der Begründung, die Straße sei ja für die Allgemeinheit.

Es brauchte schon Corona, geschlossene Rathäuser und bis zu acht Wochen dauernde Briefeintragungs-Zusendungen, um das Volksbegehren zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge zu stoppen. Verwaltungstechnische Erleichterungen hat es für das Volksbegehren seinerzeit - im Gegensatz zu allen anderen politischen Bereichen - nicht gegeben. Damit haben Sie Frustration und Demokratieverdruss hervorgerufen.

(Beifall BVB/FW Gruppe)

Das hallt bis heute nach und wurde und wird mit der hier gewählten Form der Befassung mit diesem Thema - mit den Pseudofragen, die alle hätten geklärt werden können - noch auf ein neues Niveau gehoben oder, in Ihrem Falle, gesenkt.

Während die Bürger sich fragen, wie sie Erschließungsbeiträge in Höhe von 10 000, 20 000, 30 000, 40 000 Euro stemmen sollen, fabuliert der Mitbestimmungsdisruptor von der SPD, dass die Mitsprache die Gemeindevertreter entmachten würde. Während die Rentner ihre letzten Ersparnisse zusammenkratzen, weil sie horrend zur Kasse gebeten werden, redet er von „Gemeinwohl“, „Wertschätzung“ - und „Macht“!

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein, danke schön. - Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Fraktionsvorsitzende der Koalition! Wenn Ihnen falsch verstandene Machtausübung von Gemeindevertretern über Bürger wichtiger ist als Verlässlichkeit und Mitbestimmung, brauche ich wahrscheinlich nicht weiter zu argumentieren.

(Noack [SPD]: Ich habe ein Mandat vom Bürger! Haben Sie das immer noch nicht begriffen?! - Zuruf von der AfD: Na, nicht mehr lange! - Lachen des Abgeordneten Dr. Berndt [AfD])

Wenn Ihnen falsch verstandene Machtausübung - gepaart mit solch unflätigen Bemerkungen - wichtiger ist als Verlässlichkeit und Mitbestimmung, brauche ich nicht weiter zu argumentieren - Sie tun es ja auch nicht!

(Beifall BVB/FW Gruppe)

Das tue ich dann auch nicht, sondern ich wünsche Ihnen eines: Zu Ihrer nächsten Fahrt über eine Sandpiste nehmen Sie einen Spiegel mit, hängen ihn bei sich im Auto auf und fragen sich, warum die Dinge im Land so sind, wie sie sind. Warum sind immer mehr Menschen - Bürger, Kommunalvertreter - frustriert und

desillusioniert? Sie werden die Möglichkeit haben, die Antwort vor Ihrer Nase live und in Farbe zu erblicken.

Uns, meine Damen und Herren, ist das Joch auferlegt, es schon hier zu erblicken. Trotzdem oder gerade deshalb sagen wir mit geradem Rücken: Ja, es richtig, zu Prinzipien zu stehen. Ja, es ist richtig, das Wort, das man gegeben hat, zu halten. Genau so machen wir weiter. Wir versprechen den Bürgern, dass wir weiterkämpfen - für Entlastung, für Mitbestimmung und schließlich für die Abschaffung dieser sozial ungerechten Beiträge. Wir gehören zu der Spezies, die danach auch tut, was sie vorher sagt. - Danke schön.

(Beifall BVB/FW Gruppe sowie des Abgeordneten Drenske [AfD])

Vielen Dank. - Für die Landesregierung spricht jetzt noch Herr Staatssekretär Dr. Grünewald zu uns. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrtes Publikum oben im Rang! Bitte erlauben Sie mir, die erheblichen Bedenken gegen die geforderte gesetzliche Regelung darzulegen. Die Gemeinden sind nach dem Brandenburgischen Straßengesetz Träger der Straßenbaulast für die Gemeindestraßen und daher dafür verantwortlich, dass diese den Erfordernissen von Sicherheit und Ordnung genügen.

Den Gemeinden obliegt nach § 123 Baugesetzbuch auch die Last für die verkehrsmäßige Erschließung von Grundstücken im Gemeindegebiet. Der kommunale Straßenbau liegt demnach in der alleinigen Verantwortung der Gemeinden. Daher haben die gewählten Gemeindevertretungen auch eigenverantwortlich über die Durchführung straßenbaulicher Maßnahmen zu entscheiden. Sie tun dies im Rahmen der ihnen verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung, die auch die Planungshoheit und die Finanzhoheit der Gemeinde umfasst.

Nach dem Ihnen vorliegenden Antrag soll gesetzlich bestimmt werden, dass nicht mehr die Gemeindevertretungen entscheiden können, ob Straßen erstmalig hergestellt werden, sondern vielmehr die Anlieger, soweit diese mehr als die Hälfte des Erschließungsaufwandes durch Beiträge zu tragen hätten. Mit dem Antrag wird also erkennbar nicht auf wenige Anwendungsfälle, sondern vielmehr auf eine gesetzliche Regelung abgezielt, nach der die straßenseitige Erschließung zukünftig grundsätzlich von der Entscheidung der potenziellen Erschließungsbeitragspflichtigen abhängen soll. Hierin liegt aber eine rechtlich höchst bedenkliche Beschneidung der Entscheidungsbefugnisse der direkt gewählten Gemeindevertretung zugunsten einer zwar betroffenen, aber nicht demokratisch legitimierten, möglicherweise sogar sehr kleinen Personengruppe.

Ob Gemeinden auf freiwilliger Basis in Satzungen ein Mitbestimmungsrecht von Anliegern über die Durchführung von straßenbaulichen Maßnahmen vorsehen und sich gegebenenfalls deren Entscheidungen zu eigen machen, Herr Vida, entscheiden sie im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eigenverantwortlich.

Darüber hinaus existieren in der Kommunalverfassung bereits Regelungen zur Beteiligung und Unterrichtung der betroffenen

Einwohner, zum Beispiel durch Einwohnerbefragungen nach § 13 der Brandenburgischen Kommunalverfassung. Auf weitere Formen der Bürgerbeteiligung wird auch in dem vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung herausgegebenen aktuellen Gemeindestraßen-Leitfaden hingewiesen.

Es steht außer Frage, dass eine frühzeitige Einbindung der durch eine erschließungsbeitragspflichtige Maßnahme betroffenen Anlieger gerade auch im Hinblick auf größtmögliche Akzeptanz sinnvoll ist. Das ist aber auf der Grundlage des geltenden Rechtes bereits gelebte Praxis. Bewährt haben sich neben Anliegerversammlungen auch informative Beiträge im Internet. Auch diese Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit und der Anliegerbeteiligung liegt allerdings in der Verantwortung der Gemeinden.

Folgt man dem hier zu behandelnden Antrag, so spricht man den gewählten Mandatsträgern der betroffenen Gemeinden zugleich die Befähigung ab, bei der Abwägung zwischen - und das war eben schon Thema - den partikularen Interessen der beitragsbelasteten Anlieger und den Interessen der Allgemeinheit tragfähige und angemessene Lösungen zu entwickeln.

Kurzum: Diese Haltung ist demokratietheoretisch bedenklich und entspricht nicht der Lebenswirklichkeit in den Brandenburger Kommunen. - Danke schön.