Protocol of the Session on April 24, 2024

Zum Gesetz: Laut Koalitionsvertrag - ich habe es nachgelesen - wird „die Koalition […] mit einem Open-Data Gesetz die Grundlage für eine weitreichende Veröffentlichung von Verwaltungsdaten legen.“ Ein solcher Gesetzentwurf ist mir bis heute nicht bekannt - denn in den vergangenen vier Jahren wurde keiner vorgelegt. Ich vermute, es wird in dieser Wahlperiode auch keiner mehr kommen.

Diese Leerstelle soll wohl zumindest zum Teil mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Brandenburgischen E-GovernmentGesetzes gefüllt werden. Damit sollen effizientere Strukturen in der Landesverwaltung geschaffen werden, „um die für die elektronische Bereitstellung und freie Nutzung von Verwaltungsdaten prognostizierten wirtschaftlichen Wachstumspotenziale stärker zu erschließen“ - so der Gesetzentwurf.

Meine Damen und Herren von der Koalition, seien Sie ehrlich: Der richtig große Wurf im Sinne des Koalitionsvertrages ist es nicht geworden. Es ist die Einigung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner der Koalition, würde ich sagen. Es sind vergleichsweise schwache Regelungen, die auch noch spät in Kraft treten. Das hat die Anhörung zum Gesetzentwurf im Innenausschuss am 10. Januar deutlich gezeigt.

Dabei gibt es mit der Open-Data-Strategie ein Papier, das viele weiterführende Punkte wie die Etablierung einer offenen Verwaltungsstruktur oder auch die Berücksichtigung von Open-DataPrinzipien benennt. Diese Punkte sind sinnvoll, müssen aber in Gesetzes- oder Verordnungsform gegossen werden. Das geschieht im aktuellen Gesetzentwurf nicht. Dabei - das haben wir in der Anhörung erfahren - sind Investitionen in offene Daten Investitionen in die allgemeine Infrastruktur, da vor allem die Verwaltung selbst von Open Data profitieren kann, wenn man das Öffnen von Datenbeständen als Nebenprodukt einer nachhaltigen Verwaltungsdigitalisierung und der Automatisierung von Prozessen begreift.

Das Gesetz verfolgt nun verschiedene sehr positive Ziele. So sollen Ziele des Informationszugangsrechts und des Akteneinsichts- und Informationsgesetzes mit Open Data verbunden werden. Dabei ist es allerdings unzureichend, dass es in Bezug auf Open Data keine Pflicht im Gesetz gibt. Haushaltsmittel sind auch nicht vorgesehen.

Es bleibt also bei der Freiwilligkeit für die Behörden, die sich in den vergangenen Jahren nicht wirklich bewegt haben. Insofern bleibt zu hoffen, dass zumindest die geplante Einführung einer Informations- und Beratungsstelle, die die Behörden bei Fragen rund um das Thema Open Data im Land Brandenburg unterstützen soll, erfolgreich sein wird. Zu wünschen wäre es allemal.

Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen, weil er in die richtige Richtung geht. Wir hätten uns aber sehr, sehr viel mehr gewünscht. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall Die Linke sowie der Abgeordneten Hildebrandt und Scheetz [SPD])

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Abgeordneter Klemp.

(Beifall B90/GRÜNE)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Gäste! Heute beraten wir in 2. Lesung das Zweite Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes, und angesichts der kurzen Redezeit sage ich für meine Fraktion gleich ganz deutlich: Wir sind mit diesem Gesetz nicht wirklich zufrieden.

(Zuruf von der AfD)

Aber der Gesetzentwurf enthält wichtige Festlegungen, die tatsächlich einen Fortschritt darstellen und die es sinnvoll machen, diesen Entwurf heute zu verabschieden. Im Koalitionsvertrag hatten wir uns ja zu Beginn der Legislatur auf Folgendes verständigt - ich zitiere; Frau Johlige hat es auch schon zitiert -:

„Die Koalition wird mit einem Open-Data Gesetz die Grundlage für eine weitreichende Veröffentlichung von Verwaltungsdaten legen.“

Meine Damen und Herren, ein Open-Data-Gesetz ist es nicht geworden - und ich habe auch große Zweifel, dass das Gesetz zu einer weitreichenden Veröffentlichung von Verwaltungsdaten führen wird.

Gerade hat die Fachzeitschrift „Kommune21“ eine Ausgabe mit dem Titel „Open Data - Nährboden für Innovationen“ veröffentlicht. Studien gehen davon aus, dass der volkwirtschaftliche Wert offener Daten für ganz Deutschland bei mindestens 12 Milliarden Euro pro Jahr liegt. Und wenn wir in unserer heutigen datenzentrierten Welt der Bevölkerung, den Verwaltungen und den Unternehmen diesen Nährboden bieten wollen, bedarf es größerer Anstrengungen, als sie von diesem Gesetzentwurf ausgehen. Ich bedauere sehr, dass das im Rahmen des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens nicht möglich war.

Wir brauchen den Grundsatz „open by default“. Das heißt, Verwaltungsdaten werden immer veröffentlicht, wenn Rechte Dritter dem nicht entgegenstehen.

(Zuruf des Abgeordneten Hünich [AfD])

Dies muss integraler Bestandteil der anstehenden und noch zu beschleunigenden Digitalisierung werden. Dem Gesetzentwurf fehlen hierfür allerdings die Vorgaben. Die Veröffentlichung von Daten wird kaum Fahrt aufnehmen, wenn es hierfür keine Pflicht und auch keine finanziellen Mittel gibt.

Auch ist die Verzahnung des Informationsfreiheitsrechts mit Open Data aus unserer Sicht noch nicht stark genug ausgeprägt. Zwar kann bei Auskunftsanträgen auf offene Daten verwiesen werden, was den Behörden Einsparungen ermöglicht und die Bereitstellung offener Daten für sie - also die Behörden - vorteilhaft erscheinen lässt; das ist gut. Wir hätten uns aber gewünscht, dass zum Beispiel Daten, die aufgrund der Informationsfreiheitsgesetze an Antragstellende übermittelt werden, auch gleich als

offene Daten ins Netz gestellt werden sollen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass sich dabei nicht ganz einfach zu beantwortende Rechtsfragen stellen, aber wir werden das weiter im Blick behalten. Als Bündnisgrüne wollen wir noch mehr und streben nach dem Vorbild anderer Bundesländer weiterhin ein umfassendes Transparenzgesetz an.

Meine Damen und Herren, wenn ich Ihnen heute trotzdem die Zustimmung zum Gesetzentwurf in der Fassung des Innenausschusses empfehle, dann hauptsächlich wegen der in § 4a Abs. 3 des Gesetzes beschriebenen Einrichtung einer Informations- und Beratungsstelle für offene Daten. Es ist gut, dass den Landesbehörden und den Kommunen damit Beratungskompetenz zur Verfügung gestellt wird - wenn sie denn Daten veröffentlichen wollen. Das ist ein richtiger erster Schritt, dem aus unserer Sicht aber dringend weitere folgen müssen. - Vielen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD und CDU - Keller [SPD]: Euch zufriedenzustellen ist nicht leicht! - Noack [SPD]: Ja, wirklich! - Bretz [CDU]: Bei der Bezahl- karte versuchen wir es gerade! - Weitere Zurufe)

Für die Landesregierung spricht Herr Minister Stübgen.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf enthält wichtige Regelungen zur Bereitstellung offener Daten durch die Behörden und zur Verbesserung der elektronischen Verwaltung. Der DatenAdler Brandenburg wird den Landesbehörden und den Kommunen als weitere IT-Basiskomponente dauerhaft zur kostenfreien Nutzung bereitgestellt. Auch für den Landtag wird die Möglichkeit der Mitnutzung des DatenAdlers für die Bereitstellung von Open Data geschaffen.

Landesbehörden und Kommunen erhalten von einer Informations- und Beratungsstelle des Landes zudem zukünftig Unterstützung durch fachliches Know-how bei der Aufbereitung und Veröffentlichung ihrer Daten als offene Daten. Damit werden Anreize und Hilfestellungen geschaffen, um der Allgemeinheit verstärkt offene Daten der Verwaltung zur uneingeschränkten Nutzung und Weiterverwendung bereitzustellen.

Begleitet wird dies von Rahmenregelungen zur hybriden oder ausschließlich elektronischen Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen, wie dies zum Beispiel während der Coronapandemie auf Grundlage der Experimentierklausel in § 17 des Gesetzes bereits erfolgreich praktiziert wurde.

Für die Durchführung landesgesetzlicher Verwaltungsverfahren werden die Regelungen des OZG zur elektronischen Bekanntgabe von Verwaltungsakten und zur Nutzung des ELSTER-Verfahrens durch Unternehmen in das Landesrecht übernommen.

Schließlich enthält das Gesetz Bestimmungen zur Vereinfachung datenschutzrechtlicher Anforderungen und zur Verbesserung der Informationssicherheit, die sich positiv auf die digitale Verwaltung und die Aufgabenwahrnehmung des Brandenburgischen ITDienstleisters auswirken.

Insgesamt bietet es daher zahlreiche Vorteile sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Unternehmen und für die Verwaltung, auf die in der Anhörung des Ausschusses für Inneres und Kommunales auch vonseiten der kommunalen Spitzenverbände ausdrücklich hingewiesen wurde.

Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. - Danke schön.

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE)

Wir sind am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache und komme zur Abstimmung.

Ich lasse über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales, Drucksache 7/9525, zum Gesetzentwurf der Landesregierung, „Zweites Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen E-Government-Gesetzes“, abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einigen Stimmenthaltungen ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen und das Gesetz nach 2. Lesung verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf.

TOP 8: Gesetz zur Stärkung des Insektenschutzes, zum Erhalt der Artenvielfalt und der Kulturlandschaften für das Land Brandenburg (Brandenburgisches Kulturlandschafts- und Insektenschutz-Stärkungsgesetz - BbgKuInStG)

Gesetzentwurf der Abgeordneten Johannes Funke (SPD-Fraktion), Isabell Hiekel (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Ingo Senftleben (CDU-Fraktion)

Drucksache 7/3509

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz

Drucksache 7/9551

Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke

Drucksache 7/9567

Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke

Drucksache 7/9581

Ich eröffne die Aussprache. Für die SPD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Funke.

Verehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Was wir jetzt beraten, dürfte in der Geschichte dieses Hauses ein ziemlich einmaliger Vorgang sein:

(Domres [Die Linke]: Aber sowas von!)

Wir werden heute gegen unser eigenes Gesetz stimmen. Dazu schaue ich zunächst zurück.

Zwei Volksinitiativen hatten sich im Jahr 2019 auf den Weg gemacht, um ein klares Zeichen für mehr biologische Vielfalt zu setzen. Das Wort „Insekten“ war dabei sicherlich nur die Überschrift. Es ging selbstverständlich um die Vielfalt der gesamten Flora und Fauna in der offenen Landschaft, aber auch im Siedlungsraum. Die einen haben als Naturschützer, die anderen haben als Landnutzer Unterschriften gesammelt. Beide Initiativen - das steht für mich außer Frage - waren von der Sorge um den Fortbestand der biologischen Vielfalt in der Landschaft und im Siedlungsraum getragen. Und dafür gab es gute Gründe. Was dann kam, dürfte so weit bekannt sein: Der Landtag nahm sich sprichwörtlich der Insekten an.

(Heiterkeit der Abgeordneten Wernicke [BVB/FW Gruppe])