Protocol of the Session on June 18, 2024

Bekannt ist allerdings, dass das Landesdenkmalamt die Windkraftanlagen nicht selbst eingetragen hat, sondern auf Wunsch und Veranlassung eines Vereins und natürlich mit Zustimmung und auf Wunsch des Eigentümers.

(Vida [BVB/FW Gruppe]: Ja, weil sie nicht zurückbauen wollen!)

Danke schön. - Wir können die Frage abschließen und kommen zu Frage 2242 (Medizinische Ressourcenknappheit im Krisen- fall). Der Abgeordnete Prof. Dr. Michael Schierack wird sie stellen. Bitte.

Die aktuelle Situation zeigt, dass sich der Charakter und die Behandlung von Kriegsverletzten massiv verändert haben und in kürzester Zeit sehr viele medizinische Ressourcen binden. Es zeichnet sich zudem ab, dass die Versorgung bei einem rasant ansteigenden Verwundetenaufkommen bei Auseinandersetzungen und Katastrophen sehr schnell an ihre Grenzen kommt. Deutschland ist auf tägliche Normalfälle und Massenanfälle von Verletzten bei Zugunglücken gut vorbereitet.

Dennoch frage ich die Landesregierung: Wird die medizinische Versorgung in Brandenburg mit Blick auf die geopolitischen Herausforderungen bei der Umsetzung der Krankenhausreform durch das Bundesgesundheitsministerium aus Sicht der Landesregierung ausreichend mitgedacht, damit wir umfassend auf Krisenfälle aller Art vorbereitet sind?

Danke schön. - Frau Ministerin Nonnemacher wird antworten. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Aus Sicht der Landesregierung werden die geopolitischen Herausforderungen bei der Umsetzung der Krankenhausreform durch das Bundesgesundheitsministerium momentan noch nicht ausreichend mitgedacht.

Zuletzt hat die Coronakrise gezeigt, dass für eine flächendeckende Versorgung der Bürgerinnen und Bürger die Gesundheitsstandorte für das Land Brandenburg von großer Bedeutung sind, weshalb die Brandenburger Landesregierung an der Sicherstellung der Standorte festhält. Das stationäre System muss innerhalb kürzester Zeit sein Angebot auf aktuelle Anforderungen umstellen können. Es waren damals ja auch erhebliche Kapazitäten freizuhalten. Dies ist durch regionale Kooperationen zwischen den Standorten gut gelungen. Es müssen auch in Zukunft weiterhin genug Versorgungskapazitäten in der Fläche zur Verfügung stehen.

Auch nach Inkrafttreten der Krankenhausreform muss bei Großschadensereignissen und anderen Katastrophenfällen sowohl eine Notfallversorgung als auch eine medizinische Versorgung für die Einrichtungen des Gesundheitswesens gewährleistet sein. Den Krankenhäusern kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Krankenhäuser gehören zur kritischen Infrastruktur und haben sich folglich sowohl auf Großschadensfälle außerhalb als auch auf Störungen innerhalb der Kliniken vorzubereiten.

Im Übrigen sind Krankenhäuser im Rahmen der Regelungen der Krankenhausalarmplanung per Gesetz verpflichtet, auf einen Massenanfall Verletzter - MANV - vorbereitet zu sein. Wir haben im Land Brandenburg sieben Sanitätsmateriallager, auf die bei einem Massenanfall von Verletzten zurückgegriffen werden kann und die jeweils entsprechende Therapeutika und Material für bis zu 30 Verletzte bereitstellen.

Das Land Brandenburg ist nach den vorliegenden Informationen in Bezug auf Krisenfälle aller Art insgesamt gut aufgestellt.

Vielen Dank. - Es gibt zwei Nachfragen, von Herrn Prof. Dr. Schierack und von Frau Dr. Oeynhausen. Es sind jetzt drei Ärzte im Diskurs miteinander. Bitte schön.

Das hilft vielleicht. - Auf dem letzten Chirurgenkongress ging es insbesondere um die Versorgung von ukrainischen Kriegsverletzten, die wir in Deutschland behandeln. Es sind bereits mehr als 1 000 mit schwersten Verletzungen. Daraus ergibt sich, dass ich sage, die Art der Kriegsverletzungen hat sich dramatisch verändert. Wenn es einen Anstieg der Zahl von Kriegsverletzungen großer Art gibt, stellt sich die Frage, ob unsere medizinischen Ressourcen das ausreichend abbilden. Ich habe deswegen gefragt, ob das angesichts der geopolitischen Situation, die wir gegenwärtig haben, mitgedacht ist, um auf ein Anschwellen der

Zahl der Kriegsverletzten bei der anstehenden Gesundheitsreform, also Krankenhausreform tatsächlich gut vorbereitet zu sein.

Frau Dr. Oeynhausen.

Sie haben gerade gesagt, dass im fünften Krankenhausplan so ein Krisenfall noch nicht berücksichtigt wird, sondern quasi business as usual betrieben wird. Meine Frage: Geben Sie der nächsten Landesregierung definitiv mit auf den Weg, das im fünften Krankenhausplan mit zu berücksichtigen? Sind Sie deswegen mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales in Kontakt und, wenn ja, wann und wie?

Um die Frage des Kollegen Schierack aufzugreifen: Was machen Sie hinsichtlich der multiresistenten Keime, die gerade bei Kriegsversehrten ein Problem in Brandenburger Krankenhäusern darstellen?

Bitte, Frau Ministerin.

Ich möchte vorausschicken, ich habe in meinen Ausführungen eben weder über den fünften Krankenhausplan gesprochen, noch hat der Kollege Prof. Dr. Schierack über multiresistente Keime gesprochen. Das möchte ich nur mal zum Bezug auf nicht existente Redebeiträge sagen.

Ich beginne mit Prof. Schierack: Herr Prof. Schierack, wir wissen, dass die hochkomplexen Kriegsverletzungen ukrainischer Soldaten und Soldatinnen eine zentrale Weiterleitung über das Traumanetzwerk erfordern. Sie sind spezialisierten Abteilungen zuzuführen, die mit der Operation von und vor allen Dingen mit der Rehabilitation nach solch komplexen Verletzungen Erfahrung haben. Das passiert so auch in Brandenburg; wir beteiligen uns da im Rahmen der bundesweiten Verteilung auf jeden Fall nach unseren Möglichkeiten, aber so viele hochspezialisierte Plätze für solche Verletzten haben wir im Land auch nicht. Ich kann nur sagen: Bisher hat sich das MSGIV nicht weiter mit der Versorgung speziell von Kriegsverletzten beschäftigt.

Meine Antwort, was die Krankenhausreform angeht, ist: Wir müssen genug Standorte vorhalten, um auf solche Dinge vorbereitet zu sein. Und ja, Frau Dr. Oeynhausen, ich werde den mir Nachfolgenden gern mit auf den Weg geben, dass man auch solche Fragen in Zukunft leider berücksichtigen muss - die Weltlage gibt das her - und dass wir das auch im fünften Krankenhausplan planerisch aufgreifen müssen.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 2243 (Honorarverträge an Volkshochschulen, Musik- und Kunstschulen) von Frau Abgeordneter Carla Kniestedt, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Infolge der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022 zur Statusfeststellung einer selbstständigen Musikschullehrerin haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung am 4. Mai 2023 ihre Beurteilungsmaßstäbe für den Status von Lehrkräften, Dozentinnen und Dozenten sowie Lehrbeauftragten an Volkshochschulen und Musik- und Kunstschulen, Fachhochschulen und Hochschulen präzisiert. Seither überprüfen die Bildungseinrichtungen im gesamten Bundesgebiet ihre entsprechenden Vertragsstrukturen auf die Abgrenzung zwischen selbstständiger und abhängiger Beschäftigung.

An Volkshochschulen, Musik- und Kunstschulen steht im Sommer üblicherweise für viele Honorarkräfte die Verlängerung ihrer Verträge an. Viele Landkreise und kreisfreie Städte tun sich jedoch schwer damit, denn die bisherigen Vertragsverhältnisse widersprechen offensichtlich häufig den Voraussetzungen einer selbstständigen Tätigkeit.

Der naheliegenden Schlussfolgerung, diese Honorarverträge in Festanstellungen umzuwandeln, folgen die kommunalen Einrichtungen aber vielerorts nicht, denn dafür fehlen ihnen im Haushalt die Planstellen und die erforderlichen zusätzlichen Mittel. Auf diese Weise droht ab Juli des Jahres ein flächendeckender Einbruch bei der Erwachsenenbildung und der kulturellen Bildung in ungekanntem Ausmaß und den Beschäftigten im Zweifel die Arbeitslosigkeit. Insbesondere die aus Bundesmitteln finanzierten Sprach- und Integrationskurse für Migrantinnen und Migranten sind in Gefahr.

Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen hat sie ergriffen oder wird sie noch ergreifen, um die Landkreise und kreisfreien Städte hinsichtlich der gravierenden Verunsicherung bezüglich der Vertragsgestaltung zu beraten und zu unterstützen und einem drohenden Einbruch bei der Erwachsenenbildung, den Sprach- und Integrationskursen und der kulturellen Bildung zu begegnen?

Vielen Dank. - Herr Minister Freiberg - Ministerium für Bildung, Jugend und Sport - antwortet für die Landesregierung. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Kniestedt! Die neuen Beurteilungsmaßstäbe der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zum Status der Lehrkräfte an Volkshochschulen und entsprechend auch an den Kunsthochschulen sind dem MBJS und natürlich auch Kollegin Dr. Schüle im MWFK bekannt. Das MBJS steht dazu im Austausch mit dem Brandenburgischen Volkshochschulverband, dem Sie ja vorstehen, und über die Kultusministerkonferenz mit den für Weiterbildung bzw. Erwachsenenbildung zuständigen Fachressorts in den anderen Ländern.

Auf Bundesebene finden bereits Gespräche zur Klärung dieser Fragen statt. Der Deutsche Volkshochschulverband - also derjenige für die gesamte Bundesrepublik - steht sowohl mit dem für die Sozialversicherungen zuständigen Bundesministerium als auch mit dem für die Integrationskurse zuständigen Bundesministerium im Austausch. Er nimmt, so ist mein Eindruck, seine Aufgabe intensiv und mit kompetenter Begleitung einschlägiger Fachkanzleien wahr.

Ziel der Beratung vonseiten des Deutschen Volkshochschulverbandes ist, dass die Situation bis zu einer rechtlichen Sicherung der Arbeitsweisen der Volkshochschulen durch Gesetzesänderung zunächst mit einem Moratorium entlastet wird. Die Gespräche treten, soweit mir bekannt, demnächst in die entscheidende Phase ein, soweit man das beurteilen kann.

Der Deutsche Volkshochschulverband stellt seinen Mitgliedern Muster für Honorarverträge mit Lehrenden ebenso wie Handlungshinweise zur Vertrags- und zur Organisationsgestaltung zur Verfügung. Diese berücksichtigen, soweit das bekannt sein kann, die Änderungen in der Praxis der Sozialversicherungen. Die Volkshochschulen nutzen diese Materialien und gewinnen damit ein Stück Handlungssicherheit. Das MBJS fördert den Brandenburgischen Volkshochschulverband unter anderem für die Aufgabe, seine Mitglieder, also die Volkshochschulen, in finanziellen und organisatorischen Fragen zu beraten. Das sollte auch Thema in der Beratung des Verbandes mit den Volkshochschulen sein.

Das MBJS teilt die Einschätzung verschiedener Brandenburger Volkshochschulen, dass die unterschiedlichen Bildungsbereiche der Volkshochschulen von den sozialversicherungsrechtlichen Neubewertungen sehr unterschiedlich stark betroffen sind. Konsens ist dabei, dass die besondere Betroffenheit der Integrationskurse in Zuständigkeit des Bundes ganz oben auf der Tagesordnung steht. Andere Bereiche sind laut aktuellen Einschätzungen voraussichtlich weniger betroffen. Die Sozialversicherungspflicht hängt unter anderem von den jeweiligen spezifischen, also einzelnen vertraglichen Regelungen und der organisatorischen Eingebundenheit der Lehrenden in die Volkshochschule ab. Da habe ich mir das eine oder andere im Detail schon anhören können - da sträuben sich einem die Haare, wenn ich das mal so sagen darf.

Die Bedingungen in den verschiedenen Brandenburger Volkshochschulen sind nicht einheitlich und bedürfen daher von Volkshochschule zu Volkshochschule einer spezifischen rechtlichen Prüfung durch die jeweiligen kommunalen Verantwortlichen. Das Land Berlin hat im Rahmen der Kultusministerkonferenz in der vergangenen Woche in Völklingen ebenfalls über bevorstehende Gespräche mit Sozialversicherungsträgern informiert. Wir haben uns in der Kultusministerkonferenz darauf verständigt, auf der politischen Ebene diese Gespräche abzuwarten und die Ergebnisse dann gemeinsam zu bewerten, damit auf der Ebene dann auch gemeinsam agiert werden kann.

Zu den Auswirkungen des Urteils des Bundessozialgerichtes und der darauf basierenden Verständigung der Spitzen der Sozialversicherungsträger über die versicherungsrechtliche Beurteilung von Lehrerinnen und Lehrern und Dozenten auf die Musik- und Kunsthochschulen - den Teil darf ich für das MWFK gern mit beantworten - steht das MWFK im ständigen Austausch mit dem Verband der Musik- und Kunsthochschulen Brandenburg e. V., der unter anderem der Trägerverband der kommunalen Musikschulen und Kunstschulen ist. Der VdMK bzw. der Verband Deutscher Musikschulen als zuständiger Bundesverband hat Empfehlungen zum weiteren Umgang mit den Honorarvertragsverhältnissen ausgesprochen und einen umfangreichen FAQ-Katalog für die Mitglieder herausgegeben, der dezidiert auf die vielfältigen Fragestellungen eingeht.

Daher verfügen die kommunalen Musik- und Kunstschulträger bereits über eine gute Informationsbasis - immer mit der Einschränkung: soweit das in der derzeitigen Situation möglich ist -,

um zu beurteilen, ob laufende Honorarverträge aufgrund ihrer inhaltlichen Ausgestaltung überhaupt von dem Urteil betroffen sind und welche Handlungsoptionen daraus gegebenenfalls erwachsen.

Verbleibende Unsicherheiten, wie beispielsweise ein bestehendes Honorarvertragsverhältnis rechtlich einzuordnen ist, können derzeitig nur durch ein bei der Deutschen Rentenversicherung Bund durchzuführendes Statusfeststellungsverfahren ganz konkret ausgeräumt werden. Das ist das Verfahren nach § 7a Abs. 1 SGB IV.

Der Kulturausschuss der Kultusministerkonferenz hat sich in der vergangenen Woche darauf verständigt, kurzfristig eine Länderarbeitsgruppe einzurichten, die sich ebenfalls über die Thematik austauschen wird. Ziel ist es, ein bundesweites Moratorium zur Umsetzung der Festlegung über die versicherungsrechtliche Beurteilung zu erwirken und Fallgruppen bzw. Fallkonstellationen zu identifizieren, bei denen auch zukünftig eine freiberufliche Lehrtätigkeit an Musik- und Kunstschulen auf Honorarbasis möglich bleibt. Das entspricht also dem Begehr des Deutschen Volkshochschulverbandes.

Ich bin - „guter Hoffnung“ ist vielleicht zu viel gesagt - sehr gespannt, wie diese Gespräche ausgehen werden, denn die Zukunft mindestens der Volkshochschulen und der Kunsthochschulen und Musikschulen hängt in weiten Teilen davon ab.

Eine Nachfrage? - Bitte sehr.

Vielen Dank, Herr Minister, für die ausführliche Antwort. Ich entnehme ihr, dass Berlin also mit der Rentenversicherung quasi in Verhandlungen tritt und Brandenburg keine eigenen Verhandlungen führt, sondern alle schauen, was dabei herauskommen wird, richtig?

(Kretschmer [Die Linke]: Einfach antworten - ja oder nein!)

Herr Minister.

Das Land Berlin hat erklärt, dass dort Gespräche bereits laufen; da waren die Vorgänge weiter fortgeschritten und gab es sozusagen schon Prüfungen und in Einzelfällen Rückforderungen durch die Rentenversicherungsträger. Es gab auf der Kultusministerkonferenz einen entsprechenden Austausch über das weitere Vorgehen, und man hat sich darauf verständigt, diese Gespräche zunächst abzuwarten. Das gilt für alle Länder mit Blick auf die Volkshochschulen und Weiterbildungseinrichtungen.

Frau Kniestedt noch einmal; bitte.

Dem entnehme ich, dass das Moratorium im Moment jedenfalls dazu führt, dass die schon erfolgten Nachzahlungsforderungen erst einmal - bis zur Klärung des Falles - ad acta gelegt sind, richtig?

Das kann ich tatsächlich nicht genau sagen. Die Forderungen der Rentenversicherung stehen gegenüber den einzelnen Trägern bzw. Einzelpersonen sozusagen unmittelbar an. Inwieweit die Vollstreckung im Moment während der laufenden Gespräche vollzogen wird, vermag ich nicht einzuschätzen. Ich hoffe sehr, dass da mit Fingerspitzengefühl agiert wird. Wenn man sich vorstellt, dass es sich zum Beispiel bei langjährigen Tätigkeiten um Nachzahlungen im sechsstelligen Bereich handelt, stellt das natürlich sowohl öffentliche Träger als auch Einzelpersonen vor nahezu unlösbare Herausforderungen.

Und eine allerletzte Nachfrage, bitte.

(Vereinzelt Zurufe: Oh!)

Ich schwöre, es ist die allerletzte Nachfrage.

(Frau Dannenberg [Die Linke]: Was? Das geht doch nicht!)