Vielen Dank. - Wir setzen die Debatte mit dem Redebeitrag der Abgeordneten Ricarda Budke fort. Sie spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe die Ausführungen der AfD-Fraktion gerade so verstanden, der Bundestag sei kein demokratisch legitimiertes Gremium, um Bundesrecht zu ändern. Da konnte ich jetzt nicht so recht folgen und habe Sie nicht so recht verstanden.
Natürlich ist der Bundestag berechtigt, Bundesrecht zu ändern; wir müssen uns dann eben in den Ländern damit auseinandersetzen.
An die Linke: Liebe Anke Schwarzenberg, ich gehe nachher noch auf die inhaltlichen Punkte ein. Ich bin mir gerade tatsächlich unsicher. Ich habe gerade noch einmal versucht, das im Protokollentwurf nachzuvollziehen. Wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, hat Die Linke damals zugestimmt, dass wir eine schriftliche Anhörung durchführen. Aber wir können gern nachher noch ein
mal im Protokollentwurf nachschauen. Es gab vier Gegenstimmen, und meiner Erinnerung nach waren das die Stimmen der AfD; bitte lass uns das nachher einfach klären. Ich war deswegen gerade ein bisschen verwirrt,
denn ich erinnere mich, dass wir tatsächlich vorher extra auf die Fraktionen zugegangen sind, um darüber zu sprechen.
Ich komme jetzt zu meiner eigentlichen Rede: Ich weiß, es gibt wenige Tagesordnungspunkte mit so trockenen Titeln - dementsprechend sehen hier im Raum auch einige Gesichter aus -, und ich habe das Gefühl, dass dieses Thema im Vorfeld vielleicht nicht so sehr gecatcht hat. Vielleicht haben sich viele eher gedacht: Ach, noch so ein Staatsvertrag.
Deswegen ist es umso wichtiger, dass wir hier heute noch einmal darüber reden. Vielen Dank an die Kolleginnen und Kollegen, die dazu, was genau geändert wird, schon ausgeführt haben. Ich gebe mir Mühe, zu so später Stunde jetzt nicht alles zu wiederholen. Man muss aber sagen, dass die Änderung, die wir hier vornehmen, ziemlich interessant ist, denn sie gibt Antworten auf die Fragen, die uns häufig beschäftigen und die sehr oft an uns herangetragen werden: Der Zielkonflikt zwischen „Wir wollen Planung beschleunigen, wir wollen Bürokratie abbauen!“ und „Wir wollen, dass zum Bespiel der Umweltschutz weiter gewährleistet wird!“ entscheidet sich genau an solchen Fragen. Hier hat sich der Bundesgesetzgeber, das wurde ausgeführt, auf den Weg gemacht, die Ampel hat sich auf den Weg gemacht, um genau das anzugehen, und dafür wurde das Raumordnungsgesetz geändert. Deswegen ändern wir jetzt eben auch den Landesplanungsvertrag.
Auch meine Kollegin Nicole Walter-Mundt hat schon gesagt: Wir schaffen damit Rechtssicherheit, sorgen aber auch dafür - auch dazu wurde bereits ausgeführt -, dass Verwaltungsbeteiligungsverfahren modernisiert und digitalisiert werden, denn das ist die Grundlage dafür, dass wir uns auf die notwendigen Veränderungen einstellen, um der Klimakrise zu begegnen. Das heißt auf der einen Seite, dass wir die Energiewende schaffen wollen - wir wollen mit Solar- und Windenergie die Stromversorgung sichern -, und auf der anderen Seite, dass wir die Verkehrswende schaffen wollen; dafür brauchen wir beispielsweise den Ausbau von Schieneninfrastruktur. Das Ganze bringen wir unter einen Hut mit den Anforderungen, die wir beim Schutz unserer Natur, beim Schutz von Wasser haben - kurzum: beim Schutz von allem, was unser Bundesland lebenswert macht.
Tatsächlich hätten wir uns an der ein oder anderen Stelle eine andere Prioritätensetzung bei der Umsetzung des Bundesrechts gewünscht. So teilen wir die Ansicht, dass eine Einvernehmensregelung in Bezug auf die Belange von Natur-, Arten- und Wasserschutz besser gewesen wäre. Auch die Frage nach den Kompetenzen der Regionalen Planungsgemeinschaften, die ja faktisch aktiv Klimaschutz betreiben, halten wir für sehr relevant. Es ist ein Kompromiss, der nicht nur innerhalb der Brandenburger Landesregierung geschlossen wurde, sondern wir sprechen hier auch über einen Staatsvertrag mit dem Land Berlin. Von daher plädieren wir heute dafür, dass wir die Änderung so vornehmen. Wir können das Verfahren schwer verzögern, da dann wieder Abstimmungen erfolgen müssten, und wir das in dieser Legislaturperiode wohl kaum mehr schaffen würden. Wenn wir uns vornehmen, dass wir im Sinne der Verfahrensbeschleunigung agieren,
können wir diesen Prozess nicht um mindestens ein Dreivierteljahr verlängern. Anders würde es wegen der Landtagswahlen im Herbst nicht gehen, wir haben im Juni ja die letzte Plenarsitzung; es dauert, bis eine neue Regierung gebildet ist, bis sich die neuen Kolleginnen und Kollegen eingearbeitet haben.
- Na ja, Herr Berndt, wir wissen ja auch, dass die Regierungsbildung eine gewisse Zeit braucht. Ich habe nichts gegen Sondersitzungen, aber wir müssen ja auch der Regierung die Zeit geben, sich mit Berlin abzustimmen. Von daher kann ich mir nicht vorstellen, dass wir das innerhalb dieser Legislaturperiode schaffen.
Von daher werbe ich um Zustimmung zu diesem Vertrag und dem Gesetzentwurf, und ich werbe dafür, bei der Umsetzung der Entscheidungen im Sinne unserer Natur, im Sinne des Klimaschutzes zu agieren. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Die Gruppe BVB / FREIE WÄHLER hat keinen Redebeitrag angemeldet. Deswegen kommen wir zum Redebeitrag der Landesregierung. Herr Minister Genilke spricht zu uns. Bitte schön.
Herr Vizepräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der zunehmende internationale Wettbewerb mit anderen Ländern, steigende Anforderungen aufgrund der Digitalisierung sowie der demografische Wandel stellen die Landesplanung und die Regionalplanung vor immer größere Herausforderungen. Es wird zunehmend wichtig werden, dass sich private wie staatliche Investitionen schneller als bisher umsetzen lassen. Dafür ist es unerlässlich, Planungs- und Verwaltungsverfahren spürbar effizienter und moderner zu gestalten. Zur heutigen Debatte kann ich eindeutig sagen, dass all die Befürchtungen, die Sie haben, schlichtweg nicht eintreten werden. Wir können nicht immer fordern, dass wir schneller bei den Planungsprozessen werden, während wir nicht bereit sind, alte Zöpfe auch einmal abzuschneiden und neue Wege zu gehen.
Nachdem der Bund umfassende, ja sehr umfassende Änderungen des Raumordnungsgesetzes vorgelegt hat - im Übrigen ist es völlig egal, ob das Raumordnungsverfahren oder Raumverträglichkeitsprüfung heißt -, muss nun vor allem der Landesplanungsvertrag angepasst werden; genau darum geht es ja im Gesetzestext. Der Landesplanungsvertrag enthält Regelungen zu Struktur und Verfahren der Gemeinsamen Landesplanung einschließlich ihres Verhältnisses zur kommunalen Bauleitplanung. Die anlässlich des neuen Bundesrechts vorzunehmenden Anpassungen im Landesrecht liegen Ihnen als Artikelgesetz vor. Einige Maßnahmen möchte ich besonders hervorheben:
Erstens: Das Beteiligungsverfahren in der Landesplanung soll stärker digitalisiert und nicht etwa abgeschafft werden. So heißt
es konkret, dass bei der Aufstellung oder Änderung von Raumordnungsplänen auf Landes- und Regionalplanungsebene sämtliche Planungsunterlagen im Internet zu veröffentlichen sind. Transparenter geht es nicht, vor allem schneller geht es nicht. Die verstärkte Digitalisierung gilt auch für die Beteiligung im ehemaligen Raumordnungsverfahren, das der Bundesgesetzgeber also in Raumverträglichkeitsprüfung umbenannt hat.
Zweitens: Die bisherige Struktur der Gemeinsamen Landesplanung besteht auf der einen Seite aus dem Landesentwicklungsprogramm, auf der anderen Seite aus den Landesentwicklungsplänen, und genau sie sollen vereinfacht werden. Brandenburg ist das einzige Bundesland, das aktuell noch eine zweistufige Landesplanung hat. Mir ist gar nicht bekannt, dass die anderen 15 Länder irgendwie zugrunde gegangen wären, da sie das eben nicht mehr haben. Wichtiger für die Praxis in Brandenburg ist schon seit Langem der Landesentwicklungsplan, da er das aus eher wenigen allgemeinen Grundsätzen bestehende Landesentwicklungsprogramm konkretisiert. Der Landesentwicklungsplan ist weiterhin eine Rechtsverordnung beider Bundesländer mit gleichbleibendem Umfang und unveränderter Bedeutung. Lediglich die Bezeichnung ändert sich eben in Landesraumordnungsplan.
Drittens: Die Verpflichtung der Gemeinden zur Anfrage nach den Zielen der Raumordnung soll entfallen. Bisher hatten die Gemeinden der Landesplanung jeden neu aufzustellenden oder zu ändernden Bauleitplan vorzulegen. Hinzu kam die Pflicht zur Beteiligung im Rahmen der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach Baugesetzbuch. Das hat in der Praxis zu kaum noch zu bewältigenden Doppel- und Mehrfachprüfungen bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung geführt. Im Übrigen ist das völlig unsinnig. Warum sollen wir die Pläne, die die Gemeinde aufstellt, prinzipiell hinterfragen? Sie werden ohnehin noch einmal geprüft. Warum man sie zweimal prüfen muss, hat sich mir nicht erschlossen. Im Übrigen ist das keine Sache, Frau Schwarzenberg - bei aller Wertschätzung -, auch keine Initiative, die Berlin für uns getroffen hat und die uns jetzt praktisch übergestülpt wird. Die Initiative ging von uns aus.
- Das ist nicht schlimm. - Der Wegfall der regelmäßigen Anfrage über die Ziele wird nicht nur die Gemeinsame Landesplanung, sondern auch die Gemeinden deutlich entlasten und in ihrer Eigenverantwortung auch stärken - das ist eine gute Nachricht. Ich glaube, wir müssen Verantwortung auch dort wahrnehmen, wo sie ausgeübt werden soll.
Selbstverständlich wird die Gemeinsame Landesplanungsabteilung die gemeindliche Bauleitplanung in komplexeren Einzelfällen bei Bedarf nach wie vor gezielt beraten und auch positiv begleiten. Außerdem sollen weitere Vereinfachungs- und Beschleunigungspotenziale genutzt werden, indem unter anderem Zustimmungserfordernisse anderer Behörden bei Zielabweichungen und landesplanerischen Untersagungen entfallen sowie auf den bisher alle fünf Jahre verpflichtend zu erstellenden Raumordnungsbericht verzichtet wird. Hierfür stehen im Internet inzwischen Informationsquellen aktuell und deutlich schneller zur Verfügung.
Des Weiteren sollen aufwendige Informations- und Berichtsverpflichtungen öffentlicher Planungsträger gegenüber der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung abgeschafft werden. Insgesamt handelt es sich also um ein Maßnahmenpaket, das den Verwaltungsaufwand reduzieren, Verfahren beschleunigen und
so die Landes- und Regionalplanung für die künftigen Herausforderungen ertüchtigen soll und wird. Deshalb werbe ich an der Stelle noch einmal deutlich um Unterstützung. - Herzlichen Dank!
Ad 1 stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 7/9570 ab. Beantragt werden eine Änderung von Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe c, eine Änderung von Absatz 4 sowie die Einfügung einer neuen Nr. 5. Ich darf Sie fragen, wer dem Änderungsantrag zustimmt. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt; es gab Stimmenthaltungen.
Wir kommen, ad 2, zu der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Hauptausschusses auf Drucksache 7/9549 zu dem „Gesetz zu dem Sechsten Staatsvertrag über die Änderung des Landesplanungsvertrages und zur Änderung anderer Vorschriften“, Gesetzentwurf der Landesregierung. Ich darf Sie fragen, wer der Beschlussempfehlung zustimmt. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich gefolgt worden; es gab Stimmenthaltungen. Das Gesetz wurde damit nach 2. Lesung verabschiedet.
Wir kommen zuletzt zu dem Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 7/9580. Ich darf Sie fragen, wer dem Entschließungsantrag zustimmt. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt; es gab Stimmenthaltungen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Immer wieder hören wir in diesem Haus, wir müssten mehr Verkehr auf die Schiene bringen,
den Anteil des Umweltverbundes bis 2030 auf 60 % erhöhen und entsprechende Voraussetzungen schaffen. Die Koalition hat in
ihrem Koalitionsvertrag das Ziel verankert, den Anteil des öffentlichen Verkehrs, auch des Fuß- und des Radverkehrs, zu steigern.
Nun, wir sind mittlerweile im Jahr 2024. Es ist nunmehr fünf Jahre her, dass dieses große Ziel festgeschrieben wurde. Aber wir sind immer noch weit, weit von der Erreichung entfernt. Das hat Gründe - Gründe, die einzig und allein hier in diesem Hause zu finden sind. Denn wenn es hart auf hart kommt und Entscheidungen anstehen, wird sich weggeduckt.
Ganz konkret: Wenn BVB / FREIE WÄHLER Anträge zum Schienenpersonenverkehr stellen, werden sie belächelt oder wird ihre Notwendigkeit in Abrede gestellt.
Im Koalitionsvertrag sind schöne Worte zu lesen. Diesen folgen noch schönere Worte - meist von Herrn Lux von der SPD, von Frau Kniestedt von den Grünen, meistens in der Presse -, laut denen die Eisenbahn dort weiterfahren soll, wo Gleise und Strecken bestehen.