Zuallererst ist das allerdings der Erfolg der Studierenden. Deswegen möchte ich die Gelegenheit nutzen, den Studierenden und den Gewerkschaften für ihre Beharrlichkeit und das Unterbreiten immer neuer Formulierungsvorschläge zu danken sowie dafür, dass sie viel Zeit darauf verwandt haben - und es auch mussten -, bis das Landespersonalvertretungsgesetz endlich im Landtag Brandenburg zum Thema wurde.
Fünf lange Jahre haben Sie, habt ihr nämlich darum gerungen; denn bereits 2018 haben wir im Parlament den Ausschluss studentischer Beschäftigter von den Personalratswahlen aus dem Personalvertretungsgesetz gestrichen. Was folgte, waren lange, zähe Verhandlungen, obwohl die Betroffenen ihre Vorschläge zur Ausgestaltung der Personalräte sehr schnell vorlegten. Auch das muss hier in der Debatte gesagt werden: Spätestens 2021 hätten Sie das Personalvertretungsgesetz novellieren können, zum Beispiel als die Freien Wähler und wir Sie in einem Antrag dazu aufforderten.
Deswegen will ich Ihnen hier zumindest sagen: Es hat zu lange gedauert. Selbst bei einer jetzt beschlossenen Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten haben wir seit 2018 mindestens fünf Generationen an studentischen Beschäftigten die Möglichkeit genommen, ihre eigenen Interessen in einem studentischen Personalrat zu vertreten. Gerade das wäre enorm wichtig gewesen, weil die mehr als 3 500 studentischen Beschäftigten eben andere Fragen umtreiben als den Gesamtpersonalrat. Deswegen ist es umso wichtiger und richtig, heute diese Entscheidung zu treffen und eine eigene studentische Personalvertretung einzuführen.
In dem Zusammenhang begrüßen wir ausdrücklich die Ergänzung der Koalitionsfraktionen, dass die studentischen Beschäftigten aus dem Personalrat auch mit beratender Stimme an den Sitzungen des Gesamtpersonalrates teilnehmen dürfen.
Doch der Entwurf des Personalvertretungsgesetzes und die Ergänzungen der Koalitionsfraktionen umfassen viele weitere durchaus begrüßenswerte Neuerungen. Hier möchte ich darauf eingehen, dass beispielsweise eine Anpassung an die Realität vorgenommen wird, denn die Schulassistenzkräfte sind bereits an den Schulen. Jetzt werden sie in das Personalvertretungsgesetz aufgenommen. Das ist de facto eine Anpassung an die bereits bestehende Praxis.
Meine Vorredner sind auf die Digitalisierung eingegangen. Positiv ist auch zu bewerten, dass die Rücknahme der Reduzierung der Anzahl der verpflichtenden Personalversammlungen in den Gesetzentwurf Eingang gefunden hat. Es ist gut, dass Personalversammlungen weiterhin mindestens halbjährlich stattfinden.
Ich sehe natürlich auch, dass Sie Änderungen in Bezug auf das Antragserfordernis vorgenommen haben. Aber das ist zu wenig. Worum geht es da? Um die Frage, ob Personalräte Arbeitsverträge an Hochschulen bei ihrem Abschluss verpflichtend prüfen sollten. Bisher ist es so, dass diese Prüfung ausschließlich auf Antrag der Beschäftigten erfolgt. Das ist ein Problem, weil das von den Vorgesetzten als Misstrauen ausgelegt werden könnte und die Stimmung zwischen zukünftigen Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern und Arbeitgebern vermiesen könnte. Die Koalition streicht dieses Antragserfordernis nun zumindest bei Erst
verträgen. Das ist schon mal ein richtiger Schritt, weil neue Beschäftigte noch keinen Kontakt zu Personalvertretungen haben und nicht wissen, an wen sie sich wenden sollen.
Aber: Noch besser und ebenso notwendig wäre eine komplette Streichung des Antragserfordernisses, weil wir wissen, dass Kettenbefristungen gerade im Hochschulbereich das größte Problem sind und deswegen unterbunden werden müssen.
Die Anhörung hat nicht nur das sehr deutlich gemacht, sondern es wurden auch noch weitere Vorschläge benannt, die wir als richtig erachten - wie zum Beispiel zur Regelung in § 92 Abs. 2. Darin gibt es einen Passus, nach dem Personalräte von bestimmten Entscheidungen an den Hochschulen ausgeschlossen werden - den hätten wir auch gerne gestrichen.
Oder aber: Wir mussten feststellen, dass im Betriebsverfassungsgesetz mehr Freistellung für Personalratstätigkeiten vorgesehen ist als im Personalvertretungsgesetz des Landes. Das finden wir falsch, und wir hätten uns auch bei diesem Punkt eine Angleichung an das Betriebsverfassungsgesetz gewünscht.
Aber: Wir haben für die heutige 2. Lesung hier im Plenum klare Prioritäten gesetzt und unterbreiten Ihnen deswegen zwei Änderungen: erstens die komplette Streichung des Antragserfordernisses. Zweitens schlagen wir Ihnen vor, auch die bereits bestehende und bereits tätige Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte in das Personalvertretungsgesetz aufzunehmen. Damit würden die bereits bestehende Praxis und die bestehende Realität im Gesetz Berücksichtigung finden. - Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Aber auch: Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, die Sie gerade dieser Debatte beiwohnen oder zuschauen! Gut Ding will manchmal Weile haben. Das alte Personalvertretungsgesetz war in die Jahre gekommen, und es brauchte eine Novellierung. Eine solche Novellierung sollte - das war Wunsch dieser Koalition - zeitgemäße Regelungen schaffen und sowohl die Bedürfnisse der Arbeitgeber als auch die der Arbeitnehmerseite berücksichtigen. Deswegen sind fünf Minuten sicherlich nicht einmal annähernd ausreichend, um dem Aufwand und dem Engagement gerecht zu werden, mit dem sich alle Beteiligten hier eingebracht haben. Ich möchte mich an der Stelle auch ausdrücklich bei allen bedanken.
Ich erinnere mich an viele Sitzungen, stundenlange Diskussionen und unzählige Treffen in dieser Sache - mit dem Innenministerium, mit den Vertretern der Arbeitgeberverbände und den Gewerkschaften. Wir haben diese Termine, ich habe diese Termine gerne wahrgenommen. Die Novellierung berücksichtigt zum Beispiel aktuelle technische Entwicklungen - das ist heute schon deutlich geworden. Dazu gehören unter anderem die rechtssichere elektronische Kommunikation, die technische Ausstattung der Personalvertretungen und die Möglichkeit der Mitbestimmung der Beschäftigten bei der Digitalisierung der Verwaltung.
Im alten Gesetz gab es eine Regelungslücke bei ressortübergreifenden Digitalisierungsmaßnahmen. Das haben wir jetzt auch neu geregelt. Mit den gewerkschaftlichen Spitzenverbänden und Berufsverbänden haben wir Vereinbarungen getroffen und die Mitbestimmung in diesem Bereich neu gefasst.
Neu geregelt haben wir außerdem die Wahl, die Geschäftsführung und die Rechtsstellung der Personalvertretungen. Die Beteiligungsverfahren sind deutlich entschlackt und werden dadurch beschleunigt. Im Fokus waren für uns auch die Themen Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Dienststelle. Hier konnten wir neben vielen anderen Punkten flexible Arbeitszeitmodelle und Arbeitsformen außerhalb der Dienststelle regeln und vor allem die Beschäftigten weiter entlasten.
Ein paar Änderungen möchte ich noch besonders erwähnen, meine Damen und Herren: Zum einen haben wir auf Empfehlung der Interessenvertretungen die Anzahl der durchzuführenden Personalversammlungen erhöht. Zum anderen sollen die Schulassistenzkräfte auf ausdrücklichen Wunsch aller Beteiligten in Zukunft durch die Personalräte der Lehrkräfte vertreten werden. Auch das ist ein Punkt, der endlich die Lebensrealität in unseren Schulen widerspiegelt - so meine ich - und den wir jetzt mit dieser Novelle möglich machen.
Auf den Änderungsantrag der Linken, der ja noch einmal überarbeitet wurde bzw. dessen Neufassung hier heute auf den Weg gebracht wurde, möchte ich auch kurz eingehen. Zum einen möchte ich feststellen, dass wir grundsätzlich nichts gegen die Institutionalisierung der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte haben. Die angehörten Vertreterinnen und Vertreter der Interessenverbände, vor allem aber die Arbeitsgemeinschaft selbst, lehnen es ab, als Mitbestimmungsgremium verankert zu werden. Wenn der Änderungsantrag jetzt festlegen soll, wann diese Arbeitsgemeinschaft gehört werden soll, Sie aber die Rechte und Pflichten dieser Arbeitsgemeinschaft nicht definieren, ist das meines Erachtens nicht zustimmungsfähig.
Sie haben die Forderung zu den Freistellungen aus Ihrem neuen Änderungsantrag herausgenommen. Ich möchte trotzdem grundsätzlich etwas zu den Freistellungen sagen: Es ist so - das ist allen bekannt -, dass gerade in der Verwaltung grundsätzlich das Fachpersonal fehlt und dass sich dieser Umstand leider noch dynamisieren wird. Erweiterte Freistellungen würden jetzt zur Konsequenz haben, dass die verbliebenen Kollegen noch mehr Arbeitsverdichtung erfahren würden und noch mehr Arbeit stemmen müssten. Aus Gründen der Fürsorge für die verbliebenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halte ich persönlich es für nicht tragbar, hier noch weitere Freistellungen im Gesetz zu verankern. Ich möchte aber ganz ausdrücklich sagen, dass die Freistellungen, die wir mit dem Gesetz möglich machen und die derzeit möglich sind, natürlich wichtig und richtig sind - sie sind aber eben auch ausreichend.
In der Natur einer Demokratie liegt es, meinen Damen und Herren, dass sich jede Seite eigentlich immer noch ein bisschen mehr erhofft. Viele wären in einigen Punkten noch weiter gegangen, und nicht alle Wünsche konnten zu 100 % durchgesetzt werden. Wir konnten hier gemeinsam - das ist meine tiefe Überzeugung - einen vernünftigen und lebensnahen Kompromiss finden, aus dem letztendlich Entscheidungen werden, mit denen wir und mit denen alle Beteiligten gut leben können und mit denen wir alle gut abgeholt wurden.
Letzter Satz: Ich freue mich über diesen demokratischen Prozess. Frau Kotré, das, was Sie vorhin vorgelesen haben, waren völlig veraltete und überholte Stellungnahmen, auf die wir in diesem demokratischen Prozess eingegangen sind.
Ihnen ist der demokratische Prozess hier überhaupt nicht bewusst, und - der Kollege hat das vorhin schon gesagt - Sie haben ihn auch überhaupt nicht konstruktiv begleitet, Sie haben ihn gar nicht begleitet.
Jedenfalls stand Ihnen das wieder einmal nicht gut zu Gesicht. Ich bedanke mich bei allen, die sich aber eingebracht haben, und bin der Meinung, wir haben hier eine sehr gute Gesetzesnovelle auf dem Weg gebracht. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Es ist anzunehmen, dass die Koalition im Sommer 2023 im Hinblick auf die diesjährigen Landtagswahlen im Koalitionsvertrag nachgesehen und festgestellt hat, dass ein wichtiger Bestandteil, nämlich die Novellierung des Personalvertretungsrechts, noch nicht abgearbeitet war.
Dies ist vor dem Hintergrund, dass das Landespersonalvertretungsgesetz bereits 1993 in Kraft getreten ist und seither jeweils nur punktuell geändert wurde, bemerkenswert. Dabei bildet das Personalvertretungsrecht die Grundlage für die betriebliche Mitbestimmung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Durch die Mitbestimmung sollen die Eigenständigkeit und Selbstverantwortlichkeit der Beschäftigten gefördert werden. Sie sollen Einfluss auf die Gestaltung der innerdienstlichen Angelegenheiten nehmen können.
Der Gesetzentwurf wurde nunmehr ein Dreivierteljahr beraten. Wichtige Änderungen fanden ihren Eingang; auch die in der Anhörung aufgeworfenen Fragen wurden berücksichtigt. Das modernisierte Landespersonalvertretungsgesetz hat sich nun der veränderten Kommunikation zwischen Dienststelle und Personalvertretung ebenso angenommen wie auch der fortschreitenden Digitalisierung in der Verwaltung.
Wichtige Elemente der Änderungen sind auch Wahl, Geschäftsführung und Rechtsstellung der Personalvertretungen; hier ist besonders die Möglichkeit eigener Personalvertretungen für studentische Beschäftigte an unseren Hochschulen hervorzuheben, die wir immer wieder thematisiert und unterstützt haben. Die erforderlichen Anpassungen schaffen nun wieder Rechtssicherheit, auch wenn sie keine wirkliche Ausweitung der Mitbestimmungstatbestände beinhalten. Sie entsprechen aber zumindest den Erfordernissen an eine moderne, zukunftsorientierte Verwaltung und sichern die bestehenden Beteiligungsrechte.
Zusammengefasst kann man nun sagen: Die Novelle ist nach dem langen Beratungsprozess rund, und BVB / FREIE WÄHLER wird ihr zustimmen. Bei der Bedeutung des Themas vor allem für die zahlreichen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ist es aus unserer Sicht allerdings bedauerlich - ich sagte es schon -, dass die Novellierung erst so kurz vor Ende dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. Letztlich heißt es aber immer: Besser spät als nie. - Den Änderungsanträgen der Fraktion Die Linke werden wir zustimmen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wurde schon erwähnt: Das Landespersonalvertretungsgesetz ist seit 1993 in Kraft und wurde seitdem hier nur lageangepasst punktuell verändert. Ohne Frage - ich glaube, da ist sich das gesamte Haus einig; das haben auch alle Redner bisher bestätigt - hat sich die Verwaltungspraxis seit vielen Jahren bewährt. Dennoch gibt es nach 30 Jahren natürlich Bedarf für Anpassungen, und zwar umfassende Anpassungen.
Ich erhielt vor 30 Jahren mein erstes Handy - obwohl der Begriff irreführend ist; das war ein Koffer, mit dem ich telefonieren konnte, mehr nicht. Das heißt: Im Bereich der Digitalisierung haben wir - ich war damals trotzdem froh darüber - in den letzten 30 Jahren gewaltige Veränderungen erlebt. Dieser Gesetzentwurf trägt diesen neuen Anforderungen Rechnung und setzt damit auch Ziele des Koalitionsvertrags um.
Zur Vorbereitung der Novelle haben wir selbstverständlich den engen Austausch mit den Gewerkschaften gesucht. Herr Stefke, wir haben nicht eben mal in den Kalender geschaut und eben mal so ein Gesetz zusammengeschrieben, sondern wir haben seit mehr als dreieinhalb Jahren umfangreiche Diskussionen und Anhörungen mit den Gewerkschaften geführt, bevor dieser Gesetzentwurf geschrieben wurde, wir ihn ins Kabinett gebracht haben und er dann hier in den Landtag gegangen ist. Auch im Innenausschuss hatten die Gewerkschaften noch einmal die Gelegenheit, ihre Interessen einzubringen. Ich danke an dieser Stelle nochmals allen Beteiligten für die erkenntnisreichen und konstruktiven Diskussionen.
Ich bin überzeugt, dass wir nach sorgfältiger Abwägung der unterschiedlichen Interessen einen soliden Entwurf für ein neues, modernes Landespersonalvertretungsgesetz vorgelegt haben. Ein paar wesentliche Punkte der Novelle möchte ich hier hervorheben:
Erstens: die Erleichterung der rechtssicheren elektronischen Kommunikation. In vielen Fällen - fast überall - reicht künftig eine einfache E-Mail. Das heißt: Eine E-Mail ist ein Brief. Darüber hinaus schaffen wir klare gesetzliche Regelungen zur Nutzung von Video- und Telefonkonferenzen im Rahmen von Sitzungen oder auch Sprechstunden des Personalrats.
Zweitens schafft der Entwurf die gesetzliche Grundlage dafür, ressortübergreifende Digitalisierungsmaßnahmen in der Landesverwaltung künftig durch Vereinbarungen mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zu begleiten. Die Digitalisierung der Verwaltung führt zu tiefgreifenden Veränderungen der Arbeitswelt und hat damit unmittelbare Auswirkungen auf die Beschäftigten, auf ihre Arbeitsplätze und auf alle Arbeitsabläufe. Deshalb ist es uns wichtig, die Belange, Expertisen und Interessen der Beschäftigten frühzeitig in diesen Prozess einzubeziehen.
Drittens sieht der Gesetzentwurf Verbesserungen der Mitbestimmung in einer Reihe von Punkten vor. Das betrifft zum Beispiel den Arbeits- und Gesundheitsschutz, die Entsendung zu Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, die Anordnung von Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft sowie die Einführung von flexiblen Arbeitszeitmodellen und Arbeitsformen außerhalb der Dienststelle. Die Beteiligungsverfahren werden zudem dahingehend flexibilisiert, dass in einfachen Angelegenheiten künftig auch Umlaufverfahren durchgeführt werden können.
Schließlich schaffen wir viertens mit dem Entwurf die Grundlage dafür, dass studentische Beschäftigte an Hochschulen künftig eigene Personalvertretungen bilden können.
Im Ergebnis der Ausschussberatung wurden noch einzelne Verbesserungen vorgeschlagen, insbesondere im Hochschulbereich: So soll die Personalratsbeteiligung bei Hochschulpersonal vor dem Abschluss des ersten Arbeitsvertrags künftig zum Regelfall werden und keinen Antrag mehr voraussetzen; darüber wurde hier schon gesprochen.