derzeit nur angenommen wird; die Berechnungsergebnisse geben noch nicht die tatsächlichen Zahlen wieder. Später, nach Einbeziehung der Postleitzahlen, werden die Ergebnisse wesentlich genauer sein, das heißt, auch wir werden genauere Zahlen haben.
Die in der Frage aufgezeigte Diskrepanz ergibt sich also mehr oder weniger aus der Anfrage von Frau Nicklisch. Was Sie meinen, Herr Rostock, ist die Zahl der tatsächlich in Brandenburg genutzten Tickets. Daher sind beide Angaben richtig. So ist das manchmal. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister, für die Aufklärung. Ich habe zunächst eine Nachfrage. Nun gibt es ja auch Subvarianten wie die Jobticket-Variante; auch haben manche Landkreise ihre Schülertickets auf das Deutschlandticket umgestellt. Seit April haben wir auch die Semesterticket-Variante. Sind diese Varianten in beiden Zahlen enthalten, oder muss man, zumal die Semesterticket-Variante erst seit April gilt, im Zweifel noch etwas obendrauf rechnen? Muss man für April/Mai also eher noch von höheren Zahlen ausgehen?
Davon gehe ich aus. Angaben liegen ja zunächst nur für den Referenzzeitraum bis Mitte Februar vor. Ich kann zumindest sagen, dass in die Angaben zu den Jobtickets - das geht einfacher - nur die Tickets eingeflossen sind, die, ausgehend vom Deutschlandticket, rabattiert zugelassen wurden. Da sind also zum einen tatsächlich das Jobticket, das wir damals schon hatten, und auf der anderen Seite das Studierendenticket, das noch in Umsetzung ist. Wir hatten ja zwischenzeitlich die Möglichkeit geschaffen, es auch mit einer von uns erstellten IT-basierten Lösung zu nutzen. Aber ich würde jetzt noch nicht darauf wetten, ob in den entsprechenden Zahlen wirklich alle Ticketvarianten enthalten sind. Das Verfahren ist, wie gesagt, noch in Umsetzung befindlich. Die Daten werden sich jetzt erhärten, die Diskussionen werden weiterhin geführt. Wir werden also noch validere Zahlen erhalten.
Aber ich finde, 220 000 Tickets sind nicht schlecht. Wir haben 300 000 Pendler. Einige sind bei ihren bisherigen Tickets geblieben - das muss man auch feststellen -, weil es zu teuer ist, für zwei Fahrten im Monat das 49-Euro-Ticket zu kaufen. Der VBB macht auch attraktive Angebote, etwa zur Fahrradmitnahme. Am Wochenende und an Feiertagen ist die Mitnahme eines Familienmitglieds kostenlos möglich. Das Ganze ist jedenfalls ein attraktives Angebot.
Meine zweite Nachfrage bezieht sich auf den Beschluss oder die Positionierung des LAB. Dieser hat vorgeschlagen, das bestehende VBB-Azubiabo-Angebot auf das Deutschlandticket umzustellen. Im LAB sind ja auch Teile der Landesregierung vertreten.
Deswegen die Frage: Gibt es schon eine Diskussion dazu, ob man auch für die Azubis im Land eine Variante einführen sollte, die auf dem Deutschlandticket basiert?
Diese Diskussion gibt es natürlich, genauso wie es sie bezogen auf die Studierenden gab. Ob sie am Ende greift, werden wir sehen. Auch da wollen wir bundesweit miteinander denselben Weg gehen. Insofern kann ich zumindest sagen: Ja, die Diskussion wird geführt. Ob es kommt, werden wir schauen.
Die Frage 2182 (Wie weiter mit dem Areal am Bogensee?) wird von der Abgeordneten Isabelle Vandre, Fraktion Die Linke, gestellt. Bitte schön.
Im vergangenen Jahr wurde durch die Presse bekannt, dass das Land Berlin in Erwägung ziehe, den historischen Gebäudekomplex am Bogensee in Wandlitz abzureißen. Seither halten die Debatten über die Zukunft des Areals an. Das im Land Brandenburg gelegene, aber in Eigentümerschaft des Landes Berlin befindliche Ensemble der ehemaligen Villa des NS-Propagandaministers Joseph Goebbels und der früheren FDJ-Hochschule ist von hohem zeithistorischem und erinnerungskulturellem Wert. Die Gemeinde Wandlitz und der Landkreis Barnim sprechen sich für den Erhalt des Gebäudes aus; ebenso signalisierte der Bund Interesse an einer Nachnutzung des Gebäudeensembles. Interessenbekundungen und Unterstützungsversprechen allein sind in einer komplexen Verhandlungssituation - siehe Generalshotel - jedoch kein Garant für den Erhalt wertvoller Baudenkmale, wie sich zuletzt beim Abriss in Schönefeld zeigte.
Ich frage daher die Landesregierung: Wie wird sie sich für den Erhalt des Gebäudeensembles einsetzen?
Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Dr. Schüle, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Vandre, Sie haben mit beidem völlig recht - was den zeithistorischen und was den erinnerungskulturellen Wert dieses Areals betrifft. Bogensee ist bedeutsam als ehemaliger ideologischer Stützpunkt - der NS-Diktatur genauso wie des DDR-Regimes. Bogensee ist im Übrigen sehr bekannt und hochinteressant, wenn es um Bau- und Gartenkunst der früheren DDR im Land Brandenburg geht. Deshalb steht Bogensee völlig zu Recht seit 1996 unter Denkmalschutz.
Über die Geschichte dieses Areals informiert auch eine kleine, schlichte, tolle Ausstellung des Leibniz-Zentrums für Zeithistorische Forschung in Potsdam. Sie haben sie sicherlich schon gesehen. Wenn Sie mehr Informationen haben wollen, dann
Bogensee ist also ein historischer Ort. Bogensee ist auch baukulturelles Erbe. Und: Bogensee ist ein sogenannter Lost Place in Brandenburg.
Aber der Eigentümer von Bogensee - Sie haben es schon gesagt - ist das Land Berlin. Wie jeder Eigentümer eines Denkmals ist das Land Berlin für den Erhalt und auch die Entwicklung zuständig.
Nun hat das MWFK - genauso wie Sie übrigens, sehr geehrte Frau Abgeordnete - von den Berliner Abrissplänen aus der Presse erfahren. In der Tat dürfen private Eigentümer ein Denkmal abreißen, wenn es unverkäuflich ist und die Kosten der Sanierung nicht durch die Nutzung erwirtschaftet werden können.
Aber - hier kommt das erste Aber -: Für öffentliche Eigentümer gibt es beim Denkmalschutz weder Rabatt noch Denkmalschutz à la carte. Im Gegenteil, für Denkmäler in öffentlicher Hand gilt sogar die sogenannte gesteigerte Erhaltungspflicht. Anders formuliert: Mit einem Antrag auf Abriss müsste die für die Bewirtschaftung zuständige Institution, die Berliner Immobilienmanagement GmbH, BIM, nicht nur nachweisen, dass das Denkmal unverkäuflich ist; sie müsste auch nachweisen, dass der Erhalt unwirtschaftlich ist. Sie müsste zudem nachweisen - ich darf mit Erlaubnis der Präsidentin zitieren -, „dass das betroffene Unternehmen bei Annahme einer Erhaltungspflicht seine Aufgaben nicht mehr weiter wahrnehmen könnte oder der Gesellschafter das Unternehmen nicht mehr weiter betreiben würde“. So formulierte es das Sächsische Oberverwaltungsgericht Bautzen in seinem Urteil 1 A 265/14 vom 17. April 2016. Auf gut Deutsch: Die BIM müsste nachweisen, dass ein Erhalt ihr gesellschaftlich das Genick brechen würde.
Nach Auffassung meines Ministeriums ist dieser Nachweis aktuell nicht erbracht. Weder die untere Denkmalschutzbehörde im Landkreis Barnim noch unsere Landesoberbehörde in Brandenburg, das BLDAM, würden gegenwärtig einen Antrag auf Abriss genehmigen. Ein solcher Antrag liegt momentan aber gar nicht vor. Insofern greift Ihre Frage, ob und, wenn ja, inwieweit das Land Brandenburg sich für den Erhalt einsetzt, der Entwicklung weit voraus. Einen wie auch immer gearteten Entwicklungsprozess anzustoßen ist einzig und allein Aufgabe des Landes Berlin.
Vielen herzlichen Dank für die Klarstellung, Frau Ministerin, auch bezüglich der Einflussmöglichkeiten der unteren Denkmalschutzbehörde und des BLDAM. Ich hätte trotzdem eine Nachfrage. Seit spätestens letzter Woche werden auch in der Presse Nachnutzungsmöglichkeiten diskutiert, beispielsweise eine Trainingsstelle für die Bundespolizei oder eine zumindest zeitweilige Übertragung an die Gemeinde Wandlitz. Deshalb würde mich interessieren: Wie positioniert sich das MWFK bezüglich dieser Nachnutzungsmöglichkeiten? Was sind die Vorstellungen des MWFK auch in puncto Vereinbarkeit mit dem bestehenden Denkmalschutz?
Das beantworte ich sehr gerne. Von denen Pläne über die Nutzung beispielsweise als Übungsplatz für die Bundespolizei haben auch wir nur aus der Presse erfahren. Mein Haus ist zu keiner Zeit von den Berliner Kollegen angefragt oder eingebunden worden. Insofern lässt sich ablesen, dass Berlin derzeit offensichtlich kein konkretes Konzept zur Gestaltung dieses Areals hat. Damit erscheint es mir wiederum sehr sinnlos bzw. nicht sinnvoll, über eine Beteiligung des Landes Brandenburg zu sprechen, denn das wäre ausschließlich spekulativer Natur. Wie gesagt, wir erfahren das auch ausschließlich aus der Presse. Berlin hat offensichtlich kein Nutzungskonzept; wir wurden nicht angefragt, und wir spekulieren auch nicht.
Meine Damen und Herren, die Fragen 2183 und 2186 betreffen den gleichen Gegenstand, einen Windpark. Ich würde Sie bitten, die Fragen nacheinander zu stellen, und der Minister wird beide zusammen beantworten. Herr Abgeordneter Vida, BVB / FREIE WÄHLER Gruppe, stellt Frage 2183 (Planung über die Köpfe der Bürger hinweg - Windpark Börnicke). Bitte.
Zwischen dem Bernauer Ortsteil Börnicke und Werneuchen, Ortsteile Löhme und Willmersdorf, plant ein „Investor“ den Bau von zehn jeweils 250 Meter hohen Windkraftanlagen. Die Planung erfolgt teilweise außerhalb der vorgesehenen Windeignungsgebiete. Ein neu errichtetes Wohngebiet wurde in der Planung anscheinend nicht korrekt berücksichtigt. Ein vom „Investor“ selbst in Auftrag gegebenes Gutachten stellte auf dem Gebiet zudem schlaggefährdete Fledermäuse in hoher bis äußerst hoher Aktivitätsdichte fest.
Bei telefonischen Fragen von Bürgern vermittelte das LfU den Eindruck, die Genehmigung sei trotz zahlreicher Einwendungen bereits beschlossene Sache. Verstärkt wurde dieser Eindruck durch die Absage des eigentlich für den 16. April angesetzten Erörterungstermins, von dem sich die Bürger Klärung erhofft hatten. Zudem wurde behauptet, dass die erhobenen Einwendungen keiner Klärung bedürften.
Ich frage die Landesregierung: Wie plant sie, die zahlreichen Fragen und Einwendungen zum geplanten Windpark Börnicke ordnungsgemäß zu berücksichtigen, zu bearbeiten und zu beantworten?
Danke schön. - Frage 2186 (Absage des geplanten Erörterungs- termins im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Errich- tung von zehn Windkraftanlagen in Börnicke, Löhme, Willmers- dorf) wird von Herrn Abgeordneten Sebastian Walter von der Fraktion Die Linke gestellt. Bitte schön.
Für die Errichtung von zehn Windkraftanlagen in Börnicke, Löhme, Willmersdorf besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen wurden vom 3. Ja
nuar bis einschließlich 2. Februar 2024 ausgelegt. Einwendungen gegen das Vorhaben konnten während der Einwendungsfrist vom 3. Januar bis einschließlich 4. März 2024 erhoben werden. Seitens des Landesamtes für Umwelt war im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für den 16. April 2024 ursprünglich ein Erörterungstermin vorgesehen. Dieser wurde am 2. April 2024 abgesagt.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und alle Zuhörenden! Sehr geehrte Herren Abgeordnete, das Landesamt für Umwelt prüft derzeit einen Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zehn Windkraftanlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz im Bereich Börnicke. Herr Walter hat alle Daten korrekt referiert. Die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen ist noch nicht abgeschlossen, Herr Vida. Es gibt keine Vorfestlegungen, weder zum Ausgang des Genehmigungsverfahrens noch über die inhaltliche Bewertung der Einwendungen, die gegen das Vorhaben erhoben wurden. Dem von Ihnen geschilderten Eindruck, dass hier alles schon entschieden sei, muss ich daher entgegentreten.
Der Erörterungstermin steht nach § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit § 14 der 9. BImSch-Verordnung im pflichtgemäßen Ermessen der Genehmigungsbehörde, also des LfU. Er dient als Teil der Sachverhaltsaufklärung im Genehmigungsverfahren dazu, entscheidungserhebliche Tatsachen, die Gegenstand von Einwendungen sind, zu klären, soweit dies erforderlich ist. In diesem konkreten Fall war der ursprünglich geplante Erörterungstermin aus Sicht der Genehmigungsbehörde nicht erforderlich, da der Genehmigungsbehörde die in den Einwendungen vorgetragenen Hinweise und Ablehnungsgründe ausreichend dargelegt sind. Mit den Einwendungen ist deutlich, welche Einwände die Einwender gegen das Vorhaben haben und welche Prüfungen aufgrund dieser Einwände notwendig sind. Es wurden keine außergewöhnlichen Einwendungen erhoben, deren Inhalt unklar und damit erörterungswürdig war; sie bedurften daher keiner weiteren Erörterung. Die Ermessensentscheidung des Landesamtes für Umwelt nach § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Absage des ursprünglich eingeplanten bzw. vorsorglich eingeplanten Erörterungstermins wurde fachaufsichtlich geprüft und stößt auf keine Bedenken.
Alle Einwendungen werden jetzt inhaltlich geprüft, Herr Abgeordneter Vida. Erst nach Abschluss dieser Prüfung wird das Landesamt für Umwelt entscheiden, ob die Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen. Wie die Genehmigungsbehörde über jede einzelne Einwendung entschieden hat, werden die Einwendenden der abschließenden Entscheidung entnehmen können, sobald diese veröffentlicht wird.
Es ist nicht erkennbar, warum sich die Landesregierung in diesem Verfahren in die Entscheidungsfindung der Genehmigungsbehörde einschalten sollte. Das Ministerium wird jedenfalls als Fachaufsichtsbehörde über die Genehmigungsbehörde nicht anordnen, dass eine Erörterung durchgeführt wird, weil die Entscheidung des Landesamtes für Umwelt rechtlich nicht zu beanstanden ist.
Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben gerade ausgeführt, die Einwendungen würden noch geprüft und hier sei noch nichts entschieden. Ich erlaube mir, aus der Bekanntmachung des Landesumweltamtes vom 2. April 2024, erschienen, glaube ich, in der „Märkischen Oderzeitung“, zu zitieren; hierin heißt es:
„Die während der Einwendungsfrist form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen sind durch das Landesamt für Umwelt geprüft worden.“
Sie haben in der Bekanntmachung also mitgeteilt, dass die Prüfung bereits abgeschlossen ist: Die Einwendungen sind geprüft worden und bedürfen dementsprechend keiner Erörterung.
Sie haben ausgeführt, es sei alles noch im Fluss. Aber wenn Ortsvorsteher und Bürger dort anrufen und ihnen gesagt wird: „Welche Einwendungen? Wir haben gar keine Einwendungen“ - und das obwohl mindestens eine zweistellige Zahl von Einwendungen vorliegt -, dann verstehen Sie vielleicht, warum sich hier diese Irritation ergibt. Welchen Eindruck vermittelt es denn, wenn wenige Tage vor Absage des Erörterungstermins behauptet wird, man habe gar keine Einwendungen erhalten - und das, nachdem Sie veröffentlichen, dass sie alle geprüft worden seien? Das ist die Situation, mit der dort geprüft wird.
Deswegen stellt sich die Frage: Inwiefern bzw. welche Erkenntnisse liegen aufgrund der vorliegenden Einwendungen und geschilderten Probleme - Windradschlag, Betroffenheit von geschützten Vogelarten, Nichtberücksichtigung von Wohngebieten - vor, um bestimmte Anlagen, die sich in wohnortnaher Lage befinden, eventuell nicht zu genehmigen? Wie wird die Nichtberücksichtigung eines Wohngebietes mit 30 bis 40 Häusern dort einfließen? Und vielleicht können Sie mir auch sagen, wie oft es denn vorkommt, dass bei Genehmigungsverfahren Erörterungstermine abgesagt werden.
Vielen Dank, Herr Minister. Ich will die eine Frage unterstreichen, etwas anders formulieren. Können Sie für mich als Nichtjuristen Folgendes noch einmal klarstellen, Herr Minister? Sie haben am Anfang dargestellt, dass das LfU den Erörterungstermin abge
sagt hat, weil keine größeren oder inhaltlich relevanten Bedenken oder Einwendungen vorgelegen hätten. Dann haben Sie aber dargestellt, das LfU werde jetzt alle Einwendungen prüfen. Mich würde interessieren: Hat das LfU alle Einwendungen schon geprüft und deshalb den Erörterungstermin abgesagt, oder prüft das LfU noch die Einwendungen?