Wird sich das Land Brandenburg - gegebenenfalls im Verbund mit anderen Ländern - beim Bund darum bemühen, dass die Höhe der Finanzierung der Sprach- und Integrationskurse vonseiten des Bundes dann angepasst wird?
Wir werden im Ergebnis der Gespräche notwendige Schritte selbstverständlich gemeinsam unternehmen, aber wir sind davon überzeugt, dass nur ein gemeinsames Handeln auch Aussicht auf Erfolg hat.
Die nächste Frage, Frage 2244 (AfD-Kandidatinnen und -Kandi- daten beim Verfassungsschutz Brandenburg gespeichert?), wird von Frau Abgeordneter Marlen Block, Fraktion Die Linke, gestellt. - Es gibt eine Verschiebung; Frau Vandre stellt die Frage.
Der Verfassungsschutz des Landes Brandenburg hat vor wenigen Wochen seinen Jahresbericht für das Jahr 2023 vorgestellt. Dabei hat er mitgeteilt, dass mittlerweile sechs der 24 Abgeordneten der AfD-Landtagsfraktion als Rechtsextremisten eingestuft werden. Fünf von ihnen finden sich trotz dieser Einstufung erneut als Kandidaten auf der Landesliste der AfD Brandenburg oder als Direktkandidaten der AfD Brandenburg in den jeweiligen Wahlkreisen für die Landtagswahl in Brandenburg am 22. September wieder. Es ist nicht auszuschließen, dass weitere vom Brandenburger Verfassungsschutz als Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten gespeicherte Personen auf der Landesliste und bzw. oder als Direktkandidatinnen und -kandidaten der AfD für die Brandenburger Landtagswahl aufgestellt werden.
Ich frage die Landesregierung daher: Wie viele Kandidatinnen und Kandidaten der AfD Brandenburg, die zur Landtagswahl am 22. September auf der Landesliste oder auch als Direktkandidatinnen und -kandidaten antreten, werden derzeit beim Brandenburger Verfassungsschutz als Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten geführt?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Vandre, ich möchte einleitend darauf hinweisen, dass die Landeslisten beim Landeswahlleiter und die Wahlkreisvorschläge bei dem jeweils zuständigen Kreiswahlleiter bis zum 5. August dieses Jahres eingereicht werden können. Die Entscheidung über die Zulassung trifft dann der Landeswahlausschuss, was die Landeslisten betrifft, bzw. der Kreiswahlausschuss für die Wahlkreiskandidaten bis zum 9. August dieses Jahres. Eine Beantwortung Ihrer Frage ist daher noch nicht möglich.
(Frau Vandre [Die Linke]: Seriously? - Gelächter und Beifall AfD - Domres [Die Linke]: Sehr witzig, Herr Minister, sehr witzig!)
Wir kommen zur Frage 2241 (Teilnahme von Mandatsträgern an politischen Gesprächsformaten an Brandenburger Schulen), gestellt von Herrn Abgeordneten Dennis Hohloch, AfD-Fraktion. Bitte.
Vor dem Hintergrund der nahenden Landtagswahl häufen sich die Vorfälle, bei denen kommunale Mandatsträger oder Landtagsabgeordnete der zweitstärksten - und der inzwischen nicht nur nach Wahlumfragen, sondern auch nach Wahlergebnis
stärksten - Kraft hier im Land, der „Alternative für Deutschland“, von politischen Diskussionsveranstaltungen an Brandenburger Schulen, darunter dialogP - da findet heute die Abschlussveranstaltung statt -, ausgeschlossen werden. Ein solcher Ausschluss steht in krassem Widerspruch zur grundgesetzlich verbrieften Chancengleichheit der Parteien im politischen Wettbewerb und stellt darüber hinaus eine schwerwiegende Einflussnahme auf den politischen Meinungsbildungsprozess junger Menschen dar.
Ich frage die Landesregierung: Wie oft waren Politiker welcher im Landtag Brandenburg vertretenen Partei sowie der außerparlamentarisch tätigen CDU, äh, FDP - Verzeihung, Freud’scher Versprecher - bei politischen Gesprächsformaten vertreten, die seit Beginn der laufenden Legislaturperiode an Brandenburger Schulen organisiert wurden? Bitte nach Jahr sowie nach Anzahl der Teilnahmen je politischer Partei, inklusive der FDP, aufschlüsseln.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, die angefragten Daten werden vom Ministerium nicht zentral erfasst. Das Projekt dialogP wird nicht von der Landesregierung, sondern vom Landtag Brandenburg unmittelbar gefördert. Die Entscheidung über die Teilnahme von Politikern an politischen Gesprächsformaten liegt in der Zuständigkeit der einzelnen Schulen. Der durchführende Träger des Projektes dialogP, Kumulus e. V., erhält keine Vorgaben, wen er zu dem Projekt einladen darf oder nicht.
Vielen Dank, Herr Minister, für die Antwort. Ich hätte trotzdem gern eine Bewertung des Ministeriums über solches Vorgehen verschiedener Schulträger.
An der Schule herrscht der Beutelsbacher Konsens. Das bedeutet zum einen ein Überwältigungsverbot. Zum anderen müssen die Parteien vor Ort, die eingeladen werden, gleichberechtigt behandelt werden bzw. gleichberechtigt eingeladen werden. Welche Haltung vertritt das Ministerium gegenüber solchen Entscheidungen, dass eine einzelne Fraktion oder ein Abgeordneter ausgeladen wird, während alle anderen Fraktionen des Landtages bei solchen Gesprächsformaten anwesend sind?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, gemäß der Verwaltungsvorschrift über die Organisation der Schulen in inneren und äußeren Schulangelegenheiten, basierend auf dem Brandenburgischen Schulgesetz, entscheidet die Schulleitung über die Einladung von außerschulischen Personen, einschließlich Abgeordneter oder Vertretern von Parteien.
Nach Nr. 12 Abs. 1 bis 5 der VV-Schulbetrieb können Sachkundige und politisch Verantwortliche in den Schulbetrieb einbezogen werden. Gemäß Nr. 12 Abs. 3 VV-Schulbetrieb dürfen Abgeordnete, Vertreter von Parteien, Wählergemeinschaften und anderen politischen Organisationen sowie Bewerber um ein Mandat in den Unterricht oder in schulische Veranstaltungen einbezogen werden. Es muss jedoch durch geeignete Maßnahmen eine ausgewogene Darstellung sichergestellt werden, wofür die Lehrkraft verantwortlich ist.
Zudem ist gemäß § 47 Abs. 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes politische Werbung an den Schulen verboten. Einen Zusammenhang zu Wahlkämpfen herzustellen verbietet sich also an der Stelle.
Ich möchte klar sagen, dass es nach diesen Vorschriften keinen Anspruch auf die Teilnahme am Unterricht gibt. Unabhängig davon empfehlen wir Schulen grundsätzlich, Personen mit nachgewiesenen extremistischen Bestrebungen nicht in den Unterricht oder in die Schulen einzuladen.
Vielen Dank, Herr Minister. Dann möchte ich nachfragen, inwiefern Sie die Ausgewogenheit, die Sie gerade erwähnt haben, hier gefährdet sehen. Und was bedeutet für Sie „nachgewiesen extremistisch“? Ist da Ihrerseits die Stigmatisierung durch den Verfassungsschutz gemeint, oder bedeutet für Sie „nachgewiesen“ im Sinne der Rechtsprechung, wenn der Abgeordnete gegen eine solche Einstufung vorgegangen ist und dann gegebenenfalls vor dem Gericht nicht obsiegt hat?
Wie Sie es darstellen, würde es ja Ihnen obliegen, sozusagen nur durch einen Widerspruch dazu zu kommen, rechtssicher feststellen zu lassen, dass jemand ein Rechtsextremist ist.
Das, glaube ich, kann nicht der richtige Weg sein. Ich vertraue auf die Einschätzung des Verfassungsschutzes, der hier in Brandenburg und darüber hinaus sehr gute Arbeit leistet.
(Beifall SPD und B90/GRÜNE - Abgeordneter Hohloch [AfD] signalisiert, eine weitere Frage stellen zu wollen. - Domres [Die Linke]: Nein, die Fragen müssen zusammen gestellt werden! Kennen Sie die Geschäftsordnung nicht?!)
- Ja, das waren die beiden Nachfragen, und ich frage Herrn Minister, ob es noch etwas gibt, auf das er antworten möchte.
Ob Sie die Ausgewogenheit, von der Sie ja gesprochen haben, gewahrt sehen, wenn gezielt eine Fraktion bzw. eine Partei nicht eingeladen wird.
Erstens: Wenn es so wäre, wäre die Ausgewogenheit nicht gewahrt. Das ist hier aber nicht der Fall, sondern es wird immer im Einzelfall von der verantwortlichen Schulleitung, von der verantwortlichen Schule geschaut werden müssen, um welche Personen und welche konkreten Handlungen es geht.
Ich glaube, wir sind uns hier alle einig - das habe ich zumindest immer wieder von allen Seiten im Parlament gehört -, dass Extremisten im Land und in Schulen nichts zu suchen haben. Insofern sind wir uns da ja einig.
TOP 15: Wahl einer oder eines Beauftragten zur Bekämpfung des Antisemitismus im Land Brandenburg (Antisemitismus- beauftragte oder Antisemitismusbeauftragter)