Wir kommen zur Frage 2237 (Fehlende Beantwortung einer Frage in der Kleinen Anfrage Nr. 3418 [Drucksache 7/9482]), gestellt von der Abgeordneten Dr. Ludwig, CDU-Fraktion. Bitte.
In der Kleinen Anfrage mit dem Titel „Nachfrage zur Archivierung der im Land Brandenburg durchgeführten PCR-Diagnostik“ wurde eine Frage nicht beantwortet.
Deshalb frage ich die Landesregierung nochmals: Wer hat die datenschutzrechtliche Einschätzung abgegeben, dass die beauftragten acht Labore in Brandenburg und in anderen Bundesländern zugelassene Labore von der Landesregierung nicht namentlich genannt werden können?
Vielen Dank. - Auf diese Frage antwortet Frau Ministerin Nonnemacher, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, wie bereits in der Vorbemerkung in der Antwort auf die Kleine Anfrage 3418 ausgeführt, wurden in Brandenburg keine Labore von der Landesregierung beauftragt, eine PCR-Diagnostik in Bezug auf SARS-CoV-2 durchzuführen. Die Labore wurden ausschließlich von Dritten, zum Beispiel Teststellen, Unternehmen und Institutionen, beauftragt, eine PCR-Diagnostik durchzuführen. Die Landesregierung war daran nicht beteiligt.
Bei Privatbeauftragungen und Verfahrensweisen, an denen die Landesregierung wie vorliegend nicht beteiligt ist, werden grundsätzlich keine Daten Dritter an Dritte herausgegeben, da die Landesregierung die Kenntnis über die Labore allein aus allgemein zugänglichen Quellen erhalten hat. Hinsichtlich der angegebenen acht Labore handelte es sich um eine stichprobenartige Selbstauskunft aus dem Dezember 2021 von einzelnen der Landesregierung bekannten Laboren im Land Brandenburg, die Kapazitäten für die PCR-Testung aufgebaut hatten. Dies diente einer näherungsweisen Abschätzung von zur Verfügung stehenden PCR-Testkapazitäten zum damaligen Zeitpunkt.
Ich habe zwei Nachfragen. - Herzlichen Dank, Frau Ministerin. Die Antwort, die Sie gerade gegeben haben, dass die Landesregierung das nicht in Auftrag gegeben hat, erklärt aber nicht, wa-
rum die acht Labore nicht namentlich genannt werden können und wer die datenschutzrechtliche Einschätzung gegeben hat, dass sie nicht namentlich benannt werden dürfen. Insofern ist meine Frage immer noch nicht beantwortet, darüber hinaus auch nicht die Frage, warum die Antwort auf die entsprechende Frage in der Kleinen Anfrage, wie die acht Labore heißen, nicht gegeben wurde.
Frau Abgeordnete, ich habe Ihnen gesagt, dass wir bei Vorgängen, bei denen wir sozusagen kein Beauftragender sind, diese Daten grundsätzlich nicht weitergeben, weil es sich hier um Vorgänge handelt, in die die Landesregierung nicht direkt eingebunden war. Wir haben einzelne bekannte Labore um Auskunft gebeten, um eine Schätzgröße, ob wir genug Kapazitäten im Land haben, zu eruieren. Es wurden zum damaligen Zeitpunkt ständig irgendwelche Abfragen gemacht. Zum Beispiel hat das BMG abgefragt, wie groß die PCR-Kapazitäten im Landeslabor BerlinBrandenburg waren.
Wir haben niemanden beauftragt, sondern erkundigten uns - sozusagen per Zufall - bei einzelnen größeren Laboren. Da wir die Auskunft, dass genug Kapazitäten zur Verfügung stünden, beruhigend fanden, gab es überhaupt keinen Grund, hier einzelne Labore namentlich aufzuführen. Dann käme wieder die Frage: Warum habt ihr diese und nicht andere um Auskunft gebeten?
Es ging, wie gesagt, darum, einen annähernden Wert, das heißt eine Schätzung, zu bekommen. Wir werden daher keine namentliche Auflistung dieser Labore nachliefern. Da es sich um eine allgemeingültige Vorgehensweise im Rahmen des Behördenhandelns des Landes Brandenburg handelt, sehe ich darin auch kein großes Aufregungspotenzial.
Frau Ministerin, meine Frage ist nur, ob Ihnen bewusst ist, dass Sie bzw. die Landesregierung mit dieser Vorgehensweise und dem Verzicht auf das - nach Ihrer eigenen Darstellung - eigentlich unproblematische Nennen von acht Brandenburger Laboren denjenigen, die Verschwörungstheorien anhängen, Vorschub leisten. Das ist mit der Argumentation, die Sie gerade gebracht haben, verbunden. Es geht, wie gesagt, um so einfache Dinge wie das Nennen von acht Laboren aus Brandenburg.
Wir kommen zu Frage 2238 (Entsiegelung von Flächen zum Schutz vor Hochwasser und Starkregen). Frau Abgeordnete Ricarda Budke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wird sie stellen. Bitte sehr.
Die Hochwasserkatastrophe im Süden Deutschlands hat erneut gezeigt, wie bedrohlich die Folgen von starken Niederschlägen sind. Solche Extremwetterereignisse werden infolge des Klimawandels häufiger und können auch Regionen in Brandenburg treffen. Die Entsiegelung von asphaltierten Flächen ist eine wirksame Maßnahme gegen die Folgen von Hochwasser und Starkregen, denn freiliegende Böden können das Wasser vor Ort aufnehmen.
Einen ganz kleinen Moment, Frau Abgeordnete. Wir müssen erst einmal warten, bis der Disput hier erledigt ist; dann können wir Sie nämlich besser verstehen.
Vielen Dank. Ich merke, wie groß beim Thema Hochwasser und Starkregen die Aufmerksamkeit in einigen Fraktionen ist.
Eine Umfrage in den Brandenburger Landkreisen und kreisfreien Städten im vergangenen Jahr hat ergeben, dass die wenigsten Kommunen als Klimaanpassungsmaßnahme gezielt Flächen entsiegeln.
Ich frage die Landesregierung: Zu welchen Ergebnissen und empfohlenen Maßnahmen kommt das Gutachten zur Entsiegelungsstrategie für das Land Brandenburg?
Vielen Dank. - Herr Vogel, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, hat das Redepult schon besetzt. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Budke, ja, die Entsiegelungsstrategie ist Teil unserer Klimaanpassungsstrategie und liegt aktuell in Form eines Gutachtens in meinem Ministerium vor. Dieses Gutachten soll in Kürze als Ressortstrategie veröffentlicht werden - „in Kürze“ heißt: im Juli - und ist dann für jedermann und jedefrau einsehbar.
Vielleicht zur Einführung einige Ergebnisse des Gutachtens: Im Jahr 2021 lag die Inanspruchnahme von bisher nicht genutzten Flächen für Siedlungs- und Verkehrsflächen bei 6,4 ha pro Tag. Allerdings ist das nicht die Fläche, die versiegelt wurde; man geht davon aus, dass 2,8 ha pro Tag versiegelt wurden. Die gleichzeitig stattfindende Entsiegelung ist allerdings dagegenzurechnen. Unter Berücksichtigung dessen kommen wir zu dem Ergebnis, dass die Nettoversiegelung bei ungefähr 1 ha pro Tag liegt.
Wir haben als übergeordnetes Ziel definiert, dass die Entsiegelung nicht mehr genutzter Flächen im Verhältnis zur Neuversiegelung steigen soll. Unser Fernziel ist natürlich die Versiegelungsneutralität. Das heißt, wenn an irgendeiner Stelle etwas neu versiegelt wird - wir gehen nicht davon aus, dass wir überhaupt nichts mehr neu versiegeln -, soll in gleichem Ausmaß eine Entsiegelung stattfinden.
Wie wollen wir das erreichen? Dazu werden in dem Gutachten Maßnahmen vorgeschlagen. Ganz entscheidend ist, dass wir erst einmal die Rechtsgrundlagen klären, dass wir Förderprogramme auf der Bundes- und der Landesebene einführen und dass wir, vor allen Dingen, die Entsiegelungspotenziale erfassen. Dazu brauchen wir ein Entsiegelungskataster. Dann geht es natürlich darum, die eigentlichen Entsiegelungsmaßnahmen durchzuführen, und zwar im Rahmen der Eingriffsregelung, beispielsweise auf öffentlichen und privaten Grundstücken oder auch auf nicht mehr genutzten Verkehrsflächen.
In dem Gutachten werden die Akteure identifiziert und wird eine Erfolgskontrolle in Form des Monitorings der erfassten Entsiegelungspotenziale vorgeschlagen. Es geht auch um eine Kommunikationsstrategie, das heißt darum, Sensibilisierung zu betreiben. In der Frage klingt es ja an: Wenn ein Großteil der Kommunen das Thema bisher nicht auf dem Schirm hat, müssen wir es natürlich erreichen, dass die Kommunen sich damit auseinandersetzen. Die Gründe haben Sie, Frau Budke, genannt. Es geht nicht nur um akute Reaktionsmöglichkeiten auf Starkregenereignisse, sondern generell auch darum, die Wasserspeicherungs- und die Versickerungsfähigkeit eines - intakten! - Bodens zu fördern.
Um eine solide Grundlage zu erreichen, ist geplant, dass das vorhandene Fachinformationssystem und der Atlas zum Bodenschutz durch die Erfassung von Flächen mit Entsiegelungspotenzial ergänzt werden. Die Möglichkeit der Führung von Entsiegelungskatastern ist im Entwurf des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes, das heute, wie ich hoffe, in diesem Landtag in 2. Lesung eine Mehrheit finden wird, als Kannbestimmung enthalten. Dann können wir die erste Maßnahme gleich umsetzen.
Zur Füllung des Katasters bedarf es kommunaler Daten, die bisher nicht oder fast nicht vorliegen. Hier werden wir Arbeitshilfen zur Erfassung der Entsiegelungspotenziale erstellen und fachliche Standards zum Wiederaufbau der Böden nach der Entsiegelung entwerfen. Dann ist es für uns natürlich wichtig, dass die
Zur Erfüllung dieser Aufgabe und zur Ermittlung der Flächen sollen neue Fördermöglichkeiten bereitgestellt werden. Unter anderem wird derzeit ein Just-Transition-Fund-Pilotvorhaben zur Erfassung von Entsiegelungspotenzialen in der Lausitz vorbereitet.
Weiterhin ist im „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ des Bundes im Handlungsfeld „Böden als Kohlenstoffspeicher“ eine Förderrichtlinie für Kommunen im Rahmen der Maßnahme „Entsiegelung und Flächenrecycling stärken“ in Entwicklung; daran wirken auch wir als MLUK in einer bestimmten Weise beratend mit.
Detailhinweise können dem Gutachten nach dessen Veröffentlichung, die, wie gesagt, für Juli 2024 geplant ist, entnommen werden. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister, für diese Ausführungen. Sie sagten, dass die Entsiegelung ein Teil der Gegenmaßnahmen bei Starkregenereignissen sei; so habe ich Sie zumindest verstanden. Dem würde ich sogar zustimmen. Es waren aber die Grünen, die jahrelang behauptet hatten, es sei zu trocken; jetzt ist es plötzlich zu nass.
Wir haben zweifellos immer wieder Starkregenereignisse; denn es gibt trockene und es gibt nasse Sommer. In der Region, aus der ich komme, liegen auch die Spreeauen; das ist der Bereich von Storkow über Fürstenwalde bis nach Mönchwinkel. Müssten nicht parallel zur Umsetzung der Entsiegelungsstrategie auch die Meliorationsgräben instandgesetzt werden? Einige sind bereits in der Zeit zwischen 1780 und 1820 entstanden. Wenn sie völlig verwachsen sind, können sie das Wasser nicht zurückhalten; es fließt also ab und kann mangels Regulierungsmöglichkeit örtlich Überschwemmungen auslösen. Sollte man die Maßnahmen also nicht in einem Zuge realisieren und sich nicht auf eine separate Maßnahme beschränken?
Frau Abgeordnete Muxel, wir haben ja eine Niedrigwasserstrategie entwickelt und in diesem Zusammenhang das Land in Regionen eingeteilt. Die Niedrigwassermanager sollen gemeinsam mit den Protagonisten der Regionen auf die örtlichen Gegebenheiten angepasste Konzepte entwickeln. Dazu gehört ausdrücklich die Prüfung der Fragen: Welche Staumöglichkeiten sollen instandgesetzt werden? Welche Gräben sollen erweitert und welche verringert werden? - Beides ist möglich. Es können auch ganz neue Stauanlagen errichtet werden. Aber das ist tatsächlich nicht Bestandteil der Entsiegelungsstrategie, die sich mit einem Spezialthema dezidiert an die Kommunen wendet.
Vielen Dank. - Wir kommen zu Frage 2240 (Verlängerung der S 2 nach Rangsdorf). Herr Abgeordneter Matthias Stefke, BVB / FREIE WÄHLER Gruppe, wird sie stellen. Bitte schön.
Der Ministerpräsident hat auf der Festveranstaltung zum 25-jährigen Bestehen von Rolls-Royce am Standort Dahlewitz am 8. Juni 2018 ohne Einschränkungen verkündet, dass die Verlängerung der S 2 nach Rangsdorf kommt, und dies bei einem erneuten Werksbesuch im Juli 2022 bekräftigt.
Anfang Dezember 2022 erklärte der Minister für Infrastruktur und Landesplanung, damals noch Herr Beermann, nach Vorlage einer Nutzen-Kosten-Untersuchung und einer Sitzung des Lenkungskreises i2030: „Das Projekt wird nicht weiterverfolgt.“
In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2601 wurde dem Fragesteller im März 2023 auf die Frage, ob die Absage der Verlängerung der S 2 nach Rangsdorf aus politischen Gründen zugunsten anderer Verkehrsprojekte in Brandenburg erfolgt ist, mitgeteilt, dass es eine solche Absage nicht gebe, derzeit die NKU weiterhin im Einzelnen ausgewertet werde und verschiedene Varianten untersucht würden, um den „Korridor in den nächsten Jahren weiterzuentwickeln“. Die genauen Festlegungen würden Gegenstand kommender Entscheidungen des i2030-Lenkungskreises sein.