Viertens - ein aus meiner Sicht ganz großer Fortschritt -: Das Antragserfordernis für die Beteiligung des Personalrates für Hochschulpersonal - das heißt, Hochschulpersonal muss erst beantragen, dass der Personalrat überhaupt beteiligt wird - wird gestrichen - leider nicht ganz vollständig, aber zumindest für die Ersteinstellung, was einen Großteil der Prozesse betrifft, sodass wir hoffen, dass sich dies dann einbürgert und bei allen Prozessen zukünftig stattfindet.
Im von mir eben zitierten neu eingeführten § 67 werden noch Maßnahmen zur Gesunderhaltung eingefügt.
Und - letztlich - eine weitere Verbesserung: Der Personalrat der studentischen Beschäftigten, der, wie gesagt, neu eingeführt wird, kann ein beratendes Mitglied in den Gesamtpersonalrat entsenden.
Das ist also ein sehr gutes Gesamtpaket aus Gesetzentwurf der Landesregierung und Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen.
Klar kann man immer sagen: Als Grüner und Gewerkschaftsvertreter hätte ich mir hier und da noch mehr vorstellen können. Beim Antragserfordernis, das habe ich gerade angedeutet, könnte ich mir auch die gänzliche Streichung vorstellen oder dass wir uns einer Allzuständigkeit für den Personalrat nähern. Aber insgesamt liegt hier eine richtig gute Novelle des Personalvertretungsgesetzes vor. Dafür möchte ich mich beim federführenden Innenministerium sowie meinen Verhandlungspartnern Björn Lakenmacher von der CDU und Sebastian Rüter von der SPD bedanken, bei dem Ausschuss für Arbeit sowie für dem für Hochschule und Wissenschaft, bei den Gewerkschaften, bei den studentischen Vertreterinnen und Vertretern und den vielen, vielen Personalräten aus dem ganzen Land, die mit Stellungnahmen und Zuarbeiten zu diesem Ergebnis beigetragen haben. Ich bitte um Zustimmung. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Der hier zur 2. Lesung vorliegende Gesetzentwurf zur Novellierung des Landespersonalvertretungsrechts zum Ende der aktuellen Legislaturperiode soll ein angebliches Versprechen aus dem Koalitionsvertrag der Landesregierung umsetzen. Man möchte eine - Zitat -
„Anpassung der Vorschriften an die geschlechtergerechte Sprache, die Beseitigung von Redaktionsfehlern, die Streichung von überholten Regelungen sowie die Anpassung von Verweisen“ übernehmen.
Im Koalitionsvertrag wurde geregelt, dass die Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes - noch ein Zitat - insbesondere unter dem Aspekt der Anforderung der Digitalisierung an die Beschäftigten erfolgen soll. Der bestehende Standard der Informations- und Beteiligungsrechte der Personalräte sollte aber aufrechterhalten bleiben. Zudem kam - wieder einmal durch die Koalitionsfraktionen - am Tag der abschließenden Beratung im Innenausschuss, am 10. April 2024, der Änderungsantrag vom 9. April 2024 im Neudruck zur Abstimmung an, der unter anderem Änderungen an Ihrem eigenen Gesetzentwurf beinhaltet. Mit anderen Worten: Da ging alles drunter und drüber.
Beispielsweise wurde eine Änderung der Bezeichnung von § 96 mit der Überschrift „Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal an Schulen in öffentlicher Trägerschaft“ vorgenommen und nunmehr um die Schulassistenzkräfte erweitert. Entsprechend der mangelhaften Qualität auch des vorliegenden Gesetzentwurfs haben Sie auch in dem Änderungsantrag geballte Inkompetenz walten lassen.
So haben Sie auch in dem Änderungsantrag einfach eine vermeintliche Neuformulierung des gesamten § 96 vorgenommen,
obwohl lediglich an mehreren Stellen „sowie Schulassistenzkräfte“ nach „pädagogischem Personal“ und lediglich die folgenden Sätze neu in Abs. 3 eingefügt worden sind - Zitat-:
„Die Schulleiterin oder der Schulleiter und ihre oder seine Stellvertretungen sind nicht wählbar für den Lehrerrat ihrer Schule. § 19 Abs. 2 findet mit der Maßgabe entsprechend Anwendung, dass eine gemeinsame Wahl des Lehrerrates stattfindet, es sei denn, dass die wahlberechtigten Angehörigen einer Gruppe vor der Wahl in geheimer Abstimmung die Gruppenwahl beschließen.“
Entsprechend den Regeln der Rechtsförmlichkeit hätten Sie sowohl den Änderungsantrag als auch vorher das Gesetz dahin gehend genau formulieren müssen: Die Wortwahl wird wie folgt gefasst … - Aber dann erfolgen lediglich kleinere Einfügungen, die man sich erst mühsam selbst herausarbeiten muss. Das ist ein Armutszeugnis für Sie und Ihre Arbeitsweise.
Der Gesetzentwurf stammt ja von der Landesregierung, und offensichtlich schätzen sich dessen Akteure in der Landesregierung untereinander nicht. So hat die Finanzministerin Lange vor ca. zwei Wochen auf dem Landesparteitag der SPD über die Partei des Innenministers Stübgen, die CDU in Brandenburg, gesagt, das sei die mickrigste CDU Deutschlands.
Als ehemalige Innenstaatssekretärin - bis 2019 - führte sie aus, dass das Innenministerium ebenso ratlos wie leidenschaftslos geführt werde. Frau Lange, Ihre Einschätzung ist zwar in Bezug auf den Innenminister grundsätzlich richtig, aber sie ist nicht auf den dortigen Bereich zu beschränken.
Die gesamte Landesregierung ist ebenso ratlos wie leidenschaftslos, was man auch an dem vorliegenden Gesetzentwurf, am Umgang mit der Opposition - dem nicht vorhandenen Respekt vor ihr - und am Umgang mit den Vorschlägen der Anzuhörenden sieht. Dies geschieht unter dem Deckmantel einer - vermeintlichen - Novelle, die wegen ihres - angeblich - erheblichen Anpassungsbedarfs ein sogenanntes Ablösegesetz darstelle, bei dem der größte Teil neu zu fassen sei. Das stellt sich bei genauer Betrachtung als eine erhebliche Täuschung heraus. Auch in dem vorliegenden Bereich bauen Sie lediglich Potemkinsche Dörfer für den Wähler, der Ihr falsches Spiel aber durchschaut.
Entsprechend desaströs sehen die Stellungnahmen zu Ihrem Gesetzentwurf aus. Schon vorab hat die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte der obersten Landesbehörden wie folgt Stellung genommen:
„Aus unserer Sicht bleibt der vorliegende Gesetzentwurf insgesamt hinter den Erwartungen an ein modernes, zukunftsorientiertes und beteiligungsfreundliches Personalvertretungsgesetz zurück, ja bringt mit Blick auf die Einigungsstelle die auf gleichberechtigte Partnerschaft ausgelegte Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalvertretung sogar aus dem Gleichgewicht.“
Auch die weiteren vorliegenden Stellungsnahmen sind desaströs für die Landesregierung. Der Städte- und Gemeindebund findet es merkwürdig, dass der kommunale Arbeitgeberverband und die kommunalen Spitzenverbände nicht beteiligt seien und der Wunsch nach einer Novellierung auf die Gewerkschaften zurückgehe. Die Gewerkschaften üben ihrerseits ebenfalls erhebliche Kritik, da ihre Positionen nur oberflächlich berücksichtigt worden seien. So werden in § 78 Gesetzentwurf zwar die elektronische Kommunikation und die Nutzung von Video- und Telefonkonferenzen durch Personalvertretungen ermöglicht, aber der Ansatz einer modernen, zukunftsorientierten und zukunftsfähigen Verwaltung wird weit verfehlt.
Es ist also wie immer in den letzten Jahren bei der Hilflos-Koalition in Brandenburg: Den Worten folgen keine fundierten Taten. Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf daher ab. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir rücken heute das Brandenburger Landespersonalvertretungsgesetz in den Fokus. Das Landespersonalvertretungsgesetz regelt eben nicht nur die Vertretung der Beamtinnen und Beamten sowie der angestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes Brandenburg in den Kommunen und in den unter Aufsicht des Landes stehenden Körperschaften des öffentlichen Rechts als Arbeitgeber, sondern prägt letztlich auch maßgeblich die Effizienz, aber auch die Fairness von Verwaltungsstrukturen in unserem Land. Von genau diesem Geist wurden wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten bei der Bearbeitung dieses Gesetzentwurfs und der von uns eingebrachten Änderungsanträge geleitet; denn wir wollten den berechtigten Interessen der Kolleginnen und Kollegen Rechnung tragen und dürfen dabei gleichzeitig die Erfordernisse einer modernen und zukunftsfähigen Verwaltung nicht aus den Augen lassen. Kollege Rostock hat schon einiges dazu ausgeführt, wie wir daran gearbeitet haben. Herzlichen Dank dafür!
Sehr geehrte Damen und Herren, damit unsere Verwaltung noch moderner und zukunftsfähiger wird, haben wir einige Anpassungen vorgenommen. Ich möchte hier auf einige Aspekte einen besonderen Fokus legen.
Erstens. Wir berücksichtigen mit diesem Entwurf aktuelle technische Entwicklungen wie die rechtssichere elektronische Kommunikation oder die Nutzung von Video- und Telefonkonferenzen durch Personalvertretungen. Aber auch die Einbeziehung der Belange der Beschäftigten bei der Digitalisierung der Verwaltung halten wir für einen wichtigen Punkt. Das wurde ausgeführt.
Zweitens - das ist für uns als SPD natürlich besonders wichtig -: Der Gesetzentwurf beinhaltet Änderungen in Bezug auf die Wahl, die Geschäftsführung und die rechtliche Stellung von Personalvertretungen. Wir freuen uns, dass zum Beispiel studentische Beschäftigte an Hochschulen künftig eigene Personalvertreterinnen und -vertreter wählen können. Das ist sehr gut so.
Drittens. Ganz generell werden Beteiligungsverfahren flexibilisiert und beschleunigt. Die bestehenden Beteiligungsmöglichkeiten werden noch genauer definiert und erweitert. Das betrifft zum Beispiel den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Dienststelle oder die Einführung von flexiblen Arbeitszeitmodellen und Arbeitsformen außerhalb der Dienststelle. Damit wird die Brandenburger Verwaltung noch attraktiver und moderner gemacht.
Viertens. Aufgrund der Änderung im Schulgesetz und der darin enthaltenen Einführung der Schulassistenzkräfte mussten Regelungen dazu selbstverständlich ebenfalls in das Gesetz eingefügt werden. Dies ist geschehen. Auch die Schulassistenzkräfte sind mit dieser Novellierung in das Landespersonalvertretungsgesetz eingebunden. Auch hier werden die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewahrt.
Fünftens. Eine kleine Kritik sei gestattet: Wenig Verständnis hatten wir - auch das hat Kollege Rostock bereits angemerkt, und das möchte ich hier wirklich offen sagen - für die geplante Reduzierung der Zahl der Personalversammlungen von zwei auf eine im Jahr. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben wir korrigiert. Es wird also weiterhin zwei Personalversammlungen pro Jahr in den Dienststellen geben.
Meine Damen und Herren von Blau-Braun, wenn Ihnen dazu inhaltlich nichts, aber auch wirklich gar nichts anderes einfällt als eine Kritik an der Form der Korrektur, spricht das Bände. Es spricht Bände, dass Sie sich in den gesamten Prozess so überhaupt gar nicht eingebracht haben, nicht einmal anwesend waren: keine Arbeit für die Beschäftigten, nicht einmal eigene Ideen, gar nichts.
Ich bedanke mich zum Abschluss sehr herzlich bei den Kollegen aus der Koalition für die konstruktive Zusammenarbeit. Ich bedanke mich bei den Hauptpersonalrätinnen und -räten und den Kolleginnen und Kollegen der Gewerkschaft für die gute Zusammenarbeit. Vielen Dank Ihnen und euch!
Es bleibt noch zu sagen: Dem Gesetzentwurf stimmen wir zu. Den Änderungsantrag der Linken lehnen wir ab. - Vielen Dank.
Ich darf Schülerinnen und Schüler des Friedrich-Anton-von-Heinitz-Gymnasiums Rüdersdorf begrüßen. Herzlich willkommen und viel Spaß an der Debatte!
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Schülerinnen und Schüler! Endlich: In diesem Sommer werden studentische Beschäftigte an den brandenburgischen Hochschulen zum allerersten Mal einen eigenen Personalrat wählen. Das ist ein Riesenerfolg und Grund genug, dass wir heute dem Personalvertretungsgesetz zustimmen werden.
Zuallererst ist das allerdings der Erfolg der Studierenden. Deswegen möchte ich die Gelegenheit nutzen, den Studierenden und den Gewerkschaften für ihre Beharrlichkeit und das Unterbreiten immer neuer Formulierungsvorschläge zu danken sowie dafür, dass sie viel Zeit darauf verwandt haben - und es auch mussten -, bis das Landespersonalvertretungsgesetz endlich im Landtag Brandenburg zum Thema wurde.