Protocol of the Session on April 24, 2024

Plessa in Trassenbündelung mit den in Planung befindlichen Hochwasserschutzanlagen.

Ungeachtet dessen wurde seit 2021 durch die DEGES GmbH die im Raumordnungsverfahren abgelehnte Nordumfahrung als Vorzugsvariante weiter beplant, obwohl von verschiedenen Seiten auf die Unwägbarkeiten aufgrund von Altbergbaubereichen, die hohe Schutzwürdigkeit von Natur und Landschaft und die Vernichtung von unmittelbaren Wohn- und Lebensbereichen der hier ansässigen Menschen hingewiesen wurde.

Im Herbst 2023 wurde nun darüber informiert, dass die Planung für die Nordvariante aufgrund hoher Kosten - insbesondere wegen des Altbergbaus - nicht realisierbar ist. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat die DEGES deshalb mit Untersuchungen zur Verbesserung der Projektwirtschaftlichkeit beauftragt.

Ich frage die Landesregierung: Was genau wird jetzt mit welchem Ziel hinsichtlich der Ortsumfahrung Plessa untersucht bzw. geplant?

Vielen Dank.

(Auf der Bank des Abgeordneten Vida [BVB/FW Gruppe], der nicht im Saal ist, liegt eine Orange.)

Jetzt bitte ich erst einmal die FREIE WÄHLER Gruppe, die Orange, das Symbol ihres Wahlkampfs, zu entfernen. - Und gegessen wird im Plenarsaal auch nicht!

Herr Minister Genilke, Sie haben das Wort. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Hiekel, nachdem sich aus dem Ergebnis des vertiefenden Gutachtens - Sie haben es selbst gesagt - aus dem Grobentwurf keine wirtschaftliche Lösung für die derzeitige Variante im Norden von Plessa ergeben hatte, wurde die DEGES mit zusätzlichen Untersuchungen beauftragt. Ziel - danach fragten Sie ja - ist eine realisierbare, verkehrswirksame und gleichzeitig raumverträgliche Lösung für die Ortsumgehungen B 101, B 169, Elsterwerda - Plessa. Dabei soll weiterhin die Verbesserung des überregionalen Verkehrs bei gleichzeitiger Entlastung der Region erfolgen. Die Untersuchung beinhaltet eine verkehrswirtschaftliche Bewertung des Gesamtprojekts unter Zugrundelegung alternativer Trassen der bisherigen Varianten aus dem Raumordnungsverfahren sowie die Untersuchung der verkehrlichen Wirkung von möglichen Einzelmaßnahmen oder deren Kombinationsmöglichkeiten.

Voraussetzung für die verkehrswirtschaftliche Bewertung ist eine Kostenermittlung der untersuchten Varianten, um auf dieser Grundlage das Nutzen-Kosten-Verhältnis zu ermitteln und hieraus die Projektwirtschaftlichkeit abzuleiten.

Lassen Sie mich noch eines sagen: In Ihrer Frage klang an, die Nordumfahrung sei geplant worden, obwohl jemand gesagt habe, dass da Altbergbau ist. Das ist ja das Problem. Ich setze eine Planung an, um nicht bloß Informationen vom Hörensagen zu bekommen, sondern um Dinge definitiv festzustellen und diese dann auch bewerten zu können. Wenn es danach geht, dass wir uns auf das verlassen, was bezüglich dessen, was dort

ist und was nicht dort ist, gesagt wird, dann sind Planungen relativ zeitig am Ende.

Ich möchte ein Weiteres sagen. Sie werden mich bitten zu sagen, was wir konkret dort planen. Aber das habe ich Ihnen gesagt. Es geht um die Zielerreichung, um eine Ortsumfahrung, und nicht um die Einflussnahme eines Ministers oder des Landesstraßenbetriebs auf eine laufende Planung. Vielmehr wird diese ergebnisoffen durchgeführt, und der Auftrag des Bundes lautet hier, eine Möglichkeit zu finden, die die Ortsumfahrung sicherstellt. Genau das wurde in Auftrag gegeben.

Sie haben eine Nachfrage, Frau Abgeordnete. Bitte schön.

Vielen Dank für die Beantwortung der Frage. Ich frage nach: Wird denn die südliche Trassenführung noch einmal untersucht, und wird die Nordvariante auch noch einmal untersucht? Worauf konzentriert man sich denn jetzt? Wenn man das Ziel hat, die beste Lösung zu finden, dann muss man eigentlich noch einmal alle Varianten des Raumordnungsverfahrens auf den Tisch legen.

Und zu dem Altbergbaugebiet: Das war ja nun hinlänglich und allgemein bekannt und auch schon aus den Unterlagen des Raumordnungsverfahrens ersichtlich, dass dieses besteht. Es ist also nicht so gewesen, dass das irgendjemand irgendwann einmal erzählt hat.

Aber welche Varianten werden denn jetzt untersucht?

Frau Hiekel, ich habe Ihnen mitgeteilt, dass alle im Raumverträglichkeitsverfahren bereits ermittelten Trassen untersucht und bewertet werden, um, letztlich in ein Nutzen-Kosten-Verhältnis eingehend, eine Möglichkeit zu finden, die der Realisierung zugeführt werden kann. Dabei wird also nichts ausgeschlossen, es wird aber auch nichts voreingenommen schon in Aussicht gestellt. Daher bewegen wir uns genau auf den Planungsgrundlagen, die im Raumordnungsverfahren festgestellt wurden.

Das ist die Antwort. Mehr kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht sagen, weil die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind.

Vielen Dank. - Ich schließe Tagesordnungspunkt 2.

Um 14.10 Uhr geht es weiter. - Danke schön.

(Unterbrechung der Sitzung: 13.22 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 14.10 Uhr)

Guten Tag, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Sie nach der Mittagspause erneut im Plenarsaal des Landtags Brandenburg begrüßen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf.

TOP 3: Gesetz zur Novellierung des Landespersonalvertretungsrechts

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 7/8001

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales

Drucksache 7/9526

Auf Drucksache 7/9571, Neudruck, liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Die Linke vor.

Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Abgeordneter Rostock.

(Beifall B90/GRÜNE)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Worum geht es? Mitbestimmung. Dazu möchte ich zunächst Artikel 50 unserer Brandenburger Landesverfassung zitieren:

„Die Beschäftigten und ihre Gewerkschaften haben nach Maßgabe der Gesetze das Recht zur Mitbestimmung in Angelegenheiten der Betriebe, Unternehmen und Dienststellen.“

Genau um diese Mitbestimmung in den Dienststellen geht es im Personalvertretungsgesetz. Darin wird sie geregelt. Weil dieses Landespersonalvertretungsgesetz zumindest aus Sicht der Digitalisierung einer Überarbeitung bedurfte, haben wir uns als Koalition vorgenommen, es zu überarbeiten. Aus dieser Verabredung ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entstanden. Dieser enthält bereits zahlreiche Verbesserungen. Ich möchte fünf nennen.

Erstens. Grundsätzlich werden an vielen Stellen die Möglichkeiten, die die Digitalisierung bietet, eingeführt, zum Beispiel die Möglichkeit, dass eine Personalratssitzung als Videokonferenz stattfinden kann - § 35 -, oder die Möglichkeit von Umlaufverfahren - § 37.

Zweitens. Es wird ein neuer Paragraf eingeführt, § 67, der die Mitbestimmung in Angelegenheiten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes regelt. Das gab es vorher nicht.

Drittens. Bei Digitalisierungsmaßnahmen, die über eine obere Landesbehörde hinausgehen, sind Vereinbarungen mit den Gewerkschaften zu treffen.

Viertens. Bei Entscheidungen, die ein Senat in einer Hochschule trifft, ist der Personalrat zumindest anzuhören.

Fünftens ist die Einrichtung eines Personalrates für studentische Beschäftigte vorgesehen - wirklich ein großer Fortschritt für die Mitbestimmung an den Hochschulen.

Vielen Dank also an die Landesregierung für diesen guten Gesetzentwurf!

(Beifall B90/GRÜNE)

Nun hatten wir im Ausschuss eine ausführliche Anhörung und haben uns als Koalitionsfraktionen im Anschluss beraten: Wo haben sich vielleicht auch Verschlechterungen eingeschlichen, und wo sind weitere Verbesserungen möglich? - In der Tat haben wir an drei Stellen gesagt: Oh, da sind kleinere Verschlechterungen im Gesetzentwurf; diese wollen wir mit dem Änderungsantrag, der Ihnen nun auch vorliegt, abwenden: erstens, dass Personalversammlungen auch weiterhin zweimal im Jahr stattfinden sollen - im Gesetzentwurf war nur noch einmal vorgesehen -, zweitens, dass wir von abweichenden Fristen, wie sie § 61 Abs. 11 vorgesehen hat, doch wieder Abstand nehmen und diesen Absatz streichen. Drittens - bei der Neusortierung von § 66 ging es zwischen den Absätzen ein wenig hin und her - wurde die Mitbestimmung über Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie deren Verteilung auf die einzelnen Wochentage etwas eingeschränkt; auch das bereinigen wir durch den Änderungsantrag.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD und CDU)

Aber nicht nur das - der Änderungsantrag beinhaltet auch zahlreiche Verbesserungen; ich möchte gleich derer sieben nennen:

Erstens. Die Dienststellenleitung hat in Zukunft nach § 49 Abs. 2 Bericht zu erstatten.

Zweitens. Die Aufzählung der Diskriminierungsmerkmale in § 58 Abs. 1 wird mit der Landesverfassung harmonisiert; auch soziale Herkunft und Stellung sind jetzt darin aufgeführt.

Drittens. Die eilbedürftigen Maßnahmen nach § 61 Abs. 10 werden gestrichen.

Viertens - ein aus meiner Sicht ganz großer Fortschritt -: Das Antragserfordernis für die Beteiligung des Personalrates für Hochschulpersonal - das heißt, Hochschulpersonal muss erst beantragen, dass der Personalrat überhaupt beteiligt wird - wird gestrichen - leider nicht ganz vollständig, aber zumindest für die Ersteinstellung, was einen Großteil der Prozesse betrifft, sodass wir hoffen, dass sich dies dann einbürgert und bei allen Prozessen zukünftig stattfindet.