Protocol of the Session on April 24, 2024

nicht einmal strafbarem Verhalten wird ohne Unschuldsvermutung, ohne rechtliches Gehör, ohne Entscheidung eines unabhängigen Richters und ohne Beteiligung eines Verteidigers ein Urteil durch den Verfassungsschutz gefällt und in öffentlichen Verfassungsschutzberichten sogar noch ein mittelalterliches An-den-Pranger-Stellen vorgenommen.

(Vereinzelt Beifall AfD - Dr. Berndt [AfD]: Eine Schande!)

Das, meine Damen und Herren, hat mit einem rechtsstaatlichen Verfahren überhaupt nichts zu tun. Der sogenannte Verfassungsschutz ist verfassungsfeindlich.

(Beifall AfD)

Frau Abgeordnete, Sie müssen zum Schluss kommen.

Noch ein Satz. - Der vorliegende Gesetzentwurf des Verfassungstreuechecks und des Disziplinarrechts ist verfassungswidrig, und wir kündigen schon hier und jetzt rechtliche Schritte an. - Vielen Dank.

(Beifall AfD - Lachen des Abgeordneten Bretz [CDU] - Zuruf der Abgeordneten Block [Die Linke])

Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der SPD-Fraktion. Für sie spricht Herr Abgeordneter Adler.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Neben der Grundpflicht, wonach sich Beamte durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhalt eintreten müssen, ist der Beamte auch verpflichtet, sich in diesem Sinne zur Verfassung des Landes Brandenburg zu bekennen und für diese einzutreten.

Dazu ist von unseren Beamtinnen und Beamten ein Diensteid auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und auf die Verfassung des Landes Brandenburg zu leisten. Hierunter subsumieren sich die Treuepflicht und das Neutralitätsprinzip. Aus der Treuepflicht lässt sich für die Beamtinnen und Beamten das stetige und aktive Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes sowie deren Erhaltung ableiten.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, uns liegt heute der Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes des Berufsbeamtentums in Brandenburg vor Verfassungsgegnern vor. Der Gesetzentwurf geht auf die Beauftragung der Landesregierung durch den Landtag im August 2020 im Rahmen eines konsequenten Vorgehens gegen den Rechtsextremismus zurück. Diese Konsequenz ergab sich aus einem Beschluss der Innenministerkonferenz im Jahr 2019, wonach die Länder eigene Maßnahmen zur Bekämpfung von Ansätzen möglicher extremistischer Tendenzen ergreifen sollten, um diesen begegnen zu können bzw. um deren Entstehung vorzubeugen.

Dies soll nun mit einer Zuverlässigkeitsüberprüfung von Bewerberinnen und Bewerbern sowohl vor Einstellung im öffentlichen Dienst des Landes Brandenburg als auch anlassbezogen während des dienstlichen Werdegangs erfolgen.

Durch eine Änderung des Brandenburgischen Landesbeamtengesetzes werden die Einstellungsbehörden ermächtigt und verpflichtet, sich bei der Verfassungsschutzbehörde des Landes mit dem Instrument der Regelanfrage zu erkundigen, ob Erkenntnisse vorliegen, die an der Gewähr eines Eintritts für die freiheitlich-demokratische Grundordnung seitens der Bewerberinnen und Bewerber begründet zweifeln lassen. Dies soll sich ausdrücklich nur auf Bewerberinnen und Bewerber beschränken, die bereits für eine Einstellung in den Landesdienst ausgewählt wurden, und nicht im frühen Stadium der Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf zur Anwendung kommen.

Hinsichtlich der Bestandsbeamtinnen und Bestandsbeamten werden die im Landesdisziplinargesetz enthaltenen Verfahrensregelungen zur Durchführung des behördlichen Disziplinarverfahrens ergänzt. Diese Regelungen gelten jedoch ausschließlich für Disziplinarverfahren, die Handlungen zum Gegenstand haben, die den Verdacht einer Verletzung der Verfassungstreuepflicht rechtfertigen.

Die angestrebten Neuregelungen müssen und sollen nach einer angemessenen Zeit einer intensiven Evaluation unterzogen werden …

(Frau Johlige [Die Linke]: Aber das steht dort nicht, Herr Adler!)

- Die Evaluation steht drin.

(Frau Johlige [Die Linke]: Nein, das steht nicht drin!)

- Doch.

… um gegebenenfalls notwendige Entscheidungen, gegebenenfalls Veränderungen daraus ableiten zu können.

(Frau Dannenberg [Die Linke]: Es geht nicht nur um Ver- fassungsfeindlichkeit!)

Die Landesregierung wird verpflichtet, dem Landtag bis zum 31.12.2026 einen Evaluationsbericht zur Wirksamkeit der neuen Regelungen vorzulegen. Bis dahin sollte nach meiner - nach unserer - Auffassung der zuständige Fachausschuss eine wirksame fachliche Begleitung durch regelmäßige Kontrollen der Umsetzung des Gesetzes gewährleisten.

Zum Ende meiner Rede möchte ich auch die in den vielen Stellungnahmen geäußerte Kritik aufgreifen und klarstellen, dass es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht um ein Misstrauensvotum gegenüber unseren Beamtinnen und Beamten im Land Brandenburg handelt.

(Frau Dannenberg [Die Linke]: Doch, nichts anderes ist es!)

Der Gesetzentwurf ist ein Mechanismus, ein Schutzschild, um auch zukünftig argumentativ möglichen Vorwürfen, unser Berufsbeamtentum habe vielleicht ein Problem mit Verfassungsgegnern, wirkungsvoll und energisch entgegentreten zu können.

Ich sage aber auch: Selbstverständlich muss auch gelten, dass die Änderungen im Disziplinarrecht nicht dazu führen dürfen, dass kritische bzw. in den Augen von Dienstvorgesetzten oder Dienstherren meinungsschwierige Beamtinnen und Beamte leichter und schneller aus dem Dienst entfernt werden

(Frau Dannenberg [Die Linke]: Aber genau das wird pas- sieren!)

oder ihnen mit überhöhten rechtlichen Hürden eine erfolgreiche Rückkehr in das Arbeitsverhältnis erschwert wird.

Abschließend möchte ich den vielen Beamtinnen und Beamten im öffentlichen Dienst unseres Landes ganz ausdrücklich für ihre Arbeit und ihre Bereitschaft, dieses Land voranzubringen, den Bürgerinnen und Bürgern Brandenburgs zu dienen, danken. Das sage ich mit großem Respekt vor ihnen und ihrer Arbeit.

(Frau Dannenberg [Die Linke]: Der Gesetzentwurf zeigt das gerade nicht!)

Auch ich bin Polizeibeamter im Land Brandenburg, auch ich bin - wie wir alle - ein Bürger dieses Landes. Halten wir dieses Land, das unsere Heimat ist, auch weiterhin gemeinsam in verantwortungsvollen Händen. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und CDU)

Für die Fraktion Die Linke spricht Frau Abgeordnete Block.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und am Livestream! Der sogenannte Verfassungstreuecheck hat das hehre Ziel - wir haben es schon von Herrn Lakenmacher und Herrn Adler gehört -, das Berufsbeamtentum vor Verfassungsfeinden zu schützen. Allein der vorliegende Gesetzentwurf ist eine rein populistische Antwort auf diese komplexe Frage, wie wir das künftig gewährleisten können. Gerade durch die Verschärfungen im Disziplinarrecht für alle Dienstvergehen, unabhängig von irgendeinem Extremismusvorwurf, und die gleichzeitige Begrenzung der Rechtsmittel ist der vorliegende Gesetzentwurf keine Abschreckung für Extremisten, er ist eine Abschreckung für jeden und jede, der oder die darüber nachdenkt, in das Beamtentum zu gehen. Und ich weiß nicht, ob wir uns das

(Beifall Die Linke - Zuruf von der Fraktion Die Linke: Ge- nau!)

angesichts des aktuellen Fachkräftemangels leisten können. Werte Koalitionäre, ich muss es leider so sagen: Durch ein arrogantes, ignorantes, übereilt und fachlich komplett ohne Anspruch und Austausch mit Fachleuten durchgezogenes parlamentarisches Verfahren richten Sie Schaden an, wo eigentlich Nutzen gewollt war.

(Beifall Die Linke)

Dass hier richtiger Murks gemacht werden soll, zeigt doch deutlich der Protest der Gewerkschaften DGB, GEW, GdP, Verdi und des Beamtenbunds, die in einer schriftlichen Anhörung und gestern noch einmal in einem intensiven Appell in einem Brief an alle Landtagsabgeordneten darum gebeten haben, diese Verschärfung im Disziplinarrecht zu überdenken.

(Beifall Die Linke)

In dem Gesetz geht es um zweierlei: die sogenannte Regelanfrage vor der Lebenszeitverbeamtung - ob Erkenntnisse beim Verfassungsschutz vorliegen und der Kandidat oder die Kandidatin als Extremist gespeichert ist - und um eine Verschärfung des Disziplinarrechts. Aus unserer Sicht ist schon die Regelanfrage im besten Falle ein nutzloses Instrument und nicht geeignet, das Ziel zu erreichen, denn eine Abfrage bietet nur eine trügerische Sicherheit. Die Hürden für eine Speicherung von Daten beim Verfassungsschutz sind hoch. Und diese Abfrage gilt auch nicht für Richter, Staatsanwälte und alle bereits auf Lebenszeit ernannten Beamten.

Wir sind auch aufgrund der Erfahrungen mit dem Radikalenerlass aus den 70er-Jahren dagegen, dessen missbräuchliche Verwendung viel Leid verursacht hat, das noch nicht aufgearbeitet ist. Man sollte aus der Geschichte lernen, meine Damen und Herren.

(Beifall Die Linke)

Eine zweite Säule dieses Gesetzentwurfs ist seit dem Änderungsantrag der Koalition aus dem März dieses Jahres das Disziplinarrecht. Mit dem neuen Disziplinarrecht - wir haben es gehört - wird dem obersten Dienstherrn erlaubt, Beamte für Fehlverhalten - noch einmal: egal für welches; es hat nichts mit Extremismusvorwürfen zu tun - per Verfügung selbst zu sanktionieren, bis hin zur Entfernung aus dem Dienst, zum Verlust des Ruhegehalts und zur Zurückstufung.

(Frau Dannenberg [Die Linke]: Das muss man sich mal vor- stellen!)

Bisher konnten diese drei schwersten Sanktionen nur durch ein Gericht, auf Antrag des Dienstherrn, verhängt werden.

Und nicht nur, dass Sie jetzt diesen Richtervorbehalt streichen wollen, Sie streichen den Betroffenen in diesen Fällen auch noch wesentliche Rechtschutzmöglichkeiten. Denn das Widerspruchsverfahren fällt in diesen schweren Fällen aus, und eine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil stellt man mit diesem Gesetzentwurf in das Ermessen des Gerichts. Das wird in Disziplinarsachen jedoch fast niemals zugelassen. Sie stellen damit Beamte schlechter als normale Angestellte bei einem Kündigungsverfahren. Und das gesamte Prozess- und Kostenrisiko verlagern Sie auf die Betroffenen.

Meine Damen und Herren, die Regelung haben Sie sich nicht ausgedacht, die haben Sie einfach unreflektiert vom Bundesgesetzgeber übernommen. Dort ist das Ganze nämlich zum 01.04. in Kraft getreten. Unabhängig von der Frage, ob der Bund gut gehandelt hat, haben Sie sich beim Übertragen eine weitere wesentliche Frage nicht gestellt: Wer darf sanktionieren, wer ist denn oberste Dienstbehörde? Auf Bundesebene ist das klar: Das

sind zumeist Ministerien. Und da habe ich auch keine großen Zweifel, dass in den nächsten Jahren die Brandmauer, so bröckelig sie sein mag, noch halten wird. Im Land haben wir aber oberste Behörden, die Dienstbehörden, die Kommunen und Landkreise heißen.

(Frau Dannenberg [Die Linke]: Oder Schulämter!)

Die Vorgesetzen für die Beigeordneten und für die kommunalen Beamten sind Landräte und Bürgermeister. Und dass dort in naher Zukunft nicht ein Extremist die Gelegenheit bekommt, selbst das scharfe Schwert, das wir ihm in die Hand geben wollen, zu schwingen - da müssen Sie sich schon sehr sicher sein, sehr geehrte Koalition. Denn Sie haben auch noch die Zeit verlängert, in der die Sanktionierung erfolgen kann: bis zu acht Jahre. Also diese Kristallkugel hätte ich gerne, die Sie haben, dass Sie wissen, dass in den nächsten acht Jahren kein Landrat oder Bürgermeister aus dem Bereich kommt, gegen den man eigentlich etwas machen möchte.

Ein weiterer, ein letzter Punkt: Sie schützen auch Menschen nicht, die öffentlich Missstände benennen: Whistleblower, von Mobbing oder Bossing Betroffene in der Verwaltung. Die müssen jetzt damit rechnen, dass sie mit Disziplinarverfahren bis zum Ausschluss aus dem Beamtentum übersät werden.