Protocol of the Session on April 24, 2024

(Beifall CDU sowie der Abgeordneten Block und Büttner [Die Linke])

Deshalb brauchen wir ein Netzwerk für das Ehrenamt und den Austausch untereinander; das ist wichtig. Ein solches Instrument sind für mich die Seniorenräte. Dank ihrer Anregungen sind zum Beispiel Plauderkassen in Supermärkten entstanden, Friseurgeschäfte werden zum Austausch genutzt - jeder, der schon mal beim Friseur war, weiß, dass da auch manches Gerücht verbreitet wird -,

(Vida [BVB/FW Gruppe]: Was?!)

und es gibt Bänke, die einfach zum Verweilen und zu spontanen Gesprächen einladen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wurde neulich auf dem Wochenmarkt - da wir ja jetzt auch vor dem Wahlkampf stehen - gefragt: Wenn man das Bahnticket nur noch digital bekommt, weil es keinen Schalter mehr in Bahnhofsgebäuden gibt, und auf der anderen Seite bemängelt wird, dass wir vereinsamen und nicht mehr viele Möglichkeiten haben, miteinander ins Gespräch zu kommen - wie passt das zusammen? Darüber musste ich tatsächlich nachdenken. Man braucht heutzutage im Grunde genommen ja nicht mehr zur Haustür rauszugehen und kann trotzdem sein Leben regeln. Digitalisierung und der Umgang mit Technik auf der einen Seite - und Einsamkeit auf der anderen.

Ich glaube, hinter den Herausforderungen tun sich große Chancen auf. Wir müssen sie erkennen und ergreifen. Ich denke, es ist ein Zusammenspiel von alledem: aufeinander achtgeben, nicht nur im eigenen Umfeld, sondern generationenübergreifend.

Ich danke allen, die dazu beigetragen haben, diese Leitlinien zu entwickeln, und wünsche allen viel Kraft bei der Umsetzung - der Pakt für Pflege ist schon genannt worden. Herrn Asmus wünsche ich viel Durchsetzungsvermögen und eine starke Stimme, wenn es darum geht, die Maßnahmen mit Fördergeldern zu untersetzen.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Das wird noch ein schwieriges Thema werden. - Ihnen danke ich fürs Zuhören.

(Beifall CDU sowie vereinzelt SPD, B90/GRÜNE und Die Linke)

Wir sind damit am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache. Damit ist der Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen.

Ich lasse über den Entschließungsantrag „Landesregierung zu Förderungsmöglichkeiten für Senioren auffordern“ der AfD-Frak-

tion, Drucksache 7/9572, abstimmen. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei vier Stimmenthaltungen ist der Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf.

TOP 5: Gesetz zur Verbesserung des Schutzes des Berufsbeamtentums in Brandenburg vor Verfassungsgegnern

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 7/6164

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales

Drucksache 7/9552

Der Gesetzentwurf wurde von der CDU-Fraktion als ihre Priorität angemeldet. Zusätzlich liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Die Linke, Drucksache 7/9582, vor.

Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Lakenmacher.

(Frau Kotré [AfD]: Jetzt kommt ein Knaller!)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die bisherigen Beratungen haben gezeigt, dass zumindest weitestgehend Einigkeit darüber besteht, dass es bei der Einstellung von Beamten keinerlei Zweifel an deren Einstellung zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung geben darf. Vielmehr fordern wir von den Beamten ein klares Bekenntnis zu unserem Grundgesetz, und mit dem vorliegenden Entwurf können wir einer Unterwanderung durch Verfassungsgegner jeglicher Couleur wirksam entgegenwirken und ihr begegnen.

(Beifall CDU sowie des Abgeordneten Stefke [BVB/FW Gruppe])

Mit dem Gesetz kann, beschränkt auf die Einstellung der ausgewählten Bewerber, eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz gestartet werden. Für sogenannte Bestandsbeamte hingegen soll es eine anlassbezogene Anfrage geben, wenn der Verdacht der Verletzung der Verfassungstreue besteht. Hierfür bedarf es der vorliegenden Änderung des Landesbeamtengesetzes.

Mit dem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen streichen wir die Disziplinarklage aus dem Landesdisziplinargesetz, und ich möchte an dieser Stelle genau dazu einige grundlegende Ausführungen machen, meine Damen und Herren.

Erstens: Die Disziplinarklage ist rechtssystematisch - ich sage es mal vorsichtig - sinnentleert. Die volle Übertragung der Disziplinarbefugnis auf den Dienstherren ist nur ein weiterer Schritt, um statusberührende Maßnahmen generell in die Hand des Dienst-

vorgesetzten zu geben. Die Disziplinarbefugnis der Gerichte ist historisch nur vor dem Hintergrund fehlender Rechtsschutzmöglichkeiten von Beamten gegen die Maßnahmen des Dienstherrn zu erklären. Die Zuweisung der gravierenden Disziplinarfälle an die Gerichte erfolgte ursprünglich, um Willkürentscheidungen des Dienstherrn zu verhindern,

(Zuruf der Abgeordneten Block [Die Linke])

dessen Entscheidungen keiner unabhängigen Kontrolle durch Gerichte unterlagen.

Mit der Rechtsschutzgarantie nach Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz und der Eröffnung des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes nach § 40 Verwaltungsgerichtsordnung, auch gegen Eingriffe des Dienstherrn in das Rechtsverhältnis zu seinen Beamten, hat sich diese Situation aber längst grundlegend verändert, sodass heute kein Anlass mehr besteht, die bisherige Aufteilung der Disziplinarbefugnisse zwischen Dienstherrn und Disziplinargericht beizubehalten. Im Gegenteil: Sie ist nicht mehr zeitgemäß, da sie trotz veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen nicht an diese angepasst wurde.

Zweitens: Das Verfahren der Disziplinarklage ist zu schwerfällig, um wirksam und zeitnah auf schwere Dienstvergehen zu reagieren. Meine sehr verehrten Damen und Herren, führen Sie sich doch bitte einmal vor Augen, dass es hier um eines geht - und das wiederhole ich explizit und stelle es klar -: um schwerwiegende Dienstvergehen und schwerwiegende Vergehen!

Drittens: Ein wirksamer Rechtsschutz ist mit einer Klage gegen die Disziplinarverfügung vor dem Verwaltungsgericht weiterhin möglich. Auf die Disziplinarklage kann auch ausweislich des Beschlusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 2020 verzichtet werden. Nachfolgend noch einmal die Leitsätze genau dieser Entscheidung:

„1. Ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamten

tums, wonach eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nur durch Richterspruch erfolgen darf, besteht nicht.

2. Gleichfalls besteht kein hergebrachter Grundsatz, wo

nach die Entfernungsentscheidung der unmittelbaren alleinigen Disziplinargewalt des Dienstvorgesetzten entzogen und immer einem Gremium zu überantworten ist.

3. Das Lebenszeitprinzip gemäß Art. 33 Abs. 5 GG erfor

dert keinen Richtervorbehalt für Entfernungen aus dem Beamtenverhältnis, wenn effektiver nachgelagerter Rechtsschutz sichergestellt ist.“

Und dieser ist sichergestellt, wie gerade ausgeführt.

Gänzlich verfehlt ist, auch das möchte ich anmerken, der Vorwurf, hier würde eine Beweislastumkehr vorgenommen werden. Das ist mitnichten der Fall; das weise ich ausdrücklich zurück. Es gab einmal einen Fall einer echten Beweislastumkehr, nämlich mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz in Berlin. Davon ist die Regelung, die wir heute hier besprechen, weit entfernt; sie hat damit nicht im Geringsten etwas zu tun. Ich sage es noch einmal explizit: Es gibt keine Beweislastumkehr.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Ich hoffe, ich konnte etwaige Vorbehalte und Zweifel entkräften, und bitte jetzt zuletzt um eines: Ihre Zustimmung. - Danke schön.

(Beifall CDU, vereinzelt SPD und B90/GRÜNE sowie der Abgeordneten Nicklisch und Stefke [BVB/FW Gruppe])

Es wurde eine Kurzintervention von Frau Abgeordneter Block angezeigt.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werter Herr Kollege Lakenmacher, Sie haben sich in Ihrer Rede sehr auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 gestützt, dessen Leitsätze Sie tatsächlich gut zitiert haben.

Ich muss allerdings sagen: Ich würde Ihnen anraten, dieses doch durchaus umfangreiche Urteil bis zum Ende zu lesen. Denn am Ende folgt tatsächlich das Sondervotum des Prof. Huber, seines Zeichens CDU-Mitglied, seines Zeichens ehemaliger Justizminister in Thüringen, seines Zeichens Professor für Öffentliches Recht und Staatsphilosophie an der Ludwig-Maximilians-Universität, der deutlich gemacht hat, dass dieses Urteil, das im Übrigen eine ganz lange rechtshistorische Abhandlung ist, nicht auf die heutige Beamtenschaft anzuwenden ist, sondern dass wir die Rechtsstaatsgarantien der Disziplinarklage und des Disziplinarverfahrens brauchen. Er hat geschrieben: Die ersatzlose Streichung des präventiven Richtervorbehalts ist unverhältnismäßig. - Und weiter:

„Der präventive Richtervorbehalt gewährleistet Beamtinnen und Beamten nicht nur ein Höchstmaß an effektivem Rechtsschutz […]. Er sichert zugleich Fairness und Waffengleichheit zwischen dem Beamten und seinem Dienstherrn […]“

und beugt einer missbräuchlichen Inanspruchnahme vor.

Der Grund dieser Abhandlung besteht nicht darin, dass das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass die heutigen Regelungen nicht zeitgemäß und anzupassen sind. Die Abhandlung bezieht sich vielmehr auf den traditionsbildenden Zeitraum, der bezüglich der Frage anzunehmen ist, ob man sozusagen diese Disziplinarklage noch einreichen muss, und besagt, dass hierfür der Zeitraum bis 1932 entscheidend ist. Das Gericht sagt: Bis zum Jahr 1932 gab es kein solches Verfahren; damit ist es auch für Beamte von heute, deren Traditionen immer noch auf das preußische Recht zurückgehen, nicht mehr anzuwenden, und deswegen brauchen wir es nicht.

Ich weiß nicht, ob Sie mit Ihrer Rede sagen wollten, dass wir die Beamten heute tatsächlich noch nach dem preußischen Recht und nicht nach dem, was nach 1932 passiert ist, bewerten sollten. - Vielen Dank.