Protocol of the Session on April 24, 2024

Zum Dialog der Volksinitiativen ein Beispiel, das verdeutlicht, wohin die Reise gehen sollte. Das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln soll auf FFH-Flächen verboten werden. Das klingt gut. Es ist ja Chemie, und die Bauern werfen ja mit Tonnen davon um sich. - So zumindest die Vorstellung der Grünen und ihrer Umweltverbände.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Berndt [AfD])

Es wurde gefragt, wie die Bauern entschädigt werden. Es gibt immerhin viel weniger Ernte, es gibt Beeinträchtigungen, und immerhin ist es ja ihr Land. Die Frage lautete also: Was kostet das? Daraus resultierend gab es weitere Fragen: Über wie viel Fläche reden wir denn? Wie viel eines Pflanzenschutzmittels wird denn auf den Flächen ausgebracht? Und vor allen Dingen: Wie viele Bauern betrifft es? Wie viele müssen entschädigt werden? Na, werte grüne Frauen und Männer, wie viele sind es? - Ah, genau! Die Antwort der Umweltverbände lautete: Man weiß es nicht. - Selbst das Ministerium, das einige Dinge erarbeitet hatte, konnte am Schluss nur sagen: Es sind 15 000 ha; aber wie viel darauf ausgebracht wird und wie viele Landwirte es betrifft, wissen wir nicht.

Zusammengefasst: Die Grünen und ihre hochdotierten Umweltverbände wissen nicht, was sie da fordern. Sie fordern halt, und dabei wissen sie nicht einmal, wie Volksinitiative rechtlich geht.

(Vereinzelt Beifall AfD)

Jetzt wollten Sie es heilen, indem Sie einen Gesetzentwurf einbrachten, um überhaupt etwas zu retten und sagen zu können, es geht. Herr Funke hat es ja gut gesagt. Der Gesetzentwurf wird abgelehnt. Das ist auch sinnvoll. Denn das, was die EU und der Bund erarbeitet haben, liegt ja unter Umständen jetzt vor.

(Domres [Die Linke]: „Unter Umständen“ hört sich gut an!)

Am Anfang waren wir mit dieser Diskussion aber besser als die anderen. Man hätte tatsächlich eine ganze Menge mehr tun können und müssen. Aber ich sage nichts zu den Inhalten. Wie, warum, weshalb - egal. - Wir lehnen diesen Gesetzentwurf also logischerweise ab.

Kurz noch zu den Entschließungsanträgen der Linken. Den ersten lehnen wir ab, und zum zweiten will ich sagen: Er geht in die richtige Richtung. Ich bin unter Umständen dafür. Was ich nicht will, ist, dass die Regierung oder der Staat erst einmal rechtlich prüft. Ich bin mir auch nicht sicher, was wir tun können, aber die Grundidee, überhaupt etwas in dieser Richtung zu tun, halten wir für gut. Deswegen enthalten wir uns. - Danke schön.

(Beifall AfD)

Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Abgeordneten Augustin fort. Sie spricht für die CDU-Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Seit der letzten Debatte hier im Landtag zum Thema Insektenschutz ist viel passiert. Wir haben schon in der

damaligen Debatte festgestellt, welche besondere Leistung des Dialogverfahren zur Zusammenführung der beiden Volksbegehren war und welche demokratische Bedeutung dies hatte, aber auch, welche Erwartungen aus der Bevölkerung an uns herangetragen wurden und wie wir mit dieser Aufgabe umgehen. Wir sollten aber auch nicht verkennen, was seither im Land passiert ist: Es gab eine immense Inflation, bedingt durch die Verschiebung der globalen Lieferketten, es gab explodierende Energiekosten durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und eine Protestbewegung in der Landwirtschaft seit dem letzten Winter - um nur einige Punkte zu nennen. All diese Punkte haben gemein, dass sie uns allen wieder vor Augen geführt haben, wie wichtig und notwendig eine heimische und vielfältige Ernährungsgrundlage für uns ist.

(Beifall der Abgeordneten Dr. Ludwig [CDU])

Der Großteil von uns - ich gehe davon aus, fast alle - hat spätestens seit dem 15. Dezember den Austausch mit den Landwirten gesucht und einen Dialog geführt. Vor allem für diejenigen, die zugehört haben, sollte eines ganz klar und deutlich geworden sein: Ein Mehr an Aufgaben, ein Mehr an Bürokratie und auch ein Mehr an Einschränkungen ist für sie wirtschaftlich einfach nicht möglich und nicht zu leisten. Dabei leisten die Landwirte schon heute viel mehr den Insektenschutz, als allgemein bekannt und bewusst ist. Zusätzlich - darauf ist Kollege Johannes Funke bereits eingegangen - gab es eine Reihe von Maßnahmen, Entscheidungen auf unterschiedlichster Ebene - Bundesebene, EU-Ebene -, die dem gemeinsamen Ziel des Insektenschutzes zugutekamen.

Sehr geehrte Damen und Herren, heute behandeln wir ein Gesetz, das zum Zeitpunkt seiner Entstehung - Herr Funke ist darauf eingegangen - als Ergebnis der beiden Volksbegehren richtig und wichtig war. Es war der feste Wille, dem Verlust an Insektenbiomasse und Vielfalt einen konkreten Lösungsvorschlag entgegenzusetzen, der - auch das können wir nicht verschweigen - Geld kostet, Geld, das im Haushalt nicht vorgesehen ist. Denn eines muss uns klar sein, und ich hoffe, das haben inzwischen alle verstanden: In dieser für die Landwirte herausfordernden Situation noch ein Gesetz ohne finanziellen Ausgleich nachzuschieben, wäre zu viel des Guten. Stattdessen sollten wir besser darüber diskutieren, wie wir der heimischen Landwirtschaft eine echte Chance geben können, wirtschaftlich stark zu sein und damit mehr Beinfreiheit zu haben, um das gewünschte und geforderte Mehr an Ökosystemleistungen zu erbringen.

Wenn wir über Insektenschutz reden, müssen wir auch über die Kreislaufwirtschaft in der Landwirtschaft sprechen. Zu dieser angestrebten Kreislaufwirtschaft gehört auch die Tierhaltung, denn gerade die Weidehaltung sorgt doch für mehr Vielfalt und Masse an Insekten. Deshalb sollten wir uns in Zukunft gemeinsam darüber austauschen, wie wir mehr Insektenschutz in Brandenburg erreichen können, welche Leistungen unsere Landwirte bereits erbringen und wie wir sie dabei unterstützen können, die Tierhaltung im Land auszubauen. Dass es dazu eines klaren Bekenntnisses zur heimischen Landwirtschaft mit all ihren Wirkungen und Effekten bedarf, gehört ebenso zur ehrlichen Debatte wie die Debatte darüber, was die Gesellschaft bereit ist, mit öffentlichen Mitteln zu leisten.

Dabei spielt das Thema kooperativer Naturschutz eine entscheidende Rolle, die es zu forcieren gilt; denn Freiwilligkeit fördert ganz im Sinne des bäuerlichen Selbstverständnisses Maßnahmen, die sich auch in der Praxis bewähren und einen Mehrwert für die Kulturlandschaft bieten.

Abschließend bleibt mir zu sagen, dass der erste der beiden Entschließungsanträge der Linken die Begründung liefert, ihn abzulehnen; denn durch die Änderung in der Pflanzenschutzanwendungsverordnung und im Bundesnaturschutzgesetz ist die Notwendigkeit des vorliegenden Entwurfes bereits entfallen. Auch die Schlussfolgerungen, die Sie aus der richtigen Erkenntnis der schwierigen Situation der landwirtschaftlichen Betriebe ziehen, sind folgerichtig ein Grund, den Antrag abzulehnen.

Kollege Funke hat es ausgeführt: Diesem Gesetzentwurf, den er, Kollege Senftleben und Kollegin Hiekel eingereicht haben, mit Nein zu begegnen, der Beschlussempfehlung zu folgen, hat seine Gründe. Kollege Funke ist ausführlich darauf eingegangen. Das ist der Grund dafür, dass wir der Beschlussempfehlung des ALUK folgen und die Entschließungsanträge ablehnen werden. Es ist viel für den Insektenschutz getan worden. Glauben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Insektenschutz wird auch weiterhin unser Anliegen bleiben. Aber wir sollten auch zu würdigen wissen, was bereits getan wurde. Insofern bitte ich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Wir setzen mit dem Beitrag des Kollegen Domres für die Fraktion Die Linke fort. Bitte schön.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Für mich ist das heute ein schwarzer Tag für den Brandenburger Landtag. Wir als Landtag Brandenburg haben Erwartungen nicht erfüllt, haben Versprechen gebrochen, haben Vertrauen enttäuscht, und wir haben ein Problem und einen Konflikt nicht gelöst, sondern tragen das in die Zukunft. Vor vier Jahren, im Februar 2020, haben wir im Landtag einen bemerkenswerten Beschluss gefasst: Wir haben vereinbart, ein Dialogverfahren zu starten, um die Forderungen von zwei Volksinitiativen zum Insektenschutz zusammenzuführen. Zwei ganz konkrete Grundsätze hatten wir - wohlgemerkt: auf Antrag der Koalitionsfraktionen - dem Dialogprozess mit auf den Weg gegeben: Es sollte konkrete gesetzliche Festlegungen zum Insektenschutz und einen abgesicherten finanziellen Ausgleich für Landnutzer und Landnutzerinnen geben. Nach einem Jahr intensiver Diskussion hat der Dialog zu einem bemerkenswerten Ergebnis geführt: Umweltverbände und Landnutzerverbände haben sich auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf und auf begleitende Beschlussvorlagen verständigt.

Aber dann begann das Trauerspiel: Die weitere Umsetzung wurde aus den Landtagsgremien herausgenommen und in eine interne und intransparente Runde aus Regierungsseite und den Volksinitiativen verlegt - ohne Opposition. Dann haben die Koalitionsfraktionen und die Landesregierung die Sache zum Scheitern gebracht, weil sie plötzlich nicht mehr bereit waren, genau die Voraussetzungen zu erfüllen, die sie selbst formuliert hatten: gesetzliche Regelungen und gesicherter Ausgleich. Das kommt dabei heraus, wenn man die Opposition bewusst außen vor lässt.

(Hanko [AfD]: Da hat er nicht ganz unrecht!)

Im Nachhinein ist mir klar, dass offenbar nie die Absicht bestand, die Ergebnisse des Dialogprozesses wirklich umzusetzen. Anders ist es nicht zu erklären, dass man den Gesetzentwurf nicht

durch die Fraktionen, sondern durch drei Abgeordnete eingebracht hat, die man hier vors Loch geschoben hat. Dass die Begleitbeschlüsse nicht in den Landtag eingebracht wurden, sondern auf eine Information der Präsidentin verwiesen wurde, ist ein völlig ungewöhnliches Vorgehen.

Dann ist es auch unverantwortlich, die Volksinitiativen über Jahre mit aussichtslosen Verhandlungen zu beschäftigen. Ich finde es schwer erträglich, wenn insbesondere aus der SPD vorgetragen wird, es sei doch inzwischen so viel für den Umweltschutz getan worden, und die Volksinitiativen sollen mal schön zufrieden sein. Wer dabei war, weiß aber, wie heiß im Dialogprozess um jede Formulierung gerungen wurde, wie schwierig es war, ein ausgewogenes Ergebnis zu erzielen. Dann ist das umso bedauerlicher.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie jetzt mit den Bundesgesetzen abspeisen zu wollen, die nur einen kleinen Teil des Vereinbarten umsetzen, ist einfach nur arrogant. Als die Volksinitiativen vor Jahren gestartet wurden, stand das Insektensterben und der Schwund der biologischen Vielfalt im Fokus des öffentlichen Interesses, heute sind es nach den Bauernprotesten mehr die wirtschaftlichen Probleme der Bauern. Beide Themen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Der Auftrag des Landtags zum Dialogprozess und das Dialogergebnis haben beides zusammengebracht und waren damit vorausschauend. Die Probleme der Biodiversität sind nicht verschwunden, und die Vertreterinnen und Vertreter der Landwirtschaft haben gerade in unserem Fachgespräch im Ausschuss deutlich gemacht, dass sie Bürokratieabbau nicht mit dem Abbau von Umweltstandards verwechseln. Aber sie wollen, völlig berechtigt, öffentliches Geld für öffentliche Leistungen.

Mit unserem Entschließungsantrag möchten wir retten, was noch zu retten ist. Ja, der Gesetzentwurf muss aktualisiert werden. Einzelne Forderungen aus dem Dialogergebnis sind inzwischen umgesetzt, die meisten aber nicht. Mir ist auch klar, dass nicht mehr alles in dieser Wahlperiode umgesetzt werden kann. Aber es kann begonnen werden. Es kann auf diese Weise vielleicht ein wenig Vertrauen in die Politik zurückgewonnen werden.

Noch etwas müssen wir regeln, liebe Kolleginnen und Kollegen: Der Hauptausschuss hatte eine der beiden Volksinitiativen für unzulässig erklärt. Begründet hatten die Koalitionsfraktionen das nicht, aber offenbar ging es unter anderem um das sogenannte Kopplungsverbot, und es geht darum, ob und wie Volksinitiativen unterschiedliche Forderungen auf einem Unterschriftenbogen zusammenstellen dürfen.

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Ja, gern.

Bitte schön, Herr Funke.

Vielen Dank, dass ich eine Frage stellen darf. - Ist der Fraktion Die Linke eigentlich klar, dass die Umsetzung bzw. das Beschlie-

ßen dieses Gesetzes ein heilloses Durcheinander anrichten würde - bei den europäischen Fördermitteln, bei den Bundesprogrammen, bei den Landesprogrammen und den Agrarumweltmaßnahmen -, das wir mindestens drei Jahre lang nicht repariert bekämen? Haben Sie dazu irgendeine Meinung?

Aber selbstverständlich, Herr Kollege Funke, ich habe immer eine Meinung. Deshalb habe ich ja eben gesagt, dass mir völlig klar ist, dass sich dieser Gesetzentwurf in vielen Teilen überholt hat.

Wir haben Ihnen aber eine Brücke gebaut, denn etliche Punkte aus dem Dialogprozess sind selbstverständlich nicht umgesetzt. Deshalb haben wir den Entschließungsantrag eingebracht, und wir hätten sehr gern im Ausschuss - oder auch jetzt noch - darüber reden können: Wie können wir an den Punkten, die noch offen sind und die Konsens zwischen Landnutzern und Umweltverbänden waren, weiterarbeiten?

Ich nenne einmal die Beratungsstelle für Insektenschutz. Oder da ist die Frage: Wie gehen wir denn mit Betrieben um, die, als Musterbetriebe zum Bespiel, bestimmte Projekte entwickelt haben? Das sind alles Sachen, die wir machen können. Ich war gestern Abend bei einer Veranstaltung, auf der ein Projekt zur kooperativen Landwirtschaft vorgestellt wurde, bei dem - Sie haben das eben selbst gesagt - Landwirtschaft und Naturschutz zusammengebracht werden. Wir haben auch gehört, dass da viel mehr gemacht werden kann. Dann müssen wir doch so ehrlich sein, zu sagen, dass sich auf Europa- und auf Bundesebene natürlich viel getan hat.

Aber wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass zum Bespiel die GAK-Förderung und die Finanzierung von Blühstreifen - die wir in Brandenburg jetzt anders geregelt haben - reduziert wurden und dass die Finanzierung der Haltungsformen geändert wurde, zum Beispiel bei der Haltung von Schweinen auf Stroh. Das sind alles Sachen, die wir auch zur Kenntnis nehmen müssen: dass die Sicherheit, die hier vermittelt wurde, dort eben nicht gegeben ist. Deswegen glaube ich, unsere beiden Entschließungsanträge sind eine gute Brücke, um an diesem Thema weiterzuarbeiten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt möchte ich aber zum Schluss kommen. Für die Volksinitiativen ist es unzumutbar, wenn eine solche Entscheidung, wie sie eben beschrieben wurde - Unzulässigkeitserklärung -, im Hauptausschuss ohne Begründung und erst nach einer aufwendigen Unterschriftensammlung erfolgt. Dadurch verpufft auch der Wille der Unterstützenden, in diesem Falle von über 70 000 Menschen.

Die Hoffnung, dass sich das Verfassungsgericht über die Zulässigkeit verständigen würde, hat sich leider nicht erfüllt. Damit hat sich das Gericht gar nicht befasst; denn nach Einbringung der Klage am 03.04.2022 hat das Verfassungsgericht am 15.03. festgestellt, dass eine Begründung für die Klage nicht fristgerecht beigebracht wurde, und somit das Verfahren ohne inhaltliche Behandlung für erledigt erklärt. Genau deshalb muss es eine Möglichkeit geben, die Zulässigkeit vorab verbindlich prüfen zu lassen, wie man es bei der Kommunalverfassung auch getan hat, wie man es bei Bürgerbegehren vorsieht. Das möchten wir mit unserem Entschließungsantrag erreichen, und deswegen bitte

ich um Zustimmung zu beiden Entschließungsanträgen. - Herzlichen Dank.

(Beifall Die Linke sowie vereinzelt B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Abgeordnete Hiekel zu uns. Bitte schön.

(Beifall B90/GRÜNE)

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Vorausschicken möchte ich: Ich spreche hier für die Zusammenarbeit von Landwirtschaft und Naturschutz, für Artenvielfalt und für Ernährungssicherheit.

Mit dem Brandenburgischen Kulturlandschafts- und Insektenschutzgesetz wollten wir Sicherheit schaffen - Sicherheit für die Insekten vor chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln und Überdüngung in Naturschutzgebieten und FFH-Gebieten, an Gewässerrandstreifen und in öffentlichen Grünanlagen. Und wir wollten auch Planungssicherheit für die Landwirtinnen und Landwirte bei der Bewirtschaftung von Flächen mit Naturschutzauflagen schaffen.

Circa 100 000 Menschen hatten die Volksinitiativen für mehr Insektenschutz und Artenvielfalt unterschrieben. In einem für den Landtag bisher beispiellosen intensiven Diskussionsprozess hatten wir beide Volksinitiativen zueinandergebracht und einen Gesetzentwurf mit einem begleitenden Entschließungsantrag erarbeitet. Umso enttäuschender ist, dass der Beschluss des Gesetzes letztlich am Widerstand der SPD gescheitert ist.

(Beifall B90/GRÜNE - Hünich [AfD]: Ach!)

In der Plenarsitzung am 16. Dezember 2022 fehlten der politische Wille und der Mut, Sicherheit für die Insekten und die Landnutzenden zu beschließen. Und wie wir heute wieder gehört haben, wird nach Ansicht des Kollegen Funke schon genug für die Insekten getan. Die Ablehnung des Insektenschutz-Stärkungsgesetzes ist nach seiner Meinung auch nur ein formaler Akt. Diese Argumentation ist falsch, und das sieht auch die Wissenschaft so.