Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Sicherung der pflegerischen Versorgung gehört angesichts der demografischen Entwicklung zu den größten sozialpolitischen Herausforderungen unserer Zeit. Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat hierzu erst kürzlich erklärt, dass die Zahl der Pflegebedürftigen aktuell stark steige. Mich erstaunt, dass ihn das erstaunt. Zu den hochaltrigen Pflegebedürftigen kommen nunmehr die ersten pflegebedürftigen Babyboomer hinzu. Es gibt erstmals zwei Generationen, die gleichzeitig auf Pflege angewiesen sind: die ersten Babyboomer und deren Eltern. Der Handlungsbedarf ist unleugbar, und wir warten auf Vorschläge für eine längst fällige Finanzreform der Pflegeversicherung seitens des Bundes.
Auch in Brandenburg ist die Zahl der Pflegebedürftigen in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich gestiegen. Waren es 2019 noch 6,1 % der in Brandenburg lebenden Menschen, sind es jetzt bereits 7,3 % der Bevölkerung, und in einzelnen Landkreisen liegt die Pflegequote bei über 10 %. Nach der letzten amtlichen Pflegestatistik - für das Jahr 2021 - leben derzeit knapp 185 000 pflegebedürftige Menschen in Brandenburg. Wir werden im Oktober die amtlichen Zahlen für das Jahr 2023 haben, und ich kann Ihnen versichern, sie werden deutlich höher liegen.
Wir wissen und spüren bereits heute: Die personelle Situation in der Pflege spitzt sich zu, weil neben steigendem Pflegebedarf gleichzeitig die Zahl der erwerbsfähigen Menschen und somit der potenziell für Pflege zur Verfügung stehenden Personen sinkt.
Vor diesem Hintergrund haben wir in Brandenburg bereits 2020 den Pakt für Pflege auf den Weg gebracht. Anliegen des am 23. Dezember 2020 von den Mitgliedsorganisationen des Landespflegeausschusses des Landes Brandenburg unterzeichneten Paktes für Pflege ist es - erstens -: Durch die Gestaltung von alters- und pflegegerechten Sozialräumen soll zum einen der Eintritt von Pflegebedürftigkeit verzögert und sie möglichst verringert werden, zum anderen soll Pflege, wenn Pflegebedürftigkeit dann eintritt, noch besser als bisher in der eigenen Häuslichkeit ermöglicht werden. Die konsequente Politik zur Unterstützung der häuslichen Pflege entspricht dem dringenden Wunsch unserer pflegebedürftigen Menschen hier im Land, und sie ist zugleich geeignet, den Personalbedarf zu begrenzen.
In Brandenburg werden gegenwärtig - die Zahl wurde schon häufig genannt - knapp 87 % aller pflegebedürftigen Menschen zu Hause gepflegt - der höchste Wert bundesweit.
Dies schlägt sich unmittelbar in der Zahl der benötigten Pflegekräfte nieder, denn die vollstationäre Pflege ist mit Abstand die personalintensivste Form der Versorgung. Insofern dient die Stabilisierung von Pflege in der Häuslichkeit der fachkräfteseitigen Absicherung der Pflege. Aber der Ansatz ist auch aus fiskalischen Gründen sinnvoll, denn die vollstationäre Pflege ist nicht nur besonders personalintensiv, sondern gerade deswegen auch die teuerste Form der Pflege. Wir geben in Brandenburg jährlich durchschnittlich 388 Euro für Kosten für die Hilfe zur Pflege aus, der Bundesdurchschnitt liegt bei 707 Euro. Wenn wir diese Werte hätten, müssten wir pro Jahr aktuell nicht 70, sondern 130 Millionen Euro für Hilfe für Pflege berechnen.
Zweitens: Zugleich wollen wir mit dem Pakt für Pflege Maßnahmen der betrieblichen Fachkräftesicherung unterstützen, um so die Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen in der Pflegebranche zu sichern. Wir verfolgen mit dem Pakt für Pflege also eine Doppelstrategie.
Ich denke, die vier Säulen sind hinreichend bekannt - darauf brauche ich nicht noch einmal einzugehen. Der Pakt für Pflege wurde gerade wissenschaftlich vom BQS Institut Hamburg evaluiert. Diese Evaluation wurde am 5. Juni ausführlich im Fachausschuss besprochen, und sie zeigt: Der Pakt für Pflege hat sich bewährt.
100 % der Landkreise und kreisfreien Städte nehmen teil, und in 85 % der kreisangehörigen Gemeinden wurden seit 2021 sage und schreibe 664 Projekte zur Unterstützung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen - sehr wichtig: und ihrer Angehörigen - initiiert. Auch der Landespflegeausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung im Mai mit den Evaluationsergebnissen befasst und mit einem einstimmigen Beschluss das Land Brandenburg aufgefordert, den Pakt für Pflege in der 8. Legislaturperiode zu verstetigen und zielgerichtet weiterzuentwickeln.
Ich teile die Einschätzung des Landespflegeausschusses. Wir sind gut beraten, den mit dem Pakt für Pflege eingeschlagenen Weg mit aller Kraft weiterzugehen, denn er ist erfolgreich.
Wir wissen, dass andere Bundesländer auf den Pakt für Pflege in Brandenburg schauen und vergleichbare Aktivitäten planen oder auf den Weg gebracht haben. Auch im SGB XI wurde der fachpolitische Ansatz von Pflege vor Ort inzwischen mit der bundesweiten Förderung von Modellvorhaben für Unterstützungsmaßnahmen und Strukturen vor Ort und im Quartier in § 123 SGB XI verankert - da ist er, der Brandenburger Ansatz. Von 2025 bis 2028 werden jährlich bis zu 30 Millionen Euro bundesweit bereitgestellt, und natürlich können wir auch Pflege vor Ort mit dem anteilig auf Brandenburg entfallenden Geld weiterentwickeln.
Die Entscheidung, ob und in welcher Form und mit wie vielen finanziellen Mitteln der Pakt für Pflege in der neuen Legislaturperiode fortgeführt wird, wird nach der Wahl vom neuen Landtag getroffen werden müssen. Der Pakt für Pflege ist in den Wahlprogrammen aller derzeit regierenden Parteien verankert.
Mit dem bisherigen Fördervolumen ist es gelungen, neben den Maßnahmen zur Fachkräftesicherung in sehr vielen Kommunen
gute und wirksame Projekte zu entwickeln. An der Flächenabdeckung kann aber noch gearbeitet werden, und deshalb sollte das Mittelvolumen eher erhöht statt gekürzt werden.
Jetzt gilt es, die Handlungsempfehlungen der Evaluation auszuwerten und ihre Machbarkeit zu prüfen. Aber auch am runden Tisch im Bereich des SGB XI wurde der Fokus auf die Handlungsfelder der Fachkräftesicherung geschärft.
Ich bin überzeugt: Die Ausbildung des eigenen Personals ist der Schlüssel zur Fachkräftesicherung. Da sind wir im Land Brandenburg mit der neuen fondsfinanzierten generalistischen Pflegeausbildung und der akademischen Ausbildung gut aufgestellt.
Mein Haus hat auch einen fertigen Gesetzentwurf zum Pflegeassistenzgesetz in der Schublade. Wir werden aber jetzt dem Bundesgesetz den Vorzug geben, weil damit auch im Bereich der Assistenzausbildung eine Fondsfinanzierung gewährleistet werden kann.
Daneben gilt es, Ausbildungsabbrüche zu vermeiden - unter anderem mit dem Angebot an sozialpädagogischer Begleitung. Dieses wurde in der Evaluation des Paktes für Pflege als sehr wirkungsvoll beurteilt - das müssen wir unbedingt ausbauen.
Weiterhin müssen Einrichtungen auch angesichts der Herausforderungen für die Zukunft, zum Beispiel bei der Umsetzung der kompetenzgerechten Arbeitsorganisation und der Gewinnung und Integration zusätzlicher Fachkräfte und Auszubildender aus dem Ausland, Unterstützung erhalten und müssen hier die Möglichkeiten im Zusammenhang mit Säule 4 des Paktes für Pflege gegebenenfalls entsprechend angepasst werden.
Das Land hat Vorsorge getroffen, um den Übergang in die neue Legislaturperiode zu gestalten. Im Doppelhaushalt 2023/2024 wurden für die Förderprogramme zu den Säulen 1 bis 3 bereits Verpflichtungsermächtigungen für 2024 und 2025 veranschlagt. So wurden die Laufzeiten der Förderprogramme bis zum 30. Juni 2025 verlängert - das Investitionsprogramm für Kurzzeit- und Tagespflege mit längeren Planungsvorläufen sogar bis zum 31. Dezember 2025.
Der Ansatz Pflege vor Ort hat sich in Brandenburg bewährt. Er muss auch ein Schwerpunkt der Strukturreform der Pflegeversicherung im Bund werden, denn wir werden nie wieder so viele Pflegekräfte haben wie heute - aber in Zukunft deutlich mehr pflegebedürftige Menschen. Daher müssen wir die Pflegekräfte zielgerichteter als bisher, mit einem ausgewogenen Personal- und Qualifikationsmix und mit Unterstützung ausländischer Fach- und Pflegekräfte einsetzen, um die professionelle Pflege auch zukünftig abzusichern. Auch ist die Hebelwirkung durch Pflegefachpersonen dort am größten, wo sie durch Fachberatung Pflegebedürftigkeit mindern oder die Pflege durch Angehörige fachlich begleiten.
Im Mittelpunkt einer Strukturreform der Pflegeversicherung muss neben der betrieblichen Fachkräftesicherung die konsequente Unterstützung pflegender Angehöriger stehen.
Im Pflegeversicherungsgesetz müssen regionale Pflegestrukturbudgets nach dem Vorbild des Paktes für Pflege Brandenburg verankert werden, um die ergänzenden Strukturen zur Unterstützung der häuslichen Pflege in gemeinsamer Finanzierung von Pflegekassen und Ländern und Kommunen bundesweit vorzuhalten.
Mit dem 2025 startenden Förderprogramm nach § 123 SGB XI wird zwar unser Vorschlag im Grundsatz aufgegriffen, aber es ist einmal wieder nur ein befristetes Modellprojekt. Modellprojekte und -programme braucht man, um Erkenntnisse zu gewinnen. Wir haben aber schon jede Menge Erkenntnisse. Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank. - Nun müsste die Redeliste stimmen. Jetzt wird Frau Abgeordnete Barthel sprechen, richtig? - Sie hat für die AfD-Fraktion das Wort; es ist ihre letzte Rede im Parlament. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Brandenburger! „Die Herausforderungen der Pflegepolitik anpacken: Brandenburgs ‚Pakt für Pflege‘ - ein bundesweites Modell?“ So nennen die Grünen ihre heutige Aktuelle Stunde.
Das kommt, ehrlich gesagt, etwas großspurig daher. Der Pakt für Pflege mag durchaus unterstützenswert sein, da es natürlich immer begrüßenswert ist, die Anstrengungen zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung zu intensivieren. Allerdings ist er auch nicht der Weisheit letzter Schluss. Das wird nicht ausreichen, um die Pflegestrukturen zu sichern.
Nun gibt es, was das Ziel des Ausbaus der pflegerischen Versorgung und das Anwachsen diesbezüglicher, durch die Überalterung der Gesellschaft hervorgerufener Probleme betrifft, keine zwei Meinungen. Aber gerade deshalb hätten wir uns zur heutigen Aktuellen Stunde konkrete Forderungen oder Beschlüsse gewünscht, die der weiteren Lösung des Problems dienen, denn es ist hier so wie bei den meisten Themen mit schwacher politischer Polarisierung bei den Zielen: Die Umsetzung ist schwierig und gleicht häufig der Quadratur des Kreises.
Da Sie dazu nicht fähig oder nicht gewillt waren, haben wir von der AfD Ihnen einen Entschließungsantrag vorgelegt. Es ist mitnichten unklar, was noch anzugehen wäre. Hier ist zum Beispiel die Stärkung der Nachbarschaftshilfe zu nennen. Natürlich würde dies auch dazu beitragen, die Situation in der Pflege etwas zu entspannen.
Die Landesregierung hat sogar eine Überarbeitung der entsprechenden Richtlinie zugesagt. Dem galt die mündliche Anfrage 1245 unserer AfD-Fraktion. Die Landesregierung vermied aber eine eindeutige Positionierung; sie versprach eine Prüfung im Jahr 2023. Wie so oft wurde auch dieses Versprechen von der Landesregierung nicht eingehalten - über echte Verbesserungen der Angebotsanerkennungsverordnung ist uns bis heute nichts bekannt.
Dabei wurden von den staatlichen Beauftragten selbst sachdienliche Hinweise gegeben, wie zum Beispiel von der Behindertenbeauftragten, die die unterschiedliche Situation in den Bundesländern darstellte und beschrieb, was die jeweils beste Regelung für welches Detail wäre. Es ist vollkommen unverständlich, dass die Landesregierung dies bis heute nicht umgesetzt hat.
Doch es kommt noch mehr hinzu: Neben den Plänen für ein Familiengeld, die im Bundesministerium, wie kürzlich im Sozialausschuss erwähnt wurde, auf Eis liegen - da sollte man nachhaken -, ist dies zum Beispiel das Modellprojekt zur Senkung des Eigenanteils von Pflegeheimbewohnern durch die Einbeziehung der Angehörigen. Ich verweise diesbezüglich - Frau Dr. Oeynhausen hat es vorhin schon erwähnt - auf ein Modellprojekt von Baden-Württemberg. Das ist eine sehr sinnvolle Idee, die wir aufgreifen sollten.
Das Thema Pflege wird nicht ohne das Thema Familie zu lösen sein. Nur wenn wir künftig wieder größere und stabilere Familienverbände haben, werden die Senioren und behinderten Menschen in Zukunft angemessen gepflegt werden können, denn genug Personal wird es schlichtweg nicht geben.
Sie alle hier bekämpfen die Familie ganz offen und diffamieren leider jeden Versuch, sie als Institution wieder zu stärken, als rückständig. Somit ist die Katastrophe absehbar.
Zuletzt noch etwas zum Thema Ausbildung der Pflegekräfte: Hinsichtlich der Akademisierung haben wir nach wie vor Bedenken. Es ist bis heute nicht nachvollziehbar, wie man mehr Fachkräfte gewinnen wird, wenn man die Anforderungen hochschraubt. Das Berufsfeld wird dann für höher Qualifizierte zwar attraktiver, weil akademisch Ausgebildete oft Leitungsaufgaben favorisieren, aber für die Pflege an sich stehen sie nicht zwingend zur Verfügung.
Ich werbe für unseren Entschließungsantrag, denn der enthält konkrete Verbesserungsvorschläge. Ihre Selbstbeweihräucherung hilft nicht weiter.