Protocol of the Session on April 24, 2024

Ich lasse zuerst abstimmen über den Änderungsantrag, Drucksache 7/9582, der Fraktion Die Linke, mit den Stichworten: in Artikel 2 Einführung eines § 30a, „Informationen an und durch die Verfassungsschutzbehörde“, Aufhebung der Nr. 2 bis 8 und 10 bis 49 sowie Aufhebung der Artikel 4 bis 8. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich komme zweitens zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales, Drucksache 7/9552, zum Gesetzentwurf der Landesregierung, „Gesetz zur Verbesserung des Schutzes des Berufsbeamtentums in Brandenburg vor Verfassungsgegnern“. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um ein Handzei-

chen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung ohne Enthaltungen mehrheitlich angenommen und das Gesetz nach 2. Lesung angenommen.

Gemäß § 46 Abs. 1 der Geschäftsordnung findet auf getrennte Anträge der Koalitionsfraktionen einerseits und der Fraktion Die Linke andererseits eine 3. Lesung des Gesetzentwurfes statt. Zur Vorbereitung der 3. Lesung beantragt die Fraktion Die Linke die erneute Überweisung des Gesetzentwurfes in der Fassung nach der 2. Lesung an den Ausschuss für Inneres und Kommunales. Die Koalitionsfraktionen beantragen hingegen die Überweisung des Gesetzentwurfes in der Fassung nach der 2. Lesung an den Hauptausschuss.

Ich lasse zunächst über den zeitlich früher eingegangenen Überweisungsantrag an den Ausschuss für Inneres und Kommunales der Fraktion Die Linke abstimmen. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Überweisung ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse nunmehr über den Antrag auf Überweisung an den Hauptausschuss der Koalitionsfraktionen abstimmen. - Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenhaltungen? - Bei einer Vielzahl von Enthaltungen ist die Überweisung einstimmig beschlossen.

Die Koalitionsfraktionen beantragen zudem, dass die 3. Lesung des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes des Berufsbeamtentums in Brandenburg vor Verfassungsgegnern in der 106. Plenarsitzung stattfindet.

(Heiterkeit AfD)

Ich schlage Ihnen vor, falls niemand widerspricht, dass wir die 3. Lesung als neuen Tagesordnungspunkt 19 nach der Priorität der Fraktion Die Linke und nach dem Bericht der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderungen mit einer Aussprache nach Variante 1 - das heißt, jeder hat drei Minuten Redezeit - behandeln. - Ein Geschäftsordnungsantrag?

Frau Präsidentin …

Moment, Moment, ich werde gleich über den Verfahrensantrag abstimmen lassen.

Danke, Frau Präsidentin. - Die Linke widerspricht dem Vorschlag, dass die 3. Lesung am Freitag stattfinden soll. Wir werden nachher im Hauptausschuss einen Antrag auf Anhörung einbringen. Wir halten es für angemessen, auf den Brief der Gewerkschaft noch einmal entsprechend zu reagieren und die Gewerkschaften im Hauptausschuss anzuhören. Von daher widerspreche ich, dass am Freitag die 3. Lesung stattfinden soll.

(Vizepräsidentin Richstein berät sich mit der Landtagsver- waltung.)

Ich lasse erst einmal über den Verfahrensantrag der Koalitionsfraktionen abstimmen; davon unbenommen ist natürlich Ihr Antragsrecht nachher im Hauptausschuss. Außerdem wird über den Entwurf der Tagesordnung morgen neu abgestimmt.

Ich lasse jetzt über den Verfahrensantrag abstimmen. Wer dem, was ich vorgetragen habe, zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Verfahrensantrag ohne Enthaltungen mehrheitlich angenommen.

(Allgemeine Unruhe)

- Es bilden sich hier zwar mehrere Murmelgruppen, ich denke aber, dass wir in der Tagesordnung fortfahren sollten. Deswegen wäre es schön, wenn Sie sich auf Ihre Plätze begeben.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf.

TOP 6: Gesetz über interne Meldestellen im kommunalen Bereich für hinweisgebende Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, und zur Änderung des Landesbeamtengesetzes

Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 7/9270

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales

Drucksache 7/9553

Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, Drucksache 7/9574, vor. Ich eröffne die Aussprache, und für die SPD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Pohle.

(Hünich [AfD]: Wer sind Sie denn?!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im vergangenen Plenum haben wir uns bereits zu den gesetzlichen Regelungen interner Meldestellen im kommunalen Bereich für hinweisgebende Personen sowie zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, und zur Änderung des Landesbeamtengesetzes ausgetauscht.

Da ich nur drei Minuten Redezeit habe, verzichte ich darauf, noch einmal die Genese des Gesetzentwurfs und dessen Inhalt ausführlich vorzustellen. Nur ein paar Stichworte zur besseren Erinnerung: Inhalt des Gesetzes ist die Schaffung kommunaler Stellen, an die sich sogenannte Hinweisgeber wenden können. Zur

umfassenden Umsetzung der betreffenden EU-Richtlinien waren neben den bereits getroffenen bundesgesetzlichen Regelungen auch landesrechtliche Ergänzungen für die kommunale Ebene notwendig geworden.

Nun aber zu dem, was nach der 1. Lesung geschehen ist: Der Ausschuss für Inneres und Kommunales hat eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt und am 10. April abschließend beraten. Wir haben die Anregungen der Anzuhörenden aufgenommen, die wir Ihnen nun mit dem Änderungsantrag präsentieren. Der Änderungsantrag umfasst drei Punkte:

Sie erinnern sich sicherlich, dass das Gesetz auch Ausnahmen für die Schaffung der Meldestellen beinhaltet: Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern und Einwohnerinnen oder weniger als 50 Beschäftigten oder sonstige juristische Personen mit weniger als 50 Arbeitnehmern sind von der Verpflichtung zur Einrichtung interner Meldestellen ausgenommen. Für die Feststellung der Anzahl von Beschäftigten oder Einwohnerinnen und Einwohnern haben wir zunächst zwei Termine pro Jahr vorgesehen. Die Anzuhörenden haben uns dabei zu Recht darauf hingewiesen, dass es ausreichend sei, nur einmal pro Jahr die Feststellung zu treffen; dieser Empfehlung folgen wir. Der zweite Änderungspunkt ist eine Klarstellung im Landesbeamtengesetz, nämlich dass die Vertretungskörperschaft für den Erlass der Satzung zuständig ist, aber die Initiative für den Erlass abweichender Regelungen für die Beurteilung von Beamtinnen und Beamten vom Hauptverwaltungsbeamten ausgeht.

Änderungspunkt drei entspricht inhaltlich dem Ihnen bereits bekannten Entwurf des Hinweisgebermeldegesetzes und wurde rechtsförmlich angepasst.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung des AIK und dem vorliegenden Änderungsantrag der Koalition zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und CDU)

Vielen Dank. - Wir kommen zum Redebeitrag der AfD-Fraktion. Für sie spricht Herr Abgeordneter Freiherr von Lützow.

(Beifall AfD)

Es wäre schön, wenn die Beratungsgruppe ihre Beratung draußen fortsetzen könnte. - Danke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Heute findet bereits die 2. Lesung des kommunalen Hinweisgebermeldestellengesetzes nebst Änderungen des Landesbeamtengesetzes statt. Anlässlich der 1. Lesung im Märzplenum habe ich darauf hingewiesen, dass bereits der Titel des Gesetzes dem Leser mindestens einen Schauer den Rücken hinunterlaufen lässt, da die Bezeichnung von Meldestellen an die sogenannte Staatssicherheit der DDR erinnert und die Verwendung des Begriffs „hinweisgebende Personen“ den völlig irren Genderwahn der Grünen deutlich macht.

(Vereinzelt Beifall AfD)

Überhaupt erforderlich wurde eine landesgesetzliche Regelung wegen der EU-Richtlinie vom 29.10.2019 - man höre: 2019; wir haben 2024 - zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Im daraufhin erlassenen Hinweisgeberschutzgesetz des Bundes vom 31.05.2023 ist in § 12 Abs. 1 Satz 4 geregelt, dass die Pflicht zur Errichtung und zum Betrieb interner Meldestellen für Gemeinden und Gemeindeverbände und solche Arbeitgeber, die im Eigentum oder unter der Kontrolle von Gemeinden und Gemeindeverbänden stehen, lediglich nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts besteht.

Die Landesregierung hat wieder einmal das Gesetzgebungsverfahren unterminiert und einen Gesetzentwurf durch die sie tragenden drei Fraktionen formal einbringen lassen. Neben dem neuen kommunalen Hinweisgebermeldestellengesetz, welches gerade einmal drei Paragrafen umfasst, soll jetzt auch noch das Landesbeamtengesetz dahin gehend geändert werden, dass Beamte, die eine Meldung oder Offenlegung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz des Bundes vornehmen, von der Einhaltung des Dienstweges befreit werden. Wir hatten ja gerade das Thema, was man mit unseren Beamten machen will, und jetzt haben wir noch das Denunziantentum bei den Beamten. Herzlichen Glückwunsch!

(Vereinzelt Beifall AfD - Zuruf des Abgeordneten Klemp [B90/GRÜNE])

Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen haben Sie noch am Tag der 1. Lesung eine Sondersitzung des Innenausschusses einberufen und die Durchführung einer schriftlichen Anhörung in den Osterferien beschlossen. Die abschließende Beratung in der Sitzung vom 10. April 2024 wurde unmittelbar nach den Osterferien anberaumt und durchgeführt. Um der Absurdität die Krone aufzusetzen, haben Sie einen Änderungsantrag für die heutige Plenarsitzung angekündigt, welcher erst am gestrigen Tag, Drucksache 7/9574, eingereicht wurde. So viel dazu, dass man sich noch vorbereiten kann.

Ist aber nicht so schlimm, denn dieser Änderungsantrag ist völlig fehl am Platz. Zu den wesentlichen Problemkreisen verhält sich der Änderungsantrag nämlich nicht. So ist insbesondere die Kostenfrage, also die Frage, wer die erheblichen Mehrausgaben für die Verpflichtung des Betreibens von internen Hinweisgebermeldestellen für Gemeinden von mehr als 10 000 Einwohnern trägt, noch immer offen. Bereits das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene war mehr als fragwürdig, und aufgrund der offenbaren Verfassungswidrigkeiten des Bundesgesetzes werden wir auch gegen das vorliegende Landesgesetz stimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Vereinzelt Beifall AfD)

Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Schaller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz über interne Meldestellen im kommunalen Bereich für hinweisgebende Personen und Änderung des Beamtengesetzes - das ist die Kurzfassung der Überschrift. Worüber reden wir? Ich würde das gern kurz klarstellen, auch nach dem vorangegangenen Beitrag: Dieses Gesetz dient dem Schutz von Hinweisge

bern vor Repressalien und Benachteiligungen, wenn sie europarechtliche Missstände und Verstöße in Behörden erkennen und melden.

Ich gebe zu, ich habe, bevor wir uns damit befasst haben, die Auffassung vertreten, dass unsere Rechtsordnung heute schon einen recht guten Schutz für derartige Hinweisgeber vorsieht, habe mich aber durch das Gesetzgebungsverfahren überzeugen lassen, dass die Umsetzung dieser Richtlinie diesen Schutz noch verbessert. Insofern dient diese Umsetzung der Transparenz, der Gerechtigkeit und auch der Rechtsstaatlichkeit unserer Verwaltungen; daran müssten Sie eigentlich ein besonderes Interesse haben, sehr geehrter Herr von Lützow, schließlich sind Sie derjenige, der das Thema hier immer wieder vorbringt.

Wir stärken damit die Integrität unserer Behörden, und wir stärken vor allem ein Klima der Offenheit und der Unterstützung,

(Zuruf des Abgeordneten Hünich [AfD])