Protocol of the Session on April 24, 2024

Die besondere politische Treue des Beamtentums ist bereits in Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz verankert und wurde sodann einfachgesetzlich durch das Landesbeamtengesetz sowie das Beamtenstatusgesetz konkretisiert. Aufgrund der vielfältigen hoheitlichen und sicherheitsrelevanten Aufgaben ist es unabdingbar, dass sich Bewerberinnen und Bewerber, die eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst anstreben oder sich bereits in einem solchen Beschäftigungsverhältnis befinden, zweifelsfrei und nachweislich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Es ist inakzeptabel, dass eine Beamtin oder ein Beamter einerseits für den Staat tätig wird und die damit verbundenen persönlichen Vorteile in Anspruch nimmt, ihn aber andererseits während der Freizeit oder vielleicht sogar in der Arbeitszeit bekämpft.

Die nun durch dieses Gesetz vorgesehene Regelabfrage bei der Verfassungsbehörde soll nur erfolgen, wenn die Gewährleistung der Verfassungstreue das letzte noch offene Kriterium für die Einstellungsbehörde ist. Bewerber, die bereits vorher aus anderen Gründen aus dem Bewerbungsprozess ausscheiden, sind daher nicht von der Abfrage betroffen.

Dieser Gesetzentwurf ist erwartungsgemäß nicht unumstritten, sowohl was den Gesetzestitel als auch was dessen Inhalt betrifft. Es werden unter anderem Vergleiche mit der in den 70er-Jahren als „Radikalenerlass“ bekannt gewordenen Regelabfrage gezogen; Frau Block und Herr Klemp haben bereits darauf Bezug genommen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund, aber auch der

Deutsche Beamtenbund, die GEW, Verdi und die GdP äußerten erst gestern in einem Brief an uns Abgeordnete noch einmal die Sorge, dass das Gesetz mit der geplanten Regelabfrage den ganz überwiegenden Teil der Beamtinnen und Beamten diskreditiere, die sich verfassungs- und rechtstreu verhalten, weil davon auszugehen sei, dass es sich in absoluten Zahlen und gemessen an der Gesamtheit der Beschäftigten um wenige Einzelfälle handelt, und der Gesetzentwurf suggeriere, dass der öffentliche Dienst generell erhebliche Probleme mit rechtsextremistischen und verfassungsfeindlichen Tendenzen habe. BVB / Freie Wähler wissen, dass dem nicht so ist, und wir werden solchen Behauptungen auch entschieden entgegentreten.

(Beifall BVB/FW Gruppe)

Hier wird also noch Überzeugungsarbeit notwendig sein. Der Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht dennoch ein Schritt in die richtige Richtung, aber kein Allheilmittel - auch deshalb nicht, weil nur ca. 30 % der im öffentlichen Dienst Brandenburgs Beschäftigten über einen Beamtenstatus verfügen. Insofern besteht ein erhebliches Restrisiko, wenn man so will, wenngleich Angestellte bei nachweislich schwerem Fehlverhalten einfacher aus dem Dienst entfernt werden könnten als Beamte.

Wir können aber dem Antrag der Fraktion Die Linke folgen, noch in eine 3. Lesung einzutreten, auch, weil wir keine mündliche, sondern nur eine schriftliche Anhörung hatten und alles in sehr kurzer Frist ausgewertet und besprochen wurde, sowie um den Einwendungen des DGB und der vier Einzelgewerkschaften Rechnung zu tragen. Ansonsten würden wir dem Gesetzentwurf heute zustimmen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BVB/FW Gruppe)

Wir kommen zum Beitrag der Landesregierung. Für sie spricht Herr Minister Stübgen.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die zurückliegenden Jahre haben gezeigt, dass unsere freiheitlichdemokratische Grundordnung mannigfachen Bedrohungen ausgesetzt ist. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben uns Mittel und Wege an die Hand gegeben, uns gegen derartige Bedrohungen zur Wehr zu setzen, und zwar effektiv. Eines dieser Mittel ist die Möglichkeit der Einführung eines Verfassungstreuechecks für Personen, die sich für die Beamtenlaufbahn entscheiden.

Ich will die Gelegenheit nutzen, noch einmal zu erklären, warum der Verfassungstreuecheck notwendig ist. Nehmen wir an, Sie haben eine Tochter im Grundschulalter. Diese wird von einer Lehrkraft unterrichtet, die nach dem Unterricht regelmäßig auf dem Hass-TV-Sender eines gesichert rechtsextremistischen Magazins auftritt, unsere demokratische Gesellschaft beschimpft, scheinwissenschaftliche Rassentheorien verbreitet und von einem Ethnopluralismus und einem rassenreinen Deutschland träumt. - So geschehen in Brandenburg. Wollen Sie, dass Ihre Tochter eine solche Lehrkraft als Respektsperson betrachtet, zu der sie aufschaut?

(Frau Johlige [Die Linke]: Nein!)

Oder nehmen wir einmal an, Sie stehen wegen irgendeines Verdachts vor Gericht - was für Sie als Betroffenen schlimm genug ist -; vielleicht sind Sie auch unschuldig.

(Zuruf des Abgeordneten Hohloch [AfD])

Würden Sie wollen, dass eine Reichsbürgerin über Sie urteilt, die an der Planung eines Staatssturzes beteiligt ist? - So geschehen in Berlin. Oder würden Sie wollen, dass Menschen, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen und sie abschaffen wollen, gar nicht erst in den Staatsdienst berufen werden, insbesondere dann, wenn der Staat über derartige extremistische Betätigungen Bescheid weiß?

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie läuft solch ein Verfassungstreuecheck ab? Eine Behörde, die einen Beamten einstellt oder einen Mitarbeiter verbeamten will, fragt beim Verfassungsschutz nach, ob dort Erkenntnisse über die betreffende Person vorliegen. Der Verfassungsschutz gibt dann Erkenntnisse weiter, die er ohne den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gewonnen hat. Wenn die betreffende Person also öffentlich über die Abschaffung des Staates räsoniert oder einen Blog betreibt, in dem sie zum Umsturz aufruft, und der Verfassungsschutz Kenntnis davon hat, teilt er diese Kenntnis der einstellenden Behörde zukünftig mit. Damit wird der Behörde die Möglichkeit gegeben, diese Erkenntnisse in ihre Personalentscheidung einfließen zu lassen.

(Dr. Berndt [AfD]: Aha!)

Meine Damen und Herren, warum sollten wir Lehrer, Richter und Polizisten nicht genauso überprüfen, wie wir es beim Sicherheitspersonal für Flughäfen oder bei Ordnungskräften im Fußballstadion seit vielen Jahren tun, und zwar selbstverständlich? 8 915 solcher Zuverlässigkeitsprüfungen wurden alleine im Jahr 2023 in Brandenburg durchgeführt. Nur für angehende Beamte war das bisher nicht vorgesehen. Dabei gilt gerade für Beamte eine besondere Pflicht zur Verfassungstreue. Der bei der Verbeamtung abzulegende Verfassungstreueeid ist von Vorrednern schon mehrfach erwähnt worden. Diejenigen, die diesen Staat ablehnen und sich aktiv an seiner Destabilisierung beteiligen, dürfen in diesem Staat nicht auch noch hoheitliche Aufgaben übernehmen.

Da es insbesondere von den Linken angesprochen worden ist und wir es jetzt wieder gehört haben, will ich auf eine weitere Fehleinschätzung hinweisen: Der Verfassungstreuecheck ist kein Radikalenerlass. Im Fall des demokratischen Beschlusses durch dieses Hohe Haus handelt es sich um ein Gesetz, das das parlamentarische Verfahren durchlaufen hat und allen Seiten Rechtssicherheit verschafft. Es ist ein Gesetz, das präzise und eindeutig ist, anders als der sogenannte Radikalenerlass, der in Wirklichkeit nicht einmal ein Erlass war, sondern der Beschluss einer Ministerpräsidentenkonferenz 1972 unter Beteiligung von Willy Brandt. Im Anschluss an diesen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz hat jedes Bundesland mit irgendwelchen Erlassen vor sich hingewurschtelt, um Leute vom öffentlichen Dienst fernzuhalten. Diese Praxis von 1972 hat das Bundesverfassungsgericht 1974 zu Recht gestoppt.

Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Ja.

Herr Abgeordneter Domres, bitte.

Danke, Herr Minister. Können Sie mir erläutern, ob es einen terminlichen Druck gibt, dieses Gesetz in dieser Plenarwoche zu beschließen? Oder hätte der Landtag noch die Möglichkeit, ausreichend über die kritischen Hinweise der Gewerkschaften zu diskutieren und dieses Gesetz in dritter Lesung im Juni zu beschließen? Gibt es aus Ihrer Sicht einen zeitlichen Druck, es in dieser Woche zu beschließen?

Herr Minister, bitte.

Die zeitliche Reihenfolge ist dadurch entstanden, dass der Innenausschuss in seiner letzten Sitzung das Beschlussvotum abgegeben hat. Es ist hinreichend darüber diskutiert worden: über einzelne Fragen und auch über den Änderungsantrag, auf den ich gleich noch komme. Insofern gibt es keinen Zeitdruck. Aber warum sollte über diesen Gesetzentwurf nicht jetzt debattiert werden, um es dann beschließen zu können? Oder es gibt noch eine dritte Lesung, was auf der Grundlage eines Minderheitenantrags selbstverständlich möglich ist. - Das war meine Antwort.

(Frau Kotré [AfD]: Das muss man hineinschreiben!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der im Rahmen dieses parlamentarischen Verfahrens vielfach angesprochen wird, begrüße ich ausdrücklich. Mit dem, was in dem Antrag steht, wird die Durchführung von Disziplinarverfahren vereinfacht, und es werden die Verantwortung wie auch die Personalhoheit der Dienstherren gestärkt. Diese können damit schneller auf schwerwiegende Dienstpflichtverletzungen reagieren und ohne Einschaltung eines Gerichts selbst über die erforderlichen angemessenen Konsequenzen entscheiden, wie das im Übrigen bei allen angestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland völlig selbstverständlich ist. Das wird in Baden-Württemberg seit mehr als zehn Jahren praktiziert. Der Bund ist mittlerweile auch auf diesem Weg gefolgt, und das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2020 - Frau Block, Sie haben schon von dem Minderheitenvotum gesprochen; ja, das ist interessant zu lesen - diese Praxis ausdrücklich bestätigt.

Und was die Behauptung betrifft, die hier manche aufstellen, jetzt würden massenhaft Beamte aus dem Dienst entfernt: Schauen Sie sich einmal Baden-Württemberg an! Mitnichten ist das da der Fall. Es gibt in Baden-Württemberg auch Verfahren, bei denen die Entfernung aus dem Dienst vom Gericht komplett zurückgenommen wird, weil nach Auffassung des Gerichts - das ist dann richtig, das gilt - die Beweisführungen des Dienstherrn nicht hinreichend waren. Das bleibt also voll bestehen, ebenso wie der Rechtsschutz für unsere Beamtinnen und Beamten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte noch ganz kurz - Entschuldigung, ich brauche nur eine halbe Minute - auf etwas eingehen. Auf das Schreiben der Gewerkschaft der Polizei ist schon mehrfach verwiesen worden. Ich habe auch Hinweise von der Gewerkschaft der Polizei bekommen, und zwar fordert die Vorsitzende der GdP, Frau Kirsten, ein umfassendes Rehabilitationsprogramm. Ich halte diese Hinweise für richtig und nachvollziehbar. Sie sprechen damit ein überaus wichtiges Thema an. Natürlich ist es wichtig, dass denjenigen, die zu Unrecht - das kann vorkommen - beschuldigt werden, nicht nur Gerechtigkeit widerfährt, sondern dass wir auch alles dafür tun, dass sich keine dienstlichen Nachteile aus einem sie entlastenden Disziplinarverfahren ergeben.

(Beifall CDU)

Das halte ich für richtig. Sofern dieses Gesetz im Mai verkündet wird, wird das neue Landesdisziplinargesetz in Verfahren Anwendung finden, die nach dem 1. September dieses Jahres eingeleitet werden. Mein Haus wird rechtzeitig ein umfassendes Einführungsschreiben für alle Behörden erstellen, die diesen Verfassungstreuecheck jetzt anwenden werden. Wir werden den Grundgedanken des Vorschlages der GdP hier mit aufnehmen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung oder freue mich auf die 3. Lesung am Freitag. - Danke schön.

(Beifall CDU)

Es wurden zwei Kurzinterventionen angezeigt. Ich werde beide Kurzinterventionen nacheinander zulassen; dann kann der Herr Minister zusammenhängend antworten. - Herr Abgeordneter Dr. Berndt, bitte.

(Beifall AfD)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister, ich habe es hier schon einmal gesagt: Sie verdanken Ihre Karriere der friedlichen Revolution des Jahres 1989, und wenn ich diese Reden höre, Herr Stübgen, wird mir schlecht.

(Beifall AfD)

Ich habe den Eindruck, dass Sie alles verdrängt haben - übrigens Ihr Kollege Woidke genauso -, was im Herbst 1989 Thema war. Darum rufe ich es Ihnen in Erinnerung: Im Januar 1988 zogen Bürgerrechtler mit Transparenten mit dem Rosa-Luxemburg-Zitat „Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden“ zu den Luxemburg-Liebknecht-Demonstrationen. Sie nahmen die Bonzen damals beim Wort, so, wie heute die AfD die Bonzen beim Wort nimmt.

(Beifall AfD - Zurufe von SPD und CDU)

Die Geschichte dieser Demonstration, nämlich die Verhaftung der Oppositionellen und der Protest dagegen, war ein ganz wesentliches Element der Wende des Jahres 1989. Herr Stübgen und auch Sie, Herr Woidke, verhalten sich mittlerweile wie die Bonzen damals.

(Beifall AfD - Stefke [BVB/FW Gruppe]: Es ist unglaublich, was Sie hier ablassen, Herr Dr. Berndt! Unglaublich! - Zu- rufe von SPD und CDU)

Sie schränken die Freiheit der Andersdenkenden ein, und Sie, Herr Stübgen, haben sich in Ihrer Rede dafür ausgesprochen und es unterstützt, dass der Verfassungsschutz zur Denunziation aufruft, wie es der Verfassungsschutzpräsident in Brandenburg getan hat, als er Schüler fragte: Habt ihr schon einmal ein rechtes Video angezeigt? - Das ist die Denke, die Sie vertreten.

(Beifall AfD - Zurufe von SPD und CDU)

Sie vertreten die Denke der Bonzen des Jahres 1989. Herr Stübgen, Ihr Ministerpräsident hat vorhin gesagt, es gehe um die Freiheit. Ja, es geht um die Freiheit, und wenn wir im Land Brandenburg - und in Deutschland - die Freiheit nicht verlieren wollen, müssen wir Politiker wie Sie, Herr Woidke und Herr Stübgen, im Herbst 2024 endlich aus dem Amt wählen - weil es um die Freiheit geht.

(Beifall AfD - Zurufe von SPD und CDU)

Meine Damen und Herren, beruhigen Sie sich jetzt bitte wieder. - Die zweite Kurzintervention wird von Frau Abgeordneter Block vorgetragen.

(Bretz [CDU]: Man kriegt ja Zahnschmerzen bei diesem Geschwätz!)

Frau Vizepräsidentin! Es ist …

(Zurufe von der AfD)

Entschuldigen Sie, meine Damen und Herren, würden Sie jetzt bitte …

(Zurufe von der AfD)

- Herr Abgeordneter Galau, bitte, Sie haben nicht das Wort. Wir hören jetzt gerne Frau Abgeordneter Block zu.