Protocol of the Session on June 18, 2024

Meine Damen und Herren, ich freue mich, Sie alle zu sehen, und darf Sie herzlich bitten, Platz zu nehmen. - Ich begrüße Sie sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer ganz herzlich zur 107. Sitzung des Landtages Brandenburg. Ich begrüße die Abgeordneten, die Vertreter der Landesregierung und die Vertreter der Presse, die uns begleiten; auch der eine oder andere Besucher wird an diesem Dienstagnachmittag, einem unüblichen Plenarsitzungstermin, sicherlich noch zu uns stoßen.

Vor Eintritt in die Tagesordnung informiere ich Sie darüber, dass der Änderungsantrag auf Drucksache 7/9435 von den antragstellenden Fraktionen zurückgezogen wurde.

Meine Damen und Herren, gibt es von Ihrer Seite Bemerkungen zur Tagesordnung? - Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über die Tagesordnung abstimmen. Wer ihr zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Tagesordnung einstimmig beschlossen.

Ergänzend teile ich Ihnen mit, dass Tagesordnungspunkt 8 von Gebärdensprachdolmetschern begleitet wird.

Für heute Nachmittag wurde die zeitweise oder vollständige Abwesenheit des Ministerpräsidenten Dr. Woidke und von Frau Ministerin Schneider sowie der Damen und Herren Abgeordneten Dr. Berndt, Hanko, Hooge, Hünich, Kornmesser, Muxel, Nicklisch, Freiherr von Lützow, Schieske und Teichner angezeigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf.

TOP 1: Siebtes Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 7/8834

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales

Drucksache 7/9786

in Verbindung damit:

Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (Kommunalverfassungsänderungsgesetz - KVerfÄG)

Gesetzentwurf der AfD-Fraktion

Drucksache 7/9642

1. Lesung

Des Weiteren liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 7/9806, Neudruck, vor.

Ich eröffne die Aussprache. Es beginnt Herr Abgeordneter Noack, SPD-Fraktion. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gegenstand dieses Tagesordnungspunktes ist das Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Lassen Sie mich mit den Änderungen am Kommunalabgabengesetz - kurz: KAG - beginnen.

Das nunmehr verbesserte KAG ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass die Tourismusfinanzierung dauerhaft besser gelingt. Es ermöglicht Gemeinden, Gästebeiträge auch von Tagestouristen zu vereinnahmen; lange gefordert von unseren Gemeinden wird dies nun umgesetzt. Auch alle im Ausschuss Angehörten haben dies begrüßt.

Zum Inhaltlichen: Die Veränderung der Kalkulationszeiträume von zwei auf drei Jahre erachte ich als genauso sinnvoll wie den Abbau von Normen und Standards, die Harmonisierung unserer Regelungen mit denen in anderen Bundesländern und den damit einhergehenden Bürokratieabbau.

Den Vorschlag der Landesregierung, eine neue Kalkulationsmöglichkeit - auf der Grundlage des Wiederbeschaffungszeitwertes neben den tatsächlichen Anschaffungskosten - für Benutzungsgebühren zu schaffen, sehen die Koalitionsfraktionen kritisch. Ich bin aber grundsätzlich für eine Erweiterung. Insgesamt ist die siebente Änderung des KAG ein Schritt nach vorn und kommt den Forderungen der Aufgabenträger, der Macher vor Ort, nach.

Jetzt noch zu dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung der Kommunalverfassung: Es ist selbstverständlich, dass kommunale Jahresabschlüsse aufgestellt, geprüft und bestätigt werden. Sie müssen Grundlage für den Haushaltsentwurf und dessen Bewertung sein. Wer die Vergangenheit kennt, trifft richtige Entscheidungen für die Zukunft.

Es ist unstrittig: Nach der Einführung der Doppik gab es Schwierigkeiten. Die in den vergangenen drei Jahren von der AfD-Fraktion zu diesem Themenkomplex eingereichten Anträge kann man so zusammenfassen: Null! Nix! Ich sage es noch deutlicher: Gar nichts! Die Anträge der AfD-Fraktion liefern keinen Ansatzpunkt für eine inhaltliche Diskussion. So arbeitet die AfD: Null Inhalt! Aber was schert Populisten Inhalt?

(Zuruf von der AfD)

Ich hatte, ehrlich gesagt, nichts anderes erwartet.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE - Dr. Berndt [AfD]: Wa- rum erwähnen Sie es dann, Herr Noack?)

Ein „von“ im Namen ist noch keine Garantie für Qualität. Der frühere Werbeslogan „Adel verpflichtet“ gilt offenbar nicht für die blauen Qualitätsstandards.

(Zuruf von der AfD: Oioioi!)

Der Gesetzentwurf strotz nur so von Fehlern, sowohl rechtsförmlich als auch inhaltlich.

(Frau Bessin [AfD]: Bei Ihnen ist die Politik auch fehlerhaft!)

Die AfD braucht Jahre, um den Unterschied zwischen einer Haushaltssicherung und einer vorläufigen Haushaltsführung zu verarbeiten. Ihr Gesetzentwurf zeigt, dass Sie es noch immer nicht verstanden haben. Die Behauptung, es könnten keine notwendigen Investitionen durchgeführt werden, ist schlichtweg falsch. Ich verweise auf § 71 der Kommunalverfassung.

Die Behauptung, 50 % der Gemeinden würden in die vorläufige Haushaltsführung rutschen, ist nicht seriös belastbar. Nur 51 % der Kommunen haben sich überhaupt an der Umfrage zum Stand beteiligt. Wenigstens haben Sie eingesehen, dass Ihr Wahlprogramm, in dem Sie von 80 % der Kommunen sprechen, völlig falsch ist.

Die Wahrheit ist: Der Aufholprozess bei der Erstellung von Jahresabschlüssen hat in den ersten Monaten des Jahres 2024 rasant Fahrt aufgenommen. Wir möchten diesen notwendigen Prozess nicht bremsen. Zum Ende dieses Jahres sollte er - erneut - bewertet werden. Den generellen Verzicht auf die Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen, den die AfD fordert, lehnen wir grundsätzlich ab.

Ich möchte aber anmerken, dass der Vorschlag der Fraktion Die Linke zur Verlängerung des Zeitraums für die Ausnahme in meiner Fraktion inhaltlich diskutiert wurde. Der Antragstellende sollte sich jedoch nur eine Frage stellen: ob die ständige Verlängerung der Ausnahme die Erreichung des Regelzustands fördert oder eher behindert. Ich halte nichts von Dramatisierung und dem Verbreiten von Untergangsstimmung, noch dazu ohne fundierte Daten.

(Einzelbeifall - Zuruf des Abgeordneten Kret- schmer [Die Linke])

Stimmen Sie in diesem Sinne dem Gesetzentwurf der Landesregierung mit den in der Beschlussempfehlung des Innenausschusses niedergelegten Änderungen zu! Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion kann schon aus inhaltlichen Gründen nur abgelehnt werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Danke schön. - Herr Abgeordneter Freiherr von Lützow hat für die Fraktion der AfD das Wort.

(Beifall AfD)

Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Ich spare es mir, gleich am Anfang auf Herrn Noack einzugehen, sondern werde erst einmal meine Rede halten. Wenn dann noch ein bisschen Zeit ist, werde ich

auf Herrn Noack eingehen. Das Gerede kennen wir von ihm ja schon.

Wir legen heute unseren Gesetzentwurf zur Änderung der Kommunalverfassung zur 1. Lesung vor. Darin setzen wir die bekannte Forderung des Städte- und Gemeindebundes nach Streichung der aktuellen Version von § 69 Abs. 6 der Kommunalverfassung um. Wir gehen daher davon aus, dass Sie von den Koalitionsfraktionen - von SPD, CDU und Grünen - unserem Antrag auf Überweisung an den Innenausschuss und auch dem Gesetzentwurf selbst zustimmen werden,

(Vereinzelt Beifall AfD)

auch wenn Herr Noack persönlich dies ablehnt. Es handelt sich hierbei nämlich um eine verzweifelte Forderung der kommunalen Spitzenverbände, die mit der von den Landesregierungen der letzten Jahrzehnte betriebenen - auf Deutsch gesagt: verkorksten - Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik einhergeht.

Ihr Verhalten von SPD, CDU, Grünen und Linken ist insbesondere deshalb inkonsequent, weil Sie auf der Landesebene zwar keine Doppik einführen, diese aber den Kommunen aufgebürdet haben.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Zeschmann [AfD])

Sie von den Linken nenne ich an dieser Stelle ebenfalls, weil Sie in der vergangenen Legislaturperiode und auch in der davor der Landesregierung angehörten. Sie haben die Kommunen mehr oder weniger im Stich gelassen.

In der Anhörung zu den haushalterischen Teilen der Änderung der Kommunalverfassung haben die kommunalen Spitzenverbände keinen Hehl daraus gemacht, dass eher eine Abschaffung als eine Fortführung der Doppik sinnvoll erscheint. Jedenfalls wurde dort gefordert, das Jahresabschlussbeschleunigungsgesetz fortzuführen und die Regelung zu § 69 Abs. 6 zu streichen.